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Veröffentlicht von:Dirk Fürst Geändert vor über 6 Jahren
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Fehlallokation Planung Maßnahmen Innenbereich Außenbereich
Zentralörtliche Güter und Dienstleistungen an dezentralen Standorten (Bsp. Schule/Universität, großflächiger Einzelhandel) „Planungsreserve Kleingärten“ Öffentliche Stellplätze Bahnflächen Außenbereich Konversion Militärflächen (Fliegerhorst Schönwalde, Wünsdorf, Groß Glienicke, Bundesbedienstetenwohnungsbau, Potsdam Golm, Sago-Gelände) Konversion LPG-Standorte Konversion Grenzanlagen (Bsp. Dreilinden – Europarc) Maßnahmen Steuern (Fördergebietsgesetz/Stadtumbau, Entfernungspauschale) Subventionen (Eigenheimzulage) 1 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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überörtliche Belange der Raumordnung
Teilräume entwickeln, ordnen, sichern (durch RO-Pläne, Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV), Konfliktausgleich, Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes) gleichwertige Lebensverhältnisse (GG), ausgeglichene „wisök“-Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat) Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur/ Einrichtungen; Tragfähigkeit v. Versorgungsbereichen Verkehrsvermeidung (Bsp. Schule zentral und dezentral) 49 Grundsätze der Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG): Konzentration auf Zentrale Orte - Siedlungstätigkeit (Wohnen, AP) - soziale Infrastruktur - Einzelhandel, großfl. EH (Verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche) Verdichtete Räume - Wohn-, Produktions-, DL-Schwerpunkte Siedlungsentwicklung - auf integr. Verkehrssystem ausrichten - Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten. Freiraum für Luftaustausch erhalten Siedlungsnahe Erholung (in N+L) sicherstellen Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Schiene und Wasserstraße Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung Reduzierung Flächenverbrauch (Gemeinden „Bürgermeisterwettbewerb“) Grundversorgung der Bevölkerung mit techn. Infrastruktur flächendeckend sicherstellen § 1 ROG Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung. (1) Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dabei sind 1. unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen, 2. Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen. § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz: * In den jeweiligen Teilräumen sind ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben. (teilräumlich ausgeglichene wisök-Verhältnisse) * Eine Grundversorgung der Bevölkerung mit technischen Infrastrukturleistungen der Ver- und Entsorgung ist flächendeckend sicherzustellen. * Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren und auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte auszurichten. * Die soziale Infrastruktur ist vorrangig in Zentralen Orten zu bündeln. 2 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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Überörtlicher Belang - Verkehrsvermeidung
Zentrale und dezentrale Güter (TI) Soziale Infrastruktur in zentralen Orten konzentrieren (Mindestauslastung sicherstellen, Verkehr vermeiden) 4 Schüler: Schulweg insgesamt? Zentraler Schulstandort: 4 x 5 km = 20 km Dezentraler Schulstandort: km = 24 km 3 km 5 km Schule 8 km 4 km Schule 5 km 5 km 9 km 5 km 3 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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Fehlallokation Städtebauförderungsmittel des Bundes: Grundlage Art. 104 a Abs. 4 GG, Umsetzung über § 164 b Abs. 1 BauGB nach Verwaltungsvereinbarung Gem. § 164 b Abs. 2 BauGB schwerpunktmäßige förderungsfähige Investitionsbereiche (Förderschwerpunkte): Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren, Wiedernutzung von Flächen, insbesondere von in Innenstädten brachliegenden Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen, zum Zwecke der Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Nutzungsmischung sowie ökologischer Aspekte und städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände. Stadtumbaumaßnahmen in den neuen Ländern Programmbereiche: Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau Neue Länder, Denkmalschutz/Erhaltung hist. Stadtkerne, Soziale Stadt Grundsätze für den Einsatz der Mittel, die nicht in § 164 a BauGB stehen, werden ggf. in Verwaltungsvereinbarung aufgenommen. 4 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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Konversion 1989: Ende Kalter Krieg
Truppenreduzierung, Liegenschaftsauflösung und Vermarktung (Homepage BMV) WGT: Abzug komplett Bund: von Soldaten auf , ? USA: Stützpunkt-Inventur weltweit, Deutschland: 73 Standorte, Soldaten, Abzug der Hälfte ab 2005?, geostrategisch: Flugstunden zu Krisenherden 5 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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Konversion - Brandenburg
ha (= 8 % der Landesfläche) waren 1989 militärisch in Anspruch genommen. ha werden militärisch nicht weitergenutzt; d.h. zivile Umnutzung 8 % der Fläche Brandenburgs = Saarland bzw. Luxemburg. 6 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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Konversion - Brandenburg
Ziele der Raumordnung: LEP eV (s. auch LEP GR Z Nachnutzung von Konversionsflächen) Z Nicht mehr benötigte, bisher militärisch genutzte bauliche Anlagen und Militärflächen im räumlichen Zusammenhang zur Ortslage sind für Siedlungszwecke bereitzustellen, sonstige Konversionsflächen im Außenbereich sind vornehmlich einer Freiraumnutzung nach Abschnitt 2 vorzubehalten. Städtebaulich relevante Teile von ehemals militärisch genutzten Flächen im Außenbereich dürfen für Siedlungszwecke nur zugelassen werden, wenn eine tragfähige Entwicklungskonzeption vorliegt und die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: Lage zum Siedlungsgebiet der Belegenheitsgemeinde ist durch räumlichen Anschluss oder enge Nachbarschaft gekennzeichnet und verkehrliche (insbesondere ÖV) und sonstige Erschließung (Ver- und Entsorgung) ist vorhanden und Größe, Zustand, Erhaltungswert und Eignung der baulichen Anlagen rechtfertigen den Aufwand im Verhältnis zur Erforderlichkeit der Nachnutzung. Den Standorterfordernissen öffentlicher Bedarfsträger der technischen und sozialen Infrastruktur sowie den Belangen des Bundes aufgrund der Hauptstadtfunktion ist besonders Rechnung zu tragen. Dabei sollen die vorgenannten Bedingungen erfüllt werden. (Begründung s. Notizen) Begründung LEP eV: 1.0.5 Für bislang militärisch genutzte Flächen sind Konzepte für die zivile Nachnutzung erforderlich. Kennzeichnend für viele Standorte ist die ursprünglich bewußte Plazierung im Außenbereich und die Abschottung von benachbarten Siedlungsbereichen, um die Militärübungen ungestört und ohne Gefährdung und Belästigung von Unbeteiligten durchführen zu können. Diese Militärflächen, die nicht mit vorhandenen Siedlungsbereichen ziviler Nutzung zusammenhängen, sind grundsätzlich zugunsten einer Freiraumnutzung zu entwickeln und vorhandene Anlagen sind zurückzubauen. Im Innenbereich und an verkehrsgünstig gelegenen Standorten sollen diese Flächen den Gemeinden für Siedlungszwecke zur Verfügung stehen. Mit dieser Differenzierung nach Lage- und Qualitätsmerkmalen soll gewährleistet werden, daß die Nachnutzung dieses Flächenpotentials landesplanerisch und städtebaulich geordnet verläuft, und keine "Zersiedelung durch Konversion" betrieben wird. Bei ehemaligen Kasernen, Soldaten- und Offizierswohnheimen im Außenbereich, für die vom Bauzustand, vom architektonischen Wert und der Eignung (erhaltenswerte Bausubstanz) oder von einem vorhandenen Schienenanschluß her eine zivile Nachnutzung zu Wohn- und Gewerbezwecken geboten ist, kann im Einzelfall über Ausnahmen entschieden werden. Dabei ist nur der im Zusammenhang bebaute Bereich (städtebaulich relevante Teilfläche) einzubeziehen. Garagen und Baracken sowie das freiraumbezogene Truppenübungsgelände sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Ausnahmen von der Regel „Renaturierung der Außenbereichskonversionsflächen“ bilden solche Anlagen der technischen Infrastruktur (wie z.B. Kläranlagen, Deponien, Umspannwerke) und der sozialen Infrastruktur (wie z. B. Justizvollzugsanstalten), die aus Gründen des Immissionsschutzes oder der öffentlichen Sicherheit sachnotwendig im Außenbereich zu errichten sind. 7 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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Fehlallokation Konversion
Größter Wissenschafts- und Forschungsstandort des Landes Brandenburg auf ehemaligem Kasernengelände in Golm „10 Minuten vom Park Sanssouci und der traditionsreichen Forschungs- und Universitätsstadt Potsdam entfernt“ „Der Weg zum Wissen führt städtebaulich in die Sackgasse“ (s. Wegweiser) Manfred Kühn, Denkfabriken in Brandenburg – die Wissenschaftsstadt Potsdam, in Guido Spars (Hrsg.): Regionalentwicklung Brandenburg, Neuere Entwicklungen in Theorie und Praxis, S „Die räumliche Verteilung der Wissenschaftsstandorte entspricht der fragmentierten Siedlungsstruktur der Stadt. ...,die Uni Potsdam sowie die ... Forschung sind ...auf viele suburbane Wissensstandorte verteilt. Dies erschwert die Herausbildung von Wissensmilieus über Face-to-face-Kontakte. Eine stärkere Präsens der Wissenschaft in der Innenstadt ... Wäre ein wichtiger, nicht nur symbolischer Beitrag zur Stärkung Potsdams als Wissenschaftsstadt. Manfred Kühn a.a.0. S. 176f. 8 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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Fehlallokation Konversion
Wanka: „Größter Wachtums- und Innovationsmotor des Landes“ „Forschungsstandort im ländlichen Umfeld“ 1.500 Wissenschaftler, Studierende 9 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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Fehlallokation Konversion
Asylbewerberheim im ehem. NVA-Rechenzentrum: einmal im Monat hält ein Bus, in Zukunft einmal pro Woche, 25 Minuten Fußweg zur Regionalbahn, 10 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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Literatur Zwischennutzung und Nischen im Städtebau als Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung, Werkstatt: Praxis, Heft 57 11 TU Berlin, ISR SoSe 2004 „Bodennutzungsplanung II“
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