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Veröffentlicht von:Hrodgar Stoeckle Geändert vor über 11 Jahren
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Dietmar Haake, Teamleitung, Team Qualitätsprüfung Kassel
Freiheitsentziehende Maßnahmen im Kontext der Qualitätsprüfungen des MDK Hessen Dietmar Haake, Teamleitung, Team Qualitätsprüfung Kassel Betreuungsgerichtstag Kassel 1
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Wer anderen Personen die Freiheit entzieht, macht sich strafbar.
Freiheitsentziehung Einem Menschen die Möglichkeit zu nehmen, nach eigenem Willen seinen Aufenthaltsort zu verändern, ist Freiheitsentziehung. Wer anderen Personen die Freiheit entzieht, macht sich strafbar. Freiheitsentziehende Maßnahmen werden häufig mit Sturzgefahr, Gefahr des Weglaufens aus der Einrichtung, Selbstgefährdung, Suizidgefahr oder mit Gefährdung bzw. auch Störung anderer Personen begründet. Dietmar Haake 2
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Kontext der Qualitätsprüfungen
Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK Hessen werden in Ausübung ihrer Tätigkeit auch immer wieder mit dem Thema freiheitsentziehende oder freiheitseinschränkende Maßnahmen konfrontiert. Dietmar Haake 3
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Kontext der Qualitätsprüfungen
Dabei muss im Rahmen der Qualitätsprüfungen gemäß der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) nach § 114 SGB XI auch eine Bewertung erfolgen: Liegt bei der Durchführung freiheitseinschränkender Maßnahmen Einwilligungen oder Genehmigungen vor? Wird die Notwendigkeit solcher Maßnahmen regelmäßig überprüft? Dietmar Haake 4
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Gesetzliche Regelungen
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht und nur unter strengen rechtlichen Vorgaben erlaubt. Regelungen zur Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung und zu freiheitsentziehenden Maßnahmen finden sich im § 1906 Abs. 1 und Absatz 4 BGB. Dietmar Haake 5
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Offensichtliche und verdeckte Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sind als freiheitsentziehende Maßnahmen zu bewerten: Fixierung durch mechanische Vorrichtungen Dietmar Haake 6
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Offensichtliche und verdeckte Maßnahmen
Bettgitter Gurtsysteme Verdeckte Maßnahmen Befestigung von Therapie-/Stecktischen Dietmar Haake 7
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Offensichtliche und verdeckte Maßnahmen
Einsperren Dietmar Haake 8
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Offensichtliche und verdeckte Maßnahmen
Absperren des Wohnbereichs, des Zimmers Verriegelung benutzbarer Ausgänge Komplizierte Schließmechanismen Drehknaufe, hoch angebrachte Türgriffe Gesicherte Aufzüge Dietmar Haake 9
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Offensichtliche und verdeckte Maßnahmen
Medikamentöse Fixierungen Dietmar Haake 10
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Offensichtliche und verdeckte Maßnahmen
Verabreichung von sedierenden Medikamenten mit dem Zweck: eine Person an der Fortbewegung zu hindern zur Erleichterung der Pflege um Ruhe herzustellen Dietmar Haake 11
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Offensichtliche und verdeckte Maßnahmen
Bei Verabreichung von Medikamenten zu Heil- und therapeutischen Zwecken liegt dagegen keine freiheitsentziehende Maßnahme vor, auch wenn als Nebenwirkung der Bewegungsdrang Betroffener eingeschränkt wird. Dietmar Haake 12
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Offensichtliche und verdeckte Maßnahmen
Sonstige Vorkehrungen Zurückhalten Wegnahme von Kleidungsstücken und Hilfsmitteln Elektronische Maßnahmen Dietmar Haake 13
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Fachliche Entscheidung vor gerichtlicher Genehmigung !
Die Notwendigkeit und Angemessenheit der FeM muss im Einvernehmen mit allen Beteiligten fachlich begründet sein. Die gerichtliche Genehmigung ist keine bindende Anordnung einer FeM. Dietmar Haake 14
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Hinterfragung der Notwendigkeit
Die Notwendigkeit und Angemessenheit der FeM muss trotz richterlicher Genehmigung ständig hinterfragt werden. Dietmar Haake 15
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Bewertung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
Eine freiheitsentziehende Maßnahme kommt nur in Betracht, wenn der Betroffene noch zu willkürlichen Fortbewegungen in der Lage ist Selbst einwilligungsfähige Betroffene benötigen keine richterliche Genehmigung Mutmaßliche Einwilligung des Betroffenen Dietmar Haake 16
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Bewertung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
Nicht einwilligungsfähige/nicht bewegungsfähige Betroffene benötigen keine richterliche Genehmigung Bei nicht einwilligungsfähigen aber bewegungsfähigen/mobilen Betroffenen, muss die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme beantragt werden In akuten Gefährdungssituationen wird keine richterliche Genehmigung benötigt Dietmar Haake 17
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Dokumentationsanforderungen
Folgende Inhalte sollten aus der Dokumentation hervorgehen: Name des Betroffenen Name der Fachkraft, die die Maßnahme ausgeführt hat Beschreibung der Maßnahme Datum und Uhrzeit des Beginns der Maßnahme Beendigung der Maßnahme Beobachtungszeitpunkt der Fixierung Dietmar Haake 18
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Freiheitsentziehende Maßnahmen bei häuslicher Pflege
Fallen nicht unter § 1906 BGB Bei Freiheitsentzug ohne richterliche Genehmigung oder rechtfertigenden Notstand setzen sich Angehörige oder Pflegedienste der Gefahr der Strafverfolgung aus Gemäß § 239 des Strafgesetzbuches (StGB) kann eine Einschränkung der Freiheit eine Freiheitsberaubung darstellen Dietmar Haake 19
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Bewertung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
Zusammenfassung Keine FEM liegen vor: wenn der Betroffene wirksam in die Maßnahme eingewilligt hat der Betroffene zu keiner Fortbewegung in der Lage ist Dietmar Haake 20
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Fallkonstellationen: Fall A
Beispiele Fallkonstellationen: Fall A Einwilligungsfähige Betroffene können selbst entscheiden Eine richterliche Genehmigung ist nicht erforderlich! Aber: Die Einwilligungsfähigkeit muss laufend überprüft werden. Dietmar Haake 21
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Eine richterliche Genehmigung muss beantragt werden!
Beispiele Fall B Betroffene sind nicht einwilligungsfähig aber zu willentlich gesteuerten Bewegungen fähig Eine richterliche Genehmigung muss beantragt werden! Dietmar Haake 22
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Eine richterliche Genehmigung ist nicht erforderlich!
Beispiele Fall C Betroffene sind nicht einwilligungsfähig, können ihre Bewegungen nicht koordiniert steuern bzw. sind nur noch zu unkoordinierten Bewegungen fähig Eine richterliche Genehmigung ist nicht erforderlich! Dietmar Haake 23
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Selbstgefährdung (Betroffene sind bewegungsfähig)
Beispiele Fall D Selbstgefährdung (Betroffene sind bewegungsfähig) Bei Selbstgefährdung muss das Pflegepersonal handeln und die rechtliche Tragweite beachten. Bei anhaltender Selbstgefährdung oder im wiederholten Fall ist eine richterliche Genehmigung über freiheitsentziehende Maßnahmen erforderlich. Dietmar Haake 24
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Notwendigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen
Die Notwendigkeit FEM ist regelmäßig zu überprüfen Das Überprüfungsintervall ist abhängig vom Krankheitsbild/Pflegezustand Die Überprüfungen sind zu dokumentieren Dietmar Haake 25
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Mögliche Alternativen
Ursachen erforschen in Zusammenarbeit mit Angehörigen / Hausarzt / Betreuer / Therapeuten Aus der Biografiearbeit entwickelte, verstehende Grundhaltung Validation (verbale und nonverbale Kommunikation) Anbieten von Handlungsalternativen Dietmar Haake 26
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Mögliche Alternativen
Soziale Betreuung, Gruppen- und Einzelangebote, Kleingruppenangebote oder individuelle tagesstrukturierende Maßnahmen, Zehn-Minuten-Aktivierung Basale Stimulation Individuelle Krisenintervention Dietmar Haake 27
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Mögliche Alternativen
Snoezelen mit Begleitung Gezielte Bewegungsmöglichkeiten und Ventile zum Aggressionsabbau und ….. Dietmar Haake 28
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Dietmar Haake 29
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Geschäftsbereich Pflege Team Qualitätsprüfung Kassel
Kontakt: Dietmar Haake MDK Hessen Geschäftsbereich Pflege Team Qualitätsprüfung Kassel Bertha-von-Suttner-Str. 1-3 34131 Kassel Telefon: 0561 – Dietmar Haake 30
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