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Wiederholung II. Haben Sie sich im LSF eingetragen??? 2.

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Präsentation zum Thema: "Wiederholung II. Haben Sie sich im LSF eingetragen??? 2."—  Präsentation transkript:

1 Wiederholung II

2 Haben Sie sich im LSF eingetragen??? 2

3 Rückblick: Wiederholung I -Sinn und Zweck des Strafrechts -Wesen des Strafrechts -Nebenstrafrecht -Geltung des Strafrechts -Aufbau des StGB -Deliktsaufbau -Tatbestand -Rechtswidrigkeit - Rechtfertigung -Schuld - Entschuldigung -Fahrlässigkeit 3

4 Aufbauregeln im Gutachten Vorsatz vor Fahrlässigkeit Tun vor Unterlassen Vollendung vor Versuch Täterschaft vor Teilnahme Schwer vor leicht Chronologie d. Geschehens 4

5 Einteilung d. Straftaten in Deliktstypen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte (§ 15) Tätigkeits- und Erfolgsdelikte (§ 153 ff. - 223) Gefähr- u VerletzDelikte (§§ 315 ff.-(k)/316(a) - 212) Dauer- und Zustandsdelikte (§ 123, 239 - 212) Allgemein- und Sonderdelikte („Wer“- §§ 203, 331) Eigenhändige Delikte (§ 323a, 153 ff., 339) Verbrech u. Vergeh (§ 12 I-III, §§ 23 I, 30, 153 StPO) Delikte entspr. dem geschützten Rechtsgut Tötungs-, Körperverletzungs-, Eigentums- etc.) Begehungs- und Unterlassungsdelikte (BT, § 13) 5

6 Wiederholung II: Vertiefung -Simultanität, Koinzidenz, Gleichzeitigkeit (gilt für das gesamte Delikt, insbes. Tatbestand) -Vorsatz (nicht dolus antecedens, dolus subsequens, dolus generalis) -Folge: Versuch, §§ 22, 23 (Abweichung vom Kau- salverlauf, Jauchegrubenfall, BGHSt 14, 193 ) -Vorsatz: Wissen und Wollen – Abgrenzung zur Fahrlässigkeit? - Möglichkeits-, Wahrscheinlichkeits-, Billigungs-, Gleichgültigkeitstheorie u. a. („Hemmschwelle“) Begriffe) 6

7 Simultanität, Koinzidenz, Gleichzeitigkeit (dolus antecedens., subsequens, generalis.) A kann den B nicht leiden. Mehrmals erklärt er vor anderen, dass es ihn nicht störte, würde B weg sein. Als C und D tödlich verunglücken, seufzt er, ihm wäre lieb, wenn dies doch B passiert wäre. Eines Tages schießt A mit einer scharfen Waffe auf Tauben in seinem Garten. Dabei trifft er B tödlich, der durchs Gebüsch hinter dem Zaun schleicht. B hatte allen, auch A, vorgetäuscht, auf Weltreise zu sein, wollte aber nur seinen Gläubigern nicht begegnen. Als A sieht, wen er getroffen hat, freut er sich lauthals. Strafbarkeit des A nach dem StGB? 7

8 Irrtümer -Irrtümer: §§ 16, 17 StGB - Was unterscheidet den Irrtum vom Nichtwissen? -Erlaubnistatbestandsirrtum – Problem? Folgen? Aufbau im Gutachten? -Irrtum über den Kausalverlauf – Relevanz? - error in persona vel obiecto, -Motivirrtum, -(aberratio ictus), - § 35 Abs. 2 StGB, -Vorschau: § 263 8

9 Besondere Delikte -Überschießende Innentendenz: §§ 242, 263, d. h., es existiert im subj. Tatbestand ein Element, für das sich keine Entsprechung im objektiven Tatbestand findet (vgl. m. Versuch) -Objektive Bedingung der Strafbarkeit: §§ 231, 323 a, 186, d. h. es gibt ein objektives Moment, auf das sich der Vorsatz nicht beziehen muss. (Schuldprinzip?) 9

10 Wiederholung Fallpraxis A sieht durch das Fenster, dass B den C erschießt. Dieser ist sofort tot. A unternimmt nichts. B zieht in eine andere Stadt und stirbt nach einem Jahr. Strafbarkeit der Beteiligten? 10

11 Wiederholung (4) -Zweispuriges RF-System: §§ 38 ff. StGB -Freiheitsstrafe (lebenslang, zeitig, § 57 a StGB) und Geldstrafe (Tagessätze) -Strafzumessung: § 46 StGB -MaßReg Besserg u. Sicherg, § 61 StGB -Strafgrund: Vergeltung/Prävention/beides? -Prävention: spezial/general/negat./posit. -Was ist ein Rechtsgut? -Ultima ratio, fragmentarischer Charakter -In dubio pro libertate (pro reo?) 11

12 Fiktive und reale Fälle Fiktive Fälle – aber: Auch in der Fiktion des jeweils erfundenen Sachverhaltes geht es um Menschen (selbst wenn diese nur mit Buchstaben bezeichnet sein sollten). D. h. jedes Mal, wenn festgestellt wird, dass sich jemand strafbar gemacht hat, ist zu bedenken, dass in der Realität eine Strafe folgte. Viele Fälle legen aber tatsächlich geschehene Begebenheiten zu Grunde. 12

13 Das Opfer im Strafrecht Was hat das Opfer von einer Strafe? Wo kommt es im Strafrecht vor? Welches Problem besteht, wenn das Opfer eine besondere Stellung hat, bzw. was setzt schon diese Bezeichnung voraus? Täter-Opfer-Ausgleich, § 46a StPO – Nebenklage, §§ 395 ff. StPO 13

14 Wiederholung (5) -Art. 1, 2, 3, 19, 20, 97, 101, 103, 104 GG (RechtswegGarant./JustizGrdR) -Art. 9, 26, 74, 102, 103 GG (StrR i. GG) -StrRAnwendg: §§ 3, 8, 9 StGB -Europäisches StrR: Art. 6, 7 EMRK und Konventionen (Europarat) -Europ. GRCharta, Art. 82 AEUV, RiLi, VO -VölkerstrR: VStGB, Rom-Statut, VölkergewohnheitsR (IStGH, Tribunale) 14

15 Was ist ein Verfahren innerhalb angemessener Frist? Was sind die Rechtsfolgen? Wo ist der Fairnessgrundsatz (fair-trial) im deutschen Recht verankert? Wie gelangt man zum EGMR? Wie wirken seine Entscheidungen? 15

16 Wiederholung (6) – Ganz kurze Strafrechtsgeschichte -Sachsenspiegel ca. 1230 -CCC 1532 -PrALR 1794 -Code pènal 1810 -StrafR der deutschen Staaten (19. Jhdt.) -RStGB 1871 – GG (?) -RJG 1877 – RG Leipzig – BGH -1924, 1933, 1950, 1969/70, 1998 16

17 Neuere Strafrechtsgeschichte Aufsätze im gesetzlichen und historischen Kontext lesen Lexetius/beck-online/Juris - Geschichtswissen Grundlegendes/Bleibendes – Kurzfristiges Alte Streite zu verschiedenen Theorien Strafrechtsgeschichte Rechtsvergleichung 17

18 Gerichtliche Praxis Oberste Gerichte des Bundes Karlsruhe, Kassel, Erfurt, München, Leipzig Instanzenzug (GVG/StPO) Amtsgericht –> Landgericht –> Oberlandesgericht (§ 121 GVG -> BGB) Landgericht –> Bundesgerichtshof Berufung, Revision, Beschwerde 18

19 Zusammenfassung Grundwissen im Recht Grundwissen im Strafrecht Grundwissen im Strafprozessrecht Lesen, lesen, lesen … 19

20 Vorschau – nächste Woche: Körperverletzungsdelikte, §§ 223 ff. StGB (Bitte schon einmal lesen!) 20


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