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Eigenverantwortliche Schule
Brennende Fragen Eigenverantwortliche Schule 1 Seit wann sind Schulen eigenverantwortlich? 2 Was bedeutet „Eigenverantwortlichkeit“ für die Schulen? 3 Wie ist der Schulvorstand zusammengesetzt? 4 Hat der Schulvorstand weitere Mitglieder? 5 Von wem sind die Mitglieder gewählt worden? 6 Wann sind die Mitglieder gewählt worden? 7 Was passiert, wenn eine Schule keinen Schülerrat hat? 8 Müssen die Mitglieder des Schulvorstands im SR sein? 9 Wie wird gewählt? 10 Müssen alle Schulformen vertreten sein?
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11 Müssen die Schüler der BBS volljährig sein?
12 Finden nach dem Ausscheiden von Mitgliedern Nachwahlen statt? 13 Wann ist der Schulvorstand beschlussfähig? 14 Gilt die Konferenzordnung auch für den Schulvorstand? 15 Wann findet die erste Sitzung statt? 16 Wie oft tagt der Schulvorstand? 17 Worüber entscheidet der Schulvorstand? 18 Womit sollte sich der Schulvorstand zunächst beschäftigen? 19 Können Schulvorstandsmitglieder die Einberufung einer Sitzung verlangen? 20 Wie können Schüler/innen auf die Arbeit im Schulvorstand vorbereitet werden?
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Seit wann sind Schulen eigenverantwortlich? Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind seit eigenverantwortlich. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Was bedeutet „Eigenverantwortlichkeit“? Die Schule ist eigenverantwortlich für: Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht (Leitung , Organisation, Verwaltung) Die Erstellung eines Schulprogramms Die Überprüfung und Bewertung ihres Erfolgs Die Bewirtschaftung des Budgets (§32 NSchG) zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule In welchen Schulen ist der Schulvorstand zu wählen? In jeder öffentlichen Schule. Ausnahmen: ProReKo - Schulen (Beibehaltung der Gremienstruktur bis §181 NSchG) zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Wie ist der Schulvorstand zusammengesetzt(1/3)? Bis 20 Lehrkräfte: 8 Mitglieder 21-50 Lehrkräfte: 12 Mitglieder 50 und mehr: 16 Mitglieder Die Schulleiterin/der Schulleiter hat den Vorsitz. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Wie ist der Schulvorstand zusammengesetzt (2/3)? 50 % Lehrkräfte – einschließlich Schulleiter/in 25% Elternvertreter, 25% Schülervertreter. Ausnahme: Wenn mind. 50% der Schüler/innen volljährig sind, dann können 50% Schülervertreter im Schulvorstand sein. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Wie ist der Schulvorstand zusammengesetzt (3/3)? Der Schulvorstand kann aber beschließen, dass auch Erziehungsberechtigte (anstelle der Schüler/innen) dem Schulvorstand angehören (max. 25% der Gesamtmitglieder). zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Hat der Schulvorstand weitere Mitglieder? Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht können berufen werden. Gäste können zur Information oder Beratung eingeladen werden. Tagungen sind nicht öffentlich. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Von wem sind die Mitglieder gewählt worden? Lehrkräfte: Von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz Eltern: Vom Schulelternrat Schüler/innen: Vom Schülerrat zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Wann sind die Mitglieder gewählt worden? Ab Beginn des Schuljahres 2007/08, sobald die Vollzeitlehrerzahl und die Gremien feststehen. Der Wahlzeitpunkt liegt im Ermessen der Gremien. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Was passiert, wenn eine Schule keinen Schülerrat hat? Die Sitze der Schüler/innen bleibt frei. Die Schule sollt die Schüler/innen bei der Bildung eines Schülerrates unterstützen, z.B. durch eine SV-Lehrkraft (§80, Abs. 6 NSchG). zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Müssen die Mitglieder des Schulvorstands im SR sein? NEIN. Wählbar sind alle Schüler/innen der Schule. Um den Informationsfluss zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, dass ein Teil der Mitglieder dem SR angehört. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Wie wird gewählt? Nach allgemeinen demokratischen Grundsätzen als Persönlichkeitswahl. Für Schülervertreter/innen gelten die Grundsätze der Schülerwahlordnung (§ 38 b, Abs. 6 Satz 2 NSchG) zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Müssen alle Schulformen vertreten sein? NEIN. Der Schülerrat kann durch seine Wahl die Besetzung frei entscheiden. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Müssen die Schüler der BBS volljährig sein? NEIN. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Finden nach dem Ausscheiden von Mitgliedern Nachwahlen statt? NEIN, ein stellvertretendes Mitglied rückt nach. Ein stellvertretendes Mitglied wird nachgewählt. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Wann ist der Schulvorstand beschlussfähig? Wenn zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde. Die Beschlussfähigkeit ist nicht abhängig von der Anwesenheit der Mitglieder. Der Vorstand kann sich auf eine Verlegung der Sitzung verständigen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Gilt die Konferenzordnung auch für den Schulvorstand? NEIN, er kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Wann findet die erste Sitzung statt? Sobald die Mitglieder durch die entsprechenden Gremien gewählt wurden. Dies wird im Schuljahr 2007/08 kurz vor oder nach den Herbstferien sein. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Wie oft tagt der Schulvorstand? Die Tagungsfrequenz ist abhängig von den im Schulvorstand anstehenden Beratungen und Entscheidungen. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Worüber entscheidet der Schulvorstand? Entscheidung über: 1. Die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit eingeräumten Entscheidungsspielräume („Deregulierungsliste“), den Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin/des Schulleiters, Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Worüber entscheidet der Schulvorstand? Entscheidung über: Die Zusammenarbeit mit anderen Schulen. Führung einer Eingangsstufe. Vorschlag zur Besetzung der/des Schulleiterin/Schulleiters. 4. Die Ausgestaltung der Stundentafel, 5. Schulpartnerschaften, 6. Anträge zu Schulversuchen, 7. Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen, zurück
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Worüber entscheidet der Schulvorstand?
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Worüber entscheidet der Schulvorstand? Entscheidungen über: 8. Grundsätze für Werbung und Sponsoring, 9. Grundsätze zur jährlichen Selbstevaluation, 10.Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (im Benehmen mit der GK) zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Womit sollte sich der Schulvorstand zunächst beschäftigen? Z.B. mit der Diskussion über die Arbeits-Schwerpunkte des Schulvorstands. Er erstellt eine Geschäftsordnung. Schwerpunkte eines Schulprogramms festlegen. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Können Schulvorstandsmitglieder die Einberufung einer Sitzung verlangen? Die Mitglieder können den Bedarf einer Sitzung anzeigen. Die Schulleiterin/der Schulleiter entscheidet über die Notwendigkeit einer Einberufung. zurück
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Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule
Heike Heising – SV-Beraterin der Landesschulbehörde Osnabrück, BBS – Schlüsselfragen zur Eigenverantwortlichen Schule Wie können Schüler/innen auf die Arbeit im Schulvorstand vorbereitet werden? Durch: - Die/Den SV-Berater /in der Schule - Die SV-Berater der Landesschulbehörde - Die Schulleiterin/der Schulleiter Infoveranstaltungen Schulinterne Seminare ... zurück
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Ende zurück
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