KfW Kommunalfinanzierung Förderprogramme für Kommunen in Brandenburg Basisfinanzierung – Energieeffizienz - Demografie Prenzlau, 6. Mai 2015 Axel Papendieck,

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KfW Kommunalfinanzierung Förderprogramme für Kommunen in Brandenburg Basisfinanzierung – Energieeffizienz - Demografie Prenzlau, 6. Mai 2015 Axel Papendieck, KfW Bankengruppe Kommunal- und Privatkundenbank / Kreditinstitute Infrastrukturfinanzierung

KfW-Förderprogramme für Kommunen Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, unselbständige Eigenbetriebe 201 Programme und Finanzierungszwecke Nr. IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung Wärmeversorgung (Gas), Wasserver- und Abwasserentsorgung IKK – Barrierearme Stadt Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insbes. ÖPNV 233 0,05 % 0,05% (20J) / 0,05% (30J) Soll-Zins* 0,05 % 0,05 % (20J) Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Konzepte und Sanierungsmanager 432 65 % Zuschuss 218 IKK – Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren Energetische Sanierung von kommunalen Nichtwohngebäuden 0,05 % (20J) 0,05 % (30 J) IKK – Investitionskredit Kommunen Allgemeine Infrastruktur-Investitionen sowie Beteiligungserwerb 208 0,15 % 0,20% (20J) / 0,25 % (30J) IKK – Energieeffizient Bauen Errichtung oder Ersterwerb Energieeffizienter Nichtwohngebäude 217 zzgl. bis 22,5% Tilgungs- zuschuss bei Sanierung auf Effizienzhausniveau zzgl. 5 % Tilgungs- zuschuss bei Erreichen Effizienzhausniveau 55 Ab 1.10.2015 Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Stand 06.05.2015 Tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/Programmnummer Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

Programmvorteile/ -eckpunkte IKK - Investitionskredit Kommunen Programm-Nr. 208 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Allgemeine Infrastruktur Alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes Beteiligungen Erwerb von Beteiligungen. Damit können sich Kommunen wirkungsvoller im Bereich (inter-) kommunaler Kooperationen oder bei Neugründungen kommunaler Unternehmen im Zuge von Rekommunalisierungen engagieren, um die Versorgungssicherheit in den Regionen zu stärken. Breiter Verwendungszweck Niedrige Zinsen Einfache Antragstellung 100%-Förderung* Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich** Internet www.kfw.de/208 * Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten ab 2 Mio. EUR max. 50% der förderfähigen Investitionskosten, bei Krediten unter 2 Mio. EUR bis zu 100% pro Vorhaben. ** Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, die im laufenden Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr oder im Vorjahr begonnen wurden, können noch mitfinanziert werden. Voraussetzung: langfristige Durchfinanzierung der Vorhaben ist noch nicht erfolgt Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Programm-Nr. 432 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Erstellung integrierter Konzepte Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter Konzepte auf Quartiersebene für 1 Jahr Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten* Einsatz eines Sanierungsmanagers zur Planung und Kontrolle Sach- und Personalkosten für einen Sanierungsmanager (z.B. Beamte oder Tarifbeschäftigte einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens) für 3 Jahre Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten* (max. 150.000 EUR) Nicht rückzahlbarer Zuschuss Förderung für Planung und Management Weiterleitung des Zuschusses an Dritte möglich Internet www.kfw.de/432 www.energetische-stadtsanierung.info * Der 35%ige Eigenanteil kann aus weiteren Fördermitteln (EU, Länder), eigenen Mitteln der Kommune oder durch Mittel der in die Entwicklung oder Umsetzung des integrierten Konzepts beteiligten Akteure dargestellt werden. Die Finanzierung aus Mitteln des Bundes und/oder der Länder darf dabei einen Anteil von 85 % der Kosten nicht übersteigen, so dass stets ein mind. 15%iger Eigenanteil zwingend durch die Kommune bzw. den Begünstigten selbst zu erbringen ist. Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

Programmvorteile/ -eckpunkte IKK - Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung Programm-Nr. 201 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Verbesserung der Energieeffizienz in den Bereichen Wärmeversorgung durch hocheffiziente wärmegeführte KWK-Anlagen auf Erd- oder Biogasbasis und Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme sowie dezentraler Wärmespeicher und -netze Wasserver- und Abwasserentsorgung durch hocheffiziente Motoren und Pumpen Optimierung der Mess- und Regeltechnik Energierückgewinnungssysteme in Gefällestrecken Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, auch in Kombination mit BHKWs Anlagen zur Energiegewinnung aus Klär- bzw. Faulgasen, Umrüstung bestehender Anlagen Maßnahmen bei der Belüftung der Belebung Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/201 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

Neuerungen ab 01.10.2015 IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (Programm Nr. 217/218) NEU: Errichtung und Ersterwerb energieeffizienter kommunaler Nichtwohngebäude KfW-Effizienzhaus 55 Zinsverbilligtes Darlehen Tilgungszuschuss 5%, max. 50 EUR je Quadratmeter Nettogrundfläche KfW Effizienzhaus 70 BESSER: Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude Wegfall der Förderhöchstbeträge Beschränkung auf Gebäude, welche vor dem 01.01.1995 fertig gestellt wurden, entfällt. Tilgungszuschüsse i.H.v. 5% jetzt auch für Einzelmaßnahmen Fokussierung KfW-Effizienzhäuser: 55, 70, 85, 100, KfW-Effizienzhaus Denkmal Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

Programmvorteile/ -eckpunkte IKK - Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren Programm-Nr. 218  Änderungen zum 01.10.2015 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude, die vor dem 01.01.1995 fertig gestellt worden KfW-Effizienzhäuser KfW-Effizienzhaus 55, 70*, 85, 100, KfW-Effizienzhaus Denkmal Einzelmaßnahmen Wärmedämmung Fenster, Heizung, Beleuchtung Sonnenschutzeinrichtungen Lüftungsanlagen Einhaltung technischer Mindestanforderungen Niedrige Zinsen und Tilgungszuschüsse von 5 % bis zu 17,5% 22,5 % 500 EUR je m2 NGF bei KfW-Effizienzhaus sowie 300 EUR je m2 NGF bei Einzelmaßnahmen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/218 * Jahresprimärenergiebedarf darf 70% des in der EnEV2009 genannten Höchstwertes für Neubauten nicht übersteigen; Transmissionswärmeverlust darf 85 % des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009 nicht überschreiten Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

Programmvorteile/ -eckpunkte IKK-Energieeffizient Bauen und Sanieren Programm-Nr. 217  Start 01.10.2015 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Errichtung oder Ersterwerb kommunaler Nichtwohngebäude als KfW-Effizienzhaus 70 KfW Effizienzhaus 55 Niedrige Zinsen und Bei KfW-Effizienzhaus 55 zusätzlich 5 % Tilgungszuschuss 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/217 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

Programmvorteile/ -eckpunkte IKK - Barrierearme Stadt Programm-Nr. 233 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Abbau von Barrieren in Öffentlichen Gebäuden Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden/ Raumgeometrie Sanitärräume, Bodenbeläge in Innenräumen Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung Sportstätten, z. B. Sportplätze/- hallen, Schwimmbäder Öffentlicher Raum und Verkehr (ÖPNV) U- und S-Bahnstationen, Über-/Unterführungen abgesenkte Bürgersteige etc. Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/233 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

Prozess Direktkredit: Antragsstellung  Auszahlung 1. Antragstellung Darlehen 4. Mittel werden benötigt Antragsformular (unter www.kfw.de/Programmnummer) per Fax unterschrieben und gesiegelt an 030 / 20264 5535 + Bestätigung zum Antrag (nicht in Programm 208) im Original an: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin Tagesaktueller Zinssatz auf KfW-Programmseite (unter www.kfw.de/Programmnummer) 5. Abruf der Darlehensmittel 2. Darlehenszusage der KfW Zinsfixierung bis 15 Uhr des betreffenden Bankarbeitstages Abruf im Original per Post Vorab-Abruf per Fax möglich* erhalten Sie per Post mit allen relevanten Unterlagen. 3. vor Abruf der Darlehensmittel 6. Auszahlung Schicken Sie bitte folgende Unterlagen (Original o. beglaubigte Kopie): Annahmeerklärung (entfällt bei 201 und 218) Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt Veröffentlichung der/des aktuellen Haushaltssatzung/ Wirtschaftsplans (alternativ Sitzungsniederschrift über den Darlehensaufnahmebeschluss des Repräsentativorgans; Bayern: zusätzlich den beglaubigten Ratsbeschluss zur einzelnen Kreditaufnahme Aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Aufnahme des Kredits an: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin Prüfung der Unterlagen durch die KfW Bestätigung: Darlehensmittel stehen zum Abruf bereit Die KfW zahlt den abgerufenen Betrag in der Regel innerhalb eines Bankarbeitstages nach Abruf der Mittel aus. 7. Verwendungsnachweis Nach Abschluss der Maßnahmen weisen Sie den programm-gemäßen Einsatz der Mittel innerhalb der in der Zusage genannten Frist nach. * Außer in den Programmen 201 (IKK - ES - Quartiersversorgung) und 218 (IKK - ES – Energieeffizient Sanieren) Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

KfW – Förderprogramme für Kommunale Unternehmen rechtlich eigenständige Gesellschaften mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen Allgemeine Investitionen sowie Beteiligungserwerb 148 1,30 % [1,45 % 20/20] IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung Wärmeversorgung (Gas), Wasserver- und Abwasserentsorgung 202 1,00 % IKU – Kommunale Energieversorgung GuD-Kraftwerke, Stromnetze, -speicher 204 1,00 % IKU – Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren Energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen Infrastruktur 219 1,00 % zzgl. bis 22,5% Tilgungs- zuschuss bei Sanierung auf Effizienzhausniveau IKU – Energieeffizient Bauen Errichtung oder Ersterwerb Energieeffizienter Nichtwohngebäude 220 zzgl. 5 % Tilgungs- zuschuss bei Erreichen Effizienzhausniveau 55 Ab 1.10.2015 IKU – Barrierearme Stadt Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insbes. ÖPNV 234 1,00 % * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Risikoklasse A (Stand: 06.05.2015) tagesaktuelle Konditionen unter www.kfw.de/zins Programme für Kommunale und Soziale Unternehmen

Kundenbetreuer Axel Papendieck Kontakt zu Ihrer KfW Kommunalfinanzierung Beratung zu den Förderprogrammen Infrastruktur Beratung Kommunen 0800 539 9008  030 20264 – 5941 kommune@kfw.de www.kfw.de/infrastruktur Kundenbetreuer Axel Papendieck 030 20264 5853 mobil 0152 - 08808440 axel.papendieck@kfw.de