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Rechtliche Rahmenbedingungen

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Präsentation zum Thema: "Rechtliche Rahmenbedingungen"—  Präsentation transkript:

1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Bewerbungstraining zur Vorbereitung auf Berufungsverfahren an Fachhochschulen Rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Susanne Gunia Rechtsreferentin der Bundesvereinigung

2 Gliederung Rechtsgrundlagen
Aufgaben der Hochschullehrerinnen und -lehrer Lehre und Lehrverpflichtung Forschung Nebentätigkeit Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Besoldung Altersversorgung Rechtliche Rahmenbedingungen

3 Arbeits- versus Dienstverhältnis
Prof. im Angestelltenverhältnis an einer privaten FH: Arbeitsvertrag regelt ausschließlich und ab-schließend Prof. im Beamtenverhältnis an einer staatlichen FH: Einschlägige Rechtsvorschriften sind: HRG, HG des Landes, LVVO, NebentätigkeitsVO, BBesG, LBesG LeistungsbezügeVO, Hochschulrili, BeamtVG, Beihilfevorschriften Prüfungen - Grundsätze Chancengleichheit Transparenz Bedingungen am Anfang des Semesters bekannt geben Prüfungsinhalt, -umfang, Termine Zugelassene Hilfsmittel Bewertungsschlüssel Vorlesung mit / ohne Übungen (wird hier behandelt) Laborübung, darauf wird hier nicht näher eingegangen eigene Labordidaktik Übliche Prüfungsformen: Protokolle und Rücksprache Rechtliche Rahmenbedingungen

4 Aufgaben und deren selbständige Wahrnehmung
Primäraufgaben sind: Forschung Lehre Sekundäraufgaben sind: Prüfungen Internationale Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit Wissenschaftsorganisationen Wissens- und Technologietransfer Teilleistungen einer Lehrveranstaltung (mehrere) Klausuren z. B. Miniklausuren, Abschlussklausur Zulassen von unterschiedlichen Hilfsmitteln möglich (keine, alles) Präsentation von Aufgaben, kleinen Vorträgen Schriftliche Ausarbeitungen von Aufgaben, Projektkaufgaben, regelmäßige Abgabe möglich Mündliche Prüfungen, erfordern zweiten Kollegen Anreize schaffen für kontinuierliches Lernen Um einmaligem Lernen in der letzten Nacht vor der Klausur entgegen zu wirken für wiederholtes Lernen nach dem Motto steter Tropfen höhlt den Stein Modulhandbuch: Freiheit erhalten! Der Begriff Teilleistung wird seit der Einführung von Modulhandbüchern mit zwei Bedeutungen gebraucht: Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, an denen verschiedene Kollegen beteiligt sein können. In diesem Zusammenhang sind die zugehörigen Lehrveranstaltungsnoten Teilleistungen des Moduls. Im Modulhandbuch wird geregelt, wie die Gewichtung der Noten erfolgt Note einer Lehrveranstaltung ermittelt sich aus mehreren Leistungsnachweisen auch evtl. unterschiedlicher Formen, das sind die Teilleistungen im alten Sinne. Die Modulhandbücher sollten hier Formulierungen finden, die den Lehrenden alle Freiheiten auch für innovative Lehr- und Prüfungsformen lässt. Rechtliche Rahmenbedingungen

5 Lehre und Lehrverpflichtung
Lehre in allen Studiengängen Fach: wissenschaftliche Qualifikation Lehrgebiet (Berufungsurkunde) Regellehrverpflichtung (i.d.R. 18 SWS) (Ausnahmen: Bayern, Sachsen-Anhalt) Gruppengröße: Lehrvortrag: 60, Seminaristischer Unterricht: 35, Übung: 20, Seminar: 15, Praktikum:15 Präsenzpflicht: persönliche Erreichbarkeit Jahresurlaub nur in der vorlesungsfreien Zeit Klausur - Punktschema Punkte messen Bearbeitungssaufwand und Schwierigkeit Jede Aufgabe getrennt bewerten Teilergebnisse berücksichtigen Max. Punktzahl für jede Aufgabe auf dem Klausurbogen angeben, evtl. auch für Unteraufgaben ist Orientierungshilfe für die Stud.: in welchem Umfang wird die Antwort erwartet? erleichtert Stud. das Herauspicken von Rosinen Rechtliche Rahmenbedingungen

6 Forschung Kein Recht auf eine bestimmte Grundausstattung, sondern nur Recht auf Teilhabe an der vorhandenen Ausstattung der Hochschule Forschungssemester zur Ausführung konkreter Forschungsvorhaben Recht der Prof. auf Drittmittelforschung Klausur - Aufgaben Aufgaben verschiedener Niveaustufen u. Schwierigkeitsgrades Fakten, …, Transfer, Problemlösen Je nach Studiensemester Untere Semester: kleine Aufgaben, kurze Antworten Höhere Semester: größere Aufgaben, kleine Aufsätze Innerhalb einer Klausur Multiple Choice-Aufgaben sind auch auf jeder Niveaustufe möglich Austausch mit Kollegen verhindert das Schmoren im eigenen Saft, Angleichung des Anforderungsniveaus Rechtliche Rahmenbedingungen

7 Forschungs- und Praxissemester
Antrag i.d.R. nach 8 Semestern seit dem letzten Freisemester Ordnungsgemäße Vertretung des Fachs in der Lehre muss sichergestellt sein Kostenneutralität Berichtvorlage nach Ablauf der Freistellung Klausur - Aufgaben Aufgaben verschiedener Niveaustufen u. Schwierigkeitsgrades Fakten, …, Transfer, Problemlösen Je nach Studiensemester Untere Semester: kleine Aufgaben, kurze Antworten Höhere Semester: größere Aufgaben, kleine Aufsätze Innerhalb einer Klausur Multiple Choice-Aufgaben sind auch auf jeder Niveaustufe möglich Austausch mit Kollegen verhindert das Schmoren im eigenen Saft, Angleichung des Anforderungsniveaus Rechtliche Rahmenbedingungen

8 Nebentätigkeit Anzeigepflichtige, genehmigungsfreie Neben- tätigkeiten: unentgeltliche Tätigkeiten Anzeigepflichtig sind entgeltlich ausgeübte - selbständige Gutachtertätigkeiten, die mit Lehr- und Forschungsaufgaben zusammenhängen - schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Nebentätigkeiten und Vortragstätigkeiten - Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften und Berufsverbänden Genehmigungspflichtig: übrige Nebentätigkeiten Klausur – Nachbereitung Normalverteilung nicht erzwingen Der Hochschullehrer und nicht die Gruppe der Studierenden legt das Anforderungsniveau fest. Rückgabe der Klausur ist an der TFH Pflicht Besprechen der Klausur, denn aus Fehlern lernt man Häufige Fehler Zuordnung von Teilschritten und Punkten, damit die Korrektur transparent ist. Punktespiegel bekannt geben, damit die Studierenden ihre eigenen Leistung einordnen können. Rechtliche Rahmenbedingungen

9 Nebentätigkeit Anzeigepflichtige Nebentätigkeit: Untersagung durch den Dienstherrn, wenn dienstliche Pflichten verletzt werden Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit: Genehmigungsversagung, wenn die Möglichkeit einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen besteht Klausur – Nachbereitung Normalverteilung nicht erzwingen Der Hochschullehrer und nicht die Gruppe der Studierenden legt das Anforderungsniveau fest. Rückgabe der Klausur ist an der TFH Pflicht Besprechen der Klausur, denn aus Fehlern lernt man Häufige Fehler Zuordnung von Teilschritten und Punkten, damit die Korrektur transparent ist. Punktespiegel bekannt geben, damit die Studierenden ihre eigenen Leistung einordnen können. Rechtliche Rahmenbedingungen

10 Kriterien Genehmigung
Tätigkeit innerhalb des Lehrgebietes Pflege von Praxiskontakten Entfernung von Dienstort und Ort der Nebentätigkeit Präsenz an der Hochschule Teilhabe an der Selbstverwaltung Inanspruchnahme der Arbeitskraft ( 1/5- Regel) Klausur – Nachbereitung Normalverteilung nicht erzwingen Der Hochschullehrer und nicht die Gruppe der Studierenden legt das Anforderungsniveau fest. Rückgabe der Klausur ist an der TFH Pflicht Besprechen der Klausur, denn aus Fehlern lernt man Häufige Fehler Zuordnung von Teilschritten und Punkten, damit die Korrektur transparent ist. Punktespiegel bekannt geben, damit die Studierenden ihre eigenen Leistung einordnen können. Rechtliche Rahmenbedingungen

11 Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
Voraussetzungslose Antragsteilzeit: Teilzeitbeschäftigung (1/2 bis 1/1 Stelle),wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen Teilzeit und Beurlaubung aus familiären Gründen: Kind unter 18 Jahre, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen (max. 2 Jahre) Altersteilzeit Beurlaubung bei Bewerberüberhang Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Klausur – Durchführung Klausurraum besorgen Groß genug Eigener kleiner Tisch für jeden Sitzverteilung evtl. vorgeben Ausweiskontrolle Unterschriftenliste Keine individuellen Hilfen geben Handy-Verbot Raum verlassen erlauben (?) Nur einzeln erlauben, Protokoll führen, wer wann draußen war. Rechtliche Rahmenbedingungen

12 Besoldung- BesO C Automatisches Aufsteigen in den Dienstaltersstufen
Rechtliche Rahmenbedingungen

13 Besoldung- BesO W Grundvergütung Zulagen Familienzuschlag:
Stufe 1 (verheiratet) west: 105,28 EUR, ost: 97,38 EUR, Stufe 2 (1. Kind): 195,33 EUR Stufe 3 (2. Kind) west: 90,05 EUR, ost: 83,30 EUR Stufe 4 (3. und jedes weitere Kind) jeweils west: 230,58 EUR, ost: 213,29 EUR Rechtliche Rahmenbedingungen

14 Zulagen Zulagenart Vergabe Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge
befristet oder unbefristet oder einmalig besondere Leistungsbezüge Funktionsleistungsbezüge befristet auf Dauer der Wahrnehmung Rechtliche Rahmenbedingungen

15 Berufungszulagen Berufungszulagen: i.d.R. unbefristet und dynamisiert
Kriterien: fachliche Qualifikation, Bewerberlage im jeweiligen Fach Zuständig: Hochschulleitung auf Vorschlag des Fachbereichs Orientierungsmaßstab: C2 /C3 –Besoldung Stufenweise Vereinbarung möglich Rechtliche Rahmenbedingungen

16 Berufungszulagen Beispiel: W 2, 41 Jahre W 2 Grundgehalt 3890,03 Euro
Zielgröße C2-Endstufe 4806,50 Euro Berufungszulage 916,47 Euro Äquivalenzzulage als Sofortbetrag 313,98 Euro Rechtliche Rahmenbedingungen

17 Besondere Leistungsbezüge
Kriterien Forschung Kriterien Lehre Auszeichnungen und Evaluation Publikationen Internationales Engagement Wissenschaftliche Arbeitsgruppen Drittmittel Promotionen/Habilitationen Technologietransfer Auszeichnungen und Lehrevaluation Aktualisierung und fachliche Weiter- entwicklung des Lehrangebots Einführung neuer Vermittlungs- formen der Lehre Vortragstätigkeit Lehrtätigkeit, die über die gesetz- liche Lehrverpflichtung hinaus geht Umfang der Betreuung von Diplom- arbeiten und Prüfungstätigkeit Rechtliche Rahmenbedingungen

18 Forschungs- und Lehrzulage
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, die Mittel privater Dritter für Forschungs- oder Lehrvorhaben der Hochschule einwerben und diese Vorhaben durchführen, kann aus diesen Mitteln für den Zeitraum, für den Drittmittel gezahlt werden, eine nichtruhegehaltfähige Zulage vergeben werden, soweit der Drittmittelgeber Mittel für diesen Zweck ausdrücklich vorgesehen hat.  Rechtliche Rahmenbedingungen

19 Säulen des Einkommens Grundvergütung und Familienzuschlag
Berufungs- und/oder Bleibeleistungsbezüge Besondere Leistungsbezüge Funktionsleistungsbezüge Forschungs- und Lehrzulage Rechtliche Rahmenbedingungen

20 Besoldungsunabhängiger Verhandlungs-spielraum bei der Berufungsvereinbarung:
Personelle Ausstattung der Professur: Zugriff auf einen wiss. Mitarbeiter oder stud. Hilfskraft Räumliche Unterbringung: Standard: Gruppenarbeitszimmer Sachliche Ausstattung Einbeziehung des Fachgebiets in Lehr- und Forschungskonzeption des Fachbereichs im Zusammenhang mit evt. vorliegender Struktur-/Entwicklungsplanung Modalitäten der Freistellung für ein Forschungs- oder Praxisfreisemester Rechtliche Rahmenbedingungen

21 Berufungsvereinbarung
Öffentlich-rechtlicher Vertrag Zusagen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden !! Rechtliche Rahmenbedingungen

22 Altersversorgung Höhe des Ruhegehalts ist abhängig von:
Ruhegehaltsfähiger Dienstzeit (mind Jahre = Einstellungsvoraussetzung ) Höhe der Dienstbezüge Zusammentreffen mit Renten Bei 40 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit wird Höchstversorgung (75 % Endstufe) erreicht. Klausur – Nachbereitung Normalverteilung nicht erzwingen Der Hochschullehrer und nicht die Gruppe der Studierenden legt das Anforderungsniveau fest. Rückgabe der Klausur ist an der TFH Pflicht Besprechen der Klausur, denn aus Fehlern lernt man Häufige Fehler Zuordnung von Teilschritten und Punkten, damit die Korrektur transparent ist. Punktespiegel bekannt geben, damit die Studierenden ihre eigenen Leistung einordnen können. Rechtliche Rahmenbedingungen

23 Altersversorgung Rf. Dienstzeit x 1,875 % = x % der ruhegehf. Bezüge
Bei 40 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit wird Höchstversorgung (75 % Endstufe) erreicht: 40 x 1,875 % = 75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge Über die Höchstversorgung hinaus werden Renten angerechnet. Klausur – Nachbereitung Normalverteilung nicht erzwingen Der Hochschullehrer und nicht die Gruppe der Studierenden legt das Anforderungsniveau fest. Rückgabe der Klausur ist an der TFH Pflicht Besprechen der Klausur, denn aus Fehlern lernt man Häufige Fehler Zuordnung von Teilschritten und Punkten, damit die Korrektur transparent ist. Punktespiegel bekannt geben, damit die Studierenden ihre eigenen Leistung einordnen können. Rechtliche Rahmenbedingungen

24 Altersversorgung Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten: Beamtenverhältnis
Wehrdienst Öffentlicher Dienst Studium (max. 3 Jahre) Promotion (max. 2 Jahre) Anwaltliche Tätigkeit Industriezeiten (5 Jahre: soll; weitere Zeiten: kann auf Antrag) (insgesamt max. 10 Jahre) Klausur – Nachbereitung Normalverteilung nicht erzwingen Der Hochschullehrer und nicht die Gruppe der Studierenden legt das Anforderungsniveau fest. Rückgabe der Klausur ist an der TFH Pflicht Besprechen der Klausur, denn aus Fehlern lernt man Häufige Fehler Zuordnung von Teilschritten und Punkten, damit die Korrektur transparent ist. Punktespiegel bekannt geben, damit die Studierenden ihre eigenen Leistung einordnen können. Rechtliche Rahmenbedingungen

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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