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Veröffentlicht von:Karla Schlagel Geändert vor über 10 Jahren
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1 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät Wettbewerbsrecht Recht gegen unlauteren Wettbewerb VII. Sondertatbestände des Verbraucherschutzes (§ 4 Nr. 3-6 UWG)
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2 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 1. Verschleierte Werbung (§ 4 Nr.3 UWG) a) Überblick b) Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten Medienrecht
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3 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät Trennung von redaktionellen Inhalten (Medienrecht) § 7 RStV (2) Werbung oder Werbetreibende dürfen das übrige Programm inhaltlich und redaktionell nicht beeinflussen.... (3) Werbung und Teleshopping müssen als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein. In der Werbung und im Teleshopping dürfen keine Techniken der unterschwelligen Beeinflussung eingesetzt werden. Auch bei Einsatz neuer Werbetechniken müssen Werbung und Teleshopping dem Medium angemessen durch optische oder akustische Mittel oder räumlich eindeutig von anderen Sendungs- teilen abgesetzt sein.
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4 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät Trennung von redaktionellen Inhalten (Medienrecht) § 9 sächs. PresseG: Hat der Verleger oder der Verantwortliche im Sinn des § 6 Abs. 2 Satz 5 eines periodischen Druckwerks aus Anlass oder im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung zum Zweck der Werbung oder Mitteilung ein Entgelt erhalten, gefordert oder sich versprechen lassen, so hat er diese Veröffentlichung, sofern sie nicht schon durch Anordnung und Gestaltung eindeutig als Anzeige zu erkennen ist, mit dem Wort,,Anzeige“ zu bezeichnen.
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5 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 1. Verschleierte Werbung (§ 4 Nr.3 UWG) a) Überblick b) Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten Medienrecht „Advertorials“ (Nr. 11 der „Schwarzen Liste“) z.B. OLG Düsseldorf WRP 2009, 1311
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6 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 1. Verschleierte Werbung (§ 4 Nr.3 UWG) a) Überblick b) Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten Medienrecht „Advertorials“ Nr. 11 der „Schwarzen Liste“) § 4 Nr. 3 UWG Beispiele - BGH NJW 1981, 2573 - BVerfG NJW 2003, 277
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7 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät c) Produktplatzierung usw. Das liberalisierte Medienrecht UWG Beispiele - BGHZ 130, 205 - Gottschalk, Marienhof, Kiewel & Co.
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8 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 2. Intransparente Verkaufsförderungsmaßnahmen (§ 4 Nr. 4 UWG) Begriff Transparenzgebot Beispiel: BGH GRUR 2009, 1064
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9 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 2. Preisausschreiben und Gewinnspiele Nr. 16, 19, 31 der „Schwarzen Liste“ Transparenzgebot (§ 4 Nr. 5 UWG) Beispiel: BGH GRUR 2005, 1061
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10 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät 2. Preisausschreiben und Gewinnspiele Nr. 16, 19, 31der „Schwarzen Liste“ Transparenzgebot (§ 4 Nr. 5 UWG) Beispiel: BGH GRUR 2005, 1061 Koppelungsverbot (Nr.6) - Beispiel: BGH GRUR 2005, 599 - EuGH GRUR 2010, 244 – Plus => Kein per se Verbot
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