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Veröffentlicht von:Gundi Weiner Geändert vor über 8 Jahren
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Arbeitsmarkt- und Ausbildungszugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Bundesagentur für Arbeit Stand Arbeitsmarkt- und Ausbildungszugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern
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Aufenthaltsstatus/Zuständigkeiten
Zuständigkeit Jobcenter: Asylberechtigte sind Personen, über deren Antrag auf Asyl bzw. deren Anerkennung als Flüchtling positiv entschieden wurde -> Aufenthaltserlaubnis Zuständigkeit Agentur für Arbeit: Asylbewerber haben einen Antrag auf Anerkennung auf Asylberechtigung gestellt und befinden sich im laufenden Antragsverfahren Aufenthaltsgestattung Geduldete sind abgelehnte Asylbewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, die aber vorerst nicht abgeschoben werden „BüMA“-Inhaber sind Personen, die nach der Erstregistrierung im Besitz einer „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ sind und noch keinen Asylantrag stellen konnten (Herkunftsländer mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit : Syrien, Eritrea, Iran, Irak) Hohe Bleibewahrscheinlichkeit Anerkennunsgquote > 50%
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Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern
Asylbewerber/innen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a AsylG (z.Zt. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien) die ab dem einen Asylantrag gestellt haben, erhalten ein Beschäftigungsverbot (Beschluss aus dem Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz vom )
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Arbeitsmarktzugang bei Aufenthaltserlaubnis
Bei Aufenthaltstitel „Aufenthaltserlaubnis“ für Asylberechtigte, anerkannten Flüchtlingen sowie Kontingentflüchtlingen Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang!
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Bei Büma / Aufenthaltsgestattung / Duldung
Arbeitsmarktzugang bei Aufenthaltsgestattung/Duldung (für Asylbewerber/innen aus Nicht-sicheren Herkunftsländern) Bei Büma / Aufenthaltsgestattung / Duldung Eingeschränkter Arbeitsmarktzugang! 1.-3. Monat Arbeitsverbot Monat Arbeitsmarktzugang mit Zustimmung der Ausländerbehörde sowie nach Vorrangprüfung und Prüfung der Beschäftigungsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab 16. Monat Arbeitsmarktzugang mit Zustimmung der Ausländerbehörde und nach Prüfung der Beschäftigungsbedingungen durch BA nach 4 Jahren freier Arbeitsmarktzugang
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Ausnahmen bei Aufenthaltsgestattung/Duldung
Die Vorrangprüfung entfällt für folgenden Personenkreis: ausländische Hochschulabsolventen in einem akademischen Mangelberuf, wenn sie die Voraussetzungen der „Blauen Karte EU“ erfüllen ( Personen mit einer in Deutschland abgeschlossenen mindestens 2- jährigen Ausbildung, die eine der Ausbildung entsprechende Beschäftigung aufnehmen Personen mit einer im Ausland abgeschlossenen und als gleichwertig anerkannten Ausbildung, die eine der Ausbildung entsprechende Beschäftigung in einem Mangelberuf - gemäß der Positivliste für Ausbildungsberufe der Bundesagentur für Arbeit – aufnehmen (
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Ausbildung bei Aufenthaltsgestattung/Duldung
schulische Ausbildungen sind immer möglich betriebliche Ausbildung ist mit Erlaubnis der Ausländerbehörde - für Geduldete ab sofort - für Asylbewerber ab dem 4. Monat möglich Sprachniveau B2 ist für eine erfolgreiche Ausbildung empfohlen
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Praktika von Aufenthaltsgestattung/Duldung
Keine Zustimmung erforderlich bei: Hospitationen Schulpraktika (max. 3 Monaten) Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) Vorrangprüfung der BA und Mindestlohnpflicht: Praktika zur Eignungsfeststellung / Vorbereitung einer Beschäftigung / Probearbeiten (unterliegen der Zustimmung der Ausländerbehörde!) Einstiegsqualifizierung (EQ) benötigt die Zustimmung der Ausländerbehörde
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Sprache ist die wichtigste Voraussetzung
Angebote und Wege Integrationskurse (allgemeines Deutsch) des BAMF für Asylberechtige mit Aufenthaltserlaubnis oder für Asylbewerber/innen mit Aufenthaltsgestattung aus den Ländern Iran, Irak, Syrien und Eritrea (Zulassung: Antrag+Merkblatt mehrsprachig über Homepage des BAMF: ESF Sprachkurse (berufsbezogenes Deutsch) des BAMF STAFF (Starterpaket für Flüchtlinge) - Einstieg in die deutsche Sprache gefördert durch das Land Schleswig-Holstein Deutschförderung im Rahmen der Schul- und Berufsschulpflicht Angebote der Volkshochschulen oder anderer Träger Einstiegskurse in die deutsche Sprache der Bundesagentur für Arbeit (einmalig bis )
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Dienstleistungen der Agentur für Arbeit
Gruppeninformationen und erstes Profiling durch Sonderteam von Mitarbeiter/innen mit Fremdsprachkenntnissen ein bis zweimal im Monat weitere Betreuung durch speziell geschulten Arbeitsvermittler an den Standorten Elmshorn, Pinneberg, Uetersen Klärung der beruflichen und persönlichen Situation Berufsorientierung und Berufsberatung betriebliche Praktika, ggf. Vermittlungsangebote finanzielle Unterstützung u.a. bei der Übersetzung von Zeugnissen/Anerkennungen Unterstützung Jugendlicher mit einem Langzeitpraktikum (EQ) bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz Maßnahme „PerF – Perspektive für Flüchtlinge“ 12 Wochen –Maßnahme Vermittlung von berufsfachspezifischen Sprachkenntnissen Berufsorientierung und individuelles Coaching Interessierte Asylbewerber/innen bitte mit Namen und Anschrift vorschlagen unter Arbeitgeber, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge schaffen möchten, wenden sich an Ihren Arbeitgeber-Service (Tel )
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Nützliche Informationen
Broschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ > Unternehmen > Broschüren Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ deutschland.de/html/de/ zentrale Rufnummer der BA zu betrieblichen Tätigkeiten/Praktika von Asylbewerbern und Geduldeten: Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse für Flüchtlinge: Ausländerbehörde Kreis Pinneberg Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn Telefon: 04121/ Migrationsbeauftragte Arbeitsagentur: Frau Wittkopf Jobcenter: Herr Bozyigit Service- und Lern-App „Ankommen“
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