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Veröffentlicht von:Birgit Sauer Geändert vor über 7 Jahren
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Einführung in die STARK III plus EFRE-Richtlinie
Informationsveranstaltung 23. August 2017
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Einführung in die STARK III plus EFRE-Richtlinie und die Auswahlkriterien Förderperiode Schwerpunkt Kulturelle Einrichtungen - Referent: Steffen Volk Referatsleiter 52, Ministerium der Finanzen 23. August 2017, Staatskanzlei
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Kindertageseinrichtungen und Schulen plus
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien STARK III Kindertageseinrichtungen und Schulen plus Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit (Vereine) kulturelle Einrichtungen Hochschulen, Hochschulinfrastrukturen Landesschulen, Landesschulinfrastrukturen In der aktuellen FP hat sich das Programm STARK III erweitert. Aus der Förderung von Kindertageseinrichtungen und Schulen ist STARK III plus geworden. Wir fördern jetzt auch: Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit (Vereine) kulturelle Einrichtungen Hochschulen, Hochschulinfrastrukturen Landesschulen, Landesschulinfrastrukturen
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Alle diese unterschiedlichen öffentlichen Gebäude treten
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien Alle diese unterschiedlichen öffentlichen Gebäude treten in einem gemeinsamen Auswahlverfahren an.
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Kulturelle Einrichtungen
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien STARK III plus EFRE-Richtlinie Abschnitt 1 allgemein gültige Regelungen Abschnitt 2 besondere Regelungen Teil A Kita und Schulen Teil B Sportstätten Teil C Kulturelle Einrichtungen Teil D Landesein-richtungen allgemeine Sanierung Sportstätten-förderung über CLLD Die Richtlinie gliedert sich in einen allgemeinen Abschnitt und einen Abschnitt mit besonderen Regelungen. Allgemein – weil die hier getroffenen Regelungen für alle Gebäude gelten. Besonders – weil in diesem Abschnitt die Regeln finden sind, die nur auf die jeweiligen Gebäudetypen zutreffen. Einzigartig ist die Möglichkeit der Förderung von Amateursportstätten im Rahmen von CLLD.
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Abschnitt I - Allgemeine Regelungen a) mit welchem Ziel?
b) wird was gefördert? c) unter welchen Voraussetzungen? Bedarf: Wurde im Vorfeld der neuen Förderperiode (2014) abgefragt: Insgesamt wurden 764 Vorhaben mit einem Gesamtbedarf von rund 1,46 Milliarden Euro gemeldet. - Daran ist großes Interesse der Kommunen erkennbar, möglichst viele Vorhaben umzusetzen. - In Sachsen-Anhalt Vielzahl an Plattenbauschulen (Typenschulbauden der 1960er und 1970er Jahre, z.B. Typ Magdeburg, H-Charakteristik) sowie Gründerzeitgebäude
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Förderziele nach dem OP EFRE:
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien Förderziele nach dem OP EFRE: Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gebäude durch Energieeinsparungen Alle geförderten Maßnahmen müssen der Senkung der CO2-Emmission dienen. Das ist durch Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gebäude durch Energieeinsparungen zu erreichen.
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Gegenstand der Förderung
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien Gegenstand der Förderung energetische Sanierung und Modernisierung öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen im Bestand die sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden Neubau, Ersatzneubau und Erweiterungsbau sind nicht förderfähig Deshalb fördern wir Maßnahmen zur energetische Sanierung und Modernisierung öffentlicher Gebäude und Infrastrukturen im Bestand die sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden. Neubau, Ersatzneubau und Erweiterungsbau sind nicht förderfähig.
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Fördervoraussetzungen
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien Fördervoraussetzungen Standort muss im Fördergebiet liegen Bestandener Demografiecheck Sicherung der Gesamtfinanzierung keine Nutzungsartenänderung i. S. der BauO LSA Unter welchen Voraussetzungen können wir Fördermittel aus dem EFRE ausreichen? Fördergebiet Kitas und Schulen werden aus dem EFRE nur im städtischen Gebiet gefördert. Im übrigen Landesgebiet greift die ELER-Förderung. Alle anderen Gebäude können im gesamten Landesgebiet gefördert werden. Demografiecheck Ohne einen bestandenen Democheck ist keine Förderung möglich. Das gilt für alle Gebäude gleichermaßen. Die Formulare für die Demochecks finden Sie in den Tagungsunterlagen und Sie können im Internet herunterladen. Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare spätestens 3 Monate vor Antragstermin ein. Gesamtfinanzierung bei den besonderen Regelungen für die einzelnen Gebäude werden Sie unterschiedliche Fördersätze vorfinden. Für den Eigenanteil können Sie ein zinsloses Darlehen bei der IB beantragen. Nutzungsartenänderung EU-seitig werden nur Gebäude im Bestand gefördert. Das bedeutet, dass z. B. aus einem Kino keine Schule werden kann. Die bestehende Nutzung darf sich nicht ändern.
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Abschnitt II: Besondere Regelungen für die einzelnen Gebäude
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien Abschnitt II: Besondere Regelungen für die einzelnen Gebäude Zuwendungsempfänger: „Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger kultureller Einrichtungen, soweit es sich um Nichtwohngebäude handelt, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, die dem Allgemeinwohl dienende Zwecke verfolgen.“ Förderungsgegenstand: „a) Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, b) Denkmäler und historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung.“ Wichtig: Einrichtung muss zu 80 Prozent kulturell genutzt werden! Im Abschnitt II der Richtlinie werden dann für die jeweiligen Gebäude die Zuwendungsempfänger Besondere Zuwendungsvoraussetzungen Bestandssicherheit/Democheck Zuwendungshöhe geregelt.
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Abschnitt II: Besondere Regelungen für die einzelnen Gebäude
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien Abschnitt II: Besondere Regelungen für die einzelnen Gebäude Höhe der Förderung: Förderung für die energetische Sanierung und Modernisierung von kulturellen Einrichtungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben Maximales Investitionsvolumen der energetischen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von 5 Millionen Euro im Falle von UNESCO-Weltkulturerbe 10 Millionen Euro Im Abschnitt II der Richtlinie werden dann für die jeweiligen Gebäude die Zuwendungsempfänger Besondere Zuwendungsvoraussetzungen Bestandssicherheit/Democheck Zuwendungshöhe geregelt.
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Abschnitt II: Besondere Regelungen für die einzelnen Gebäude
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien Abschnitt II: Besondere Regelungen für die einzelnen Gebäude Nachweis der Bestandssicherheit: Durch den Demografiecheck (Anlage 4 der EFRE-Richtlinie) und Bestätigung durch das Ministerium für Kultur. Im Abschnitt II der Richtlinie werden dann für die jeweiligen Gebäude die Zuwendungsempfänger Besondere Zuwendungsvoraussetzungen Bestandssicherheit/Democheck Zuwendungshöhe geregelt.
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Auswahlverfahren Vollständigkeit des Antrages
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien Auswahlverfahren Vollständigkeit des Antrages Erfüllung aller Fördervoraussetzungen Punktevergabe und Ranking Mitteilung des Ergebnisses der Auswahl ggf. Ablehnung und neuer Antrag zum nächsten Stichtag möglich Antrags-und Bewilligungsstelle ist die IB. Alle eingehenden Anträge werden als erstes auf Vollständigkeit geprüft. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Nachforderungen oder Nachreichungen würden eine Gleichbehandlung aller Anträge verhindern. b) Die vollständigen Anträge werden dann in Bezug auf die Fördevoraussetzungen geprüft. Wird nur eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt, scheidet der Antrag aus. c) Die noch verbliebenen Anträge werden anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die insgesamt erreichten Punktzahlen führen zu einer Rangliste. Für jeden Stichtag wird ein Teil des Budgets bereitgestellt. Im Rahmen dieses Budgets erteilt dann die IB die Bewilligungen nach der zuvor ermittelten Rangliste. Ist das Budget erschöpft, können keine ausgewählten Anträge mehr beschieden werden. d) Das Ergebnis der Auswahl wird veröffentlicht.
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Auswahlkriterien Bonus: Verwendung baubiologisch unbedenklicher
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien Auswahlkriterien Bonus: Verwendung baubiologisch unbedenklicher nachwachsender Rohstoffe - Artenschutz am Gebäude Jedes Projekt kann mit den Bonuspunkten seinen Punktestand erhöhen. Sollten Projekte die gleiche Punktzahl haben, erhält das Projekt den besseren Platz in der Liste, das Bonuspunkte vorweisen kann.
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28. April 2018 Nächster Stichtag für STARK III EFRE plus:
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien Nächster Stichtag für STARK III EFRE plus: 28. April 2018 Jedes Projekt kann mit den Bonuspunkten seinen Punktestand erhöhen. Sollten Projekte die gleiche Punktzahl haben, erhält das Projekt den besseren Platz in der Liste, das Bonuspunkte vorweisen kann.
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transparentes Verfahren gleiche Bedingungen für alle
EFRE-Richtlinie und Auswahlkriterien STARK III plus transparentes Verfahren gleiche Bedingungen für alle
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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für Kulturelle Einrichtungen Im Rahmen von STARK III Plus Informationsveranstaltung STARK III Plus am
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Warum gibt es einen Demografiecheck für kulturelle Einrichtungen?
STARK III Plus Demografiecheck Kultureinrichtungen Warum gibt es einen Demografiecheck für kulturelle Einrichtungen?
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Demografiecheck lt. STARK III Richtlinie
STARK III Plus Demografiecheck Kultureinrichtungen Demografiecheck lt. STARK III Richtlinie Demografiecheck ist lt. Richtlinie STARK III Plus verpflichtend für alle öffentlichen Einrichtungen, die Förderung zur energetischen Sanierung beantragen. Hintergrund ist die Prüfung, ob die Einrichtungen auch angesichts der demografischen Entwicklung nachhaltig zur Nutzung zur Verfügung stehen werden. Bei Schulen und Kitas können Prognosen anhand von Geburtenzahlen vorgenommen werden. Bei kulturellen Einrichtungen, deren Besuch nicht unmittelbar an Geburtsdaten geknüpft wird, werden andere Kriterien angewandt.
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Zwei Zielgruppen: örtliche Bevölkerung und Kulturtouristen
STARK III Plus Demografiecheck Kultureinrichtungen Was sind die wesentlichen Kriterien, um die Bestandssicherheit einer kulturellen Einrichtung zu beurteilen? Zwei Zielgruppen: örtliche Bevölkerung und Kulturtouristen
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Demografiecheck gliedert sich in drei Teile: Statistischer Teil
STARK III Plus Demografiecheck Kultureinrichtungen Was sind die wesentlichen Kriterien, um die Bestandssicherheit einer Einrichtung zu beurteilen? Demografiecheck gliedert sich in drei Teile: Statistischer Teil Berechnungsteil Erklärung des Trägers, dass die Einrichtung für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist (15 Jahre) für kulturelle Zwecke genutzt wird.
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1 ) Statistischer Teil umfasst:
STARK III Plus Demografiecheck Kultureinrichtungen 1 ) Statistischer Teil umfasst: Angaben des Antragstellers zur Art der kulturellen Einrichtung gemäß Richtlinie (Kultureinrichtungen oder Denkmale mit dauerhafter kultureller Nutzung) Kulturpolitische Bedeutung (UNESCO- Weltkulturerbestätte, Denkmal von nationaler oder europäischer Bedeutung, Bestandteil regionaler Entwicklungskonzepte) Nutzer- bzw. Besucherentwicklung der letzten drei Jahre
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Diese muss durch prüffähige Unterlagen belegt werden.
STARK III Plus Demografiecheck Kultureinrichtungen 2. Berechnungsteil: 480 von maximal 945 Punkten müssen erreicht werden, damit die Einrichtung als demografiefest eingeschätzt werden kann. Höhe der zu vergebenen Punkte orientiert sich an Bedeutung für die Einschätzung der Bestandssicherheit. Antragsteller nimmt hier im Formular eine Punktvergabe nach Selbsteinschätzung vor. Diese muss durch prüffähige Unterlagen belegt werden.
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Kulturpolitische Bedeutung:
STARK III Plus Demografiecheck Kultureinrichtungen 2. Im Berechnungsteil sind für die Punktvergabe folgende Angaben zu leisten: Kulturpolitische Bedeutung: 300 Punkte können erreicht werden, wenn durch Dokumente belegt werden kann, dass die Einrichtung eine UNESCO- Welterbestätte, ein Denkmal mit nationaler oder europäischer Bedeutung oder Bestandteil eines Stadt- oder regionalen Entwicklungskonzepts ist. Die Anzahl der hauptamtlich Beschäftigten ist nachzuweisen (durch Wirtschaftsplan, Haushaltsplan oder anderes geeignetes Mittel). Bei mehr als 8 Beschäftigten werden 200 Punkte vergeben. .
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Abschließend werden Aussagen zu folgenden Punkten erbeten:
STARK III Plus Demografiecheck Kultureinrichtungen Aussagen zur regelmäßigen Nutzung und zu dauerhaften Kooperationen bilden den inhaltlichen Kern des Demografiechecks und können daher kumulativ bewertet werden, sofern sie zutreffen: Multifunktionale Nutzung (z.B. mehrere kulturelle Einrichtungen in einem Haus) Nutzung der Einrichtung durch nicht kulturelle Vereine oder Institutionen (z.B. Volkshochschulangebote in der Einrichtung) Kooperationen mit Schulen und /oder Kindertagesstätten (Kooperationsvereinbarungen beifügen) Abschließend werden Aussagen zu folgenden Punkten erbeten: Barrierefreiheit (Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen, Hör- und Sehgeschädigte) Entfernung zur nächsten kulturellen Einrichtung (z.B. Bibliothek) Entfernung zur nächsten Haltestelle des ÖPNV
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Wichtig: Es können nur die vorliegenden Unterlagen bewertet werden!
STARK III Plus Demografiecheck Kultureinrichtungen 3. Eigenerklärung des Antragstellers zur beabsichtigten Nutzung für die breite Öffentlichkeit zu kulturellen Zwecken Unterschrift des Bearbeiters ist unabdingbar durch Träger zu bestätigen, sofern nicht identisch. Wie geht es weiter? Nach Posteingang wird der vom Antragsteller eingereichte Demografiecheck mittels Checkliste geprüft. Der Antragsteller erhält den geprüften Demografiecheck mit einer Kopie der geprüften Checkliste. Der Demografiecheck ist ein Antragsbestandteil des bei der IB vollständig zum einzureichenden Antrags. Wichtig: Es können nur die vorliegenden Unterlagen bewertet werden!
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Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
STARK III Plus Demografiecheck Kultureinrichtungen Zusammenfassung: Einreichung des Demografiechecks für den nächsten (und letzten Einreichtermin) bis zum bei Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Referat 61 Turmschanzenstr.32 39114 Magdeburg Ansprechpartner für Rückfragen: Frau Schadenberg Tel. 0391/ Frau Schütze Tel. 0391/
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. www.europa.sachsen-anhalt.de
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