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Veröffentlicht von:Mafalda Brandt Stachinski Geändert vor über 6 Jahren
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(M)OSS & die EU-Mehrwertsteuerreform
Mag. iur. Natascha Branz
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Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer MOSS aktuell
Inhalt Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer MOSS aktuell Elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen Neuerungen E-Commerce Richtlinie (EU) 2017/2455 vom 5. Dezember 2017 Weitere Pläne zur Mehrwertsteuerreform Vorschläge Kommission (Oktober 2017 & Mai 2018)
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Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer
Veröffentlichung der Kommission im April 2016 – Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit für Reformen 1992 vereinbarte Mehrwertsteuervorschriften nicht mehr zeitgemäß („Übergangslösung“)
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Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer
Ziele Anpassung an globalisierte, digitale Wirtschaft Vereinfachung des Systems Bekämpfung des Betrugsrisiko derzeit Steuerausfälle iHv EUR 50 Mrd wegen grenzüberschreitendem Betrug
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MOSS aktuell
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Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronische DL
Seit B2B: Leistungsort = Empfängerort (Reverse-Charge) B2C: Leistungsort = Empfängerort „(…) seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat“ Vereinfachungsregeln (Vermutungen) können angewendet werden
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Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronische DL
Elektronische Dienstleistung Erbringung im Wesentlichen ohne menschliches Handeln (außer Vorleistungs-, Wartungsarbeiten) Beispiele Downloads gegen Entgelt (Fotos, Bilder, E-Books) Streaming Portale gegen Entgelt E-Learning, wenn on Demand bzw. als Software genutzt Onlinespieleplattformen Datenbankportale Chatportale …
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Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronische DL
Umsatzsteuerliche Registrierung in allen einzelnen EU-MS oder Mini One Stop Shop (MOSS) Alleinige „Anlaufstelle“ für alle umfassten EU-Umsätze (Gesamtumsatzsteuermeldungen + Entrichtung der Abgabenschuld) Für EU-Unternehmer via Finanz „Heimatportal“ AT: FinanzOnline DE: BZStOnline-Portal
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EU-Schema: Registrierung am Ansässigkeitsort
Unternehmer, die Ihr Unternehmen… im Inland betreiben oder im Drittland betreiben und innerhalb der EU nur im Inland eine Betriebsstätte haben oder im Drittland betreiben, im Inland eine Betriebsstätte und in der übrigen EU eine weitere Betriebsstätte haben und nicht innerhalb der 2 vorangegangenen KJ in einem anderen EU-Staat am MOSSS teilgenommen haben … können sich nur im diesem Staat registrieren.
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Drittlands-Schema Drittlandsunternehmer, die…
in EU weder Ihr Unternehmen betreiben noch eine Betriebsstätte haben in EU für Ust-Zwecke nicht registriert sind und nicht verpflichtet sind, sich für Ust-Zwecke in der EU erfassen zu lassen … können den Mitgliedstaat der Identifizierung frei wählen.
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Steuererklärungen und Entrichtung der Umsatzsteuer
Erklärungszeitraum = Kalendervierteljahr Auch Nullmeldungen Keine Jahreserklärung Entrichtung der Umsatzsteuer Bis zum 20. des Folgemonats auf ein eigenes MOSS-Konto
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Neuerungen E-Commerce
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Strategie für einen digitalen Binnenmarkt
Richtlinie (EU) 2017/2455 vom 5. Dezember 2017 Anpassungen an die digitale Wirtschaft Neue Vorschriften zur Erleichterung der Mehrwertsteuer-Compliance für Online-Unternehmen Durchführungsverordnung (EU) 2017/2459 vom 5. Dezember 2017 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften Verordnung (EU) 2017/2454 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
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Neuerungen „elektronische Dienstleistungen“
Ab „grenzüberschreitende DL-Schwelle“ an NU EUR p.a. LO = Sitz des Leistenden Verzicht möglich Rechnungsausstellung gem Regelungen des Sitzstaates < EUR für Leistungsortvermutung nur 1 (bisher 3) Beweismittel
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Neuerungen Versandhandel
Ab Abschaffung der Lieferschwelle pro EU-MS NEU: gemeinsamer grenzüberschreitender Schwellenwert EUR Elektronische DL + innergemeinschaftliche Fernverkäufe (Versandhandel) Aufnahme ins MOSS-Verfahren Voraussetzung: Waren werden ausschließlich von einem zentralem Lager in EU versendet Verlagerung der Ware zwischen den EU-Mitgliedstaaten führt zu innergemeinschaftlichen Erwerb und somit zur Registrierungspflicht
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Neuerungen Versandhandel
Ab Haftung der Plattformen bei Drittlands-Händler Fiktion einer Leistungskette Plattform = „Verkäufer“ Plattform „kauft“ vom eigentlichen Händler Ist-Besteuerung (nach Einnahme des Entgeltes vom Kunden) Voraussetzungen Warenlieferung < EUR 150 aus dem Drittland an EU-NU Händler = ansässig im Drittland; Versand innerhalb EU
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Vorschläge der Kommission
Oktober 2017 & Mai 2018
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Certified Taxable Person “CTP”
Geplante Änderungen ab Voraussetzungen für Status als zertifizierter Steuerpflichtiger Keine schwerwiegende oder wiederholten Verstöße gegen steuer- oder zollrechtliche Vorschriften Nachweis eines hohen Maßes an Kontrolle seiner Tätigkeit & Warenbewegung Zahlungsfähigkeit Kriterien gelten als erfüllt, wenn Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für Zollzwecke (AEO) vorliegt
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Konsignationslager Geplante Änderungen ab 1.1.2019
Innergemeinschaftliches Verbringen in Bestimmungsmitgliedstaat gefolgt von einem lokalen Umsatz direkte innergemeinschaftliche Lieferung, wenn Lieferer & Abnehmer = CTP
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Reihengeschäft Geplante Änderungen ab 1.1.2019
Zwischenhändler veranlasst Transport Verkäufer & Zwischenhändler sind CTP Lieferung Verkäufer an Zwischenhändler = bewegte Lieferung Verkäufer wird über Bestimmungsmitgliedstaat informiert Zwischenhändler ist nicht im MS registriert in dem Transport beginnt
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Innergemeinschaftliche Lieferungen
Geplante Änderungen ab 2022 Abschaffung der künstlichen Aufspaltung in 2 Transaktionen (MwSt-befreiten Verkauf „igL“ & besteuerten Kauf „igE“) Bestimmungslandprinzip Verkäufer erhebt Mehrwertsteuer Steuersatz richtet sich nach Bestimmungsland Schaffung eines Online-Portals für alle B2B Händler der EU („One-Stop-Shop“) Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) auf Erwerber, wenn dieser ein CTP
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Dienstleistungen Finale Phase (frühestens 2024)
Leistungserbringer erhebt Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes Abschaffungen Kontrollmitteilungen (ZM)
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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Quellen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer 4/2016
Aktionsplan Follow Up 10/2017 RL (EU) 2017/2455 vom 5. Dezember 2017
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Diese Präsentation wurde für Schulungszwecke erstellt
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