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Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz „Privatschulen oder „Schulen in freier Trägerschaft“ – ein Unterschied!

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Präsentation zum Thema: "Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz „Privatschulen oder „Schulen in freier Trägerschaft“ – ein Unterschied!"—  Präsentation transkript:

1 Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
„Privatschulen oder „Schulen in freier Trägerschaft“ – ein Unterschied! Mein etwa 45-minütiger Vortrag soll Ihnen die Privatschullandschaft und seine Funktion im Bildungssystem in Deutschland zu Beginn dieses Workshops etwas vertrauter machen, positive Sichtweisen verstärken, aber auch eventuelle Vorurteile über Privatschulen abbauen helfen. Wichtig ist mir vor allem mit meinem Vortrag zur Meinungsbildung im Bereich Privatschulen beizutragen. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

2 Gliederung Einführung Funktion, Geschichte und Bestand von
Privatschulen in Deutschland Recht und Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft Fazit Folgende vier Themenkomplexe möchte ich Ihnen in diesem Zusammenhang anbieten: Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

3 Begriffe Privatschulbegriff / Schulen in freier Trägerschaft
Privatschule Schule in freier Trägerschaft Arten von Schulen in freier Trägerschaft Ersatzschulen Ergänzungsschulen Abgrenzung zur staatlichen Schule / Staatsschule Definition / Trägerorganisationen „Schulen in freier Trägerschaft“ werden derzeit - vor allem in der Öffentlichkeit und den Medien - noch als „Privatschulen“ bezeichnet. Der Privatschulbegriff ist uns zwar vertrauter, aber deshalb irreführend, da der ihm innewohnende Hinweis auf einen privaten Zweck die Realität von Schulen in freier Trägerschaft nicht abbildet. Denn auch Schulen in freier Trägerschaft nehmen öffentliche (nicht staatliche) Bildungsaufgaben wahr. Das neue Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen, welches seit in Kraft getreten ist, greift den Begriff der Schulen in freier Trägerschaft - wie auch in anderen Landesgesetzen - auf und spricht jetzt nicht mehr von „Privatschulen“. Der Privatschulbegriff wird sich jedoch, meiner Einschätzung nach, als die populärere und griffigere Bezeichnung noch etwas in der Öffentlichkeit gegenüber dem Begriff „Schulen bzw. Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft“ behaupten können. Auch während meines Vortrages werden Sie dem Privatschulbegriff hin und wieder begegnen. Ich bitte Sie, mir diese Inkonsequenz zu verzeihen. Bei Schulen in freier Trägerschaft unterscheidet man schulrechtlich zwischen sogenannten Ersatzschulen und Ergänzungsschulen. Ersatzschulen dienen „als Ersatz“ für staatliche Schulen, bedienen demnach gleichwertige Bildungs- und Erziehungsziele wie die Staatsschulen. Ersatzschulen haben dieselben Hoheitsrechte wie staatliche Schulen z.B. Prüfungen abzuhalten und staatlich anerkannte Abschlüsse zu vergeben. Freie Schulen, die nicht als Ersatz für staatliche Schulen dienen, sind sogenannte Ergänzungsschulen. Sie haben die vorgenannten Hoheitsrechte derzeit noch nicht, bereiten aber auf einen staatlichen Abschluss in sogenannten Externenprüfungen vor. In der Regel handelt es sich bundesweit bei Ergänzungsschulen um berufsbildende Schulen. In Nordrhein-Westfalen gibt es jedoch auch im allgemeinbildenden Bereich Ergänzungsschulen, die eigentlich alle Ersatzschulen sein müssten. Die (Privat)Schulgesetze der Länder definieren die Schulen in freier Trägerschaft nach dem formalen Kriterium der Trägerschaft und zwar in der Regel - negativ – in Abgrenzung zur staatlichen Schule, als Schule, die nicht in staatlicher Trägerschaft stehen. Träger können kirchliche Organisationen sein (kirchliche Träger), Vereine, Privatpersonen und sonstige Gesellschaften. Gründe für die Bildung von Schulen in freier Trägerschaft sind besondere Weltanschauungen (kirchliche Träger, oder auch Waldorfschulen), andere erzieherische Konzepte (Freie Alternativschulen), oder auch die Ergänzung eines als verbesserungsfähig empfundenen staatlichen Schulsystems. Journalisten werden meistens in privaten Journalistenschulen ausgebildet. Der älteste Privatschulverband ist der Verband Deutscher Privatschulen (VDP), dem auch ich angehöre. Er wurde bereits 1901 gegründet. Soweit zur Theorie und Begriffsbestimmung. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

4 Positive Assoziationen
individuelles Lernen / Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes differenzierte pädagogisches Konzepte / inhaltliche Pluralität Werteerziehung Schlüsselqualifikationen gutes Schulklima / hohe Identifikation der Schüler mit der Schule Innovation / Zukunftsorientierung Ganzheitlichkeit der Bildung (echte) Ganztagsschule Wahlschule Schüler und Eltern als Kunden Einbeziehung der Eltern in den Schulalltag engagierte Lehrkräfte mit Gestaltungsfreiheit und hoher Identifikation Sonderungsverbot - Privatschulen sind grundsätzlich offen für jeden ! Folgende positive Aussagen und Aspekte zum Begriff „Privatschule“ habe ich bislang in der öffentlichen Wahrnehmung zu hören bekommen: Privatschule steht für … Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

5 Vorurteile Eliteschulen / Privatschulen haben einen privatkapitalistischen Charakter Schulen für Dumme Schulen für reaktionäre Schwarze Fluchtburgen vor Ausländern Schulen für eine vernachlässigenswerte Minderheit Folgende kritische Aussagen und Vorurteile zum Privatschulwesen kann und konnte man in der Politik, den Medien und damit bei den Menschen in Deutschland immer wieder finden: Eliteschulen / Privatschulen haben einen privatkapitalistischen Charakter - Schulen für fragwürdige finanzielle Eliten (Salem und LEH-Internate, weil außergewöhnlich gute Betreuung in Deutschland teuer ist, genauso wie Autos mit besonderer Ausstattung in der Regel etwas teurer sind als das Basismodell.) Schulen für Dumme (Waldorfschulen, weil man dort nicht sitzen bleibt) Schulen für reaktionäre Schwarze (konfessionelle Schulen) Fluchtburgen vor Ausländern – Schule mit desintegrativen Tendenzen Schulen für eine vernachlässigenswerte Minderheit etc. (Nischenschulen) Wenn ich auf die zurückliegende Verbandsarbeit des VDP und die der anderen Einzelverbände blicke, fällt mir die Figur des „Sisyphos“ aus der griechischen Sagenwelt ein. Das Wissen über Privatschulen und das meist zugegebenermaßen unübersichtliche Privatschulrecht in Behörden, Parteien und auch bei den Medien ist begrenzt. Eine neue Sichtweise in Bezug auf Schulen in freier Trägerschaft ist in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Regierungswechsels im Mai 2005 zu erkennen. Ein weiterer Grund für die positivere Wahrnehmung von Privatschulen könnte auch die aktuelle Qualitätsdiskussion im Bildungsbereich in ganz Deutschland und Europa sein. Schulen in freier Trägerschaft sollen möglichst in die Qualitätsdiskussion miteingebunden werden. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

6 Stellenwert von Bildungsqualität im Schulwesen
PISA und PISA-E 2000,2003,2006 (OECD-Studien) PISA 2003-Gewinner Finnland, Korea, Niederlande Gründe für das gute Abschneiden Finnlands, u.a. Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes Einbeziehung der Eltern in den Bildungs- und Erziehungsprozess der Schule Konzept der Ganztagsschule gemeinsamer Unterricht (Gesamtschulen) Abschneiden der Schulen in freier Trägerschaft bei PISA-E 2003 Für das eigene Kind wollen Eltern nur das Beste. Das gilt vor allem bei der Wahl der richtigen Schule. Verständlich – spielt eine gute Ausbildung für den späteren Lebensweg doch eine immer entscheidendere Rolle. Ohne gute Ausbildung ist die Beschäftigungswahrscheinlichkeit in Deutschland künftig sehr gering. Besonders seit PISA nehmen Eltern Angebote der Bildungseinrichtungen noch kritischer unter die Lupe. Wird mein Kind umfassend betreut ? Wie zukunftsweisend sind pädagogische Konzepte ? Antworten auf diese Fragen finden sich bei Schulen und Einrichtungen in freier Trägerschaft. Ja, die Qualität von Bildung in Deutschland ist ins Gerede gekommen. Nach PISA avanciert die Bildungsqualität in Deutschland zum politischen TOP-Thema. Wie ist es möglich, so fragt man sich, dass das "Land der Dichter und Denker" mit den Ergebnissen seiner Bildungseinrichtungen unter den entwickelten Staaten der Erde nur einen schlechten Mittelplatz belegt? Wie lässt sich dieser schockierende Zustand möglichst schnell beheben? Ein Blick hinüber zu den PISA-Gewinnern Finnland, Korea und Niederlande legt gewisse Tendenzen offen, auch wenn auch jedes Land seine Individualität hat und eine Kopie des finnischen Systems in Deutschland nicht die Lösung sein kann. Die PISA-Musterländer setzen fast alle insbesondere auf Fest steht seit PISA aber auch: In der selbstverantworteten Schule lehren Lehrer und lernen Schüler/innen lieber und daher besser als in Schulen, denen alles vorgeschrieben wird. Laut der kürzlich veröffentlichten PISA-E Studie 2003 der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) schnitten Privatschulen im Durchschnitt besser ab, als vergleichbare staatliche Schulen. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

7 Funktion, Geschichte und Bestand von Privatschulen in Deutschland
Funktion von Privatschulen in Deutschland Geschichte der Schulentwicklung in Deutschland Aktueller Bestand an Privatschulen in Deutschland und Europa Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

8 Grundsätzliches- Grundgesetzliches
Einheitliches Schulwesen stünde im Widerspruch zu unserer pluralistischen Gesellschaft Schulzweck: Schüler haben unterschiedliche Anlagen, Neigungen und Berufswünsche Staat kann die Vielfalt in der Gesellschaft und die erforderliche Innovation nicht alleine abbilden Bereicherung und Intensivierung des staatlichen Schulwesens Was spricht überhaupt für ein privates Schulangebot ? Zum einen, ein einheitliches Schulwesen stünde im Widerspruch zu unserer pluralistischen Gesellschaft. Schüler haben unterschiedliche Anlagen, Neigungen und Berufswünsche denen der Staat allein durch seine Schulen nicht gerecht werden kann. Die Gewährleistung der Privatschulen korrespondiert mit dem natürlichen Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. Gerade weil die Eltern ein anderes Erziehungsbild als das staatliche haben können, ist Ihnen die Möglichkeit eröffnet, auf eine Schule auszuweichen, die diesem Bilde näher kommt oder es sogar ihrer erzieherischen Tätigkeit zugrundelegt. Die Notwendigkeit einer Vielfalt im Bildungswesen ist auch vom Schulzweck her gegeben, denn der Bildungsprozess eines jeden jungen Menschen verläuft konkret-individuell. Dies ist die pädagogisch-anthropologische Seite der Entscheidung für das föderative Schulwesen. Die Souveränität in Bildungsfragen wurde von den Ländern nicht willkürlich, sondern aus der Einsicht in die unterschiedlichen Bildungsanschauungen und Wertvorstellungen in den deutschen Landschaften in Anspruch genommen. Der Mensch ist eben individuell und benötigt ein vielfältiges Bildungsangebot. Privatschulen fördern die Vielfalt und Innovation im Bildungswesen; der Staat kann die Vielfalt in der Gesellschaft und die erforderliche Innovation in der Bildung nicht alleine abbilden. Privatschulen fördern die Vielfalt im Bildungssystem; diese Vielfalt wiederum fördert nachhaltig die Qualität von öffentlicher Bildung, die durch staatliche Schulen und Privatschulen getragen wird. Gerade der Schule in freier Trägerschaft fällt die Aufgabe zu, die Vielfalt der Bildungsangebote zu verwirklichen. Sie wird damit zum Prototyp für ein Bildungswesen, das vom Prinzip der Vielfalt in Gleichwertigkeit statt Gleichartigkeit bzw. Gleichmacherei geprägt ist. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

9 Grundgesetzliches Kein Staatsmonopol im Bildungsbereich - Privatschulgarantie des Art. 7 Absatz 4 Grundgesetz Prinzip der Vielfalt in Gleichwertigkeit – nicht Gleichartigkeit Aufsicht des Staates Art. 7 Absatz 1 Grundgesetz Öffentliche Aufgabe: Gleichstellung von staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Aus der rechtlichen, also meiner Sichtweise haben Privatschulen folgende Funktion: Seit den Anfängen des deutschen Bildungswesens und nach dem Willen des Verfassungsgebers der Bundesrepublik Deutschland werden Bildungsaufgaben auf allen Ebenen vom ersten Schultag an bis zum letzten Weiterbildungstag sowohl in staatlicher wie in freier Trägerschaft wahrgenommen. Trotz dieser Gleichstellung steht das gesamte Schulwesen nach Art. 7 Absatz 1 GG selbstverständlich unter der „Aufsicht des Staates“. Auch betreibt der Staat, vor allem in Gestalt von Land und Gemeinden, nahezu in jedem Bereich des Bildungswesens den größten Teil der Bildungseinrichtungen (derzeit gibt es nur knapp 7 Prozent Schulen in freier Trägerschaft in Deutschland). Doch gab es zu keiner Zeit – abgesehen von der Phase des Dritten Reiches - in Deutschland ein Staatsmonopol im Bildungsbereich. Privatschulen erfüllen neben staatlichen Schulen in der Schulbildung eine wichtige öffentliche Aufgabe. Die öffentliche Aufgabe von Privatschulen besteht in der Bereicherung und Intensivierung des staatlichen Schulwesens durch besondere Formen des Unterrichts und der Erziehung. Das freie Schulwesen entlastet und ergänzt das staatliche Schulwesen in der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe, eine notwendige Vielfalt des Bildungswesens herzustellen. Eine verfassungsmäßig legitimierte Privatschulgarantie für die freien Träger in Deutschland ist nie so nachdrücklich und eindeutig wie heute formuliert worden. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

10 Grundgesetzliches Starke Ausgestaltung der Privatschulgarantie –
Gründe: einmal die prinzipielle Auffassung, dass ein staatliches Schulmonopol mit der freiheitlich- demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, zum anderen die starke Ausgestaltung des Erziehungsrechts der Eltern in Artikel 6 Grundgesetz, welches die freie Schulwahl der Eltern für ihre Kinder gewährt. Hinter dieser starken Ausgestaltung der Privatschulgarantie steht, so auch der Privatschulrechtler Johann Peter Vogel, zweierlei:

11 Erfolge von Schulen in freier Trägerschaft
Entwicklung besonderer pädagogischer Profile durch Einzelpersonen (z.B. Montessori) Schaffung eines freien berufsbildenden Schulwesens (Berufsfachschulen und Fachschulen) Förderung der Mädchenbildung Internatsschule / Ganztagsschule Sonderpädagogik Von jeher haben Privatschulen gewisse Unzulänglichkeiten des staatlichen Schulsystems kompensiert. Sie haben differenzierte pädagogische Profile für eine individuelle Beschulung entwickelt, die der Staat übernehmen konnte und möchte. Diese Profile wurden in der Regel durch Einzelpersonen ermöglicht. Schulen in freier Trägerschaft haben berufsbildende Schulen überhaupt erst ermöglicht. Sie hatten gerade durch ihre Berufsfachschulen und Fachschulen Vorreitercharakter. Privatschulen waren schon viel früher emanzipiert als staatliche Schulen. Sie standen lange Zeit für die Mädchenbildung in Deutschland (hierzu aber später). Auch die Internatsschule erfüllt Bedürfnisse, die im staatlichen Schulwesen nicht befriedigt werden. Im Ganztagsbereich versucht der Staat erst jetzt seine Versäumnisse aufzuholen, während Privatschulen seit Jahrzehnten bereits Ganztagsschule lebt. Auch auf dem Gebiet der Sonderpädagogik erzielt die Privatschule aufgrund ihres individuellen Charakters beachtliche Erfolge. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

12 Geschichte des „Privat“Schulwesens
Klosterschulen im 7. Jahrhundert Kodifikationen – Edikt von 794 und Kapitularien von 802 Karls des Großen Stadt-, Latein- oder Ratsschulen im 13. Jahrhundert Erste städtische Schulordnungen (Hagenau 1430) Deutsche Schreib- und Leseschulen Winkelschulen und Mädchenschulen Wer seine Vergangenheit nicht kennt, kann seine Zukunft nicht einschätzen, heißt es ... Darum möchte ich versuchen, Ihnen die Geschichte des Schulwesens, mit dem Fokus auf das Privatschulwesen, in der gebotenen Kürze etwas näher zu bringen. Der historische Blick ist deshalb spannend, weil private Einrichtungen ja vor flächendeckend staatlichen Schulen standen. Bildung war damit ursprünglich stets ein privates Engagement. Übrigens ähnlich war es beim System der sozialen Sicherung gewesen. Die Geschichte der deutschen Schule beginnt mit den privaten Klosterschulen in den Klostergründungen des 7. Jahrhunderts. Sie lehrten die sieben freien Künste oder das Trivium (Grammatik, Rhetorik und Dialektik) und das Quadrivium (Musik, Arithmetik, Geometrie und Astronomie). Klosterschulen hatten bei ihrer Entstehung zunächst nur die Bildung von Klostergeistlichen zum Zweck, wurden aber später auch für Laien erweitert. Die Geschichte der Kodifikationen und damit der ersten staatlichen Betätigung im Schulbereich beginnt mit dem sog. Edikt von 794 und die Kapitularien von 802 Karls des Großen, der auf der Synode von Aachen 789 die Kirche verpflichtete, Schulen zu gründen. Die Städte gründeten Ende des 13. Jahrhunderts die Stadt-, Latein- oder Rats-Schulen, die den kirchlichen Schulen nachgebildet waren und in der Regel dem Bistum unterstanden. Im ausgehenden Mittelalter wurden dann auch weltliche Kräfte in Dienst genommen, die ersten städtischen Schulordnungen wurden erlassen (Hegenau 1430). Als Anfang des deutschen Privatschulwesens – abgesehen von den konfessionellen Schulgründungen - wurden die in den Handelsstädten gegründeten „Deutschen Schreib- und Leseschulen“ für den Elementarunterricht angesehen, die als Grundlage für die höhere Bildung an den Lateinschulen galten. In der Folge gründeten auch Städte selbst solche Schulen oder übernahmen bisher in privater Hand befindliche. Als nicht konzessionierte „private“ Schule bildete sich die „Winkelschule“. Winkelschulen, auch Heckschulen oder in Norddeutschland Klippschulen genannt, waren behördlich nicht anerkannte, privat organisierte Schulen, die seit dem frühen 16. Jahrhundert zuerst in den Niederlanden, später auch in Deutschland aufkamen. Die ersten Winkelschulen entstanden in Städten und größeren Handelszentren. Der Besuch war kostenpflichtig und konnte bar oder in Naturalien beglichen werden. Zunächst sind die Bildungsstätten nur für Jungen bestimmt. Die Bildung der Mädchen folgt dem nur zögernd. Noch in der ersten Hälfe des 20. Jahrhunderts hatte sich der Staat dieses Bildungsbereiches so wenig angenommen, dass ein wesentlicher Prozentsatz der Mädchen Privatschulen besuchte (Mädchenschulen). Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

13 Geschichte des „Privat“Schulwesens
zunehmende Verstaatlichung der Schule im Laufe der Renaissance mit dem Aufkommen des Absolutismus zieht der Staat das gesamte Schulwesen an sich Etatismus – Privatschule stets Fremdkörper und Gefährdung der Allzuständigkeit des Staates – gerade im Bildungswesen Die Verstaatlichung der Schule setzte mit der Emanzipation des Staates im Laufe der Renaissance ein. In späteren Ordnungen wird ein direktes Interesse des Staates am Schulehalten immer deutlicher. Mit dem Aufkommen des Absolutismus zieht der Staat das gesamte Schulwesen an sich. Dem Etatismus (von frz. État für Staat) gleich welcher Prägung erschien die Privatschule stets als Fremdkörper, als Gefährdung der Allzuständigkeit des Staates, auch und gerade im Bildungswesen. Offenbar wurden die privaten Initiativen gleichwohl nicht abgeschreckt: Es entstanden die ersten berufsbildenden Schulen. In den Formulierungen des preußischen Allgemeinen Landrechts (1794), der Paulskirchenverfassung (1849), der Weimarer Reichsverfassung (1919) und des Grundgesetzes (1949) spiegelt sich die weitere Entwicklung des Verhältnisses von staatlicher zu privater Schule. Nach dem Allgemeinen Landrecht sind „Schule und Universitäten, Veranstaltungen des Staates“. Privatschulen dürfen nur mit Genehmigung des Staates gegründet werden. Die Bestimmungen der Paulskirchenverfassung entsprechen schon weitgehend dem heutigen Artikel 7 GG. Einerseits steht das „Unterrichts- und Erziehungswesen unter der Oberaufsicht des Staates“, andererseits gilt schon unter gewissen Voraussetzungen Gründungsfreiheit für Privatschulen. Der Vorrang der Staatsschule ist rechtlich fixiert, wie er heute noch im Grundschulwesen gilt. Die Weimarer Verfassung übte trotz desselben Wortlautes, der sich heute in dem Grundgesetz findet, zunehmend eine enge Auslegung aus. Das Polizeirecht schränkte die Privatschulfreiheit weiter unnötig ein. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

14 Geschichte des „Privat“Schulwesens
1919: in Bayern wird die anerkannte Privatschule mit öffentlichen Berechtigungen und Anspruch auf Finanzhilfe geschaffen Drittes Reich: Verbot des Privatschulwesens und Verstaatlichung Wie zahlreiche andere Institutionen ersteht das Privatschulwesen 1945 auf der Rechtsbasis, die bis 1932 erstanden war. Kein nachhaltiger Wiederaufbau des Privatschulwesens bis heute Durch die Landesgesetzgebung werden weitere Differenzierungen geschaffen wird in Bayern die anerkannte Privatschule mit öffentlichen Berechtigungen und Anspruch auf Finanzhilfe geschaffen. Während des Dritten Reiches wurde, wie Sie wissen, fast das gesamte Privatschulwesen verboten und verstaatlicht. Wie zahlreiche andere Institutionen ersteht das Privatschulwesen 1945 auf der Rechtsbasis, die bis 1932 erstanden war. Der hohe Rang der Gewährleistung der Privatschulfreiheit im Grundgesetz resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von nicht staatlichen Schulen garantiert. Trotz der eigentlich guten verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen setzt sich die restriktive Tradition der Weimarer Verfassung jedoch teilweise bis heute zulasten der Privatschulen fort. Eine offensive und liberale Interpretation der Grundrechtsgarantien zugunsten von Privatschulen hat in Gesetzgebung und Verwaltung nur zögerlich stattgefunden. Im Grundschulbereich gilt immer noch der Vorrang der staatlichen Grundschule. Einen nachhaltigen Wiederaufbau hat es für das Privatschulwesen nach dem Dritten Reich nicht gegeben, insbesondere nicht für die konfessionslosen Träger. Hier hat Deutschland also immer noch einen großen Nachholbedarf. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

15 Schulen in freier Trägerschaft
2700 allgemeinbildende Schulen in Deutschland, mit knapp Schüler/Innen (Quote: 6,9 Prozent) berufsbildende Schulen: Schülern/innen (Quote: 8,2 Prozent) Nachfrage: Bundesweit ist seit 1995 bis 2005 die Anzahl der Schüler an allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft um 24 Prozent gestiegen; an staatlichen Schulen ist im gleichen Zeitraum die Anzahl der Schüler um 3 Prozent gesunken Nach der amtlichen Statistik des Bundesamtes in Wiesbaden gab es im Jahr 2004 etwa 2700 allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland, mit knapp Schüler/Innen. Berufsbildende Schulen werden derzeit von Schülern/innen besucht. Dies entspricht einer durchschnittlichen Privatschulquote im allgemeinbildenden Bereich von 6,9 Prozent und im berufsbildenden Bereich von 8,2 Prozent. Bundesweit ist seit 1995 bis 2005 die Anzahl der Schüler an allgemein bildenden Privatschulen um 24 Prozent gestiegen; an staatlichen Schulen ist im gleichen Zeitraum die Anzahl der Schüler um 3 Prozent gesunken, so das Statistische Bundesamt in Wiesbaden im Februar Derzeit gibt es an allgemeinbildenden Privatschulen Schüler; im Jahr 1995 waren es nur Schüler gewesen. Das ist ein Plus von 22 Prozent. Trotz dieses Aufwärtstrends liegen Deutschlands Privatschulen im Vergleich mit denen europäischer Nachbarländer noch zurück. So besuchen in Frankreich, Belgien, Spanien und den Niederlanden deutlich mehr Schüler eine Privatschule. In der „Grand Nation“ liegt der Privatschulanteil bei knapp einem Fünftel. In Belgien besucht jedes zweite Kind eine Privatschule. In Spanien ist dies auch fast der Fall. In den Niederlanden besucht sogar nur jedes vierte Kind eine staatliche Schule. Und auch in Deutschland würden nach aktuellen Umfragen rund ein Fünftel aller Eltern ihr Kind am liebsten an eine Schule in freier Trägerschaft beschulen lassen. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

16 Vergleich mit europäischen Nachbarländern
Frankreich: Privatschulanteil bei knapp einem Fünftel. Belgien: jedes zweite Kind besucht eine Privatschule Spanien: 38 Prozent Privatschulanteil Niederlanden: Nur jedes vierte Kind besucht dort eine staatliche Schule (77 Prozent Privatschulen). Deutschland: nach aktuellen Umfragen würden rund ein Fünftel aller Eltern ihr Kind am liebsten an eine Schule in freier Trägerschaft beschulen lassen. Nach der amtlichen Statistik des Bundesamtes in Wiesbaden gab es im Jahr 2004 etwa 2700 allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland, mit knapp Schüler/Innen. Berufsbildende Schulen werden derzeit von Schülern/innen besucht. Dies entspricht einer durchschnittlichen Privatschulquote im allgemeinbildenden Bereich von 6,9 Prozent und im berufsbildenden Bereich von 8,2 Prozent. Bundesweit ist seit 1995 bis 2005 die Anzahl der Schüler an allgemein bildenden Privatschulen um 24 Prozent gestiegen; an staatlichen Schulen ist im gleichen Zeitraum die Anzahl der Schüler um 3 Prozent gesunken, so das Statistische Bundesamt in Wiesbaden im Februar Derzeit gibt es an allgemeinbildenden Privatschulen Schüler; im Jahr 1995 waren es nur Schüler gewesen. Das ist ein Plus von 22 Prozent. Trotz dieses Aufwärtstrends liegen Deutschlands Privatschulen im Vergleich mit denen europäischer Nachbarländer noch zurück. So besuchen in Frankreich, Belgien, Spanien und den Niederlanden deutlich mehr Schüler eine Privatschule. In der „Grand Nation“ liegt der Privatschulanteil bei knapp einem Fünftel. In Belgien besucht jedes zweite Kind eine Privatschule. In Spanien ist dies auch fast der Fall. In den Niederlanden besucht sogar nur jedes vierte Kind eine staatliche Schule. Und auch in Deutschland würden nach aktuellen Umfragen rund ein Fünftel aller Eltern ihr Kind am liebsten an eine Schule in freier Trägerschaft beschulen lassen. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

17 Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft
Das Recht der Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft Kosten eines staatlichen Schülers Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

18 Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft
Differenzierung Ersatzschulen / Ergänzungsschulen Landeszuschuss für Ersatzschulen Berechnungsgrundlage sehr verschieden Eigenleistung des freien Trägers / Schulgeld / Sonderungsverbot Schulen in freier Trägerschaft erhalten in Deutschland zu wenig finanzielle Unterstützung vom Staat (effektiv nur ca. 2/3) Bei der Finanzierung gilt es klar zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen zu unterscheiden. Ersatzschulen erhalten Landeszuschüsse. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Landesgesetzgebung. Das Verfassungsgericht verlangt jedoch eine angemessene Höhe der Finanzierung durch den Staat in Höhe von etwa 80 Prozent aller anfallenden Kosten. Ergänzungsschulen dagegen erhalten in der Regel keinerlei Landeszuschüsse. Sie müssen sich zu 100 % selbst über die Erhebung von Schulgeld finanzieren. Ersatzschulen verfügen nur über zwei Quellen zur Finanzierung des laufenden Betriebs: Landeszuschuss und die Eigenleistung des Trägers. Schulen in freier Trägerschaft können diese Eigenleistung allein durch sozial verträgliches Schulgeld aufbringen. Grundsätzlich dienen die Privatschulen, wie die staatlichen Schulen, der sozialen Integration. Das gilt jedenfalls für die Ersatzschulen, denen es untersagt ist, eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern zu fördern. Gerade deshalb sind die Privatschulen in der Regel auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Ergänzungsschulen werden bundesweit nur in bestimmten Ländern finanziell unterstützt, so dass Sie sich regelmäßig zu 100 Prozent selbst durch Schulgelderhebung tragen. Schulen in freier Trägerschaft erhalten in Deutschland zu wenig finanzielle Unterstützung vom Staat. Zurecht unterliegen Schulen in freier Trägerschaft dem sogenannten Sonderungsverbot des Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz. Ersatzschulen müssen allgemein zugänglich sein und Schülern aus allen Gesellschaftsschichten offen stehen. Das ist aber nur möglich, wenn kein oder nur ein sozialverträgliches Schulgeld erhoben wird. Deshalb haben Privatschulen und insbesondere die Eltern der Schüler von Privatschulen einen Anspruch auf ausreichende Finanzierung durch den Staat. Denn in der Regel sind alle Ersatzschulen gemeinnützige Schulen, denen es nicht auf eine Gewinnerzielung, sondern auf die Förderung religiöser, weltanschaulicher oder pädagogischer Ziele ankommt. In NRW verzichtet der Staat gemäß seiner Landesverfassung auf die Erhebung von Schulgeld an staatlichen Schulen. Gleiches gilt demnach aufgrund der Akzessorietät mittelbar auch für private Ersatzschulen, die demnach in NRW kein Schulgeld erheben. Nur über sog. Fördervereine mit freiwilligen Mitgliedschaften kann die Eigenleistung der Ersatzschulträger sicherstellt werden. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

19 Kosten eines staatlichen Schülers
Kosten eines staatlichen Schülers als Basis für die Finanzierung von Privatschulen BVerfG und BVerwG: Berechnung eine Aufgabe des Landes unabhängige Gutachten - Steinbeisakademie Heidenheim (Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und NRW) In NRW sind etwa 30 Prozent der echten Kosten eines staatlichen Schülers nicht bekannt In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einige Hinweise den Kosten eines staatlichen Schülers als Basis für die Finanzierung von Privatschulen geben: Das Bundesverfassungsgericht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit haben immer wieder deutlich gemacht, dass die Berechnung des Landeszuschusses auf der Basis sämtlicher Kosten des entsprechenden staatlichen Schülers zu erfolgen hat und dass diese Berechnung eine Aufgabe des Landes ist. Tatsächlich erhalten die freien Schulen in fast allen Bundesländern zu niedrige Zuschüsse vom Staat. Einige Bundesländer haben gesetzlich geregelt, beschlossen oder angekündigt, die Kosten im Gebäude-, Sach- und Personalbereich an den entsprechenden staatlichen Schulen zu errechnen. Sie erfüllen damit die verfassungsgerichtlich verlangte Verpflichtung. Inzwischen gibt es eine Reihe von unabhängigen Gutachten, z.B. für die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Es handelt sich um Gutachten, die von der Steinbeisakademie Heidenheim erstellt worden sind. Interessant ist, wenn ich einmal den Gymnasialbereich der Sekundarstufe II herausnehme, dass die Gutachter auf vergleichbare Schülerkopfkosten pro Jahr kommen. In Baden-Württemberg etwa bei €, in Hessen bei €, in NRW € (in Hamburg €.). In NRW werden jedoch in den Landes- und Bundesstatistiken unterschiedliche Zahlen ausgewiesen, die angeblich beim Land NRW nur bei ca € pro staatlichem Gymnasialschüler pro Jahr liegen. In NRW sind damit etwa 30 Prozent der Kosten eines staatlichen Schülers nicht bekannt. Bei der Größenordnung des Schulbildungsetats eine beträchtliche Summe. Auch das Land Nordrhein-Westfalen kennt also die wirklichen Kosten für seine staatlichen Schüler derzeit nicht. Angesichts der Finanzlage und der Anlehnung der Ersatzschulfinanzierung an die staatlichen Schülerkosten wäre dies jedoch wünschenswert. Das Gutachten für NRW liegt den zuständigen Stellen vor. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

20 Fazit Alle entscheidenden Impulse der Pädagogik sind von Einzelpersönlichkeiten ausgegangen ! Freie Schulen mit Ihren differenzierten pädagogischen und an den Bedürfnissen Ihrer Schüler orientieren Profilen können ein besonders vielfältigen Angebot machen ! Freie Schulen arbeiten eigenständig und effizient, sie können sich im Gegensatz zum Staat schnell an neue Entwicklungen anpassen ! Die Geschichte der Pädagogik ist auch die Geschichte der Innovationskraft der freien Schulen. Von dieser Innovation profitiert selbstverständlich auch der Staat, welcher erfolgreiche Schulmodelle (kostenfrei) übernehmen kann.

21 Fazit Die Väter des Grundgesetzes haben im Artikel 7 Absatz 4 bewusst eine Errichtungsgarantie für Privatschulen formuliert, welche die Grundlage für die Gewährung einer angemessenen staatlichen Finanzhilfe ist ! Schul- und Qualitätsentwicklung werden besonders wirksam durch Einzelschulen voran gebracht, weil sie im Rahmen ihrer Selbstgestaltungsmöglichkeiten eigene Wege gehen können. Schulen in freier Trägerschaft sollten daher vermehrt in einen fairen und qualitätsfördernden Wettbewerb mit staatlichen Schulen treten ! Bildungspolitik muss gewährleisten, dass unterschiedlichen Konstellationen Raum gelassen wird, dass pluralistische Pädagogik und ein Wettbewerb verschiedener pädagogischer Konzepte möglich wird (Pluralität der Wege) ! Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO


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