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EU-Fondsrichtlinie OGAW III im Hinblick

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Präsentation zum Thema: "EU-Fondsrichtlinie OGAW III im Hinblick"—  Präsentation transkript:

1 EU-Fondsrichtlinie OGAW III im Hinblick
Neue Chancen durch die EU-Fondsrichtlinie OGAW III im Hinblick auf den Einsatz von Derivaten aus Luxemburger Sicht

2 H&A Investment S.A. Strategische Ausrichtung: „Maßschneider“ für individuelle Fondskonzepte Mitarbeiter: 35 Fonds unter Management: 95 Fondsvolumen: ca. 2 Mrd. € Spezialitäten: - aktiver Einsatz von Derivaten - Dachfondshedging - Spezialfondskonzepte

3 Nutzen aus OGAW III Vereinfachtes Zulassungsprocedere im grenzüberschreitenden Vertrieb von richtlinienkonformen Fonds (Anzeigeverfahren) Ausweitung der Anlagebeschränkungen (z.B. Cash > 49% unter Beachtung der Emittentengrenze) Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von derivativen Finanzinstrumenten (zur effizenten Portfolioverwaltung)

4 Anforderungen aus OGAW III
Anforderungen an die KAG Mindestkapitalausstattung Organisation (2 ausreichend qualifizierte Geschäftsführer) Transparenz qualifiziertes Risikomanagement TER; TOR vereinfachter VKP Wohlverhaltensregeln Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von derivativen Finanzinstrumenten (zur effizenten Portfolioverwaltung)

5 Anlegerschutz Was bringt OGAW III ? administrativer Aufwand
Transparenz Anlegerschutz flexiblere Anlagepolitik Eu-weiter Vertrieb

6 = ? Derivate / OGAW III EU 85/611/EWG „OGAW – Richtlinie“ (Feb.2002)
Um den Anlegerschutz zu gewährleisten, ist es erforderlich, das mit Derivaten verbundene maximale Risiko zu begrenzen, damit es den Gesamtnettowert des Anlageportfolios des OGAW nicht überschreitet. = ? CSSF 05/176 (Apr.2005) ...müssen die OGAW Sorge tragen, dass das Gesamtrisiko aus derivativen Instrumenten den Gesamtnettowert ihres Portfolios nicht überschreitet. [Umfang: 9 Seiten] DerivateV (Feb.2004) Der einem Sondervermögen zuzuordnende potentielle Risikobetrag für das Marktrisiko darf zu keinem Zeitpunkt das Zweifache des potentiellen Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörigen Vergleichsvermögens übersteigen. [Umfang: 15 plus 50 Seiten]

7 CSSF 05/176 en Detail CSSF 05/176 (Apr.2005)
...müssen die OGAW Sorge tragen, dass das Gesamtrisiko aus derivativen Instrumenten den Gesamtnettowert ihres Portfolios nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass das Gesamtrisiko aus der Verwendung derivativer Finanzinstrumente nicht mehr als 100% des Nettoinventarwertes (NIW oder Nettoaktiva) der OGAW betragen und davon ausgehend das von den OGAW eingegangene Gesamtrisiko nicht dauerhaft 200% des NIW überschreiten darf.

8 CSSF 05/176 Kalkulation-FUTURE
Risiko = Initial-Margin DAX-Future Kontraktwert: 25 x = ca.€ Initial-Margin: €

9 Exkurs: Zertifikate / Strukturierte Produkte
Index Basket Garantie Sprint Victory Bonus Super Zins Turbo Open End Outperformance Knock Out Discount Rotation Rebound Airbag Spread Zertifikat ist grundsätzlich ein Wertpapier Zerlegungsgrundsatz §27 Erläuterungen DVO Volumen ca. € 80 Mrd. Volumen 2006 erwartet ca. € 110 Mrd.

10 Umsetzungsbeispiele Dachfonds-HEDGING (mit Futures)
synthetische Abbildung von Zinserträgen (Steueroptimierung) Steuerung des Zuflusses Steuerung der Einkunftsart Zertifikatefonds Leverage > 2

11 Anforderungen Professionalität des Initiators (Fondsmanagers)
Z.B. KWG §32-Zulassung Erfahrung adäquate Risikobegrenzung (EX ANTE) Auswahl der Derivatinstrumente (z.B. Futures) Kennziffer (z.B. Initial-Margin) Messmethode, Tool Transparenz Reporting, Dokumentation

12 Ihre Fragen ? Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
Geschäftsleitung: Lothar Rafalski  – 510 Leiter Fondskonzeption: Nikolaus Rummler  – 530 Leiter Risikomanagement Holger Herber  – 512 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit


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