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Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Bundeskommission und der RK Regionalkommission.

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Bundeskommission und der RK Regionalkommission."—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsrechtliche Kommission besteht aus der BK Bundeskommission und der RK Regionalkommission

2 Zukünftiges Arbeitsrecht Bundeskommission Beschlusskommission Beschlusskommission Grundstruktur, Mantel (Allg. Teil und Anlage 1), Mittelwert-Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung, sowie Vorgaben für Bandbreiten Verhandlungskommission 6 DN und 6 DG Sie erarbeiten und beschließen die Beschlussvorlagen für die Beschlusskommission 6 DN und 6 DG Sie erarbeiten und beschließen die Beschlussvorlagen für die Beschlusskommission 28 DG und 28 DN durch einen durch einen Beschluss Beschluss ¾ Mehrheit in die künftige AVR

3 Bundeskommission Beschluss 19.Juni 2008 - Die zweijährigen Lebensaltersstufen werden zu Regelvergütungsstufen - Kinderortszuschlag bleibt, (für neue Mitarbeiter 90 Euro)‏ - Verheiratetenortszuschlag (Besitzstand Stichtag 30.06.08)‏ - Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bleibt unverändert - AZV Tag bleibt unverändert - Tabellenwert wird um 50 Euro Sockelbetrag erhöht und ab 01.01.08 plus 1,6% und ab 01.01.09 um weitere 4,3% erhöht - Einmalzahlung 225 Euro im Januar 2009 - 70 Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler - 39 Stunden-Woche ab 01.09.09

4 Zulässige Bandbreiten zur Abweichung in der Regionalkommission in der Vergütung 7% für 2008 in der Arbeitszeit 6% für 2008 in der Vergütung 10% für 2009 in der Arbeitszeit 6% für 2009

5 Zukünftiges Arbeitsrecht Regionalkommission Regionalkommission Regionalkommission Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, innerhalb der durch die Bundeskommission vorgegebenen Bandbreiten, sowie Abweichungen zur Beschäftigungssicherung Entgelthöhe, wöchentliche Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, innerhalb der durch die Bundeskommission vorgegebenen Bandbreiten, sowie Abweichungen zur Beschäftigungssicherung Augsburg alle 7 bayerischen Bistümer Bamberg sind mit je 2 Vertretern Eichstätt als RK zusammengefasst München Freising PassauRegensburgWürzburgBayern 14 DG und 14 DN durch einen durch einen Beschluss Beschluss ¾ Mehrheit ¾ Mehrheit in die künftige in die künftige AVR AVR

6 Beschlussergebnisse vom 09.07.08 aus der Regionalkommission Grundlage ist die Zusammenführung von Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der Stufe 1 Grundlage ist die Zusammenführung von Grundvergütung, allgemeiner Zulage und Ortszuschlag der Stufe 1 Diese werden zur Regelvergütung keine finanziellen Verluste für die am 30.06.08 bereits beschäftigten Mitarbeiter. Diese werden zur Regelvergütung keine finanziellen Verluste für die am 30.06.08 bereits beschäftigten Mitarbeiter.

7 Beschlussergebnisse vom 09.07.08 aus der Regionalkommission Diese neuen Tabellenwerte werden ab 01.07.08 um den Sockelbetrag von 50 Euro und danach um 1,6% erhöht. Diese neuen Tabellenwerte werden ab 01.07.08 um den Sockelbetrag von 50 Euro und danach um 1,6% erhöht. Dies gilt für die VG 1-9 und Kr 14-3 Ohne Sockelbetrag aber auch 1,6% mehr für die VG 10-12 und Kr 1 und Kr 2 Sonderregelung für diese unteren Vergütungsgruppen. Ohne Sockelbetrag aber auch 1,6% mehr für die VG 10-12 und Kr 1 und Kr 2 Sonderregelung für diese unteren Vergütungsgruppen.

8 Beschlussergebnisse vom 09.07.08 aus der Regionalkommission Ab 01.07.08 gibt es eine Zulage in gleicher Höhe (Das ist die Differenz zwischen Juni- und Juli-Gehalt als monatliche “Nachzahlung” für das erste Halbjahr) damit gibt es auch ein höheres Weihnachtsgeld für 2008 Ab 01.07.08 gibt es eine Zulage in gleicher Höhe (Das ist die Differenz zwischen Juni- und Juli-Gehalt als monatliche “Nachzahlung” für das erste Halbjahr) damit gibt es auch ein höheres Weihnachtsgeld für 2008 Die Erhöhung und die Zulagen gibt es auch für Mitarbeiter: die in Altersteilzeit (Ansparphase/Ruhephase) sind die in Altersteilzeit (Ansparphase/Ruhephase) sind die in der zweiten Jahreshälfte eingestellt werden die in der zweiten Jahreshälfte eingestellt werden mit befristeten Verträgen mit befristeten Verträgen im Mutterschutz/ Elternzeit/ Arbeitsunfähigkeit/ Langzeitkranke im Mutterschutz/ Elternzeit/ Arbeitsunfähigkeit/ Langzeitkranke Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulagen anteilig! Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulagen anteilig! Keine Nachzahlung gibt es für Mitarbeiter die bereits vor dem 01.07.08 ausgeschieden sind. Keine Nachzahlung gibt es für Mitarbeiter die bereits vor dem 01.07.08 ausgeschieden sind.

9 Beschlussergebnisse vom 09.07.08 aus der Regionalkommission Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 4,3% ab 01.01.09 Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 4,3% ab 01.01.09 Eine Einmalzahlung von 225 Euro im Januar 2009 Bitte beachten: die Einmalzahlung von 450 € im Dez. 2008 erfolgt zusätzlich und ist nicht Teil dieses Beschlusses ! Eine Einmalzahlung von 225 Euro im Januar 2009 Bitte beachten: die Einmalzahlung von 450 € im Dez. 2008 erfolgt zusätzlich und ist nicht Teil dieses Beschlusses ! 70Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler 70 Euro mtl. mehr für Azubis und Schüler rückwirkend ab dem 01.01.08

10 Regelvergütungstabelle ab 01.07.08

11 Verg.- Regelvergütungssätze in Stufe Gr.123456789 Kr 143.854,423.968,824.083,224.172,204.261,184.350,184.439,154.528,134.617,10 Kr 133.448,403.562,803.677,203.766,183.855,143.944,134.033,114.122,094.211,08 Kr 123.179,323.285,883.392,393.475,243.558,113.640,973.723,823.806,683.889,55 Kr 112.998,323.100,573.202,813.282,343.361,873.441,403.520,923.600,453.679,98 Kr 102.825,202.920,073.014,943.088,703.162,503.236,253.310,043.383,813.457,59 Kr 92.666,332.754,032.841,772.910,012.978,243.046,493.114,723.182,963.251,19 Kr 82.518,672.599,942.681,232.744,462.807,702.870,912.934,132.997,353.060,56 Kr 72.383,712.458,802.533,872.592,272.650,672.709,062.767,462.825,852.884,24 Kr 62.225,002.293,802.362,612.416,122.469,642.523,152.576,682.630,182.683,71 Kr 5a2.150,332.214,672.278,992.329,032.379,052.429,092.479,132.529,162.579,18 Kr 52.099,082.159,942.220,812.268,142.315,482.362,822.410,132.457,482.504,84 Kr 42.006,422.060,522.114,612.156,692.198,762.240,842.282,922.325,002.367,07 Kr 31.920,471.966,442.012,412.048,172.083,922.119,682.155,422.191,192.226,93 Kr 21.772,371.812,661.852,961.884,301.915,621.946,971.978,292.009,652.040,98 Kr 11.698,521.734,381.770,241.798,121.826,021.853,911.881,781.909,651.937,55

12 Vergütungsgruppenzulagen Anlage 2d die Anmerkungen A-F werden rückwirkend ab dem 01.01.08 dynamisiert in Eurobeträgen festgelegt (bisher prozentuale Berechnung auf Basis der Grundvergütung)‏ werden rückwirkend ab dem 01.01.08 dynamisiert in Eurobeträgen festgelegt (bisher prozentuale Berechnung auf Basis der Grundvergütung)‏ 20082009 A 84,63 € 88,27 € A 84,63 € 88,27 € B101,56 €105,93 € B101,56 €105,93 € C112,17 €116,99 € C112,17 €116,99 € D124,19 €129,53 € D124,19 €129,53 € E103,49 €107,94 € E103,49 €107,94 € F137,81 €143,73 € F137,81 €143,73 €

13 Modellberechnung Beispiel: VergGr 5b, Stufe 6, verheiratet, zwei Kinder Vergütung bis 31.12.2007 Vergütung ab 01.01.2008 Grundvergütung 1937,96 € Regelvergütung 2554,92 € Grundvergütung 1937,96 € Regelvergütung 2554,92 € Ortszuschlag Stufe 4 790,40 € Zulage „verheiratet“ 108,61 € Ortszuschlag Stufe 4 790,40 € Zulage „verheiratet“ 108,61 € Allg. Zulage 114,60 € Zulage „Kinder“ 184,04 € Allg. Zulage 114,60 € Zulage „Kinder“ 184,04 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 € Vergütung 2940,11 € Vergütung 2944,72 € Vergütung 2940,11 € Vergütung 2944,72 € Vergütung ab 01.07.2008 Vergütung ab 01.01.2009 Regelvergütung 2646,60 € Regelvergütung 2760,40 € Regelvergütung 2646,60 € Regelvergütung 2760,40 € Zulage „verheiratet“ 108,61 € Zulage „verheiratet 113,28 € Zulage „verheiratet“ 108,61 € Zulage „verheiratet 113,28 € Zulage Kinder 184,04 € Zulage Kinder 191,96 € Zulage Kinder 184,04 € Zulage Kinder 191,96 € Schichtzulage 35,79 €Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Schichtzulage 35,79 € Heimzulage 61,36 €Heimzulage 61,36 € Heimzulage 61,36 €Heimzulage 61,36 € Vergütung 3036,40 € Vergütung 3163,79 € Vergütung 3036,40 € Vergütung 3163,79 € Zulage „Differenz“ 91,68 € Zulage „Differenz“ 91,68 € Auszahlungsbetrag 3128,08 €

14 Beschlussergebnisse vom 09.07.08 aus der Regionalkommission Weihnachtsgeld (Berechnung Septembergehalt/1993) 80,84% für 2008 und 77,51% für 2009 Weihnachtsgeld (Berechnung Septembergehalt/1993) 80,84% für 2008 und 77,51% für 2009 Urlaubsgeld bleibt unverändert (255,65 € /332,34 €)‏ Urlaubsgeld bleibt unverändert (255,65 € /332,34 €)‏ AZV Tag bleibt unverändert AZV Tag bleibt unverändert 38,5 Std. Woche bis 30.06.09 38,5 Std. Woche bis 30.06.09 39 Std. Woche ab 01.07.09 (als Kompensation für das erhöhte Weihnachtsgeld in2008)‏ 39 Std. Woche ab 01.07.09 (als Kompensation für das erhöhte Weihnachtsgeld in2008)‏

15 Beschlussergebnisse vom 09.07.08 aus der Regionalkommission Besitzstandsregelung: Besitzstandsregelung: Gelten für alle Mitarbeiter die am 30.06.08 bereits beschäftigt waren und deren AVR Dienstverhältnis nach dem 01.07.08 fortbesteht. Gelten für alle Mitarbeiter die am 30.06.08 bereits beschäftigt waren und deren AVR Dienstverhältnis nach dem 01.07.08 fortbesteht. Alle Bestimmungen der AVR und die Erhöhung der Bezüge haben Geltung auch beim Ausscheiden im zweiten Halbjahr, keine Nachzahlung beim Ausscheiden im ersten Halbjahr! Alle Bestimmungen der AVR und die Erhöhung der Bezüge haben Geltung auch beim Ausscheiden im zweiten Halbjahr, keine Nachzahlung beim Ausscheiden im ersten Halbjahr!

16 Beschlussergebnisse vom 09.07.08 aus der Regionalkommission Besitzstandsregelung: Besitzstandsregelung: Ortszuschlag der Stufe 2 für Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 verheiratet waren. Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08 entfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlag Ortszuschlag der Stufe 2 für Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 verheiratet waren. Für neue Mitarbeiter, oder bei Heirat nach dem 01.07.08 entfällt der Ehegattenbezogene Ortszuschlag Besitzstandsmitarbeiter erhalten diesen Ehegattenbezogene OZ dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08 108,61 € für 2008 und 113,28 € für 2009 Besitzstandsmitarbeiter erhalten diesen Ehegattenbezogene OZ dynamisiert und rückwirkend ab 01.01.08 108,61 € für 2008 und 113,28 € für 2009

17 Beschlussergebnisse vom 09.07.08 aus der Regionalkommission Besitzstandsregelung: Besitzstandsregelung: Ortszuschlag (Kinder) der Stufe 3-8 für Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 beschäftigt waren. Neue Mitarbeiter die ab dem 01.07.08 eingestellt sind bekommen eine Kinderbezogene Zulage von 90 € mtl. (Die Konkurrenzregelung hierzu entfällt!)‏ Ortszuschlag (Kinder) der Stufe 3-8 für Mitarbeiter die bereits am 30.06.08 beschäftigt waren. Neue Mitarbeiter die ab dem 01.07.08 eingestellt sind bekommen eine Kinderbezogene Zulage von 90 € mtl. (Die Konkurrenzregelung hierzu entfällt!)‏ Besitzstandsmitarbeiter erhalten diese Kinderzulage dynamisiert und ab 01.01.08 92,02 € für 2008 und 95,98 € für 2009 Besitzstandsmitarbeiter erhalten diese Kinderzulage dynamisiert und ab 01.01.08 92,02 € für 2008 und 95,98 € für 2009 Auch für die künftigen Kinder die nach dem Stichtag zur Welt kommen Auch für die künftigen Kinder die nach dem Stichtag zur Welt kommen (Die Konkurrenzregelung bleibt hier weiterhin bestehen!)‏

18 Anerkennung von Vordienstzeiten Die Umwandlung der Lebensaltersstufen in Berufserfahrungsstufen (=Regelvergütungssätze in Stufen) führen u. U. zu Nachteilen - für neue Mitarbeiter, (wenn die Person deutlich älter als 30 Jahre ist) - für Mitarbeiter die von einem anderen Träger in den AVR Bereich wechseln Die Umwandlung der Lebensaltersstufen in Berufserfahrungsstufen (=Regelvergütungssätze in Stufen) führen u. U. zu Nachteilen - für neue Mitarbeiter, (wenn die Person deutlich älter als 30 Jahre ist) - für Mitarbeiter die von einem anderen Träger in den AVR Bereich wechseln Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen Bereiches (AVR/ ev. Kirche/ Diakonie) ist bei der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen unschädlich, wenn das neue Dienstverhältnis nicht durch einen Werktag unterbrochen ist. Ein Arbeitgeberwechsel innerhalb des kirchlichen Bereiches (AVR/ ev. Kirche/ Diakonie) ist bei der Einstufung zu den Berufserfahrungsstufen unschädlich, wenn das neue Dienstverhältnis nicht durch einen Werktag unterbrochen ist. Sonderregelung: Der neue Arbeitgeber kann Vordienstzeiten anrechnen, wenn die Unterbrechung nicht länger als ein Jahr beträgt. (Anlge 1 Abschnitt Ia Absatz g) Sonderregelung: Der neue Arbeitgeber kann Vordienstzeiten anrechnen, wenn die Unterbrechung nicht länger als ein Jahr beträgt. (Anlge 1 Abschnitt Ia Absatz g)

19 Anerkennung von Vordienstzeiten Die Überleitungsregelungen gelten zwingend für ununterbrochene Arbeitsverhältnisse. Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen fort: - bei der Verlängerung von befristeten Verträgen - sowie bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der AVR. In beiden Fällen sind Unterbrechungen bis zu einem Monat unschädlich. Die Überleitungsregelungen gelten zwingend für ununterbrochene Arbeitsverhältnisse. Ein Dienstverhältnis besteht auch ununterbrochen fort: - bei der Verlängerung von befristeten Verträgen - sowie bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der AVR. In beiden Fällen sind Unterbrechungen bis zu einem Monat unschädlich. Pflichtanrechnung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn die Berufsausbildung oder die Berufstätigkeit die Vorraussetzung für die Einstellung ist. Pflichtanrechnung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn die Berufsausbildung oder die Berufstätigkeit die Vorraussetzung für die Einstellung ist.

20 Einrichtungsspezifische Regelungen Einrichtungs-Anträge nach § 11 der neuen AK-Ordnung zur Genehmigung von befristeten Abweichungen  Über einen solchen Antrag muss innerhalb von drei Monaten mit einer ¾ Mehrheit in der Regionalkommission entschieden werden.  Bei Nichtentscheidung oder nicht erreichter Mehrheit kann ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden.

21 Einrichtungsspezifische Regelungen  Wird ein Antrag (§11) durch gemeinsame Aufforderung von Dienstgeber und (G)MAV eingebracht, (ist das Quorum verändert!) dann entscheidet die Kommission mit der absoluten Mehrheit (50%+1)  Antragsvoraussetzungen für §11 Anträge: - der Antrag muss begründet sein - aussagekräftige Unterlagen müssen vorliegen - er muss innerhalb der zulässigen Beschlussfassung liegen (nur für befristete Regelungen zu Vergütungsbestandteilen Urlaubsanspruch und der regelmäßigen Arbeitszeit)

22 Einrichtungsspezifische Regelungen  Für die Beratung und Beschlussfassung von §11 Anträgen werden künftig unterschiedliche Gebühren erhoben.  Gebühren richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter - Beratungsgebühr (100 – 900 Euro) entsteht mit Einreichung des Antrages an die RK - Beschlussgebühr (300 – 5.000 Euro) für ganz oder teilweise beschlossene Anträge  Für zurückgenommene Anträge vor der Beratung halbiert sich die Gebühr.

23 Betriebsebene Dienstvereinbarungen (DV) können abgeschlossen werden: Dienstvereinbarungen (DV) können abgeschlossen werden: aber nur wenn ausdrücklich eine Öffnung hierzu erfolgt ist ! Rechtsgrundlage nach AVR ! (sonst keine Rechtssicherheit im Konfliktfall) aber nur wenn ausdrücklich eine Öffnung hierzu erfolgt ist ! Rechtsgrundlage nach AVR ! (sonst keine Rechtssicherheit im Konfliktfall) Beispiel: die Einmalzahlung für 2008 (450 €) Eine Dienstvereinbarung kann abgeschlossen werden mit Unterschrift vom DG und der MAV kann die der Höhe der Auszahlung und der Auszahlungszeitpunkt verändert werden. Beispiel: die Einmalzahlung für 2008 (450 €) Eine Dienstvereinbarung kann abgeschlossen werden mit Unterschrift vom DG und der MAV kann die der Höhe der Auszahlung und der Auszahlungszeitpunkt verändert werden.

24 Wie funktioniert die Umsetzung Die Beschlüsse sind am 19. Juni 2008 von der BK und am 09.Juli von der RK gefasst worden Die Beschlüsse sind am 19. Juni 2008 von der BK und am 09.Juli von der RK gefasst worden Diese Texte wurden über den Diözesancaritasverband veröffentlicht und an die Einrichtungen weitergeleitet Diese Texte wurden über den Diözesancaritasverband veröffentlicht und an die Einrichtungen weitergeleitet Der Bischof von Würzburg muss diese Beschlüsse zur In-Kraft-Setzung im Amtsblatt veröffentlichen Der Bischof von Würzburg muss diese Beschlüsse zur In-Kraft-Setzung im Amtsblatt veröffentlichen Die individuellen Gehaltsberechnungen sind den Rechenzentren angezeigt und werden nun entsprechend eingepflegt. Die individuellen Gehaltsberechnungen sind den Rechenzentren angezeigt und werden nun entsprechend eingepflegt.

25 Wann kommt die Erhöhung bei uns an Da diese Vorarbeiten einen enormen Aufwand für die Rechenzentren darstellen, können die neuen Bezüge im September nicht mehr zur Auszahlung kommen Da diese Vorarbeiten einen enormen Aufwand für die Rechenzentren darstellen, können die neuen Bezüge im September nicht mehr zur Auszahlung kommen Es kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die Auszahlung im Oktober erfolgt! Es kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die Auszahlung im Oktober erfolgt!

26 Terminplanung zur Beschlussfassung der AK Regionalkommission nächste Sitzung: 15.+16.10.08 Regionalkommission nächste Sitzung: 15.+16.10.08 25.+26.11.08 25.+26.11.08 Bundeskommission nächste Sitzung: 22.+23.10.08 Bundeskommission nächste Sitzung: 22.+23.10.08


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