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Die neue Grundordnung der Universität Augsburg

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Präsentation zum Thema: "Die neue Grundordnung der Universität Augsburg"—  Präsentation transkript:

1 Die neue Grundordnung der Universität Augsburg
Präsentation für die Personalversammlung am Sabine Fuhrmann-Wagner Gruppenvertreterin des wissenschaftsstützenden Personals im Senat Guten Morgen! Der Personalrat hat mich gebeten, Ihnen die wesentlichen Inhalte unserer neuen GO zu vermitteln. Ich werde versuchen, dieser Bitte in möglichst kurzen Worten nachzukommen.

2 Sabine Fuhrmann-Wagner
Grundordnung Satzung, in der eine Hochschule ergänzend zum Landesrecht die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen der Gremien sowie die Verfahrensgrundsätze für die zentralen Organe und Fachbereiche regelt. Das BayHSchG regelt, dass sich die Universität eine GO geben muss. Aus der Definition sehen wir, dass es sich um eine hausinterne Satzung handelt. Sie gibt die Gliederung der Universität vor, und regelt das Zusammenspiel der einzelnen Bereiche und Gremien Sabine Fuhrmann-Wagner

3 Gründe für die Neuordnung
Anpassung an das neue Bayerische Hochschulgesetz vom Verwendung der Experimentierklausel nach Art. 106 BayHSchG an der Universität Augsburg Zu 1: Das neue Bayerische Hochschulgesetz verändert die Organisationsstruktur der Hochschulen und deren Gremien. Die Grundordnung der Universität Augsburg musste daher angepasst werden. Zu 2.: An der Universität Augsburg fand im Zuge der Neufassung der GO eine breit gefächerte Meinungsbildung in den Fakultäten und im Senat statt. Dies ergab eine teilweise von HSchG abweichende Organisationsstruktur. In Art. 106 BayHSchG wird die Möglichkeit vom Gesetz abweichender Regelungen eröffnet, diese müssen jedoch vom Wissenschaftsministerium per Rechtsverordnung erlassen werden. Sabine Fuhrmann-Wagner

4 Sabine Fuhrmann-Wagner
Aktueller Stand: Beschluss der neuen Grundordnung am im Erweiterten Senat der Universität Augsburg Aber: Genehmigung durch das Wissenschafts-ministerium steht noch aus: insofern gilt die neue Grundordnung nur unter Vorbehalt! Der aktuelle Stand ist nun, dass die GO in der Form, wie ich Sie Ihnen gleich vorstellen werde, am 7. Februar 2007 im Erweiterten Senat der Universität Augsburg beschlossen wurde. Endgültig rechtswirksamwirksam wird sie aber erst nach der noch ausstehenden Genehmigung durch das Wissenschaftsministerium! Sabine Fuhrmann-Wagner

5 Inhalte der neuen Grundordnung
Universitätsleitung Erweiterte Universitätsleitung Ständiger Ausschuss Universitätsrat Ständige Kommissionen Zu 1. An der Spitze der Universität steht nach wie vor die Universitätsleitung. Aus dem Rektor wird nun ein Präsident; nach dem BayHSchG hat dieser weitreichende Befugnisse, u.a. ist er Dienstvorgesetzter des Kanzlers und der Professorenschaft und schließt Zielvereinbarungen ab, um die geforderte Entwicklung der Hochschule voranzubringen. Die Universitätsleitung (Das Präsidium) besteht aus: Präsident + 3 Vizepräsidenten + Kanzler Zu 2. Die Erweiterte Universitätsleitung besteht aus: oben genanntem Präsidium + Dekane aller 7 Fakultäten +3 Vertreter der Professoren + Frauenbeauftragte + 3 Gruppenvertreter: Akademischer Mittelbau, Studierende, Wissenschaftsstützendes Personal An dieser Stelle bedanke ich mich bei der Universitätsleitung, dass auf meine Anregung hin in der gesamten GO der Begriff „Wissenschaftsstützendes Personal“ anstelle des von vielen als abwertend empfundenen Begriffs der „sonstigen Beschäftigten“ verwendet wird. Einige der Hauptaufgaben der Erweiterten Universitätsleitung: Sie berät und unterstützt die Universitätsleitung + stellt den Entwicklungsplan auf Sie entscheidet über Schwerpunkte des Haushalts Sie nimmt Stellung zu Berufungsvorschlägen Sie beschließt über die Vorschläge für die externen Mitglieder der Universitätsrates (dazu gleich mehr) An der Universität Augsburg nimmt die Erw. Universitätsleitung nicht nur ihre eigentlichen Aufgaben im Sinne des BayHSchG wahr, sondern im Ständigen Ausschuss der Erweiterten Universitätsleitung auch die ursprünglichen Senatsangelegenheiten, wie z.B. Beschlüsse über Rechtsvorschriften der Universität Beschlüsse über die Einrichtung , Änderung und Aufhebung von Studiengängen - u.s.w. Mitglieder dieses Ausschusses sind die 3 Vertreter der Professoren + 3 Gruppenvertreter + Frauenbeauftragte aus der erw. Universitätsleitung. zu 3.: Der Universitätsrat besteht aus : 3 Vertretern der Professoren + 3 Gruppenvertretern + 6 externen Mitglieder aus Wissenschaft und Kultur sowie aus Wirtschaft und beruflicher Praxis (nichthochschulangehörige Mitglieder). Frauenbeauftragte + Universitätsleitung nehmen beratend teil. Die Aufgaben des Universitätsrates gehen nach dem neuen HSchG weit über die bisherigen Aufgaben des Hochschulrates hinaus. Hauptaufgaben des Universitätsrats: Er beschließt die GO und deren Änderungen Er wählt Präsident/In und Vizepräsidenten Er beschließt über Vorschläge für die Bestellung für Kanzler oder Kanzlerin Er beschließt den Entwicklungsplan Er nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Präsidenten entgegen Er stellt den Körperschaftshaushalt auf. Die gewählten Gruppenvertretungen in der Erweiterten Universitätsleitung, im Ständigen Ausschuss und im Universitätsrat sind personenidentisch! (immer die gleichen Personen!) Zu 4.: Neben den bereits vhd Kommissionen, wie Hochschulplanung, Haushalts- Raum, und Bauangelegenheiten, Forschung und wiss. Nachwuchs, sowie Lehre und Studierende wird eine neue Ständige Kommission für Gleichstellungsfragen eingerichtet. Die Gruppe des wissenschaftsstützenden Personals ist nach der neuen GO in allen Kommissionen vertreten. Mitbestimmung durch Gruppenvertreter des wissenschafts-stützenden Personals Die gewählten Gruppenvertretungen in der Erweiterten Universitätsleitung, im Ständigen Ausschuss und im Universitätsrat sind personenidentisch! Sabine Fuhrmann-Wagner

6 Inhalte der neuen Grundordnung
Zentrale Einrichtungen Fakultäten Fakultätsrat Konvent des wissenschafts- stützenden Personals Mitbestimmung durch Gruppenvertreter des wissenschafts- stützenden Personals Zu 5.: Alle 9 zentralen Einheiten blieben erhalten: (Universitätsbibliothek + Universitätsarchiv + Rechenzentrum + Sprachenzentrum + Sportzentrum + Zentrum für Kommunikation und Beratung + ZWW + Zentralinstitut für didaktische Forschung und Lehre / Koordinierungsstelle für Lehrerbildung + Institut für Europäische Kulturgeschichte) Zu 6.: Alle 7 Fakultäten bleiben erhalten: (WiWi + Jura + Phil-Soz. + Phil-Hist + MNF + FAI + KTHF) Die GO regelt die Organe der Fakultäten und deren Aufgaben, wie Dekan/Prodekan, Studiendekan und Fakultätsrat Zu 7.: Der Fakultätsrat entspricht in etwas dem bisherigen Fachsbereichsrat; er ist zuständig in Angelegenheiten der Fakultät, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Dekans fallen Zu 8. Dieser Konvent, der bisher als Koordinationsgremium ein reiner Informationsaustausch gewesen ist, wird jetzt durch die GO neu konzipiert und dient der Koordinierung (Absprache) der Aktivitäten der Gruppenvertretungen des wissenschaftsstützenden Personals in allen Gremien, also : Erweiterte Universitätsleitung mit Ständigem Ausschuss + Universitätsrat + Ständige Kommissionen+ Fakultätsräte + Personalrat Sabine Fuhrmann-Wagner

7 Inhalte der neuen Grundordnung
Gender Mainstreaming, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Frauenförderung Frauenbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte Frauenbeirat Aktiv für die Interessen des wissenschafts-stützenden Personals Zu 9. Die Förderung aller weiblicher Universitätsmitglieder wird im Entwicklungsplan verankert Für Frauen in Wissenschaft und Studium ist die Frauenbeauftragte zuständig: sie wird von der erw. Universitätsleitung gewählt Für das wissenschaftsstützendes Personal ist die Gleichstellungsbeauftragte zuständig, sie wird vom Kanzler bestellt. Sie achtet auf die Umsetzung der Gleichstellung, auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf Chancengleichheit Der Frauenbeirat berät und koordiniert die Arbeit von Frauenbeauftragter und Gleichstellungsbeauftragter und erstellt die Vorschlagsliste für die Wahl der Frauenbeauftragten Sabine Fuhrmann-Wagner

8 Inhalte der neuen Grundordnung
Studierendenvertretung Berufungsverfahren Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten Verfahrensgrundsätze für Gremien Mitbestimmung durch Gruppenvertreter des wissenschaftsstützenden Personals Erstmals Möglichkeit einer Stellvertretung der Gruppenvertreter in den Gremien Zu 10 und 11: Weitere Inhalte der GO sind Regeln über den Aufbau der Studierendenvertretung und des Ablaufs von Berufungsverfahren. Zu 12: Bei der Wahl des Präsidenten/der Vizepräsidenten ist eine Mitbestimmung durch Gruppenvertreter des wissenschaftsstützenden Personals enthalten Zu 13: Erstmals wurde auch für die Gruppenvertreter des wissenschaftsstützenden Personals eine Stellvertretungsregelung in den Gremien geschaffen. Sabine Fuhrmann-Wagner

9 Infos zur Hochschulpolitik in Bayern
Weitere Infos finden Sie u.a. auf der Seite „Hochschulpolitik“ des Koordinationsgremiums an der Universität Augsburg Wenn Sie sich weiter in die Hochschulpolitik in Bayern vertiefen möchten, kann ich Ihnen u.a. die Webseiten des jetzigen Koordinationsgremiums an der Universität Augsburg empfehlen. Unter dem TOP „Hochschulpolitik“ habe ich eine Sammlung von Links zu diesem Thema zusammengestellt Sabine Fuhrmann-Wagner

10 Die neue Grundordnung der Universität Augsburg
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sabine Fuhrmann-Wagner Gruppenvertreterin des wissenschaftsstützenden Personals im Senat


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