Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Birkert Wertpapierhandelshaus AG a.o. Hauptversammlung am 29. Mai 2006.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Birkert Wertpapierhandelshaus AG a.o. Hauptversammlung am 29. Mai 2006."—  Präsentation transkript:

1 Birkert Wertpapierhandelshaus AG a.o. Hauptversammlung am 29. Mai 2006

2 Tagesordnung TOP 1 1.Anzeige über den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Birkert Wertpapierhandelshaus AG nach § 92 Absatz 1 Aktiengesetz und Bericht des Vorstands

3 Kapitalentwicklung GrundkapitalEuro 3.780.000,00 Eigenkapital per 31.12.2004Euro 3.210.766,89 voraus. Verlust 2005Euro-1.494.272,19 Eigenkapital per 31.12.2005Euro 1.715.029,25

4 Ausgeprägte Ertragsschwäche/geringere Einnahmen Die Ursachen: - in der Tendenz sinkende Volatilitäten seit 2003 - geringere Bid-/Ask Spreads bei Aktien - zunehmende Informationseffizienz - schnellerer Marktzugang für konkurrierende Handelsteilnehmer und Kapitalanleger Geschäftsjahr 2005

5 Handelsergebnisse ** Maßstab angepasst

6 Handelsergebnisse JahrRGJ 2003*20042005 Handels- ergebnis (netto) 4,0291,8050,587 Ergebnis d. g. G. 0,369-1,929-1,494 * annualisiert

7 Quelle: Bloomberg VDAX

8 Quelle: www.tradesignal.com VDAX

9 Mitarbeiter Aug. 2002 Aug. 2003 Dez. 2003 22 3 21 4 25 4 4 20 Dez. 2004 Apr. 2006 1 9 2 16 Dez. 2005

10 Entwicklung wichtiger Kostenpositionen 1.198 384 Personal (ohne Boni) EDV-Kosten 1.192 1.093 1.179 1.142 1.204 294 406 343 327 248 H1 H2 2002 H1 H2 2003 H1 H2 2004 H1 H2 2005 610 195 513 132

11 Entwicklung wichtiger Kostenpositionen 97 Miete 97 95 111 112 H1 H2 2003 H1 H2 2004 H1 H2 2005

12 Entwicklung wichtiger Kostenpositionen 175 60 Abschreibungen (Betriebsausstattung) Allgemeine Verwaltungskosten H1 H2 2002 121 83 97 69 129 42 39 54 17 31 H1 H2 2003 H1 H2 2004 H1 H2 2005 45 8 38 9

13 Tagesordnung TOP 2 2.Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts

14 Tagesordnung TOP 2 Um die Satzung der Gesellschaft in Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts zu bringen und von hierdurch ermöglichten Satzungsgestaltungen Gebrauch zu machen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung wie folgt zu ändern:

15 2.1.§ 13 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung anzumelden haben, einzuberufen. Tagesordnung TOP 2

16 2.2. § 14 Absatz 1 bis 3 der Satzung werden wie folgt neu gefasst: (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Tagesordnung TOP 2

17 (2) Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptver- sammlung beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Tagesordnung TOP 2

18 (3) Fristen, die von der Hauptversammlung zurückrechnen, sind jeweils vom nicht mitzählenden Tage der Versammlung zurückzurechnen; fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag. Tagesordnung TOP 2

19 2.3. § 15 der Satzung wird um einen Absatz 3 ergänzt, der wie folgt lautet: (3) Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- oder Fragebeitrags angemessen festsetzen. Tagesordnung TOP 2

20 3.§ 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wird aufgehoben und wie folgt vollständig neu gefasst: § 2 Gegenstand des Unternehmens Tagesordnung TOP 3

21 3.1. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Wertpapieren und anderen Finanz- instrumenten im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft erbringt keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen und betriebt keine Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes. Tagesordnung TOP 3

22 3.2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen oder sich auf die kapitalistische Verwaltung der Beteiligung beschränken. Tagesordnung TOP 3

23 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!


Herunterladen ppt "Birkert Wertpapierhandelshaus AG a.o. Hauptversammlung am 29. Mai 2006."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen