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Veröffentlicht von:Helmuth Albert Geändert vor über 8 Jahren
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© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 1/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale Video der Arbeiterkammer „Meine Rechte bei Überstunden“ YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=D_r3Qm84SSshttps://www.youtube.com/watch?v=D_r3Qm84SSs
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© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 2/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen zu Überstunden Was sind Überstunden? Überstundenarbeit lt. Arbeitszeitgesetzes (AZG): Überschreitung des gesetzlich festgelegte Ausmaß der täglichen Normalarbeitszeit (8 Stunden) oder der wöchentlichen Normalarbeitszeit (40 Stunden) zzgl. einer möglichen Mehrarbeit oder der durch Arbeitsbereitschaft verlängerten Normalarbeitszeit Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale
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© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 3/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen – Mehrarbeit Was versteht man unter Mehrarbeit? die Differenz zwischen der wöchentlichen Normalarbeitszeit gem. Kollektivvertrag (z.B. 38,5 Stunden) und der gesetzlichen Normalarbeitszeit (40 Stunden) grundsätzlicher gesetzl. Zuschlag von 25 % auf die Arbeitsstunde entfallenden Normallohnes außer Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 Beispiel: 40 – 38,5 = 1,5 Stunden Mehrarbeit (keine Überstunden) Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale
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© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 4/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Abgeltung von Überstunden Pauschalvergütung (mit einem monatlich gleichbleibenden Betrag) All-in-Vereinbarungen (als im Grundbezug enthalten) Einzelvergütung (nach dem tatsächlichen Anfall) Zeitausgleich (in Form von Freizeit) ● 1 Überstunde entspricht 1,5 Zeitausgleichsstunden ● auch Möglichkeit einer Mischvariante z.B. 1 Überstunde = 1 Zeitausgleichsstunde + einer finanziellen Abgeltung von 0,5 Stunden Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale
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© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 5/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Überstundengrundlohn - Berechnung Wie kann man sich den Überstundengrundlohn selbst errechnen? Überstundengrundlohn = Überstundenteiler = * 4,33 Wochen für einen Monat ist eine Durchschnittsberechnung über das gesamte Jahr Beispiele: 40 Stunden-Woche – Überstundenteiler: 40 x 4,33 = 173 38,5 Stunden-Woche – Überstundenteiler: 38,5 x 4,33 = 167 Kollektivverträge können beim Überstunden-Teiler auch günstigere Varianten vorsehen, z.B. Kollektivvertrag für das Metallgewerbe Teiler 143. Monatslohn/Gehalt Überstundenteiler wöchentl. Normalarbeitszeit x 4,33 * Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale
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© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 6/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden SV-Pflicht: Überstundengrundlohn Überstundenzuschläge 50 % 100 % Freibetrag * ● für maximal 10 Überstunden ● betragsmäßig mit € 86,00 begrenzt pro Monat steuerpflichtig + LSt-Pflicht: Überstundenzuschläge Überstundengrundlohn Freibetrag ● € 360,00 pro Monat Freibetrag ● Normalarbeitszeit überwiegend in der Zeit von 19 bis 7 Uhr ** ● Erhöhung auf € 540,00 pro Monat sozialversicherungspflichtig * auch für Mehrarbeitszuschläge für Arbeitsleistung aufgrund verkürzter kollektivertragl. Normalarbeitszeiten Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale ** mindestens 3 zusammenhängende Stunden („Blockzeit“) in der „steuerlichen Nacht“
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© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 7/7 Zulagen und Zuschläge – Überstundenverrechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Überstunden- pauschale ● LSt-Freibeträge (s.o.) gelten für den entsprechenden Teil des Überstundenzuschlages ● Pauschale muss im Durchschnitt den tatsächlich geleisteten Überstunden entsprechen ● Überstundenaufzeichnung erforderlich! Einstieg Personalverrechnung Arbeitsrechtliche Bestimmungen Mehrarbeit Abgeltung von Überstunden Entlohnung einer Überstunde Überstundenteiler - Berechnung Abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden Abgabenrechtliche Behandlung - Überstundenpauschale
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