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DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – Bundesteilhabegesetz (Bundesleistungsgesetz) FBK Ambulant betreutes.

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Präsentation zum Thema: "DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – Bundesteilhabegesetz (Bundesleistungsgesetz) FBK Ambulant betreutes."—  Präsentation transkript:

1 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Bundesteilhabegesetz (Bundesleistungsgesetz) FBK Ambulant betreutes Wohnen 3.9.2014 Gabrieleabriele

2 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Zeitplan Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2014 – 2017 07/ 2014 bis 2015: Expertenrunde (30 TN), 7 Sitzungen, Ziel: Erarbeitung von Eckpunkten, Bericht 2015 – 2016:Entlastung Kommunen 1 Mrd. jährlich Mitte 2016:Veröffentlichung im Gesetzesblatt 2017: Entlastung Kommunen 5 Mrd. jährlich Längere Übergangsfristen bis Inkrafttreten

3 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de 1.Verbesserung der Lebenssituation 2.Verwaltungshandeln flexibilisieren 3.Entlastung der Kommunen Reformziele BMAS

4 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Zentrale Fragestellungen? Wer ist zukünftig Leistungsberechtigt? (Menschen mit wesentlicher Behinderung, Grad der Behinderung?) Wie erfolgt der Zugang zu Leistungen/ Verfahren zur Bedarfsfeststellung? Wie können Ansprüche durchgesetzt werden? Wer stellt was und unter welcher Beteiligung fest? Werden Leistungen einkommens- und vermögensunabhängig gewährt? Welche Leistungen werden wie und von wem vorgehalten? Welche Vereinbarungen trifft wer mit wem? Welche Prinzipien gelten für Vereinbarungspartner?

5 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Ergebnisse Bund-Länder-AG vom 21.02.2014 und Zeitplan 1 Milliarden Vorabentlastung ab 2015 2014 Vorarbeiten von Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bund-Länder-AG Beteiligte in der AG: 2 A-Länder (Hamburg und Rheinland-Pfalz) 2 B-Länder (Bayern, Saarland) 1 C Land (Bremen) BAGüS Erste Beteiligung/ Konsultation der Zivilgesellschaft ab dem 2. Halbjahr 2014 2014 Vorarbeiten 2015 und 2016 formelles Verfahren inkl. BT-Beschlussfassung Mitte 2016 2017 Inkrafttreten

6 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de 1. Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“- Leitidee einer inklusiven Gesellschaft 2. UN-BRK umsetzen- Weiterentwicklung Nationaler Aktionsplan 3. Inklusiven Arbeitsmarkt stärken 4. Eingliederungshilfe zu modernen Teilhaberecht weiterentwickeln – Bundesleistungsgesetz schaffen/ Bundesteilhabegeld prüfen 5. Vergütung Pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP): Keine Benachteiligung schwerst kranker Menschen/ sektorenübergreifende Behandlungen verstärken 6. Strukturierte Behandlungsprogramme für Menschen mit Depressionen 7. Integrierte Versorgung (IV) Verträge- Regelversorgung 8.Entlastung der Kommunen durch Bereitstellung aus dem Bundeshaushalt Koalitionsvertrag 2013

7 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de „Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.“ Bund hat in Eckwerten zum Bundeshaushalt ab 2015 und dem Finanzplan bis 2018 Vorsorge getroffen. März 2014: Verabschiedung Bundeshaushalt:

8 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Was bisher geschah: Die ASMK 2007: Auftrag für Bund-Länder-Arbeitsgruppe (B-L-AG) 2008: Vorschlagspapier der B-L-AG 2009:Eckpunkte der B-L-AG 2010: Überarbeitete Eckpunkte, keine Verständigung über die finanziellen Folgen 2012:- Grundlagenpapier der Bund-Länder-AG zur „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ - Fiskalpakt: Bundesleistungsgesetz; Kostenbeteiligung durch den Bund in Höhe - Auftrag an Länder-AG Eckpunkte BLG/ Werkstattgespräch Oktober 2012 2013: 16.09.: Berichtsentwurf der Länder-AG an die ASMK als Weiterentwicklung/Ergänzung des Grundlagenpapiers 2012 30.09.: „Expertengespräch“ i. S. e. inoffiziellen Verbändeanhörung Oktober 2013 Länder-AG Bericht für die ASMK.

9 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Inhalt des Berichts für die ASMK 2013 - Ziele:  Entlastung kommunaler Haushalte:  Kostenbeteiligung Bund  Einsparungen  Kostenneutralität Hintergrund:  Steigende Fallzahlen: 2000-2010: von 414.000 auf 770.000  Steigende Kosten: 2000-2010: von 8.321,6 auf 12,481,3 Mrd. €; Steigerungsrate 2010: + 6,2%  Eingliederungshilfe ist die größte Position in den kommunalen Sozialhaushalten

10 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de 1.Geänderte Umsatzsteuersteuerverteilung zu Gunsten der Länder/Kommunen Bedenken: Kommunen sind auf Weiterleitung durch die Länder angewiesen; keinen Bezug zur Weiterentwicklung der EH 2.Prozentuale Kostenübernahme/ Bundesteilhabegeld Bedenken: Nur bei Geldleistungen, Art. 104a Abs. 3 GG Aber mögliche Geldleistung Bundesteilhabegeld 3.Bundeseigenverwaltung Bedenken: zentrale Strukturen unzweckmäßig (verfassungsrechtlich?) 4. Übertragung der Aufgabe der Theilhabe am Arbeitsleben auf die BA für Arbeit Bedenken: neue Behördenstruktur erforderlich 5. Voller Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung (Abschaffung § 43a SGB XI) Daneben Sicherstellung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes i. R. d. Großen Lösung SGB VIII. Inhalt des Berichts der ASMK Länder-AG 2013 Finanzierungsbeteiligung Bund

11 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Inhalt des Berichts 2013 - Weitere Ziele:  Umsetzung UN-BRK  Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung  Partizipation, Personenzentrierung, Sozialraumorientierung  Loslösung der EH aus dem System der Sozialhilfe unter „weitest- möglicher“ Freistellung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen  Bewahrung der hergebrachten Grundsätze der Sozialhilfe (u.a. individuelle Bedarfsdeckung, Nachrang).  Große Lösung SGB VIII- prüfen

12 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Gliederungspunkte inhaltlich (Bezug auf Grundlagenpapier 2012) 1.Teilhabe am Arbeitsleben 2.Bedarfsermittlung 3.Leistungszuordnung 4.Vertragsrecht Bericht ASMK 2013Ber

13 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de  Eklatante Machtverschiebung zu Gunsten der Leistungsträger im Leistungserbringungsrecht  Vorschläge bleiben hinter den proklamierten Zielen zurück (Umsetzung UN-BRK, Neudefinition des Behinderungsbegriffs fehlt etc.).  Fiskalische Interessen werden offen in den Vordergrund gestellt.  Schnittstellenproblematik, insb. zum SGB XI, V und II immer noch unklar! Grundsätzliche Kritik:

14 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de

15 Inhalt des Berichts der Länder-AG 2013 1.Teilhabe am Arbeitsleben – Kritik -Qualitätssicherung, Mitbestimmung u. a. bleibt unkonkret/ungenügend bei Alternativen Leistungsanbietern -Beibehaltung des Prinzips der Werkstattfähigkeit = Diskriminierung -Teilhabeplanung ohne Fachausschuss und Sicherung einer anwaltschaftlichen Beratungsstruktur: Gefahr einer alleinigen interessengeleiteten Steuerungskompetenz der EH-Träger!

16 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Inhalt des Berichts der Länder-AG 2013 2. Bedarfsermittlung – Kritik -Partizipation ohne Sicherung von effektiven und anwaltschaftlichen Beratungsstrukturen wirkungslos -Gesamtverantwortung kein Gewinn für MmB, wenn die Durchsetzbarkeit seines Anspruches nicht durch Fristen und Sanktionsregelungen gesichert ist (z. B. entspr. § 18 SGB XI) -Verortung von Verfahrensregelung außerhalb des SGB IX unübersichtlich -Wirkungskontrolle: keine wissenschaftlichen Maßstäbe, Kriterien und Verfahren zur Messung bzw. Messbarkeit von Inklusion und Teilhabe; Zielvereinbarung contra Selbstbestimmung?

17 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Inhalt des Berichts der Länder-AG 2013 3. Leistungszuordnung – Kritik -Es darf nichts verloren gehen! -Normierung von Mehrbedarfen contra Bedarfsdeckung? -Streitpunkt: Regelsatz contra angemessener Lebensstandard? -Pauschalierung von Freizeitbedarfen? Voraussetzung: Abgrenzbarkeit von anderen Leistungen!

18 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Inhalt des Berichts der Länder-AG 2013 4. Vertragsrecht -Grundlagenpapier -Leistungspauschalen -Gang zur Schiedsstelle nach Scheitern der Vergütungsverhandlungen erst nach 3 Monaten möglich (bisher 6 Wochen) -Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen: uneingeschränkt, ohne Anlass und Ankündigung; einschließlich Wirksamkeit und Einsicht in alle Buchführungsunterlagen -Vergütungskürzung bei „Vertragsverletzung“ möglich/Sanktionen -Landesrahmenvertrag -Höhe der Leistungspauschalen -Personalausstattung -Grundsätze und Maßstäbe der Wirtschaftlichkeit und Qualität, einschl. Wirksamkeit -Keine Schiedsfähigkeit von Leistungs- oder Rahmenvertrag -Im Streitfall kann überörtlicher Sozialhilfeträger ermächtigt werden, Inhalte per Verordnung zu regeln

19 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Inhalt des Berichts der Länder-AG 2013 4. Vertragsrecht Neu -Externer Vergleich (BSG 2009? Klarstellung erforderlich!) -Keine Fortgeltung der Vergütungsvereinbarung -Leistungsmengen-, Leistungserbringer- und Sozialraumbudgets -Vertragsstrafe bei „Vertragsverletzung“ -Beteiligung von Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung bei LRV-Verhandlungen -Verbindlichkeit der Vorgaben des TH-Plans für die Leistungserbringung

20 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Inhalt des Berichts der Länder-AG 2013 4. Vertragsrecht - Kritik Rechtsverordnung-Delegation => Systemwechsel!!! Welche Bereiche bleiben übrig, in denen der SH-Träger nicht hoheitlich über die Leistungserbringung und ihre Vergütung entscheiden kann? -Leistungsberechtigte und Leistungserbringer haben keinen Einfluss mehr! -Interessenverbände haben kein Mittel der Interessensdurchsetzung -Abschaffung des Vereinbarungsprinzips/Kooperationsmodells; Leistungserbringer wird staatliches Werkzeug

21 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Inhalt des Berichts Länder-AG 2013 4. Vertragsrecht - Kritik -Leistungspauschalen, Leistungsmengenpauschalen etc. contra Personenzentrierung? -Verbindlichkeiten der Vorgaben des TH-Plans: keine Möglichkeiten der flexiblen, personenzentrierten Leistungserbringung mehr! -Wie werden auskömmliche Vergütungen gesichert? (z. B. Investkosten etc.) -Externer Vergleich: (personenzentrierte) EH ist nicht vergleichbar! -Machtungleichgewicht wird verstärkt durch Sanktionsmöglichkeiten, insbes. i. V. m. Wirksamkeitskontrolle

22 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de 1.Behinderungsbegriff 2.Wunsch- und Wahlrecht 3.Individuelle Bedarfsdeckung unabhängig von Alter oder Art und Ausmaß der Behinderung 4.Offener Leistungskatalog 5.Vollumfänglicher Zugang zu Pflegeleistungen 6.Schnittstellenproblematik zur gesetzlichen Krankenversicherung und Jugendhilfe 7.Anwaltschaftliche Beratung 8.Partizipatives Bedarfsermittlungs- und Teilhabeplanverfahren nach bundeseinheitlichen Kriterien 9.Verfahrensbeschleunigung und effektiver Rechtsschutz 10. Inklusiv ausgerichtete Teilhabeleistungen 11. Leistungsgewährung als Nachteilsausgleich 12. Bundesteilhabegeld 13. Sicherung eines angemessenen Lebensstandards 14. Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben Paritätische Eckpunkte Bundesteilhabegsetz

23 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Welche zukünftige Aufgaben ergeben sich für die Leistungsanbieter? Leistungen flexibilisieren und personenzentriert anbieten Bedarfsorientierte Leistungen ohne Altersgrenzen schaffen Dem Bedarf entsprechende Angebote im Sozialraum unterbreiten (Ausreichend Unterstützungsangebote im Sozialraum?) Verstärkt auf Sozialplanung Einfluss nehmen Auflösen der bisherigen Leistungsformen (ambulant, teilstationär, stationär) beachten und Umdenken – es wird keine Grenzen mehr geben

24 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Trägerübergreifende Bedarfsfeststellungsverfahren 1.Feststellung der Beeinträchtigung der Teilhabe 2.Bewertung des Bedarfs (mit Berechtigten!) 3.Ermittlung der Teilhabeziele (mit Berechtigten!) 4.Dokumentation der Zielvereinbarung

25 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Bildung von gemeinsamen Servicestellen als zentrale Teilhabemanagementstelle für Betroffene und ihre Begleiter Bildung von transparenten, unabhängigen anerkannten Beratungsstellen (Verbände- und trägerübergreifende Beratungsangebote und Beratungsstrukturen

26 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND SACHSEN e.V. – www.parisax.de Leistungserbringer müssen für die Vereinbarung eines Versorgungsvertrages Struktur- und Prozessqualitäten nachweisen, die die Gewähr bieten, dass individuelle Teilhabezeile wirksam erreicht werden können


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