Seminar Engagement Global Wernigerode, Jochen Schwarz

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitsschutz- Pflichten der Beschäftigten
Advertisements

Probleme bei der Anwendung des Ausländerrechts
Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum e.V.
DAS NETZWERK Das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge ist eines von 43 bundesweit aktiven Netzwerken und unterstützt in Mecklenburg-Vorpommern Bleibeberechtigte.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Gesetzliche Altfallregelung
Susann Huschke Institut für Ethnologie Freie Universität Berlin
Armutskonferenz 7. Juni Waldau Theater Präsentation der Workshop-Ergebnisse Workshop 5: Armut und Flüchtlinge.
Einführung in das Zuwanderungsgesetz
Zuwanderungsgesetz Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern.
Zuwanderungsgesetz 2005 Referent: Rechtsanwalt Albert Timmer.
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Das Zuwanderungsgesetz + Hartz 4
Rehabilitation Teilhabe
Bleiberechtsregelungen - Stand Mai
Steuerung und Begrenzung zur Regelung des Aufenthalts
Zuwanderungs-recht - Grundlagen - Jürgen Blechinger
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Sans-Papiers Hausangestellte
Herzlich willkommen! Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Einige Änderungen im Flüchtlingsrecht: AufenthG und AsylVfG
Medinetz Ulm e.V. Wer trägt die Kosten?
Medizinische Versorgung als Menschenrecht
Europäische Identitat?
Von Dublin II zu Dublin III - Welche Veränderungen enthält die Verordnung? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Berthold Münch zur Fortbildung des Netzwerkes Flüchtlingsarbeit.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
© RAin Ilknur BaysuAusländerrecht 15.November 2008 Mannheim 1 Rechtliche Grundlagen für die Zuwanderung in die Bundesrepublik Rechtsanwältin Ilknur Baysu.
„Der Blick des Jugendamtes auf Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und die Schnittstelle zwischen richterlichem Beschluss und jugendrechtlicher.
Asylbewerberleistungsgesetz – seit 1993
Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen Volksabstimmung vom 18. Mai.
Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Deutschland
Informationen des ESF-Netzwerks BLEIB in Mittelhessen
Wenn sie flüchten müssten…?
Entwicklung der Hilfeempfänger im SGB XII
Schule in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften TISG
Barrieren der Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen der Behindertenhilfe in Deutschland Rechtliche Ansprüche und ihre Umsetzung aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten.
Petition an den Landtag NRW
Fall Familie O..
Fall Frau O..
Migration-Integration
PRO-ASYL-Tag Schmerlenbach, 7. Mai 2015 Rechtsanwalt Tim W. Kliebe
I Herr Dr. Markus Schmitz I Vorsitzender der Geschäftsführung
Freiheit und Gerechtigkeit
Kernaussagen von Insa Graefe „Lampedusa in Hamburg“
Rechtliche Situation für Asylwerber & humanitärer Aufenthalt
Eine Fotoreportage über junge Flüchtlinge in Deutschland
Das Europäische Asylsystem
Eine Fotoreportage über junge Flüchtlinge in Deutschland
Putzbrunn. Aktionsbündnis tolerantes Putzbrunn  Aktionsbündnis Putzbrunner Bürger, gegründet, um in der Debatte um die Aufnahme von Asylbewerbern die.
Hauptherkunftsländer der Antragsteller
Das Interview im Überblick
Kernaussagen von Insa Graefe „Lampedusa in Hamburg“ Die Hamburger Lampedusa-Gruppe Bis 2011 als Arbeitsmigranten aus Westafrika in Libyen.
Zur Lage von Flüchtlingskindern in Deutschland
Asylverfahren in Deutschland
Flüchtlingshilfe in Koblenz
Refugees Welcome!? – Bedürfnisse und Realitäten von Geflüchteten in der EU und Deutschland Seminar Wernigerrode, Jochen Schwarz / Anita.
1 Die Flüchtlingsdebatte in Deutschland Prof. Dr. Gerald Sander, M.A., Mag. rer. publ.
Aufenthaltstitel in Deutschland
Familiennachzug! Meine Rechte als Ausländer
Michael Wehner I Fachdienst Ausländerwesen.
Flüchtlingsgruppen Personen mit Aufenthaltstitel
Wie sicher ist welcher Aufenthalt? Welche Folgen haben die verschiedenen Aufenthaltsformen? Was passiert mit den Kindern?
Landkreis Goslar 4. März 2008 Ermittlungsdienst Vorstellung des Jahresreportes 2007 Frank Michael Kruckow 1.
Informationsveranstaltung Sportkreis Esslingen| Flüchtlinge und Sport.
Optimal A2 Kapitel 8. Fremde präsentiert von Aylin Demirkapı
Seite 1 Dresden, den 15. März 2015 Geflüchtete und geduldete Menschen als Kunden der Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Dresden Team 124 Integration.
RA Philipp Franke, wiss. Mit. Übung zu den Grundlagen des Rechts I 4. Stunde Art. 14 GG - Eigentumsgarantie I)Schutzbereich 1)Personaler Schutzbereich.
Arbeitsmarkt- und Ausbildungszugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Asyl in Deutschland Dr. Gisela Penteker. Vielzahl von Ausweisen und Bescheinigungen Ankunftsnachweis BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender)
 Präsentation transkript:

Seminar Engagement Global Wernigerode, 13-15.11.2015 Jochen Schwarz Teil 4: Was tun im konkreten Fall: Flüchtlinge ohne Papiere - Kirchenasyl, Härtefallkommission, Petitionen Fallbeispiele und Musterschreiben Seminar Engagement Global Wernigerode, 13-15.11.2015 Jochen Schwarz

Einführung: Panorama, ARD, „Die Mär von der gerechten Abschiebung“ (Ausschnitt, Nov.2015)

„Irreguläre“ in Deutschland „Irregulär“: alle Migranten, die ohne gültige Papiere nach Deutschland einreisen bzw. sich ohne gültige Papiere hier aufhalten (auch: „sans papier“, „Illegale“, „Illegalisierte“, „Papierlose“) Sie müssen, wenn sie kontrolliert werden, mit einer sofortigen Abschiebung rechnen Oft: Irregulär nach Ablauf der Duldung ohne Grenzübettrittsbescheinigung oder Visum

Nichtregistriert = Irregulär?Nein! Neue noch nicht registrierte Flüchtlinge > unklarer „Vorstatus“ > G.Classen: Auch Anspruch auf Sozialleistungen! „Auch Asylsuchende, die wegen Überlastung der Behörden formal noch nicht registriert sind, haben bei Bedürftigkeit Anspruch auf Existenzsicherung. Das ergibt sich bereits aus dem Grundrecht aus Art. 1 und 2 0 GG, s.o. BVerfG-Urteil v. 18.07.2015. Würde man mangels "Aufenthaltsgestattung" noch keine Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG annehmen, ergibt sich daraus ein von der zuständigen Sozialhilfestelle zu gewährender Anspruch unmittelbar auf "Sozialhilfe"zum Lebensunterhalt und auf Krankenhilfe nach dem 3.und 5.Kapitel SGB XII. Für den Anspruch stellen § 23 Abs. 1 SGB XII wie § 1 Abs. 1 AsylbLG insoweit allein auf den "tat-sächlichen" Aufenthalt, also die physische Anwesenheit des Ausländers in Deutschland ab “http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylbLG_kurz.pdf

Probleme von „Irregulären“ Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit wird nicht gewährleistet Unmöglichkeit, Rechtschutz zu erlangen Erhalt von Leistungen des staatlichen Gesundheits- und Sozialsystems stark eingeschränkt medizinische und psychologische Betreuung mangelhaft

Probleme von „Irregulären“ (2) Besuch öffentlicher Schulen von Minderjährigen ohne Aufenthaltsstatus erschwert Angst vor Denunziation und Erpressung. Entdeckung der Illegalität kann Bestrafung, Abschiebungshaft und / oder sofortige Abschiebung zur Folge haben. Schutz- und Rechtlosigkeit gegenüber Behörden, Arbeitgebern und Vermietern im Falle von Krankheiten, Unfällen oder Übergriffen Angst vor sozialen Kontakten, Gefahr der sozialen Isolation

Härtefallkommission Für Migrant_innen und Flüchtlinge, die gesetzlich ausreisepflichtig sind aber: Feststellung eines außergewöhnlichen Härtefalls: (Seit 2005) humanitäre Gründe besondere Integration in BRD (z.B. seit 15 Jahren in BRD) familiäre Situation, Kinder Arbeit, soziale Integration, ehrenamtliche Tätigkeiten Krankheit, psychische Ausnahmesituation Sonstige Gründe für Annahme eines Härtefalls Bei Bejahung (der Kommission & des Senators (in Berlin): „außergesetzliche“ Anordnung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Landesbehörde (in Berlin: Innensenator), § 23 a AufenthG (kann aber mit Auflagen verbunden werden) Derzeit: 75 % Ablehnungen! Nochmalige Prüfung durch Innensenator Körting

Mitglieder der HFK Berlin z.b in Berlin: Vertreter von: Integrationbeauftragten Berlin der für Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltung der römisch-katholischen Kirche, der evangelischen Kirche der Liga der Wohlfahrtsverbände, des Flüchtlingsrats Berlin des Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. Merkblatt des Flüchtlingsrates mit Checkliste: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/Info_HFK_Berlin.pdf

Petitionen Petitionsrecht von jedermann ist Grundrecht über Verfassung Land (Berlin, Abgeordnetenhaus, Petitionsausschuss) http://www.parlament-berlin.de/de/Petitionen Bundestag, Petitionsausschuss EU Parlament – Jeder Bürger der EU wegen Verletzung des EU Rechts z.B Dublin, aber eher aussichtslos Oft: Zeitgewinn, Absprache (Berliner Senat/ Ausländerbehörde): keine Abschiebung sofern noch keine Entscheidung gefällt ist Einfache Online Petition möglich (Muster: Petition Bosnien)

Kirchenasyl Gesetzlich nicht geregelt, Derzeit: 251 Fälle / 459 Personen (Quelle: Asyl in der Kirche) Offenes / „heimliches“ Kirchenasyl Faktischer Schutz vor Abschiebung oder Rücküberstellung, streitig, ob dadurch untertauchen im Sinne von Dublin (Gericht: Nein, wenn über Adresse erreichbar) Temporärer Schutz Kritik derzeit an Dublin - Kirchenasyl Innenminister, „Rechtsbruch“ / „Ultima ratio“

Foto Alsike Kirke (Foto:J Foto Alsike Kirke (Foto:J.Schwarz) Stockholm, Schweden, Kirchenasyl seit 30 Jahren

Weitere Möglichkeiten Antrag auf Duldung / Humanitärer Aufenthalt mit Begründung Antrag mit Arbeitsangebot, § 18 Aufenthg: Zweiter Asylantrag bei Veränderung der Sachlage, § 71 Asylvfg: mit ausführlicher Begründung Einschaltung von Presse

Einige Anhörungsprotokolle, Muster & typische Fälle Klage, einstweilige Anordnung, Asyl Antrag humanitärer Aufenthalt, Duldung (Ukraine) Petition (Bosnien) Arbeitserlaubnis, Auflage Umverteilungsantrag (Berlin) Härtefallantrag Checkliste Dublin > Anwalt! (Akteineinsicht, Komplexität) 2 Fälle/ Protokolle : Bosnien