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Thilo Weichert Vorratsdatenspeicherung - der aktuelle Status -

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Präsentation zum Thema: "Thilo Weichert Vorratsdatenspeicherung - der aktuelle Status -"—  Präsentation transkript:

1 Thilo Weichert Vorratsdatenspeicherung - der aktuelle Status -
SuMa-eV Kongress 2008 Suchmaschinen – IT-politisch, technisch, juristisch 25. September 2008 Vertretung des Landes Niedersachsen Berlin

2 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Inhalt Geschichte Inhalte Umsetzung Rechtliche Bedenken Technische Bedenken Politische Bedenken Auswirkungen auf Suchmaschinen Perspektiven SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

3 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Geschichte I Anschläge USA Rat für Justiz und Inneres: „Daten über Nutzung elektronischer Kommunikation besonders wichtig … bei der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten“ Anschlag Madrid EU-Rat: „Vorschläge für Rechtsvorschriften über die Aufbewahrung von Verkehrsdaten durch Diensteanbieter prüfen“ Anschlag London EU-Rat: „so rasch wie möglich gemeinsame Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten erlassen“ SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

4 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Geschichte II Frühjahr 2004: Initiative F, GB, IRE, S Diskussion: 1. oder 3. Säule ? September 2005: EU-Kommission Vorschlag für Richtlinie : EP beschließ RiLi mit 378 : 30 : 197 : EU-Rat beschließt RiLi geg. IRE u. SLK IRE kündigt EuGH-Klage an : BT lehnt VorratsDSp fraktionsübergreifend ab : BT für Umsetzung EU-RiLi gegen FDP, Grüne und Linkspartei : Kabinettsbeschluss, Beschluss : In-Kraft-Treten SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

5 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Geschichte III Immer: Kritik d. Bürgerrechtler u. Datenschützer an Plänen Demonstration in Berlin Teilnehmer Verfassungsbeschwerde Vollmachten Vorläufige Entscheidung BVerfG: 6 Monate Speicherung vorläufige Aussetzung bei EU-RiLi-Umsetzung nur bei „besonders schwerwiegendem irreparablem Schaden“ „Normen gehen über Richtlinie hinaus“ Klage beim EuGH „nicht von vornherein aussichtslos“ „Nutzung der bevorrateten Daten zu Zwecken der Strafverfolgung (ist) teilweise auszusetzen“ BVerfG verlängert Berichtspflicht 6 Monate SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

6 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Inhalte I Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) v Mindestspeicherdauer 6 Monate: Verkehrsdaten, keine Inhalte, keine Internetseiten, idR keine erfolglosen Anrufe, auch Standort (Funkzelle) Internetzugangsdaten ab : IP-Adresse, Beginn, Ende, Anschlusskennung, bei auch -Adresse und IP-Adresse von Empfänger und Absender, bei VoIP auch Rufnummer Verpflichtet werden TK-Zugangsanbieter SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

7 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Inhalte II Datenzugriff (§ 113b TKG): Zwecke der Strafverfolgung, Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit Aufgabenerfüllung der Dienste (MAD, BND, BfV, LfV) BVerfG-Eilbeschluss: Zwecke der Strafverfolgung gem. Katalog § 100a StPO (05-07/08: 934 Fälle), sonst nicht Abrechnungsdaten wie bisher (§ 100g StPO) BKAG-E: Abwehr terroristischer Gefahren TK-Unternehmen: nicht für eigene Zwecke SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

8 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Umsetzung Aktuell: Differenzierung zwischen Abrechnungs- u. Vorratsdaten Kosten (nur Investitionen): 1&1 – 1 Mio. Euro, E-Plus – über 1 Mio. Euro, insges. VATM – bis zu 75 Mio. Euro, eco – mind. 332 Mio. Euro Unklarheiten: offene W-LAN Anonymisierungsdienste konkrete Umsetzung, v.a. bei Internet SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

9 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Rechtliche Bedenken I Grundrecht auf Datenschutz (RiS, Art. 8 MRK, Art. 8 GRCh) Schutz der Kommunikationsfreiheit (Art. 10 GG) Schutz v. Berufsausübung und Eigentum (Art. 12, 14 GG) Eingriff bestimmt, zweckspezifisch, erforderlich, verhältnismäßig? BVerfG, VZU 1983: Unzulässig ist Sammlung „auf Vorrat zu unbestimmten oder nicht bestimmbaren Zwecken“ BVerfG, Kfz-Kennz.Sc. 2008: „nicht anlasslos oder flächendeckend“, nur bei „konkreten Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerten Risiken von Rechtsgutsgefährdungen oder –verletzungen“ SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

10 Rechtliche Bedenken II
BVerfG, GPS 2005: Verbot der „Rundumüberwachung …, mit der ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden könnte“, aber Möglichkeit „verfahrensrechtlicher Sicherungen“ BVerfG, Lauschangriff II 2007: „Eine zeitliche und räumliche ´Rundumüberwachung` verletzt die Menschenwürde, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und derart umfassend ist, dass nahezu lückenlos alle Bewegungen und Lebensäußerungen des Betroffenen registriert werden können“ SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

11 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Technische Bedenken Nutzung von anonymen Kommunikationszugängen (Telefonzellen, Internet-Cafés, Anonymisierungsdienste, fremde W-LANS oder Rechner) Verkehrsdaten weisen auf Geräte, nicht Personen Mengenproblem wg. Spam, automatischer Gerätekommunikation (Kühlschrank) Möglichkeit der sicheren Inhaltsverschlüsselung (Verkehrsdaten sind nur Mittel zur Verdachtsverdichtung) SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

12 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Politische Bedenken Datensicherheit Ausweitung der Verkehrsdatennutzung für zivilistische Zwecke (Urheberrechtsverletzungen) Flexibilität der Speicherfrist Ausweitung auf Mediennutzung und Inhalte Abwehr der privaten Nutzung? Speicherung von anderen „Verkehren“ (PNR, Maut, E-Cash, Konsumkarten) Vorbild für internationale Unternehmen Vorbild für Diktaturen SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

13 Auswirkungen auf Suchmaschinen
Derzeit keine Pflicht zur Speicherung von Inhalten od. Mediennutzung Auskunftspflicht über real gespeicherte Nutzungsdaten gegenüber Strafverfolgern Google: IP-Adressenspeicherverbot angesichts Vorratssdatenspeicherpflicht unzeitgemäß IP-Adresse (incl. Zeit, Nutzg., Dienst) = pers.bez.Datum Speicherung von IP-Adressen für Dienstzwecke max. 48 Std. Datenschutz-Zertifizierung von speicherfreien Suchmaschinen (z.B EuroPriSE: Ixquick) SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

14 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Perspektiven I Demonstration in Berlin am in Berlin Europäischer Gerichtshof (EuGH) zur RiLi BVerfG zum Vorrats-Gesetz Entwicklung von Alternativen (kurze Fristen, Quick Freeze) Internationale Ächtung der Vorratsdatenspeicherung SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

15 SuMa-Kongress 2008 - Weichert - Vorratsdatenspeicherung
Perspektiven II Vermittlung von Medienkompetenz bei Politik, Strafverfolgern und Bevölkerung Verkehrsdaten als sensible Internet-Metadaten Transparenz der Verkehrsdatenverarbeitung bei Privaten und öffentlichen Stellen Anonymisierungs- (aggregiertes Tracking) und Pseudonymisierungskonzepte (Identitätsmanagement) Institutionelle Gewährleistung des Grundrechts auf „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ (BVerfG, Online-Durchsuchung ) Zertifizierung von IT-Verfahren und -Produkten SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung

16 Vorratsdatenspeicherung
Dr. Thilo Weichert Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Holstenstr. 98, Kiel SuMa-Kongress Weichert - Vorratsdatenspeicherung


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