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Veröffentlicht von:Albert Falk Geändert vor über 9 Jahren
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Herzlich Willkommen zur 17. öffentlichen Stadtratssitzung
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Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates
2. Protokollkontrolle 3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher 4. Einwohnerfragestunde 5. Vorstellung LAG „Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. durch Herrn Laqua, Bürgermeister der Stadt Bennewitz
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Tagesordnung 6. Diskussion und Beschlussfassung - Legitimation zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie für die Region Leipziger Muldenland 7. Diskussion und Beschlussfassung zum Antrag der AWO auf Gewährung eines Zuschusses für Personal- und Sachkosten für „Schulsozialarbeit“ an der Oberschule Bad Lausick für 2016 8. Diskussion und Beschlussfassung zum Antrag der AWO auf Gewährung eines Zuschusses „Pädagogische Hilfskraft“ für das Kinder- und Jugendhaus Bad Lausick 9. Diskussion und Beschlussfassung zum Antrag der AWO auf Gewährung eines Zuschusses „Pädagogische Hilfskraft“ für das Kinder- und Jugendhaus Bad Lausick für 2016
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Tagesordnung 10. Diskussion und Beschlussfassung zur Änderung des Stellenplanes - Bereich Grundschule 11. Werbekostenvertrag 2016 12. Vertrag für die Erledigung von Aufgaben im Bereich der Kur und des sonstigen Fremdenverkehrs für 2016 13. Grundstücksangelegenheiten 14. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für die Regionalinitiative LEADER 15. Anfragen der Stadträte gemäß §4 Abs.2 der Geschäftsordnung
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3. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher
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4. Einwohnerfragestunde
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5. Vorstellung der LAG Leipziger Muldenland e.V.
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6. Diskussion und Beschlussfassung der LES
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/Bgm/17/26/11/2015 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Legitimierung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Leipziger Muldenland zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungs-strategie für die Region Leipziger Muldenland Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge beschließen, dass die Stadt Bad Lausick die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Leipziger Muldenland legitimiert, die LEADER-Entwicklungsstrategie für die Region Leipziger Muldenland umzusetzen. Begründung: Die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) im Rahmen des LEADER-Prozesses sind im Frühjahr 2014 vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) aufgerufen worden, bis Januar 2015 LEADER-Entwicklungsstrategien für ihre jeweiligen Regionen zu erstellen. Mit den Entwicklungsstrategien hat sich die LAG um den Status als LEADER-Region für die neue Förderperiode 2014 – 2020 beworben. Für die Region Leipziger Muldenland (betrifft die Städte und Gemeinden Bad Lausick, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Colditz, Grimma, Lossatal, Machern, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen und Wurzen) hat die Erarbeitung der LEADER-Entwicklungsstrategie durch die „LAG Leipziger Muldenland“ im Frühjahr 2014 begonnen und wurde bis beim SMUL vorgelegt. Am wurde die Region Leipziger Muldenland als LEADER-Region vorläufig anerkannt vorbehaltlich einiger Änderungen in der LEADER-Entwicklungsstrategie. Eine vollständige Anerkennung als LEADER-Region ist für 2015 geplant. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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7. Diskussion und Beschlussfassung zum Antrag der AWO auf Gewährung eines Zuschusses für Personal- und Sachkosten für „Schulsozialarbeit“ an der Oberschule Bad Lausick für 2016
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/II/17/26/11/2015
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Antrag der AWO Familienzentrum gGmbH vom auf Gewährung einer Förderung zur Durchführung der Schulsozialarbeit an der OS „Werner Seelenbinder“ Bad Lausick für das Jahr 2016 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Gewährung einer Förderung in Höhe von ,70 € zur Durchführung der Schulsozialarbeit an der Oberschule „Werner Seelenbinder“ Bad Lausick für den Zeitraum vom – an die AWO Familienzentrum gGmbH (Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) zu stimmen. Begründung: Mit Schreiben vom beantragte die AWO Familienzentrum gGmbH eine Förderung zur Schulsozialarbeit an der Oberschule „Werner Seelenbinder“ Bad Lausick. Für die Schulsozialarbeit wurde eine Förderung in Höhe von ,70 € für den Zeitraum vom – mit einem Stundenumfang von 30 Std./Woche beantragt. Nach Einschätzung der Schulleitung ist auf Grund der gestiegenen Schülerzahlen an der Oberschule die Weiterführung der Schulsozialarbeit dringend erforderlich. Die Kosten für 2014 beliefen sich auf ,00 € und 2015 auf ,19 €. Im Haushalt 2016 sind dafür ,00 € berücksichtigt. Die Bewilligung des Mehrbedarfs von 400,70 € liegt laut Hauptsatzung beim Bürgermeister. 14-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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8. Diskussion und Beschlussfassung zum
8. Diskussion und Beschlussfassung zum Antrag der AWO auf Gewährung eines Zuschusses zur Fachkraftförderung für das Kinder- und Jugendhaus Bad Lausick
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/II/17/26/11/2015
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Gewährung einer Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Fachkraftförderung für das Kinder und Jugendhaus Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Gewährung eines Zuschusses für Personal- und Sachkosten „Fachkraftförderung für das Kinder- und Jugendhaus Bad Lausick“ in Höhe von ,00 € für den Zeitraum mit einem Stundenumfang von 40 Std./ Woche (Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) zustimmen. Begründung: Mit Schreiben vom und vom beantragte die AWO Familienzentrum gGmbH eine Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für 2016 für eine Fachkraft für das Kinder- und Jugendhaus Bad Lausick. Für die Fachkraft wurde eine Förderung in Höhe von ,00 € für den Zeitraum vom – mit einem Stundenumfang von 40 Std./ Woche beantragt. Um das Kinder- und Jugendhaus ordnungsgemäß betreiben zu können, macht sich hierfür eine Fachkraft erforderlich. Weiterhin wird eine Betreuung von Schülern gewährleistet, welche ihre Freistunden im KJH verbringen. Im Haushaltsplan 2016 sind dafür ,00 € veranschlagt. Die Bewilligung des Mehrbedarfs von 2.965,00 € liegt laut Hauptsatzung beim Bürgermeister. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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9. Diskussion und Beschlussfassung zum Antrag
9. Diskussion und Beschlussfassung zum Antrag der AWO auf Gewährung eines Zuschusses „Pädagogische Hilfskraft“ für das Kinder- und Jugendhaus Bad Lausick
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/II/17/26/11/2015
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Gewährung einer Förderung der Kinder- und Jugendarbeit „Pädagogische Hilfskraft“ für das Kinder- und Jugendhaus Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge der Gewährung eines Zuschusses für Personalkosten „Pädagogische Hilfskraft“ für das Kinder- und Jugendhaus Bad Lausick in Höhe von ,00 € für den Zeitraum vom mit einem Stundenumfang von 30 Std./ Woche ( Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ) zustimmen. Begründung: Mit Schreiben vom und beantragte die AWO Familienzentrum gGmbH eine Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für 2016 für eine „Pädagogische Hilfskraft“ für das Kinder- und Jugendhaus Bad Lausick. Für die „Pädagogische Hilfskraft“ wurde eine Förderung in Höhe von ,00 € für den Zeitraum mit einem Stundenumfang von 30 Std./Woche beantragt. Um das Kinder- und Jugendhaus ordnungsgemäß betreiben zu können, macht sich hierfür eine zusätzliche pädagogische Hilfskraft erforderlich. Des Weiteren wird eine Betreuung von Schülern gewährleistet, welche ihre Freistunden im KJH verbringen. Im Haushaltplan 2016 sind dafür ,00 € veranschlagt. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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10. Diskussion und Beschlussfassung zur Änderung des Stellenplans – Bereich Grundschule
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/II/17/26/11/2015
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Diskussion und Beschlussfassung zur Änderung des Stellenplanes – Bereich Grundschule Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge im Bereich Grundschule der Einstellung von tarifgebundenen Beschäftigten von insgesamt 0,75 Vzä in der EG 1 ab zustimmen. Begründung: Durch das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig wurde der Stadt Bad Lausick für die Dauer von 3 Jahren eine Maßnahme zur Durchführung des Bundesprogrammes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden bewilligt. Die Maßnahme beginnt am und endet am Die Tätigkeit umfasst die Begleitung der Schüler von der Grundschule zur Bushaltestelle sowie einfache Tätigkeiten zur Unterstützung des Hausmeisters. Der Beschäftigte soll bei 30 Wochenstunden ( entspricht 0,75 Vzä) der Entgeltgruppe 1 zugeordnet werden. Er erhält eine Jahressonderzahlung sowie Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD. Gefördert wird ein monatlicher Festbetrag in Höhe von 1.320,00 € (für einen Stundenlohn von 8,50 €). Da der Tariflohn höher ist, ergibt sich ein monatlicher Zuschussbedarf. Im Jahr 2015 ist mit Mehrkosten in Höhe von 209,21 €, im Jahr 2016 in Höhe von 3.909,84 € zu rechnen. Die Bewilligung des Mehrbedarfs liegt laut Hauptsatzung beim Bürgermeister. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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11. Werbekostenertrag
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/I/17/26/11/2015
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Werbekostenvertrag 2016 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Abschluss eines Werbekostenvertrages in Höhe von ,00 € netto zzgl. 19% Umsatzsteuer somit ,00 € brutto mit der Bad Lausicker Bauorganisations-, Betriebs- und Kur GmbH (nachfolgend BBK GmbH genannt) für das Jahr 2016 zustimmen. Begründung: Seit 1998 hat die Stadt Bad Lausick die BBK GmbH beauftragt, für die Stadt Bad Lausick Werbung durchzuführen. Das beinhaltet u.a. die Koordination der Marketingarbeit, das Vertreten auf Messen und Reisemärkten, Anzeigen und die Herausgabe von verschiedenen Prospekten und Broschüren mit dem Ziel, die Aufmerksamkeit für die Stadt Bad Lausick als traditionellen Kurort zu intensivieren. Die Vergütung für das Jahr 2016 ist gegenüber dem Jahr 2015 unverändert und damit dem Niveau der Werbekostenverträge der Vorjahre angepasst. Einsparpotenziale sind für die Durchführung einer sinnvollen Werbung nicht gegeben. Die Mittel sind in entsprechender Höhe im Haushaltsplan 2016 enthalten. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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12. Vertrag über die Erledigung von Aufgaben im Bereich der Kur und des sonstigen Fremdenverkehrs für 2016
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/I/176/26/11/2015
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Vertrag für die Erledigung von Aufgaben im Bereich der Kur und des sonstigen Fremdenverkehrs für das Jahr 2016 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Abschluss eines Vertrages für die Erledigung von Aufgaben im Bereich der Kur und des sonstigen Fremdenverkehrs in Höhe von ,00 € netto zzgl.19% Umsatzsteuer somit ,32 € brutto mit der BBK Bad Lausicker Bauorganisations-, Betriebs- und Kur GmbH (nachfolgend BBK GmbH genannt) für das Jahr 2016 zustimmen. Begründung: Die Stadt Bad Lausick hat die BBK GmbH seit 1994 beauftragt, Aufgaben im Bereich der Kur und des sonstigen Fremdenverkehrs zu erledigen. Die Aufgaben der BBK GmbH bestanden zunächst in der Übernahme der gesamten Aufgaben im Zusammenhang mit der Meldepflicht und in der Organisation und der Durchführung aller Kur - und Fremdenverkehrsveranstaltungen sowie der Bewirtschaftung der dazu erforderlichen Räumlichkeiten. Die Vergütung für das Jahr 2016 ist gegenüber den Jahren 2012 bis 2015 unverändert. Die Mittel sind in entsprechender Höhe im Doppelhaushalt2015/2016 für das Haushaltsjahr 2016 enthalten. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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13. Grundstücksangelegenheiten
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/I/17/26/11/2015
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Grundstücksangelegenheiten Verkauf von Baugrundstücken im Tulpenweg - Wohnbaugebiet“ Etzoldshainer Weg“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 710 m² aus dem im Wohnbaugebiet Etzoldshainer Weg gelegenen unbebauten Flurstück 598/87 der Gemarkung Bad Lausick (Bauplatz „D“) zu einem Kaufpreis in Höhe von 68,00 €/m² somit vorläufig für ,00 € an Frau Sabine Dech und Herrn Fred Voigtländer, Waldstraße 2 in Bad Lausick zustimmen. Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes, ganz oder teilweise, ist eine Mehrerlösklausel für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Vertragsbeginn zu vereinbaren. Notar-, Grundbuch-, Vermessungs- und Grunderwerbsteuerkosten usw. trägt der Käufer. Des Weiteren stimmt der Stadtrat vorsorglich einer Belastung des Grundstückes vor Umschreibung im Grundbuch zu, soweit der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises durch ein von ihm aufzunehmendes dinglich zu sicherndes Darlehen erbringt. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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Begründung: Mit Schreiben vom und stellten Frau Dech und Herr Voigtländer den Antrag, eine Teilfläche aus dem im Wohnbaugebiet Etzoldshainer Weg gelegenen Flurstück 598/87 der Gemarkung Bad Lausick (Bauplatz „D“) im Tulpenweg zu erwerben, um darauf ein Eigenheim zu errichten. Der Bodenrichtwert gemäß Gutachterausschuss des Landkreises Leipzig liegt in diesem Gebiet bei 60,00 €/m². Aufgrund der erhöhten Erschließungskosten für diesen Bauplatz erhöht sich der Kaufpreis auf 68,00 €/m² somit ergibt sich für die ca. 710 m² ein vorläufiger Kaufpreis von ,00 €.
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/I/17/26/11/2015
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Grundstücksangelegenheiten Verkauf von Baugrundstücken im Tulpenweg - Wohnbaugebiet“ Etzoldshainer Weg“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Vetrkauf einer Teilfläche von ca. 750 m² aus dem im Wohnbaugebiet Etzoldshainer Weg gelegenen unbebauten Flurstück 598/87 der Gemarkung Bad Lausick (Bauplatz „F“) zu einem Kaufpreis in Höhe von 68,00 €/m² somit vorläufig für ,00 € an Frau Doreen Schiffner und Herrn Tino Weise, Badstraße 20 in Bad Lausick zustimmen. Weiterhin hat der Käufer das anliegende Leitungsrecht zu übernehmen. Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes, ganz oder teilweise, ist eine Mehrerlösklausel für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Vertragsbeginn zu vereinbaren. Notar-, Grundbuch-, Vermessungs- und Grunderwerbsteuerkosten usw. trägt der Käufer. Des Weiteren stimmt der Stadtrat vorsorglich einer Belastung des Grundstückes vor Umschreibung im Grundbuch zu, soweit der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises durch ein von ihm aufzunehmendes dinglich zu sicherndes Darlehen erbringt. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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Begründung: Mit Schreiben vom und stellten Frau Schiffner und Herr Weise den Antrag, eine Teilfläche aus dem im Wohnbaugebiet Etzoldshainer Weg gelegenen Flurstück 598/87 der Gemarkung Bad Lausick (Bauplatz „D“) im Tulpenweg zu erwerben, um darauf ein Eigenheim zu errichten. Der Bodenrichtwert gemäß Gutachterausschuss des Landkreises Leipzig liegt in diesem Gebiet bei 60,00 €/m². Aufgrund der erhöhten Erschließungskosten für diesen Bauplatz erhöht sich der Kaufpreis auf 68,00 €/m² somit ergibt sich für die ca. 750 m² ein vorläufiger Kaufpreis von ,00 €.
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. V/I/17/26/11/2015
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Grundstücksangelegenheiten Verkauf von Baugrundstücken in der Ringstraße in der Gemarkung Heinersdorf Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Verkauf der in der Ringstraße gelegenen Flurstücke 76/12 und 78/12 mit einer Größe von 592 m² und 575 m² der Gemarkung Heinersdorf an die Eheleute Anke und Michael Kloß, Ludolf-Colditz-Straße 1 in Bad Lausick zustimmen. Der Kaufpreis beträgt 35,00 €/ m² für die bebaubare Fläche (ca m²) und 5,00 €/ m² für die Zuwegung zum Flurstück 80/14 Gemarkung Heinersdorf (ca. 84 m²), somit vorläufig ,00 €. Weiterhin hat der Käufer das bestehende Geh- und Überfahrtsrecht für den Zufahrtsweg von der Bornaer Straße für den Eigentümer des Flurstückes 80/14 der Gemarkung Heinersdorf sowie anliegende Leitungsrechte zu übernehmen. Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes, ganz oder teilweise, ist eine Mehrerlösklausel für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Vertragsbeginn zu vereinbaren. Notar-, Grundbuch-, Vermessungs- und Grunderwerbsteuerkosten usw. trägt der Käufer. Des Weiteren stimmt der Stadtrat vorsorglich einer Belastung des Grundstückes vor Umschreibung im Grundbuch zu, soweit der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises durch ein von ihm aufzunehmendes dinglich zu sicherndes Darlehen erbringt. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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Begründung: Mit Schreiben vom und stellten die Eheleute Kloß den Antrag, die Flurstücke 76/12 und 78/12 der Gemarkung Heinersdorf in der Ringstraße zu erwerben, um darauf ein Eigenheim zu errichten. Der Bodenrichtwert gemäß Gutachterausschuss des Landkreises Leipzig liegt in diesem Gebiet zwischen 30,00 €/m² und 35,00 €/m². Aufgrund der Übernahme des Geh- und Überfahrtsrechtes für den Zufahrtsweg von der Bornaer Straße für die Eigentümer des Flurstückes 80/14 der Gemarkung Heinersdorf wird ein Kaufpreis von 5,00 €/ m² angesetzt.
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. VI/I/17/26/11/2015
BESCHLUSSVORLAGE Nr. VI/I/17/26/11/2015 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Grundstücksangelegenheiten Verkauf von Baugrundstücken in der Ringstraße in der Gemarkung Heinersdorf Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick möge dem Verkauf einer in der Ringstraße Teilfläche von ca m² aus dem unbebauten Flurstück 74/9 der Gemarkung Heinersdorf an die Eheleute Jan und Franziska Große, Straße der Einheit 53 in Bad Lausick zustimmen. Der Kaufpreis beträgt 35,00 €/ m² für die bebaubare Fläche (ca m²) und 5,00 €/ m² für die Zuwegung zu den Flurstücken 76/12, 78/12 und 80/14 (ca.100 m²), somit vorläufig ,00 €. Weiterhin hat der Käufer das bestehende Geh- u .Überfahrtsrecht für den Zufahrtsweg von der Bornaer Straße für die Eigentümer der Flurstücke 76/12, 78/12 und 80/14 der Gemarkung Heinersdorf zu übernehmen sowie die anliegenden Leitungsrechte. Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes, ganz oder teilweise, ist eine Mehrerlösklausel für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Vertragsbeginn zu vereinbaren. Notar-, Grundbuch-, Vermessungs- und Grunderwerbsteuerkosten usw. trägt der Käufer. Des Weiteren stimmt der Stadtrat vorsorglich einer Belastung des Grundstückes vor Umschreibung im Grundbuch zu, soweit der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises durch ein von ihm aufzunehmendes dinglich zu sicherndes Darlehen erbringt. 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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Begründung: Mit Schreiben vom und stellten die Eheleute Große den Antrag, eine Teilfläche von mehr als m² aus dem Flurstück 74/9 der Gemarkung Heinersdorf gelegen in der Ringstraße zu erwerben, um darauf ein Eigenheim zu errichten. Der Bodenrichtwert gemäß Gutachterausschuss des Landkreises Leipzig liegt in diesem Gebiet bei 30,00 bis 35,00 €/m². Aufgrund der Übernahme des Geh- und Überfahrtsrechtes für den Zufahrtsweg von der Bornaer Straße für die Eigentümer der Flurstücke 76/12, 78/12 und 80/14 der Gemarkung Heinersdorf wird Kaufpreis von 5,00 € angesetzt.
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14. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen und auszahlungen für die Regionalinitiative LEADER
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BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/17/26/11/2015
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am Gegenstand der Vorlage: Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für die Regionalinitiative LEADER Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Regionalinitiative LEADER in Höhe von 7.118,04 €, davon 2.208,91 € für die Übergangsfinanzierung der Regionalinitiative, 4.418,65 € für die Gründung des neuen Trägervereins und 490,48 € für das Gutachten zur Ermittlung des Wertes der LAG (Produktkonto Ergebnishaushalt , Produktkonto Finanzhaushalt ), bewilligen. Die Finanzierung erfolgt aus nicht benötigten Mitteln für die Kommunalanteile der Kindertagesstätte „Am Schwanenteich“ (Produktkonto Ergebnishaushalt / Produktkonto Finanzhaushalt ). 15-Ja-Stimmen 0-Nein-Stimmen 0-Stimmenthaltungen
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Begründung: Im Haushalt war auf der Grundlage der Finanzierungsvereinbarung vom Juni 2014 für die Förderperiode eine jährliche Umlage i.H.v ,29 € ausgewiesen (und zum auch bezahlt worden). Aufgrund finanzieller Probleme beim Landschaftspflegeverband Muldenland (LPV), bei dem die Lokale Aktionsgruppe bisher als Fachsparte angegliedert war, machte sich eine neue Organisationsstruktur für die LEADER-Förderung erforderlich. Zur Aufarbeitung wurde ein Gutachten (Umlageanteil 490,48 €) zur Ermittlung der LAG im LPV in Auftrag gegeben und durch die beteiligten Kommunen die Lokale Aktionsgruppe Leipziger Muldenland e.V. gegründet. Die Finanzierungsvereinbarung vom Juni 2014 sah eine Beendigung zum vor, sofern die Region nicht bis dahin als LEADER-Region anerkannt wird – was letztlich eintraf. Damit war auch der Betrieb des Regionalmanagementes vorerst nicht mehr gesichert und es wurde mit den Kommunen dafür eine einmalige Sonderumlage vereinbart (Anteil ,91 €). Für die Gründung des LAG Leipziger Muldenland e.V., die Arbeit der LAG und den Betrieb des Regionalmanagements in der Zeit von Oktober bis Dezember 2015 wurde eine einmalige Sonderumlage i.H.v ,65 € vereinbart.
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13. Anfrage der Stadträte
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Ende der 17. öffentlichen Stadtratssitzung
Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend Ende der 17. öffentlichen Stadtratssitzung
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