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Salzburger Wohnbauförderungs- gesetz 2015 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Büro LR Hans Mayr / Abteilung 10 Stand: 15.01.2015 © Michaela Schneider-Manns.

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1 Salzburger Wohnbauförderungs- gesetz 2015 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Büro LR Hans Mayr / Abteilung 10 Stand: 15.01.2015 © Michaela Schneider-Manns Au, Landes-Medienzentrum Salzburg

2 Wohnbauförderungssystem Bisher: Darlehenssystem Neu: Nicht rückzahlbare Zuschüsse Wesentliche Umstellung 2

3 Wachsende Familien Bisher: Ehepaar nicht länger als 10 Jahre verheiratet sein Neu: Bestimmung aufgehoben Neu: auch eingetragene Partnerschaften Lebensgemeinschaft: Bisher gemeinsames Kind erforderlich Neu: Ein Kind muss einer/m Partner/in zugeordnet sein. Allgemeine Bestimmungen 3

4 Häuser in der Gruppe Bisher Verpflichtung, aneinander zu bauen Neu: Regelung über vorgegebene Flächenbegrenzungen und Energiekennzahlen Allgemeine Bestimmungen 4

5 Startwohnungen Neu: Günstige geförderte Mietwohnungen Miete bis zum 30. Lebensjahr möglich Niedrige Einkommensgrenzen Nicht größer als 55 Quadratmeter Allgemeine Bestimmungen 5

6 Einkommensgrenzen Neu: Anhebung um 15% Letzte Anhebung 2012 (reale Anhebung daher: ca. 9%) Mehr Chancen auf Förderung Allgemeine Bestimmungen 6

7 Änderung der Zumutbarkeitstabelle Bisher: Seit vielen Jahren keine Anpassung Neu: Anpassung der Tabelle um 20%, Anhebung der Wohnbeihilfe (Höhe abhängig von individuellen Umständen, auch mehr Anstieg als 20% möglich) bzw. der Rückzahlungsverpflichtung Allgemeine Bestimmungen 7

8 Erweiterte Wohnbeihilfe Bisher: Nur unbefristete Mietverträge Neu: Auch befristete Mietverträge möglich, Richtwert (derzeit EUR 7,45 pro Quadratmeter) bleibt Allgemeine Bestimmungen 8

9 Förderbare Wohnnutzfläche Bisher: Pflegestufe 3, Erhöhung um 10 Quadratmeter Neu: Mehr Erhöhung möglich, wenn aufgrund Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nötig (Gutachten erforderlich) Allgemeine Bestimmungen 9

10 Einkommensberechnung Neu: Abfertigung ist nicht mehr Einkommensbestandteil Förderdauer Neu: Eigentum 25 Jahre, Sanierung 5 Jahre Anteilsmäßige Rückzahlung, bei nicht förderungskonformer Nutzung innerhalb dieser Zeit Allgemeine Bestimmungen 10

11 Absicherung im Zusammenhang mit einem Bankdarlehen Neu: Bestimmte Konditionen müssen erfüllt sein (Zins- bzw. Aufschlagobergrenze, Möglichkeit einer kostenfreien vorzeitigen Tilgung (außer bei Fixzinsvereinbarungen), Tilgungsfreistellung bei finanziellem Engpass) Allgemeine Bestimmungen 11

12 Mindesteigenmittel in der Kaufförderung Bisher: bis zu 25% Mindesteigenmittel Neu: Keine Bescheinigung mehr nötig Gesicherte Finanzierung in der Eigentumsförderung Bisher: Schematische Berechnung durch das Land Neu: Bank bestätigt Vorliegen einer gesicherten Finanzierung Allgemeine Bestimmungen 12

13 Zuschlagspunkte Barrierefreies Bauen Bisher: Nur Mietwohnbereich Neu: Auch für Eigentumsförderung gültig Zuschlagspunkte Gesamtenergieeffizienz Neu: Eine einzige Berechnung, höhere Punktezahl bei nachwachsenden Rohstoffen und geringerer Energieintensität Allgemeine Bestimmungen 13

14 Zuschlagspunkte Standortqualität Neu: Bis zu 9 Punkte bei mobilitätsreduzierender Bauweise Zuschlagspunkte Dichtezuschlag Neu: Eigener Dichtezuschlag für flächensparendes Bauen Zuschlagspunkte Befassung von Beiräten Neu: Zuschlagspunkt für Gestaltungsbeiräte udgl. Allgemeine Bestimmungen 14

15 Solaranlagenpflicht Bisher: Thermische Solaranlage bei Biomasseheizungen und Gas- Brennwertgeräten Neu: Auch photovolatische Solaranlage wird angerechnet (Verpflichtung zu innovativen, klimarelevanten Systemen bleibt) Allgemeine Bestimmungen 15

16 Geförderte Mietwohnungen Bisher: Errichtung nur durch Gemeinnützige Bauträger und Gemeinden möglich Neu: Auch gewerbliche Bauträger, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts können eine Förderung erhalten (Mobilisierung von Grundstücken) Allgemeine Bestimmungen 16

17 Sanierungsförderung - Grundbuch Neu: Keine grundbücherliche Eintragung eines Pfandrechts Sanierungsförderung - Berechnung Neu: Obergrenzen für Zuschüsse werden nach der sanierten Bauteilfläche berechnet (Größe der Maßnahme) Allgemeine Bestimmungen 17

18 Je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche Kauf Wohnungen, Häuser in der GruppeEUR 450,- Errichtung Doppel- und Einzelhäuser, BauernhäuserEUR 400,- Errichtung durch Zu-, Auf- und Einbau, Häuser in der GruppeEUR 430,- Austraghaus / Austragwohnung für eine PersonEUR 10.000,- Für eine weitere PersonEUR 5.000,- Förderung Eigentum 18

19 Zuschläge für Jungfamilien, Alleinerzieher, AlleinerzieherinnenEUR 50,- Kinderreiche FamilienEUR 100,- Energieökologische Maßnahmen, Barrierefreiheit, Standortqualität, Gestaltungsbeirat, dichteres Bauen je Punkt und QuadratmeterEUR 5,- Maximal 1,5-Faches des Grundbetrages Kürzungen bei Kaufpreisüberschreitungen (regional differenziert) Förderung Eigentum 19

20 Jungfamilie, 24 Zuschlagspunkte Kauf (ohne Kürzung bei höheren Kaufpreisen)EUR 55.800,- Errichtung eines Einfamilienhauses/BauernhausesEUR 51.300,- Förderung Eigentum - Beispiel 20

21 Nicht rückzahlbare Zuschüsse Grundfördersatz je nach Größe des Objekts:EUR 550,- bis 650,- Zuschlagspunkte für energieökologische Maßnahmen, Barrierefreiheit, Standortqualität, Startwohnungen, Mehrgenerationen-/ betreutes Wohnen, Denkmalschutz, Abstellplätze/Mobilitätskonzept, Holzbauweise je Punkt und QuadratmeterEUR 5,- Vorgaben hinsichtlich Grundstückskosten und Mietentgelt aus Baukosten und Grundkosten Förderung Mietwohnbau 21

22 Neubau - Nicht rückzahlbare Zuschüsse pro Heimplatz SeniorenwohnheimEUR 25.000,- als HausgemeinschaftsmodellEUR 30.000,- Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, Schüler- und StudentenheimeEUR 40.000,- Sonstige WohnheimeEUR 5.000,- Zuschläge werden nach dem Zuschlagspunktesystem gewährt, je Punkt und Heimplatz EUR 100,- Förderung Heimplätze 22

23 Sanierung - Nicht rückzahlbare Zuschüsse pro Heimplatz SeniorenwohnheimEUR 12.500,- Wohnheime für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, Schüler- und StudentenheimeEUR 15.000,- Sonstige WohnheimeEUR 2.500,- Zuschläge werden nach dem Zuschlagspunktesystem gewährt, je Punkt und Heimplatz EUR 100,- Förderung Heimplätze 23

24 Nicht rückzahlbare Zuschüsse Generell: 15% Bei größeren Renovierungen: 20% Erhöhung nach Zuschlagspunktesystem für energieökologische Maßnahmen (0,5% je Punkt) Maximal EUR 100.000 förderbare Sanierungskosten je Wohnung Förderung Sanierung 24

25 Förderbare Maßnahmen Wärmeschutz Gebäudehülle/Fenster/Türen Heizung (Biomasse, Nah-/Fernwärme, Wärmepumpte), Solaranlagen, thermisch/photovoltaisch Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Dachsanierung Badsanierung Feuchtigkeitsschutz Elektroleitungen Alten-/behindertengerechte Baumaßnahmen Personenaufzug Förderung Sanierung 25


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