Festung Europa!? Europäisches Asylrecht, die Dublin Verordnung und Alternativen zu Dublin Seminar Wernigerode 13-15.11 Jochen Schwarz.

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 Präsentation transkript:

Festung Europa!? Europäisches Asylrecht, die Dublin Verordnung und Alternativen zu Dublin Seminar Wernigerode 13-15.11 Jochen Schwarz

Internationale und Europäische Gesetze und Bestimmungen

Internationale Gesetze zum Asylrecht (Auswahl) Grundlage des Flüchtlingsrechtes: Schutz der Menschenrechte     UNO Erklärung der Menschenrechte, 1948 Europäische Menschenrechtskonvention, 1950 Spezielle Gesetze      Anti-Folterkonvention, 1984      Genfer Flüchtlingskonvention, 1951 Kinderrechtskonvention, 1990 Gewohnheitsrecht, bi-nationale Verträge, Seerechte

Wichtige EU Richtlinien und Verordnungen Verabschiedung verschiedener Richtlinien und Verordnungen: (Auswahl) Richtlinie über die Mindeststandards für Asylverfahren      Richtlinie über die Flüchtlingsdefinition (QualifikationsRL) Richtlinie bezüglich Familienzusammenführung      Verordnung Aufenthalt für Drittstaatsangehörige      Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Flüchtlingen     Richtlinie über den vorübergehender Schutz    Verordnung Dublin II /Dublin III 2013: Zuständigkeitsregelungen zur Aufnahme von Flüchtlingen Kritik: Die Mitgliedstaaten einigten sich auf die niedrigsten Standards anstatt die höchsten Schutzstandards in der EU zu definieren „Kompromiss des kleinsten gemeinsamen Nenner“ Minimalstandards lassen soziale Elemente vermissen

Asylrechtsentwicklung in der BRD und Europa Regelungen des so genannter „Asylkompromisses“ 1993, rechtsstaatlich sehr problematisch und umstritten nunmehr in Europa weitgehend durchgesetzt   Drittstaatenregelung Bei Einreise über einen sicheren Drittstaat wird der Asylantrag im automatisierten Verfahren abgelehnt, Deutschland ist von als sicher geltenden Drittstaaten umgeben Herkunftsstaatenregelung Bei Einreise aus einem als sicher geltenden Herkunftsland wird der Antrag abgelehnt, es gibt eine Liste als sicher geltender Herkunftsstaaten Flughafenverfahren Beschleunigtes und vereinfachtes Asylverfahren bei Einreise über sicherem Drittstaat oder aus sicherem Herkunftsstaat Faktische Konsequenz: Einreise nach Deutschland nur mit Flugzeug möglich oder Illegal über Landweg

Ein harmonisiertes Asylsystem in der EU Ein harmonisiertes Asylsystem in der EU? - Europäische Entwicklung des Asylrechts seit 1990 Schengen: freier Reiseverkehr für EU Bürger seit 1998 Treffen in Tampere Vereinheitlichung des Asylrechts in Europa, „Haager Programm“,Stockholmer Programm“: Verabschiedung verschiedener Richtlinien und Verordnungen Ziel: Schaffung einer einheitlichen Gemeinsamen Europäisches Asylsystems in der EU mit einheitlichen Mindeststandards in Europa im Bereich Asyl so dass jeder Flüchtling in jedem EU Staat ein faires Asylverfahren mit gleichen Chancen hat Kritik: Noch immer unterschiedliche Schutzstandards in der Realität z.B.: Griechenland / Schweden / Italien /Ungarn /Bulgarien In den meisten EU Staaten sind die Drittstaaten- /Herkunftsstaatenregelungen nunmehr Standard, juristisch und politisch sind sie sehr problematisch siehe die Dublin Verordnung: es gibt durch Sie keine gerechte Verteilung der Asylbewerber auf die Mitgliedsstaaten, südliche und östliche Staaten tragen viel mehr Verantwortung als die Zentraleuropäischen Staaten. Dublin II: Zuständig ist Erstasylstaat in Europa d.h. Reiseweg Tschetschenien - Ukraine – Polen – BRD: Polen ist für Asylgesuch zuständig weil erstes Asylland Ziel: Vermeidung von sog. „Asylumshopping“, des „Herauspicken“ des gewünschten Asyllandes Kritik: „Refugees in Orbit“ : Weiterschieben von Asylbewerbern, Kettenabschiebungen: Refoulement Idee des Zuzugs in Asyllands, zu dem man kulturellen oder familiären Bezug hat (Onkel in BRD, Pakistanische community oder Arbeitsmöglichkeiten etc. in UK) wurde fallengelassen. Kritik Dublin II: unterschiedliche Standards z.B. in Griechenland, Polen

Verordnung Dublin Ziel: Vermeidung von sogenanntem „Asylumshopping“, dem „Herauspicken“ des gewünschten Asyllandes Verfahren: zuständig ist der erste Staat, den man in der EU erreicht hat, die Möglichkeit hatte, Asyl zu beantragen oder für den man ein Visum hat Asylbewerber werden in innerhalb von 6 Monten in diesen Staat „rücküberstellt“ Ausnahmen: Der Staat kann Ausnahmen aus familiären Gründen (Art. 7 Dublin II), humanitären Gründen (Art 15 ) zulassen und sich selbst als zuständig erklären („Selbsteintrittrsrecht“) Verordnung seit 2003, löste das Dubliner Übereinkommen von 1997 ab (Dublin I)

Dublin : Kritik Noch immer kein einheitliches Asylsystem in Europa Katastrophale Bedingungen in einigen EU Staaten, Inhaftierung und Gefahr der „Refugees in Orbit“ : Weiterschieben von Asylbewerbern, Kettenabschiebungen, Gefahr des Refoulement Das Gegenteil ist erreicht worden, Flüchtlinge wandern weiter Vermehrte Anordnung von Abschiebungshaft vor der Rückschiebung in den Erst-Asylstaat wegen Verdacht des Untertauchens enge Ausnahmen des Selbsteintrittsrecht aus familiären und humanitären Gründen, sehr selten angewandt Dublin III (2013): Kleine Verbesserungen : „kosmetische Korrekturen“, Rechtsschutz möglich gegen Überstellungsentscheidung, dafür erleichterte Möglichkeit der Anordnung einer Abschiebehaft im Dublin Verfahren

„Erosion von Dublin“? Gerichte schieben aus Deutschland nicht zurück nach Griechenland seit 2010 (die aktuell gerade völlig überfordert und alleingelassen mit Ankunft von Flüchtlingen aus Syrien auf griechischen Inseln sind Italien: Familien mit minderjährigen Kindern werden nur überstellt, wenn Versorgung der Familie sichergestellt ist Ungarn / Bulgarien Bsp. Syrien > Türkei > Bulgarien: regelässig Inhaftierung, Mißhandlungen und massive Menschenrechtsverletzungen, Korruption auf Kosten der Flüchtlinge (siehe Dokumentation Pro Asyl) > „systemische Mängel“ im EU Land im Asylverfahren? (oder „Einzelfälle“)

2.1. Italienabschiebungen Tarakhel 17.9.2014: Vier Beschlüsse des BVerfG zu Familien mit Kleinkindern aus Italien • Eine in Italien anerkannte Familie, drei Dublin-Familien • „Jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren hat das BAMF in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats sicherzustellen, dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren für diese in besonderem Maße auf ihre Eltern angewiesenen Kinder auszuschließen.“

Asylstandards: Ungarn Ungarn: VG Braunschweig 4.11.2015 (ähnlich VG Düsseldorf) Systemische Mängel im Asylverfahren, bei der Schutzgewährung und bei den Aufnahmebedingungen Keine Garantie der Rückübernahme

Reaktion des BMI auf Tarakhel (Schreiben an Ulla Jelpke, MdB, vom 17 • „Mit Blick auf die Entscheidung des EGMR finden vorläufig keine Überstellungen von Familien mit minderjährigen Kindern nach Italien statt, solange keine den Anforderungen in der genannten Entscheidung entsprechenden Zusicherungen seitens der zuständigen italienischen Behörden vorliegen.“

Asylstandards: Bulgarien http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2015/150415_Bulgarienbericht.pdf Pro Asyl,2015:: „Das für 450 Flüchtlinge ausgelegte bulgarische Zeltlager Harmanli beherbergte im November 2013 1.100 Menschen, davon rund 300 Kinder. Es gibt keine angemessene medizinische Versorgung, auch nicht für kranke Kinder. Eltern stehen immer wieder vor dem Problem, sich keine dringend benötigten Medikamente für ihre Kinder leisten zu können““

Frontex Frontex wurde vor 6 Jahren gegründet, Zentrale in Warschau, Polen Offizielles Mandat: Koordination der nationalen Grenzkontrollen Verhinderung von illegaler Zuwanderung durch die Bereitstellung von Ausrüstung, Grenzüberwachungssysteme und durch Training für die Mitgliedstaaten Hilfe von Flüchtlingen in Notsituationen? Nein - Kein offiizelles Mandat! Kritik: Werden Menschenrechte und die Rechte der Genfer Flüchtlingskonvention auf hoher See gewährleistet? Es gibt kein klares Mandat, keine transparente und demokratische Struktur von Frontex Prävention statt Schutz: Warum kentern immer noch Schiffe mit Flüchtlingen im Mittelmeer, wenn es totale Übewachung gibt ?

Eurosur Europäisches Überwachungssystem von Frontex, um irregulären Einwanderung zu verhindern Mittels Drohnen, Kameras, Satelliten Informationsaustausch In 18 Staaten seit 2013 eingesetzt Kritik: Kosten: bis zu einer Milliarde Euro Keine Seenotrettung trotz Eurosur

Beyond Dublin.. „Free choice“ (Pro Asyl u.A. – Verfahrensrichtlinie 2001 -sinngemäß: Wer Beziehungen, Verwandte, soziale Gruppe hat kann das Erstasylland wählen) EU Kommission: Kontingent - Quote ähnlich dem „Königsteiner Schlüssel“, der Vereilung auf Länder in Deutschland regelt Reformen innerhalb Dublin ? Z.B. Idee: nach schneller Anerkennung : europäisches Freizügigkeit auch für Flüchtlinge und die Möglichkeit weiterzuwandern : Problem der international anerkannten Flüchtlinge ohne Rechte Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die Transitstaaten der EU nach Afrika ? (De Maziére, Frk.) Mehr Informationen: Beyond Dublin Paper (Greens / Efa)

Europas 17 Punkte Plan? Dürftige Ergebnisse des EU-Treffens im Oktober 2015: Die Staaten entlang der Westbalkanroute wollen 50.000 zusätzliche Aufnahmeplätze für Flüchtlinge schaffen. Weitere 50.000 Aufnahmeplätze sollen laut Schlusserklärung des Treffens in Griechenland eingerichtet werden. Flüchtlinge sollen nicht mehr ohne vorherige Benachrichtigung in Nachbarländer weitergeleitet werden Ankommende Menschen sollen bei der Einreise in die EU registriert werden, vor allem per Fingerabdruck Mit den Herkunftsländern, vor allem Afghanistan und Pakistan soll enger zusammengearbeitet werden. Die EU-Kommission soll ein Rückführungsabkommen - etwa mit Afghanistan – abschließen

17 Punkte Plan EU (II) Militarisierung: Verstärkte Maßnahmen von Polizei und Justiz gegen Schlepper geplant. Europol und Interpol sollen auf dem Westbalkan aktiv sein. Die europäischen Partner versprachen, innerhalb einer Woche 400 Polizisten und zusätzliche Ausrüstung nach Slowenien zu schicken. Sie sagten auch Hilfsgüter wie Zelte, Nahrungsmittel und Medikamente für alle Länder mit entsprechendem Bedarf zu. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex soll an der bulgarisch-türkischen Grenze gestärkt werden. Neue Frontex-Einsätze soll es an den Grenzen Griechenlands zu Mazedonien und Albanien geben. Auch der Küstenschutz an der griechisch-türkischen Grenze soll verstärkt werden. Kroatien soll durch Frontex bei der Registrierung von Flüchtlingen und der Aufdeckung irregulärer Grenzübertritte unterstützt werden.

Kontingente EU Kommission (Aug./Sept. 2015): Quote von nun 160.000 Flüchtlinge, die von sog. „hot spots“ verteilt werden sollen aus Griechenland Italien auf andere EU Länder Finanzielle Entlastung von Aufnahmeländer Schweden, Deutschland, Österreich Nov.2015: Bislang 130 Personen in der EU verteilt!

Ende Teil 2 : Die Situation im Mittelmeer, Statistik und Zahlen (Quiz, Borderline Europe 2015 )