Gemeinsam sind wir stark und bauen an unserer Zukunft!

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 Präsentation transkript:

Gemeinsam sind wir stark und bauen an unserer Zukunft!

seit 2002 Vereinigung der Elternräte des Kantons Bern ca. 85 Elternräte als Mitglieder seit 1954 grösste Elternorganisation der deutschsprachigen Schweiz ca.100 Mitglieder im Kanton Bern Geschichte Fusion 2014

Entwicklung der Elternmitwirkung im Kt Bern: 1985 Bildung der ersten Elternräte im Kanton 1994Neues VSG sieht Elternmitwirkung vor (Kann- Formulierung) 1995Gründungen von Elternräten in diversen Gemeinden 1996Einzelinitiativen von Elternräten zu diversen schulspezifischen Themen (Unterschriftensammlungen, Aktionen, etc) 2002RR Annoni: Aufforderung zur Kanalisierung der Anliegen der Elternräte an den Kanton 2002Gründung von ver : Be 2006gemeinsamer Vorstand: S&E Kanton Bern und ver : Be 2014Fusion von ver : Be und S&E Kanton Bern

Zusammenarbeit Schule und Eltern Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art.31 VSG) Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG)

Eltern Recht und Pflicht zu:  Fürsorge  Erziehung  Unterhalt  Ausbildung (Art. 301/302 ZGB)  Eltern sind verpflichtet, die  Kinder regelmässig in die Schule zu schicken ( Art. 32 VSG) In Bezug auf Schule/KG:  Zusammenarbeit mit Schule/KG (Art.302 ZGB)  Verantwortung für Kind auf Schulweg (Art. 6 KGV) Schwergewichtig in den Bereichen:  Religion  Politik  Ethik  Moral  Werthaltung (Art. 4 VSG) Elternrat Zusammenarbeit:  Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art.31 VSG)  Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG) Schule / Kindergarten Recht und Pflicht zu:  Vermittlung von schulischen Kenntnissen und Fertigkeiten (Art. 2 VSG)  KG: Kind in Entwicklung fördern, in erweiterte Gemeinschaft einführen, Eintritt in Primarschule erleichtern (Art. 2 KGG)  Berufsauftrag: Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten ( Art.17. LAG) In Bezug auf die Eltern:  Unterstützung der Familie bei der Erziehung der Kinder (Art. 2 VSG)  Information der Eltern über Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb (Art. 31 VSG) Schwergewichtig in den Bereichen:  Gestaltung des Unterrichts, dass die Lernziele erreicht und Lernprozesse ermöglicht werden. (Art. 53 LAV)  Beurteilung der SchülerInnen (Art. 53 LAV)

SchuleEltern KantonErziehungsdirektionS&E BehördeSchulkommissionGesamtelternrat SchuleSchulleitungElternrat KlasseKlassenlehrpersonKlassenvertretung KindLehrpersonEltern

S&E ERZ VSB IWM der PH VSL BE Eltern- bildung LEBE Zusammenarbeit Elternrat Medien Schulleitung Schulkommission Schulsozialarbeit S&E: Schule und Elternhaus LEBE: Berufsverband der Lehrer und Lehrerinnen Kanton Bern ERZ: Erziehungsdirektion VSL BE: Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Bern VSB: Verband der Schulbehörden des Kantons Bern IWB der PH: Institut für Weiterbildung der pädagogischen Hochschule NgfS: Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen NGfS Behörden

Ziele Förderung der Elternmitwirkung Vernetzung und Zusammenarbeit mit Organisationen Mitgestaltung der Bildungspolitik Aufgreifen von bildungspolitischen Themen Elternbildung im Zusammenhang mit Schule/Erziehung S&E ERZ VSB IWM der PH VSL BE Eltern- bildung LEBE

Aufgaben Zusammenarbeit und Vernetzung Information: Newsletter, Homepage, Netzwerke Veranstaltungen: Erfahrungsaustausch, Elternbildung Vernehmlassungen Anlaufstelle für bestehende Elternräte Unterstützung von Neugründungen

Elternmitwirkung GUTE SCHULEN GLÜCKLICHE KINDER & ZUFRIEDENE ELTERN S&E Wir setzen auf Bildung

Elternmitwirkung FRAGEN RÜCKMELDUNGEN & ANREGUNGEN