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Veröffentlicht von:Viktoria Pohl Geändert vor über 7 Jahren
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UNTERNEHMENSNACHFOLGE Asset Deal vs. Share deal
… und weitere steuerliche Überlegungen 16. Februar 2017 Peter Hoffarth, StB, Niederahr erläutern weshalb einführende Informationenen hin führen auf die Reform
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Share Deal: Kauf der Gesellschaftsanteile Asset Deal: Kauf einzelner Wirtschaftsgüter
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Mischformen sind möglich: z. B.:
Verkauf und Zurückbehaltung von einzelnen Wirtschaftsgüter Aber kritisch
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Share Deal: „einfach in der Abwicklung“ Stufenweiser Einstieg möglich
Steuerlich meist privilegiert Haftungspotenial: Unternehmenskauf mit „Haut und Haar“
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Asset Deal: sehr aufwändig in der Abwicklung
steuerlich nicht immer optimal bei Unternehmen in der Krise hohe Schutzwirkung Chance das (neue) Unternehmen nach meinen Wünschen aufzustellen
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Nachfolge durch: „interne“ Übernehmer „externe“ Übernehmer Familie
Mitarbeiter „externe“ Übernehmer
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Steuerliche Situation des Verkäufers: möglichst viel „netto“
Zielkonflikte: Steuerliche Situation des Verkäufers: möglichst viel „netto“ Steuerliche Situation des Käufers möglichst hohes Abschreibungsvolumen „interne“ Übernehmer Familie Mitarbeiter „externe“ Übernehmer
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wesentliches Sonderbetriebsvermögen
Risiken: § 613a BGB (Arbeitnehmer) wesentliches Sonderbetriebsvermögen Unterschiedlichste Behaltefristen z.B.: aus EStG und UmwStG 3/5/7 Jahre aus UStG 5/10 Jahre aus ErbStG 5/7/10 oder sogar 20+2 Haftungsbeschränkung
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Chancen: Umstrukturierung Haftungsbeschränkung
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Dazwischen meist: Finanzierung
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Haben Sie heute die optimale Rechtsform?
Die üblichen Gesellschaftsformen sind: Einzelunternehmen / Freiberufler Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Partnerschaftsgesellschaft (für Freiberufler) offene Handelsgesellschaft (oHG)
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Kommanditgesellschaft (KG)
Stille Gesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) UG haftungsbeschränkt / (Limited) GmbH & Co. oder UG & Co KG Aktiengesellschaft (Kleine AG)
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Fazit: Man kann nicht generell sagen, diese Rechtsform ist gut, die andere schlecht. Man muss es abwägen.
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steuerliche Konsequenzen
verkaufen, verschenken, vererben… steuerliche Konsequenzen erläutern weshalb einführende Informationenen hin führen auf die Reform
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Erbschaft- Schenkungsteuer
Steuern: z.B. Gewinn: Einkommensteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Erbschaft- Schenkungsteuer
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Steuern: Oft vergessen: Grunderwerbsteuer
Pro Bundesland unterschiedlich (5% RLP)
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Die Einkommensteuer ist häufig teurer als
Merke: Die Einkommensteuer ist häufig teurer als die Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer.
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„Man sollte nie etwas nur wegen der Steuer machen.“
Die Vermögensübertragung auf die nächste Generation ist eine sehr komplexe Angelegenheit, bei der familienpolitische, psychologische, rechtliche und steuerliche Überlegungen eine Rolle spielen. Erbschaftsteuerliche Aspekte spielen eine große Rolle, sie sollten aber nicht allein entscheidend sein. „Man sollte nie etwas nur wegen der Steuer machen.“
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Haben Sie ein Testament ?
20 Prozent der Deutschen machen ein Testament Haben Sie ein Testament ? ja nein Wann haben Sie Ihr Testament zum letzten Mal gelesen? Wissen Sie, wer bei Ihrem Tod als gesetzlicher Erbe was erhält? Sind Sie damit noch einverstanden? Sind Sie damit einverstanden? ja ja nein nein Thema erledigt o d e r wollen Sie schon zu Lebzeiten übertragen ? Gestaltungen sind erforderlich
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Steuerersparnis durch Überprüfung des Berliner Testamentes
was ist der Hintergrund für, was ist heute notwendig, welche Folgen ??
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Nichts zu tun ist auch eine Lösung, aber...
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Gestaltungsmöglichkeiten
Übertragung zu Lebzeiten Ausnutzen des Zehnjahreszeitraumes Ausnutzen aller Freibetragsmöglichkeiten (Spareffekte über Freibeträge und progressive Steuersätze Vermächtnisse
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(Schenkung mit)Nießbrauch
Steuerwert (einer Immobilie) ./. Kapitalwerts Nießbrauch: (Jahreswert der Nutzung x Laufzeit) = steuerpflichtige Schenkung
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(Schenkung mit)Nießbrauch
keine Änderung bei der Einkommensteuer Man macht weder Finanzamt noch Erben reich Aber: Grunderwerbsteuer beachten Und: exakte Abwicklung beachten
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verkaufen, verschenken, vererben
Risiken & Chancen Kaufpreis - Unternehmenswert Makler Ermäßigter Steuersatz Betriebsaufspaltung
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verkaufen, verschenken, vererben
Risiken & Chancen Kaufpreis – Unternehmenswert „die Katze nicht im Sack kaufen“
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Bei Risiken & Nebenwirkungen fragen Sie ...
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Ihre Steuerberater in RLP
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