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Sie haben bisher in der Hoheitsverwaltung keine Vorsteuern geltend gemacht und erbringen in der Verwaltung auch unternehmerische Tätigkeiten? TIPP Sie.

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Präsentation zum Thema: "Sie haben bisher in der Hoheitsverwaltung keine Vorsteuern geltend gemacht und erbringen in der Verwaltung auch unternehmerische Tätigkeiten? TIPP Sie."—  Präsentation transkript:

1 Sie haben bisher in der Hoheitsverwaltung keine Vorsteuern geltend gemacht und erbringen in der Verwaltung auch unternehmerische Tätigkeiten? TIPP Sie wollen für Ihre Gemeinde einen Vorsteuer-Schlüssel ermitteln, um Vorsteuern geltend zu machen? TIPP Sie wollen sich über die Vorteile eines Betriebes gewerblicher Art informieren? TIPP 3 4 5 2 1 Sie gewähren dem Tourismusverein oder dem Kindergarten Subventionen zur Abgangsdeckung? weiter schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie ziehen eine Ausgliederung bzw. Gesellschaftsgründung aus Gründen der Fremdfinanzierung und des Vorsteuer- abzuges in Betracht? CHECK IT ! STEUERN

2 Sie erhalten zwecks Vereinsförderung geringe Mietzahlungen von den örtlichen Vereinen? TIPP Sie möchten eine nachträgliche Vorsteuerkorrektur durch- führen? TIPP In Ihrer Gemeinde wird eine Gemeindezeitung erstellt und Inserate verkauft? TIPP Sie möchten wissen, wie die Merkmale einer ordentlichen Rechnung aussehen? TIPP Sie erbringen unternehmerische Werbetätigkeiten und möchten die Vorsteuer geltend machen? TIPP 8 9 10 7 6 zurück schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! CHECK IT ! STEUERN

3 TIPP 3 4 5 2 1 Tipp: Die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges steht einer Gemeinde grundsätzlich nur in jenen Bereichen zu, in denen sie den umsatz- steuerlichen Unternehmerbegriff erfüllt. Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuer- gesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht Gewinne zu erzielen fehlt. Der Gemeinde steht daher in den allein hoheitlich genutzten Teilen des Amts- gebäudes kein Vorsteuer-Abzug zu, wohl aber bei gemischt genutzten Wirtschafts- gütern unter Anwendung eines Vorsteuer- schlüssels. Siehe Rechenbeispiel! weiter schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie haben bisher in der Hoheitsverwaltung keine Vorsteuern geltend gemacht und erbringen in der Verwaltung auch unternehmerische Tätigkeiten? Sie wollen für Ihre Gemeinde einen Vorsteuer-Schlüssel ermitteln, um Vorsteuern geltend zu machen? Sie ziehen eine Ausgliederung bzw. Gesellschaftsgründung aus Gründen der Fremdfinanzierung und des Vorsteuer- abzuges in Betracht? Sie wollen sich über die Vorteile eines Betriebes gewerblicher Art informieren? Sie gewähren dem Tourismusverein oder dem Kindergarten Subventionen zur Abgangsdeckung? CHECK IT ! STEUERN

4 TIPP 3 4 5 2 1 Tipp: Mit einem VSt-Schlüssel kann die VSt auch im hoheitlichen Bereich für Investitionen und laufende Aufwendungen (z.B. Verwaltungs- aufwendungen wie EDV-Aufwand, Büro- material, Telefonleasing) anteilig geltend gemacht werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Gemeinde im hoheitlichen Bereich auch unternehmerisch tätig ist. Es gibt verschiedene Berechnungsarten (z.B. Gebäudefläche, Zeitaufzeichnungen oder Buchungszeilen) zur Ermittlung des unter- nehmerischen Anteiles. In der Regel werden 40%-50% unternehmerische Nutzung ermittelt. Der Nachweis der Ermittlung ist umso exakter zu führen, je höher der Schlüssel ist. Auch eine Reduktion aufgrund fehlender Aufzeichnungen seitens der Finanzbehörde ist möglich! weiter schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie haben bisher in der Hoheitsverwaltung keine Vorsteuern geltend gemacht und erbringen in der Verwaltung auch unternehmerische Tätigkeiten? Sie wollen für Ihre Gemeinde einen Vorsteuer-Schlüssel ermitteln, um Vorsteuern geltend zu machen? Sie ziehen eine Ausgliederung bzw. Gesellschaftsgründung aus Gründen der Fremdfinanzierung und des Vorsteuer- abzuges in Betracht? Sie wollen sich über die Vorteile eines Betriebes gewerblicher Art informieren? Sie gewähren dem Tourismusverein oder dem Kindergarten Subventionen zur Abgangsdeckung? CHECK IT ! STEUERN

5 TIPP 3 4 5 2 1 Tipp: Eine Steueroptimierung und erweiterte Fremdfinanzierungsmöglichkeiten werden durch Gesellschaftsgründung auch im Hoheitsbereich (Investitionen und Ausgaben für den laufenden Betrieb) möglich. Nach der Fertigstellung müssen Mieteinnahmen in bestimmter Höhe erzielt werden (z.B. Schulen, Amtshaus, sonstige öffentliche Einrichtungen). In der Praxis erfolgt dies vielfach in Form einer KEG aufgrund der geringen Kosten und der Einfachheit. Je nach Höhe der Investitionskosten verbleiben üblicherweise zwischen 60% und 75% der anfallenden Vorsteuerbeträge als endgültiger Vorteil im Vergleich zur herkömmlichen Finanzierung des Baus/der Sanierung über die Gemeinde. Da zahlreiche Voraussetz- ungen und Größenordnungen einzuhalten sind, ist die Vorteilhaftigkeit (Verwaltungs- aufwand und Steuervorteil) genau zu prüfen! weiter schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie haben bisher in der Hoheitsverwaltung keine Vorsteuern geltend gemacht und erbringen in der Verwaltung auch unternehmerische Tätigkeiten? Sie wollen für Ihre Gemeinde einen Vorsteuer-Schlüssel ermitteln, um Vorsteuern geltend zu machen? Sie ziehen eine Ausgliederung bzw. Gesellschaftsgründung aus Gründen der Fremdfinanzierung und des Vorsteuer- abzuges in Betracht? Sie wollen sich über die Vorteile eines Betriebes gewerblicher Art informieren? Sie gewähren dem Tourismusverein oder dem Kindergarten Subventionen zur Abgangsdeckung? CHECK IT ! STEUERN

6 TIPP 3 4 5 2 1 Tipp: Ein VSt-Abzug ist nur bei ausgegliederten Gesellschaften, Gebührenhaushalten und (fiktiven) Betrieben gewerblicher Art möglich. Wesentliche Merkmale sind: wirtschaftliche Selbstständigkeit, Ausüben einer nach- haltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit (nicht Land-/Forstwirtschaft), Abgabe einer Körper- schaftssteuerklärung und ein Nettoumsatz von mind. € 2.900 pro Jahr. Der BgA kann auch fiktiv zum Unternehmensbereich einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören. KöSt-Pflicht entsteht nur dann, wenn in einem Jahr Gewinne erzielt werden. Jeder BgA ist für sich zu behandeln; ein Ergebnisausgleich (Gewinnermittlung durch Einnahmen/ Ausgaben-Rechnung) zwischen mehreren Betrieben gewerblicher Art ist nicht möglich. Beispiele: Abfuhr von Spülwasser/ Abfällen, Wasserwerke, Öffentliche Fürsorge/ Sozialhilfe, Müllbeseitigung, Schlachthöfe. weiter schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie haben bisher in der Hoheitsverwaltung keine Vorsteuern geltend gemacht und erbringen in der Verwaltung auch unternehmerische Tätigkeiten? Sie wollen für Ihre Gemeinde einen Vorsteuer-Schlüssel ermitteln, um Vorsteuern geltend zu machen? Sie ziehen eine Ausgliederung bzw. Gesellschaftsgründung aus Gründen der Fremdfinanzierung und des Vorsteuer- abzuges in Betracht? Sie wollen sich über die Vorteile eines Betriebes gewerblicher Art informieren? Sie gewähren dem Tourismusverein oder dem Kindergarten Subventionen zur Abgangsdeckung? CHECK IT ! STEUERN

7 TIPP 3 4 5 2 1 Tipp: Es gibt zwei Arten von Subventionen: echte Subventionen (der Förderung darf keine unmittelbare Gegenleistung gegenüber- stehen) und unechte Subventionen (hier kann USt-Pflicht entstehen, da ein Zuschuss als Entgelt von dritter Seite USt-pflichtig ist!). Sollten Turnsäle u.ä. an Vereine vermietet werden, könnten diese im Gegenzug für den Miet-Aufwand Subventionen erhalten – diese dürfen jedoch keinen Bezug zu den Miet- zahlungen aufweisen (z.B. andere Höhe/ Zweck). Im Zweifelsfall kann eine nicht zuordenbare Basissubventionierung von der Gemeinde gewährt werden. Bedarfs- zuweisungen sind immer echte Zuschüsse und daher nicht USt-pflichtig. Es ist auch zu prüfen, ob das unentgeltliche Bereitstellen von Räumlichkeiten (z.B. Kindergarten) steuerlich günstiger ist als das gängige Modell mit Miete und Subventionen! weiter schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie haben bisher in der Hoheitsverwaltung keine Vorsteuern geltend gemacht und erbringen in der Verwaltung auch unternehmerische Tätigkeiten? Sie wollen für Ihre Gemeinde einen Vorsteuer-Schlüssel ermitteln, um Vorsteuern geltend zu machen? Sie ziehen eine Ausgliederung bzw. Gesellschaftsgründung aus Gründen der Fremdfinanzierung und des Vorsteuer- abzuges in Betracht? Sie wollen sich über die Vorteile eines Betriebes gewerblicher Art informieren? Sie gewähren dem Tourismusverein oder dem Kindergarten Subventionen zur Abgangsdeckung? CHECK IT ! STEUERN

8 TIPP 8 9 10 7 6 Tipp: Die Möglichkeit des VSt-Abzuges ist bei Vermietung/Verpachtung gegeben (z.B. Turnsaal, Räumlichkeiten der Volksschule, Aufbahrungshalle, Skaterplatz, Sportplatz, etc). Voraussetzungen: es besteht ein (fiktiver) BgA (z.B. Sportanlagen-Abwicklung GmbH) und es müssen zumindest die Betriebskosten durch die erzielten Ein- nahmen (Miete) gedeckt werden (zuzüglich einer jährlichen Abschreibungskomponente). Vereine haben bei einem BgA die Miete inkl. USt zu entrichten und benötigen im Gegen- zug wieder höhere Förderungen (siehe Rechenbeispiel). Bei Mietverträgen mit Vereinen, wo zwecks Vereinsförderung nur marginale Anerkennungszinssätze eingehoben werden, sind keine steuerliche Vorteile möglich. zurück schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie erhalten zwecks Vereinsförderung geringe Mietzahlungen von den örtlichen Vereinen? Sie möchten eine nachträgliche Vorsteuerkorrektur durch- führen? In Ihrer Gemeinde wird eine Gemeindezeitung erstellt und Inserate verkauft? Sie möchten wissen, wie die Merkmale einer ordentlichen Rechnung aussehen? Sie erbringen unternehmerische Werbetätigkeiten und möchten die Vorsteuer geltend machen? CHECK IT ! STEUERN

9 TIPP 8 9 10 7 6 Tipp: Investitionen in Gebäude: bei gemischt genutzten Gebäuden kann die VSt nach- träglich in Anspruch genommen werden; die Frist beträgt 9 Jahre (beginnend mit dem Jahr, das auf die Fertigstellung folgt). Jährlich kann max. 1/10 (d.h. max. 90%) der VSt rückwirkend geltend gemacht werden. Investitionen in bewegliche Gegenstände: Eine Wiederaufnahme vergangener USt- Bescheide ist möglich; es erfolgt eine anteilige Berichtigung der VSt für den unternehmerischen Anteil (z.B. EDV, Amts- ausstattung). Die VSt kann in den 4 Folge- Jahren nach dem Kauf für jedes Jahr zu 1/5 der ursprünglich nicht abgezogenen VSt nachträglich in Anspruch genommen werden (d.h. max. 4/5 der VSt kann rückwirkend geltend gemacht werden). Siehe Rechenbeispiel! zurück schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie erhalten zwecks Vereinsförderung geringe Mietzahlungen von den örtlichen Vereinen? Sie möchten eine nachträgliche Vorsteuerkorrektur durch- führen? In Ihrer Gemeinde wird eine Gemeindezeitung erstellt und Inserate verkauft? Sie möchten wissen, wie die Merkmale einer ordentlichen Rechnung aussehen? Sie erbringen unternehmerische Werbetätigkeiten und möchten die Vorsteuer geltend machen? CHECK IT ! STEUERN

10 TIPP 8 9 10 7 6 Tipp: Berechnen Sie die Gesamt-Aufwendungen für den nicht hoheitlichen Bereich der Gemeindezeitung! (z.B. Inserate von Unternehmen, Berichte über Unternehmen der Gemeinde, usw.). Die Berechnung erfolgt anhand der Gesamtseitenanzahl (Verhältnis hoheitlich – nicht hoheitlich). Achtung: im Gegenzug dazu muss in Rechnungen für veröffentlichte Inserate 20% USt ausgewiesen werden – Vorteilhaftigkeit (Verwaltungsaufwand und Steuervorteil) prüfen! Bei der Erstellung von Rechnungen ist generell Vorsicht geboten, wenn die USt (auch irrtümlich) ausgewiesen wird – es entsteht USt-Pflicht! Werbeeinschaltungen in Druckwerken gegen Entgelt unterliegen weiters der Werbeabgabe (außer die Einnahmen aus Werbeleistungen liegen unter € 10.000,- pro Jahr). zurück schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie erhalten zwecks Vereinsförderung geringe Mietzahlungen von den örtlichen Vereinen? Sie möchten eine nachträgliche Vorsteuerkorrektur durch- führen? In Ihrer Gemeinde wird eine Gemeindezeitung erstellt und Inserate verkauft? Sie möchten wissen, wie die Merkmale einer ordentlichen Rechnung aussehen? Sie erbringen unternehmerische Werbetätigkeiten und möchten die Vorsteuer geltend machen? CHECK IT ! STEUERN

11 TIPP 8 9 10 7 6 Tipp: Eine Rechnung berechtigt nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvor- schriften des Umsatzsteuergesetzes ent- spricht. Um diesen Formvorschriften zu genügen, muss eine Rechnung (bzw. Kleinbetragsrechnung) bestimmte Merkmale aufweisen (die Bestimmungen zur Rechnungslegung gelten sowohl für Anzahl- ungsrechnungen als auch für Teilrechnungen und Gutschriften). USt-Pflicht entsteht immer aufgrund des Ausweises auf Rechnungen (auch wenn dies nicht erforderlich bzw. verpflichtend ist). Vorsicht daher bei selbst erstellten Rechnungsvorlagen! Sobald die USt ausgewiesen wird, muss sie an das Finanzamt abgeliefert werden. Die Rechnungsmerkmale im Detail entnehmen Sie bitte dem Bereich download! zurück schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie erhalten zwecks Vereinsförderung geringe Mietzahlungen von den örtlichen Vereinen? Sie möchten eine nachträgliche Vorsteuerkorrektur durch- führen? In Ihrer Gemeinde wird eine Gemeindezeitung erstellt und Inserate verkauft? Sie möchten wissen, wie die Merkmale einer ordentlichen Rechnung aussehen? Sie erbringen unternehmerische Werbetätigkeiten und möchten die Vorsteuer geltend machen? CHECK IT ! STEUERN

12 TIPP 8 9 10 7 6 Tipp: Für den VSt-Abzug müssen Werbetätigkeiten unmittelbar der Tourismuswerbung zuzuord- nen sein und es müssen Netto-Umsätze von mind. € 2.900,-/Jahr (BgA) erzielt werden. Beispiele für unternehmerische Einkünfte: geführte Wanderungen, Prospektverkauf oder diverse Veranstaltungen. Achtung: die Leistungen sind mit USt in Rechnung zu stellen! Nicht als unternehmerische Werbetätigkeiten gelten: Maßnahmen zur Ortsgestaltung, Infrastrukturmaßnahmen, Errichtung und Betrieb infrastruktureller Einrichtungen (z.B. Tourismusbüro, Eislauf- platz, Loipen, Schibus, Rodelbahn, Minigolf, Radwege, Kinderspielplatz, Funpark). Für das Tourismusbüro können gemischte Ausgaben über einen VSt-Schlüssel ermittelt werden (Tourismuswerbung ist unter- nehmerischer Bereich; Infrastrukturmaß- nahmen ist nichtunternehmerischer Bereich). zurück schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie erhalten zwecks Vereinsförderung geringe Mietzahlungen von den örtlichen Vereinen? Sie möchten eine nachträgliche Vorsteuerkorrektur durch- führen? In Ihrer Gemeinde wird eine Gemeindezeitung erstellt und Inserate verkauft? Sie möchten wissen, wie die Merkmale einer ordentlichen Rechnung aussehen? Sie erbringen unternehmerische Werbetätigkeiten und möchten die Vorsteuer geltend machen? CHECK IT ! STEUERN

13 TIPP 8 9 10 7 6 zurück schließen Hinweis! Hinweis! Diese Tipps und noch mehr finden Sie auf der Einstiegsseite im Bereich download! Sie erhalten zwecks Vereinsförderung geringe Mietzahlungen von den örtlichen Vereinen? Sie möchten eine nachträgliche Vorsteuerkorrektur durch- führen? In Ihrer Gemeinde wird eine Gemeindezeitung erstellt und Inserate verkauft? Sie möchten wissen, wie die Merkmale einer ordentlichen Rechnung aussehen? Sie erbringen unternehmerische Werbetätigkeiten und möchten die Vorsteuer geltend machen? CHECK IT ! STEUERN


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