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Verfahrensverzeichnis
Titel des Vortrags Verfahrensverzeichnis Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003 Seite 1
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Begriff: Verfahrensverzeichnis
LDSG § 11 Verfahrensverzeichnis (1) Jede öffentliche Stelle führt ein Verzeichnis der automatisierten Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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Übersicht Verfahrenverzeichnisse
Hinweis: Für jedes aufgeführte Verfahren muss die Schule ein eigenes Verfahrensverzeichnis erstellen! - 3 -
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Welchen Nutzen hat das Verfahrensverzeichnis?
Man behält den Überblick über die DV-Verfahren am Seminar und ermöglicht dadurch eine effektivere Eigenkontrolle. Es stellt eine wichtige Informationsquelle für Fremdkontrollen dar. Es dient zum Schutz des Einzelnen, dass durch die Verarbeitung personenbezogenen Daten keine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. - 4 -
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Verfahrensverzeichnis - Zuständigkeiten
Titel des Vortrags Verfahrensverzeichnis - Zuständigkeiten Landesbeauftragter für den Datenschutz (Jörg Klingbeil) Verfahrens-verzeichnis § 32 LDSG (sofern kein behördlicher Datenschutzbeauftragter vorhanden) erstellt Behördlicher Datenschutzbeauftragter (auch für mehrere Schulen möglich) führt das Verfahrensverzeichnis Schule Schule - 5 - Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003 Seite 5
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Verfahrensverzeichnis
Vorprüfung: Werden personenbezogene Daten automatisiert elektronisch verarbeitet? Zweckbestimmung: In welchem Rahmen wird die Software von wem genutzt? Rechtsgrundlage: Auf Basis welcher Rechtsgrundlage (LDSG, Schulgesetz, VwW) muss das Verfahrensverzeichnis erstellt werden?
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Verfahrensverzeichnis LDSG §11 (2)
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In das Verfahrensverzeichnis sind einzutragen: (§ 11 Abs. 2 LDSG)
Schule Name des Verwaltungs-, Stundenplangrogramms Schule Schule / LDSG §§ 13, 15, 36 LDSG VwW Datenschutz Softwarehersteller Schule Schule Welche personen-bezogenen Daten werden gespeichert? a) Zugangsdaten b) Daten, die im Rahmen der Nutzung entstehen Schule Softwarehersteller Softwarehersteller Wann werden welche personenbezogenen Daten gelöscht / gesperrt? Schule Softwarehersteller Schule Welche Maßnahmen werden konkret umgesetzt? Softwarehersteller - 8 -
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Materialien auf dem Lehrerfortbildungs-Server
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Technische und organisatorische Maßnahmen nach § 9 LDSG
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Technische und organisatorische Maßnahmen nach § 9 LDSG
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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