31.01.2016 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Herrichtung von leerstehenden Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtumbau Ost.

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 Präsentation transkript:

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Herrichtung von leerstehenden Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtumbau Ost _______________________________________________________________________________________________________________________________ Rita Werneke, Referatsleiterin 21 21, Herrichtung v WE f Unterbring v Flüchtlingen im STUB O 1

Fördervorrausetzungen der Herrichtung leerstehender Wohnungen  Voraussetzung für eine Förderung ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) durch die Kommunen  Bündelung und punktuelle Ergänzung von vorhandenen Planungsvorstellungen und (sektoralen) Konzepten der Kommunen  Zentrales Steuerungsinstrument für die örtliche Stadtentwicklungsstrategie Kulisse des Stadtumbau-Ost-Förderprogramm Unterbringung der Flüchtlinge in einem Wohngebäude in Wohnungen, keine Sammelunterkünfte – Wahrung der die bauaufsichtlichen Anforderungen an Wohnungen sowie die Nähe notwendiger Infrastruktur Wohngebäude war / ist zum Abriss vorgesehen oder die Wohnung steht seit mindestens 6 Monaten leer, ist deshalb sanierungsbedürftig , Herrichtung v WE f Unterbring v Flüchtlingen im STUB O

Förderung der Herrichtung leerstehender WE  Voraussetzung für eine Förderung ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) durch die Kommunen  Bündelung und punktuelle Ergänzung von vorhandenen Planungsvorstellungen und (sektoralen) Konzepten der Kommunen  Zentrales Steuerungsinstrument für die örtliche Stadtentwicklungsstrategie Förderung bis zu 70 €/ m² Wohnfläche (wie Rückbaumittel) Letztempfänger der Förderung ist nur ein am Stadtumbau beteiligtes Wohnungsunternehmen Fördermaßnahme erfolgt temporär - Ziele des Stadtumbaus werden langfristig weiterverfolgt Stadt vereinbart mit WU eine - dem geringen Mitteleinsatz angemessene – Zweckbindungsfrist Kombination mit anderen Finanzierungsmitteln möglich , Herrichtung v WE f Unterbring v Flüchtlingen im STUB O

Förderverfahren für Herrichtung leerer WE  Voraussetzung für eine Förderung ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) durch die Kommunen  Bündelung und punktuelle Ergänzung von vorhandenen Planungsvorstellungen und (sektoralen) Konzepten der Kommunen  Zentrales Steuerungsinstrument für die örtliche Stadtentwicklungsstrategie Antragsteller: Stadtverwaltung der Stadtumbaukommune Anträge auf Zuwendung und UPL-Änderung bis an das LBV, ergänzt um: Tabelle mit Adressen der Gebäude, Eigentümer, WE-Anzahl und Wohnfläche Plan mit Darstellung der Gebäude und Gebietskulisse Zustimmung des Landkreises Zustimmung des Wohnungseigentümers und seine Bestätigung des Wohnungsleerstandes ist vor Bewilligung vorzulegen Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des Programmjahres 2015 und früherer Programmjahre (Umsetzungsschwerpunkt 2015/2016) , Herrichtung v WE f Unterbring v Flüchtlingen im STUB O