Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Landespflegekongress 29. Oktober 2014

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Landespflegekongress 29. Oktober 2014"—  Präsentation transkript:

1 Landespflegekongress 29. Oktober 2014
FeM und der Werdenfelser Weg – Wie können Einrichtungen ihrer Verantwortung zur Vermeidung von Stürzen gegenüber den Bewohnern und Angehörigen und den Gerichten gerecht werden? Martina stein Rechtliche Betreuerin Caritas Mecklenburg e.V.

2 Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM)

3 Häufigkeit der FeM Vergleich 1998 zu 2010: Anstieg richterliche Genehmigung von FeM ≥ 252 % 2010 ≥ bundesweit (neu) genehmigte FeM Angaben (Betreuungszahlen ;Bjustizamt 2011) Deutschland Pflegeheim: 26 – 42% (5-10% „körpernahe“ Fixierungen) (Klie & Pfundstein 2002; Becker et al.2003,Meyer&Köpke 2008) Stationäre Gerontopsychiatrie: % (Hirsch et al. 1992, Kranzhoff et Hirsch 1997)

4 Gesetzliche Grundlage (1)
Jeder Mensch hat ein Recht auf Freiheit! Nur in Ausnahmefällen und auf vorgeschriebene Weise darf die Freiheit entzogen werden. Nach deutschen Recht unterscheiden wir Fremdgefährdung (Ordnungsrecht der Länder – PsychKG) Eigengefährdung (Betreuungsrecht - § 1906 BGB) - geschlossene Unterbringung (§ 1906 Abs. 1 bis 3 BGB) - freiheitsentziehende /-beschränkende Maßnahmen (§ 1906 Abs. 4 BGB)

5 Gesetzliche Grundlage (2)
§ 1906 Abs. 4 BGB: gegen den Willen des Betroffenen erfolgt eine gewisse Intensität und/oder Dauer vorliegt und Im Rahmen bestimmter räumlicher Gegebenheiten erfolgt (Heim/Krankenhaus o.ä.)

6 Was sind FeM? Körpernahe Maßnahmen, z.B.
Leibgurte, Hand-,Fuß- oder Bauchfesseln, Bettgitter Therapietische am (Roll-)Stuhl Medikamente, z.B. Schlafmittel, Psychopharmaka Körperferne Maßnahmen, z.B. Absperren der Station oder des Zimmers Schließmechanismen, Signalsender Zurückhalten am Hauseingang

7 Wer ist betroffen? Kognitive Beeinträchtigung oder Demenz
Einschränkung der Mobilität und Sturzgefahr fordernde Verhaltensweisen

8 Fixierungsgründe Sturzgefährdung Gang- und Transferunsicherheit
Psychomotorische Unruhe Umtriebigkeit und Rastlosigkeit Aggressivität Suizidalität Anwendung medizinischer Maßnahmen

9 Vorgehen der Pflege im Akutfall
immer Ursachen klären und Alternativen prüfen korrekte Durchführung; einwandfreier Zustand der Fixierungssysteme Rufmöglichkeit Regelmäßige, engmaschige Beobachtung (je nach Verhalten) Information des Betreuers/Bevollmächtigten Ärztliches Attest; bei Medikamenten: Verordnung! Unterbringung (evtl. geschlossene)

10 Entscheidung über Fixierungen
Voraussetzungen vor Antragstellung bei Gericht mit den Pflegekräften klären: Besteht Sturzgefahr? Aus welchem Grund? Welche Maßnahmen kommen zum Schutz in Betracht? Welche der Maßnahmen soll angewandt werden? Wann und wie oft soll die Maßnahme durchgeführt werden? Betreuer/Bevollmächtigter stellt Antrag

11 Genehmigung durch Gericht
nicht erforderlich, wenn einwilligungsfähig nur kurzfristige Anwendung der FeM nicht regelmäßig nur unwillkürliche Bewegung, kein vom Bewusstsein getragener Wille zur Aufenthaltsveränderung FeM erfolgt nur einmalig oder vorübergehend

12 Ärztliches Attest Diagnosen und Zeitpunkt der Untersuchung/ Befragung
Erforderlichkeit: FeM ist zum Wohle des Bewohner Gefährdungsbeschreibung Eignung der Maßnahme Mögliche Risiken der FeM Aussage, dass keine milderen Mittel zur Verfügung stehen Feststellung der Einwilligungsfähigkeit Zeitrahmen der FeM

13 Verfahren bei Antragstellung
Voraussetzung: nur zum Wohle des Betroffenen zulässig nie gegen den freien Willen ernstliche u. konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen nicht anders abwendbar persönliche Anhörung durch den Richter Bestellung und Anhörung Verfahrenspfleger mind. begründetes ärztliches Attest

14 Heimaufsichtsbehörde
Beteiligte Personen Betroffener Pflegefachkraft Betreuer/ Bevollmäch-tigter Betreuungs- behörde Arzt Verfahrens- pfleger Angehörige Heimaufsichtsbehörde als Prüfinstanz Richter

15 Fragen?

16 FeM als Sturzprophylaxe
Studien: Hinweise auf sturzvermeidende Wirkung von Fixierungen gibt es nicht FeM vermehrt zu Stürzen & zu Gleichgewichts- & Koordinationsproblemen der Bewohner¹ körpernahe Fixierungen: Anstieg Todesfallrisiko, Gefahr ernsthafter Verletzungen & Dauer Krankenhausaufent-halten² ¹ (Evans, D,; Wood,J,; Lambert,L.: Patient injury and physical restraint devices: a systematic review. J Adv Nurs 2003, 41 (3); S ) ² Evans et al.(2003)

17 Folgen der FeM Abbau der Körperfunktionen Durchblutungsstörungen
Herz-Kreislauf-Belastung Inkontinenz & Infektionen Muskelabbau & Dekubitalulcera Agitiertheit & Soziale Isolation Psychiatrische Erkrankungen Schwere Verletzungen bis hin zum Tod

18 Negativspirale der Bettfixierung
Sturzgefahr oder Verhalten - führt zu Fixierung Stress, Immobilität, Verhalten Psychopharmakaeinsatz Medizin. Komplikationen und schlechter AZ: Dekubitus, Kontrakturen, Infekte, verringerte Nahrungsaufnahme, Aspiration Schuldgefühle und Unzufriedenheit Sturzgefahr und Verhalten erhöht!

19 Alternativen Hüftprotektoren, Antirutschsocken, Sensormatten
Niederflurbetten, Bodennahe Pflege („Pflegenest“) Validation Nachtcafe, Snoezelen Raum Überprüfung der Medikamente Weiter beachten: Sehstörungen behandeln Kraft- und Balancetraining usw.

20 Umdenken Nicht der befürchtete Oberschenkelhalsbruch ist oft
der „Anfang vom Ende“, sondern bereits die „schützende“ Fixierung, um den Oberschenkelhalsbruch zu vermeiden!

21 Interventionsprojekte
Redufix-Projekt in Baden-Württemberg ( Expertenstandard „Sturzprophylaxe“ ( Leitlinie „FeM“ Werdenfelser Weg

22 Leitlinie „FeM“ Entwicklung der Leitlinie von 2007 – 2010
Studie in Hamburg und Nordrhein-Westfalen Schulung der Pflegenden Ergebnis: Anzahl der FeM reduziert: 29,1 % auf 22,1% Internetadresse:

23 Werdenfelser Weg 2007: LK Garmisch-Partenkirchen:
AG, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht 2012 mit dem Janssen Zukunftspreis 2012 als ein bundesweit zukunftsweisendes Projekt im Gesundheitswesen ausgezeichnet

24 Werdenfelser Weg Ziel: Reduzierung der FeM durch
Bestärkung der Heime, Alternativmaßnahmen auszuprobieren Kommunikation Fachverfahrenspfleger Angebot an Heime: gemeinsame Verantwortungs-übernahme

25 Regionen Werdenfelser Weg

26 Regionen mit Interesse

27 Heimaufsichtsbehörde
Beteiligte Personen Betroffener Pflegefachkraft Betreuer/ Bevollmäch-tigter Betreuungs- behörde Arzt Verfahrens- pfleger Angehörige Heimaufsichtsbehörde als Prüfinstanz Richter

28 Werdenfelser Weg Verfahrensablauf:
Eingang Fixierungsantrag beim AG (Eilverfahren): vorläufige Entscheidung für 6 Wochen zeitgleich: Gericht beauftragt Verfahrenspfleger VfPfl  Einrichtung: Recht, Vermeidungs-strategien, Fachwissen = Basis für Diskussion „auf Augenhöhe“ Alternativen („auf Probe“) werden mit Pflegefachkräfte und Angehörigen vereinbart

29 Werdenfelser Weg VfPfl bestätigt ggü. Gericht & Heim: fachliche Prüfung ergab: man geht bestimmtes Risiko mit Billigung des Gerichts oder: es gab keine Alternative zu Fixierung Innerhalb 6 Wochenfenster: i.d.R. gemeinsame Empfehlung von Heim und VfPfl

30 Werdenfelser Weg Entscheidung des Gerichts:
Genehmigung: für max. 2 Jahre und zeitgleich Auftrag zur Prüfung an Verfahrenspfleger in 3 oder 6 Monaten Ablehnung: Begründung erforderlich

31 Vorteile/Nachteile Würde des Menschen
Förderung der Freiheit und Mobilität Pflegeimage der Einrichtung (Humanität) Dokumentationspflicht ist geringer Erheblich geringere Haftungsgefahr Erhöhter Kostenaufwand für die Einrichtung Gericht hat zu Anfang Mehraufwand Auf Dauer Reduzierung der Anträge

32 AG Frankfurt „Ist der Betreute noch zu willensgesteuerten Bewegungen in der Lage, bedarf das Anbringen von Bettseitenteilen als freiheitsentzie-hende Maßnahme der Einwilligung des Betreuers und der Genehmigung der Betreuungsgerichts gem. § 1906 Abs. 4 BGB. Die Zulässigkeit einer freiheitsentziehende Maßnahme setzt das Bestehen einer Gefahr voraus, dass der Betreute sich selbst tötet oder einen erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt. Dabei müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen. Bloße Vermutungen oder rein präventive Maßnahmen rechtfertigen keinen Freiheitseingriff. Führt das Anbringen von Bettseitenteilen zu einer zusätzlichen Verletzungsgefahr oder sind mildere Maßnahmen (z.B. Bilden eines sog. Bettnestes, Anschaffung einer Niedrigbettes) möglich, so ist die Genehmigung zum Anbringen von Bettseitenteilen durch das Betreu-ungsgericht zu versagen.“(Beschluss 49 XVII HIL 3568/10 AG Frankfurt a.M., )

33 DVD „Eure Sorge fesselt mich“
Für interne Schulungen in den Einrichtungen: DVD „Eure Sorge fesselt mich“ beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Herunterladen ppt "Landespflegekongress 29. Oktober 2014"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen