Informationen zum Ausbau der Windenergie

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Informationen zum Ausbau der Windenergie Kreis Schleswig-Flensburg Friedrich-Wilhelm Wenner 08.12.2015 Gemeinde Husby

21.01.15 Urteil: Unwirksamkeit der Teilfortschreibungen Wind 05.02.15 Erlass LLUR 23.02.15 Gemeinsamer Beratungserlass von MIB und MELUR 27.02.15 SHGT: Handreichungen zur planungsrechtlichen Steuerung 12.03.15 Branchenverband Windenergie 30.03.15 erste Kriterienliste des Landes 01.04.15 Nichtzulassungsbeschwerde Land S-H 23.06.15 Erlass leitet Verfahren zur Teilfortschreibung des LEP 2010 und Teilaufstellung der RP ein 26.08.15 Beratungserlass Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Ziele der Landesplanung: Die Energiewende weiter vorantreiben; den Ausbau von Windkraft kontinuierlich fortsetzen. Konzentrationsplanung auf Vorranggebiete, um „Wildwuchs“ zu vermeiden. Kommunale Ebene von der ihr obliegenden Konzentrationsplanung entlasten. Weitgehende Akzeptanz in der Bevölkerung erwirken. Rechtssicherheit für Investoren und Antragsteller, aber auch für betroffene Gemeinden schaffen. Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Ausnahmen nur nach § 18 a Abs. 2 des LaPlaG Aktueller Stand: Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen bis zum 5. Juni 2017 vorläufig unzulässig Ausschluss von Windkraftanlagen außerhalb der ehemaligen Eignungsgebiete. Ausnahmen nur nach § 18 a Abs. 2 des LaPlaG Zukünftig: Ausschluss von Windkraftanlagen (auch Repowering) außerhalb der Vorranggebiete. Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Ablaufplan von Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren: Die Ausnahmegenehmigung nach dem LaPlaG ist Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens. Genehmigungsbehörde bleibt das LLUR. Landesplanung teilt dem LLUR ihr Prüfungsergebnis im Benehmen mit den beteiligten Fachbehörden förmlich mit. Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Nicht förmliches Verfahren (Windkraftanlagen bis 50 m hoch) Baugenehmigungsbehörde Vereinfachtes Verfahren (WKA höher als 50 m unter 20 Anlagen) LLUR ohne Öffentlichkeitsbeteiligung Förmliches Verfahren (WKA höher 50 m, mehr als 20 Anlagen) LLUR mit Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP-Pflicht Ausnahmen nach § 18 a Abs. 2 LaPlaG LLUR hat der Landesplanungsbehörde alle Anträge vorzulegen! Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Sprechen Tabukriterien gegen eine Genehmigung? Prüfung der Abwägungskriterien (BImSchG-Verfahren): Votum der Fachbehörde evtl. Vorlage eines Fachgutachtens Kriterien im planerischen Gesamtkontext: -> Die Fläche ist immer im Hinblick auf ihre mögliche Ausweisung als zukünftiges Vorranggebiet für Windenergienutzung zu prüfen! Dies kann dazu führen, dass Anträge solange zurückgestellt werden müssen, bis die Regionalplanung entsprechend vorangeschritten ist. Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Verfahren der Landesplanung zur Steuerung der Windenergienutzung: Festlegung harter und weicher Tabukriterien (z. B. Abstände zu Siedlungsgebieten) = Tabuzonen Übrig bleiben Potenzialflächen („Goldkarte“) Festlegung von Abwägungskriterien, mit denen die Potenzialflächen abgeglichen werden (= Reduzierung der Flächen von derzeit ca. 7% auf ca. 1,7% der Landesfläche) Als Ergebnis entstehen die Vorranggebiete (mit der Wirkung von Eignungsgebieten) in den Regionalplänen Informationen unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/windeignungsflaechen_ausweisung/landesplanung_windenergie_planungserlass.html Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

… Zwischenergebnis Potenzial- flächen ehem. Eignungs- gebiete Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

… und Reaktionen Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Empfehlung des Kreises Örtliche Konkretisierung der Abwägungskriterien zur Unterstützung der landesplanerischen Erhebungen, z.B.: Konversionsflächen Langfristige bauliche Entwicklung Freihaltezonen (durch Windkraft nicht beeinträchtigte Blickrichtungen) Umgebungsbereich Denkmalschutz Artenschutz („Wissen vor Ort“) Naherholung entspricht einer vorgezogenen Stellungnahme zur Teilfortschreibung Wind Kreis Schleswig-Flensburg, Friedrich-Wilhelm Wenner

Vielen Dank.