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1 *) In überörtlicher Kooperation mit:
Diplom-Betriebswirt RAINER W. HORN *) Praxis für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Mediation, Fachberatung für Internationales Steuerrecht sowie für Sanierung und Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht *) In überörtlicher Kooperation mit: Herrn Rechtsanwalt Siegfried Steinkopf

2 Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2011/2012

3 Inhaltsübersicht Gesetzgebungsverfahren Änderungen für Unternehmer
Änderungen für GmbH-Gesellschafter 4. Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 5. Änderungen für Haus- und Grundbesitzer 6. Änderungen für Kapitalanleger 7. Änderungen für alle Steuerzahler 8. Ausblick

4 1. Gesetzgebungsverfahren
Die wichtigste Neuerungen: Steuervereinfachungsgesetz 2011 Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien noch nicht in Kraft

5 Inhaltsübersicht Gesetzgebungsverfahren Änderungen für Unternehmer
2.1 Verfahrensfragen 2.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten 2.3 Investitionsabzugsbetrag 2.4 Besonderheit bei Personengesellschaften 2.5 Umsatzsteuer 3. Änderungen für GmbH-Gesellschafter Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Änderungen für Haus- und Grundbesitzer ...

6 2.1 Verfahrensfragen Wesentliche Verfahrensfragen:
Einführung der zeitnahen Betriebsprüfung Einführung der elektronischen Bilanz Vereinfachung der elektronischen Rechnungsübermittlung Ausweitung der elektronischen Steuererklärungen

7 2.1 Verfahrensfragen Zeitnahe Betriebsprüfung „Prüfung im Jahrestakt“
Recht der Finanzverwaltung, auf Basis der letzten Steuererklärung eine zeitnahe Betriebsprüfung anzuordnen Aber: Kein Rechtsanspruch des Unternehmers auf eine zeitnahe Prüfung!

8 2.1 Verfahrensfragen E-Bilanz und E-GuV
Erstmals verpflichtend für 2013 Weitere Übergangsregelungen bis Aber: Kein Aufschieben auf die lange Bank!

9 2.1 Verfahrensfragen Vereinfachte elektronisch Rechnungsübermittlung
Keine elektronische Signatur mehr erforderlich Übermittlung per ausreichend Echtheit und Unversehrtheit der Rechnung muss der Empfänger durch innerbetriebliche Kontrollverfahren prüfen Anwendungsstichtag: Rechnungen für solche Umsätze, die nach dem ausgeführt werden.

10 Ausweitung der elektronischen Kommunikation
2.1 Verfahrensfragen Vereinfachungsgedanke Ausweitung der elektronischen Kommunikation Finanzverwaltung will in Zukunft möglichst alle Steuererklärungen elektronisch erhalten Gilt auch für Körperschaftsteuerzerlegungserklärung Elster-Verfahren als Dauerlösung!

11 2.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Die am Bilanzstichtag vorhanden sind Bewertung: verbleibende Dauer der Aufbewahrung Keine Abzinsung erforderlich Künftige Betriebsprüfungen Für Großbetriebe Keine Prüfungsanordnung erforderlich

12 2.3 Investitionsabzugsbetrag
Besonderheiten Absicht der Inanspruchnahme des Abzugsbetrags muss spätestens zum Zeitpunkt der Anschaffung des Wirtschaftsguts vorliegen. Individualisierbare Bezeichnung der späteren Investition; Nachreichen der erforderlichen Unterlagen auch später zulässig. Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig

13 2.4 Besonderheit bei Personengesellschaften
Lebensversicherung als Betriebsvermögen Voraussetzungen Ansparen von Mitteln zur Tilgung von Betriebskrediten Absicherung des Todesfallrisikos ist nachrangig Rechtsfolge Aktivierung des Anspruchs gegen den Versicherer in Höhe des geschäftsplanmäßigen Deckungs-kapitals Abzug der übersteigenden Prämienzahlungen als Betriebsausgaben

14 2.5 Umsatzsteuer Neuregelungen
Ist-Versteuerung: Festschreibung der Jahresgrenze Umsatzsteuerliche Organschaft Zusammenfassende Meldung Innergemeinschaftlicher Erwerb Haftungsübernahme durch den Komplementär Rückwirkende Korrektur fehlerhafter Rechnungen

15 Wichtig für Unternehmen mit geringer Liquidität!
2.5 Umsatzsteuer Änderung bei der Ist-Versteuerung: dauerhafte Festschreibung der Jahresgrenze auf € Wichtig für Unternehmen mit geringer Liquidität!

16 Handlungsbedarf klären! Handlungsbedarf klären!
2.5 Umsatzsteuer Umsatzsteuerliche Organschaft – Verschärfung der Anforderungen Finanzielle Eingliederung verlangt eine (un)mittelbare Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft Gewinnabführungsvertrag genügt nicht Handlungsbedarf klären! Handlungsbedarf klären! Übergangsregelung endet zum

17 2.5 Umsatzsteuer Zusammenfassende Meldung
Sonstige Leistungen quartalsweise Monatliche Meldung mit den Lieferungen erlaubt oder mit der letzten Quartalsmeldung ab € monatlich

18 2.5 Umsatzsteuer Verschärfte Anforderungen beim innergemeinschaftlichen Erwerb Verwendung einer Umsatzsteuer-ID genügt nicht Nachweis durch den Unternehmer, dass die Ware in dem Mitgliedstaat der Beendigung der Warenbewegung versteuert wurde bislang genügt Glaubhaftmachung (bis )

19 2.5 Umsatzsteuer Haftungsübernahme durch den Komplementär
Umsatzsteuerpflichtige einheitliche Leistung aus Geschäftsführung, Vertretung und Haftung Nachteil bei fehlendem Vorsteuerabzug auf KG-Ebene!

20 2.5 Umsatzsteuer Widerspruch zum EuGH? Finanzverwaltung:
keine rückwirkende Korrektur von fehlerhaften Rechnungen für Zwecke des Vorsteuerabzugs

21 Inhaltsübersicht 2. Änderungen für Unternehmer
3. Änderungen für GmbH-Gesellschafter im Überblick 3.1 Erhalt des Verlustverrechnungsvolumens 3.2 Erstattungszinsen – steuerpflichtige Einkünfte? 3.3 Anschaffungskosten: Nachweis der Stammeinlage 3.4 Verluste bei ringweiser Anteilsveräußerung 3.5 Teileinkünfteverfahren und Teilabzugsverbot 3.6 Disquotale Einzahlung in die Kapitalrücklage 4. Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

22 3.1 Erhalt des Verlustverrechnungsvolumens
§ 8c KStG Verlustuntergang nach der sogenannten Mantelkaufregelung EU-Rechtswidrigkeit der Sanierungsklausel Verfassungswidrigkeit der Mantelkaufregelung?

23 3.1 Erhalt des Verlustverrechnungsvolumens
EU-Kommission stellt EU-Rechtswidrigkeit der Sanierungsklausel fest Finanzverwaltung muss Steuervorteile aufgrund Sanierungsklausel zurückfordern Änderung der Steuerbescheide, Kürzung der Verluste Einspruch mit Blick auf die eventuelle Verfassungswidrigkeit der gesamten Regelung einlegen

24 3.1 Erhalt des Verlustverrechnungsvolumens
Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Regelung und Vorlage an das BVerfG FG Hamburg Einspruch einlegen!

25 3.2 Erstattungszinsen – steuerpflichtige Einkünfte?
Nach Jahressteuergesetz 2010 sind Erstattungszinsen für steuerpflichtige Privatpersonen steuerpflichtig. Nach Ansicht der Finanzverwaltung gilt das auch für Kapitalgesellschaften. Aber: anhängiges Verfahren vor dem BFH! Einspruch einlegen!

26 3.3 Anschaffungskosten: Nachweis der Stammeinlage
Die Einzahlung der Stammeinlage auf einen GmbH-Gesellschaftsanteil führt zu Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Diese wirken sich im Falle des Verkaufs mindernd auf den Veräußerungsgewinn aus. Nachweis der Stammeinlagenzahlung zulässig mittels Zahlungsbeleg oder Ableitung aus den Indizien des Einzelfalles bei lang zurückliegenden Sachverhalten.

27 3.4 Verluste bei ringweiser Anteilsveräußerung
Kein Gestaltungsmissbrauch bei vorzeitiger Verlustrealisierung durch ringweisen Anteilsverkauf zwischen den Gesellschaftern, wenn am Ende die Beteiligungsverhältnisse unverändert bleiben.

28 3.5 Teileinkünfteverfahren und Teilabzugsverbot
Grundsatz Jeder Veräußerungserlös führt zur Anwendung des Teilabzugsverbots (60 % des Veräußerungsverlusts abzugsfähig). Ausnahme Objektiv wertlose Anteile werden aus buchungstechnischen Gründen für einen symbolischen Kaufpreis (z.B. 1 €) veräußert (100 % des Veräußerungsverlusts abzugsfähig). seit 2011 Die Absicht, mit der Beteiligung gewerbliche Einkünfte erzielen zu wollen, genügt für das teilweise Verlustabzugsverbot (60 %).

29 3.6 Disquotale Einzahlung in die Kapitalrücklage
Leistet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Einlage bzw. eine Einzahlung in die Kapitalrücklage, führt dies nicht automatisch zu einer Schenkung an die anderen Gesellschafter. Vorsicht: Gilt nicht bei Einzahlung in die gesamthänderisch gebundene Rücklage einer Personengesellschaft! Aber: Gesetzesänderung in Planung (§ 7 Abs.8 ErbStG i.E.)

30 Inhaltsübersicht 3. Änderungen für GmbH-Gesellschafter
4. Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber 4.1 Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags 4.2 Vereinfachungen bei der Entfernungspauschale 4.3 Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten 4.4 Gemischte Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers 4.5 Verpflegungsmehraufwand bei Fahrtätigkeit 4.6 Verwendung von Gutscheinen 4.7 Antragsveranlagung: Vier statt sieben Jahre 4.8 Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren 4.9 Riesterförderung: Mindesteigenbeitrag für alle geplant 5. Änderungen für Haus- und Grundbesitzer

31 4.1 Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags
von bislang 920 € auf € Inkrafttreten: Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug erst ab Dezember 2011

32 4.2 Vereinfachungen bei der Entfernungspauschale
Änderungen Festschreibung des Jahresprinzips beim Vergleich mit den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel Firmen-Pkw: Zuschlag für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte/ Wahlrecht für Arbeitnehmer Inkrafttreten:

33 4.2 Vereinfachungen bei der Entfernungspauschale
Änderungen Kein tagegenauer Vergleich zwischen Entfernungspauschale und öffentlichen Verkehrsmitteln Festschreibung des Jahresprinzips Inkrafttreten:

34 4.2 Vereinfachungen bei der Entfernungspauschale
Wahlrecht 0,03 % des Listenpreises pauschal per anno 0,002 % des Listenpreises je Kilometer in Abhängigkeit der tatsächlichen Fahrten Beispiel: 10 Fahrten im Monat á 45 km, Listenpreis € 60 T€ x 0,03 % = 18,00 € x 45 km = 810 € 60 T€ x 0,002 % = 1,20 € X 45 km x 10 Fahrten = 540 € bisher neu

35 4.3 Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten
Kosten für Erstausbildung bzw. Erststudium können vorweggenommene Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit sein. Voraussetzung: hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang mit der späteren Berufstätigkeit – Möglichkeit einer späteren Tätigkeit im Ausland steht dem nicht entgegen Rechtsfolge: Abgabe einer Einkommensteuererklärung allein zur Feststellung der vorweggenommenen Werbungskosten Verlustvortrag

36 4.4 Gemischte Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers
FG Köln Aufteilung in teils privat und teils betrieblich genutzten Teil (z.B. 50 : 50) => anteiliger Abzug erlaubt Finanzverwaltung kein Abzug zulässig Situation BFH wird entscheiden

37 4.5 Verpflegungsmehraufwand bei Fahrtätigkeit
Auswärtstätigkeit keine Beschränkung der Abzugsfähigkeit des Verpflegungsmehraufwands auf drei Monate Zeitlich unbegrenzter Abzug!

38 4.6 Verwendung von Gutscheinen
Besonderheiten bei Sachbezügen Freigrenze i.H.v. 44 € monatlich Kein Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer anstelle der Sache Geld verlangen kann Wortwahl entscheidend Beispiel: Tankgutscheine

39 4.7 Antragsveranlagung: Vier statt sieben Jahre
Einkommensteuerveranlagung nur auf Antrag Vier Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist Keine Verlängerung auf sieben Jahre Beispiel: für das Jahr 2007 Abgabe noch in 2011 zulässig

40 4.8 Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren
Wissenswertes Finanzverwaltung stellt Daten für den Abruf durch den Arbeitgeber bereit Antrag bei der Steuerklasse III bis 2014 erforderlich Antrag bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder notwendig Papierbescheinigung bei ausländischen Arbeitnehmern Abzug nach der Steuerklasse VI, wenn dem Arbeitgeber die Identifikationsnummer nicht mitgeteilt wird Lohnsteuerjahresausgleich nur noch zulässig bei ganzjähriger Beschäftigung bei einem Arbeitgeber

41 4.9 Riesterförderung: Mindesteigenbeitrag für alle geplant
Geplante Änderungen Mindesteigenbetrag von 60 € p.a. für (un)mittelbar Zulagenberechtigte Schutz vor einem ungeplanten Wechsel der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung Tipp: Rückforderung der Zulage vermeiden durch Nachzahlung der Mindesteigenbeiträge für die Vergangenheit

42 Inhaltsübersicht ... Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
5. Änderungen für Haus- und Grundbesitzer 5.1 Kein Abzug von nachträglichen Schuldzinsen 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel 5.3 Verbilligte Wohnraumüberlassung 5.4 Grunderwerbsteuer: Einheitswerte verfassungswidrig? 5.5 Grundsteuer: Einheitsbewertung verfassungswidrig? 5.6 Förderung bei energetischer Sanierung 6. Änderungen für Kapitalanleger

43 5.1 Kein Abzug von nachträglichen Schuldzinsen
kein Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung FG/Finanzverwaltung Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig

44 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel
Drei-Objekt-Grenze: Aufteilung in Wohnungseigentum bereits im Kaufvertrag der Immobilie ist schädlich BFH vermutet bedingte Veräußerungs-absicht bereits beim Erwerb und bejaht gewerblichen Grundstückshandel

45 5.3 Verbilligte Wohnraumüberlassung
Vereinfachung bei verbilligter Wohn-raumüberlassung Vergleich zur ortsüblichen Miete größer/gleich 66 % vollständiger Werbungskostenabzug Aufteilung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil ohne Prüfung einer Totalüberschussprognose kleiner 66 % Inkrafttreten:

46 5.4 Grunderwerbsteuer: Einheitswerte verfassungswidrig?
Wissenswertes und Besonderheiten: Grunderwerbsteuer beläuft sich je nach Bundesland auf 3,5 % bis 5 % Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis bei Umwandlungen und Anteilsvereinigungen bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten als Auffangwert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, deshalb Vorlage an das BVerfG

47 5.5 Grundsteuer: Einheitsbewertung verfassungswidrig?
BFH bestätigt Verfassungsgemäßheit für die Stichtage bis zum Verfassungsbeschwerde gegen das Verfahren anhängig Nur wenn Sie entsprechende Rechtsbehelfe einlegen, können Sie von einer späteren positiven Entscheidung des BVerfG profitieren.

48 5.6 Förderung bei energetischer Sanierung
Voraussetzungen Wohnimmobilien, mit deren Bau vor 1995 begonnen wurde Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen ab dem Abschluss der Sanierung vor dem Rechtsfolge steuerlich voller Abzug in Höhe von 10 % pro Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren auch bei der selbstgenutzten Wohnimmobilie (Sonderausgaben)

49 Inhaltsübersicht ... Änderungen für Haus- und Grundbesitzer
Änderungen für Kapitalanleger 6.1 Werbungskostenabzugsverbot 6.2 Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung 6.3 Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragen 6.4 Kirchensteuer 6.5 Spendenabzug und Unterhaltsaufwendungen 6.6 EU-Zinsrichtlinie 7. Änderungen für alle Steuerzahler

50 6.1 Werbungskostenabzugsverbot
Unter der Abgeltungsteuer besteht seit dem ein Verbot zum Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Nur noch Sparerpauschbetrag von 801 € bzw € sind abzugsfähig! Dagegen sind zwei Musterverfahren anhängig, vor dem FG Baden- Württemberg und dem FG Köln. Die Finanzverwaltung erkennt das Verfahren des FG Baden-Württemberg nicht als Musterprozess an, zu dem zweiten Verfahren fehlt noch eine Äußerung! Fazit: Belege über Werbungskosten einreichen und Einspruch einlegen! Sonst droht Verspätung – keine nachträgliche Bescheidkorrektur!

51 6.2 Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung
Voraussetzung für eine ehegattenübergreifende Verlustrechnung ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag Vorsicht: wenn eine Alt-Verlustverrechnung bis 2013 vor dem Finanzamt gewollt ist, kann die Abstandnahme von der ehegattenübergreifenden Verlustverrechnung in Betracht kommen Abänderung des gemeinsamen Freistellungsauftrags in zwei Einzelfreistellungsaufträge nötig!

52 6.3 Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragen
Besonderheiten: unwiderruflicher Antrag bis zum eines jeden Jahres Bescheinigung des Aktienverlusttopfes und/oder des allgemeinen Verlusttopfes bei der Bank Bank startet im nächsten Jahr mit Null Euro im Verlusttopf : positive Kapitalerträge wahrscheinlich Altverlustverrechnung wird möglich Vorlage der Verlustbescheinigung in jedem Fall notwendig!

53 6.3 Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragen
Der allgemeine Verlusttopf des Anlegers A beläuft sich zum auf €. In 2012 erwartet A überwiegend positive Einkünfte aus Kapitalvermögen, u.a € aus der Einlösung eines Zerobonds. A hat beim Finanzamt festgestellte Alt-Spekulationsverluste, die er bis Ende 2013 verrechnen möchte. Alternative: kein Antrag auf Verlustbescheinigung => Verrechnung auf Bankebene => keine Alt-Verlustverrechnung möglich Alternative: rechtzeitiger Antrag auf Verlustbescheinigung => Bank setzt Verlusttopf auf 0 € => positive Einkünfte sind mit Alt-Verlusten beim Finanzamt verrechenbar

54 6.4 Kirchensteuer Das bekannte Wahlrecht, ob Sie die Kirchensteuer bereits von der Bank einbehalten und abführen lassen oder dies selbst im Rahmen der Einkommensteuererklärung veranlassen, besteht fort. Ein Datenpool zum automatisierten Abruf für die Kreditinstitute ist erst ab 2013 angekündigt.

55 6.5 Spendenabzug und Unterhaltsaufwendungen
Keine Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte bei außergewöhnlichen Belastungen und Spenden: Vereinfachung im Bereich der Abgeltungsteuer Einkommensteuererklärung: keine Angabe der Kapitaleinkünfte mehr zur Ermittlung der abzugsfähigen Spenden oder außergewöhnlichen Belastungen Inkrafttreten:

56 6.6 EU-Zinsrichtlinie Besonderheiten
ab % Quellensteuereinbehalt Anrechnung auf die Einkommensteuer möglich Vorlage einer Bescheinigung des ausländischen Staates erforderlich

57 Inhaltsübersicht 7. Änderungen für alle Steuerzahler
7.1 Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen 7.2 Vereinheitlichung von Kinderbetreuungskosten 7.3 Wegfall der Einkünftegrenze für volljährige Kinder 7.4 Bundesfreiwilligendienst 7.5 Keine Einkommensteuererklärung alle zwei Jahre 7.6 Bagatellgrenze bei verbindlicher Auskunft 7.7 Verzögerungsgeld 7.8 Einschränkungen bei Auslandsbeteiligungen

58 7.1 Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Voraussetzungen für erweiterte Abzugsfähigkeit: Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und ist nicht mutwillig. Der Prozessgegenstand ist irrelevant.

59 7.2 Vereinheitlichung von Kinderbetreuungskosten
einheitlicher Abzug als Sonderausgaben (statt bislang Differenzierung nach Betriebs-/Werbungskosten und Sonderausgaben) Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen auf Seiten der Eltern (keine Differenzierung mehr nach erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kosten) Inkrafttreten:

60 7.3 Wegfall Einkünftegrenze für volljährige Kinder
Keine Angaben über die Einkünfte des volljährigen Kindes in der ersten Berufs-ausbildung bzw. beim Erststudium mehr notwendig! Nach Abschluss entfällt der Kindergeld-anspruch/Kinderfreibetrag, wenn nicht nachgewiesen wird, dass das Kind in einer erneuten Ausbildung ist und keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Inkrafttreten:

61 7.4 Bundesfreiwilligendienst
aktuelle Situation keine Berufsausbildung geplant Anerkennung des Kindergeldanspruchs Tipp laufende Kindergeldanträge ruhen lassen, bis Gesetzes-änderung in Kraft ist Bundesfreiwilligendienst: seit dem

62 7.5 Keine Einkommensteuererklärung alle zwei Jahre
Das geplante Wahlrecht, zwei Erklärungen gemeinsam abzugeben, wurde in letzter Sekunde im Gesetzgebungsverfahren gekippt! Jährliche Einkommensteuer weiterhin verpflichtend!

63 7.6 Bagatellgrenze bei verbindlicher Auskunft
Gebührenpflicht ist verfassungsgemäß keine Gebührenerhebung bei Gegenstandswerten unter € Gesetzesänderung Praxis: Beschränkung auf aufwändige Fälle

64 7.7 Verzögerungsgeld Höhe 2,5– 250 T€
Verzögerungsgeld kann verhängt werden: Bei Mitwirkungsverweigerung im Rahmen einer (digitalen) Außenprüfung Bei der Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland Verzögerungsgeld in der Praxis: Kein Wegfall, auch wenn nachträglich die Mitwirkungsverpflichtung erfüllt wird Wegen desselben Verstoßes kann nicht mehrfach ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten betreffend die Geschäftsunterlagen zulässig

65 7.8 Einschränkungen bei Auslandsbeteiligungen
Meldepflicht von Auslandssachverhalten fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das meldepflichtige Ereignis eingetreten ist

66 8. Ausblick Flankierende Maßnahmen/Planungen
Schrittweise Einführung IT-basierter Verfahren für möglichst alle Phasen der Besteuerung Bereitstellung einer elektronisch vorausgefüllten Steuererklärung Entbürokratisierung der privaten Altersvorsorge Anwenderfreundliche Gestaltung von Steuererklärungsformularen

67 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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