Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern

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 Präsentation transkript:

Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern Informationen zu den Prüfungsverfahren Frühjahrsemester 2011

Inhalt Rechtsgrundlage Teile der Prüfungsverfahren Anmeldetermine Übersicht Prüfungsverfahren Frühjahrsemester 2011 16. März und 18. Mai Rechtsgrundlage Teile der Prüfungsverfahren Anmeldetermine Themenabsprache Anmeldung, Zulassung, ausstehende Studienleistungen Bachelor- bzw. Masterarbeit

Inhalt Mündliche und schriftliche Prüfungen Rückzug Verlängerung Übersicht Prüfungsverfahren Frühjahrsemester 2011 16. März und 18. Mai Mündliche und schriftliche Prüfungen Rückzug Verlängerung Nichtbestehen und Wiederholen Notenberechnung Zeugnis und Urkunde Fragerunde

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Studien- und Prüfungsordnung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät Wegleitungen Erhältlich über die Internetseiten der Fakultät www.unilu.ch/ksf oder beim Dekanat Kasernenplatz 3, 5. Stock Reglemente und Wegleitungen ►

Die Teile der Prüfungsverfahren Wahl der Gutachter/innen und Prüfer/innen Themenabsprache für Abschlussarbeit und die Prüfungen Anmeldung Zulassung BA- bzw. MA-Arbeit Vorbereitungszeit für die Prüfungen mündliche und schriftliche Prüfungen Zeugnis und Urkunde Übersicht ►

GutachterInnen und PrüferInnen Zur Übernahme von Gutachten für Abschlussarbeiten und Abnahme der Prüfungen sind alle habilitierten Dozierenden der KSF berechtigt. Für die Begutachtung von Bachelorarbeiten können auch promovierte Dozierende der KSF angefragt werden. Wahl der prüfenden Personen ►

Absprache der Themen Absprache der Themen Sprechen Sie frühzeitig mit der Gutachterin oder dem Gutachter der Abschlussarbeit und den Prüferinnen und Prüfern! Das Thema der BA- bzw. der MA-Arbeit und die Prüfungsthemen sowie die Umfänge sind nicht vorgegeben, sondern sind Gegenstand der Absprache mit Ihnen! Wahl der Themen ►

Anmeldeunterlagen www.unilu.ch/ksf  Dekanat  Prüfungen

Anmeldetermine Anmeldung BA Anmeldung MA Herbst 11 23.05.2011   Anmeldung BA Anmeldung MA Herbst 11 23.05.2011 01.03.2011 Frühjahr 12 02.11.2011 16.08.2011 Frühjahrs- und Herbsttermine ►

Rückzug Rückzug Die Anmeldung zu den Abschlussverfahren ist verbindlich. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss jedoch auf schriftlich begründeten Antrag einen Rückzug der Anmeldung zustimmen. Der Antrag auf Rückzug muss: spätestens einen Monat nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgen. bei Anerkennung der Gründe wird der Rückzug so gehandhabt, als wäre keine Anmeldung erfolgt. Rückzug in Ausnahmefällen möglich ►

Zulassungsschreiben Zulassung zum Verfahren ► Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen ein Zulassungsschreiben vom Dekanat, in dem der genaue Abgabetermin der Abschlussarbeit und alle noch ausstehenden Studienleistungen aufgeführt sind. Zulassung zum Verfahren ►

Anmeldung und Zulassung Ausstehende Studienleistungen Bei der Anmeldung zum BA- bzw. MA-Verfahren darf nur noch eine schriftliche Arbeit ausstehend sein. Alle anderen Arbeiten müssen per Schein nachgewiesen werden können. Leistungsnachweise müssen dem Dekanat spätestens zwei Wochen nach Ende des Abschlusssemesters eingereicht werden. Bei nicht fristgerechter Einreichung wird das Diplom erst zum nächstmöglichen Termin (nächstes Abschlussverfahren) ausgestellt. Credit Points ►

Termine BA Anmeldung Abgabe- termin BA-Arbeit Schriftliche Prüfungen   Anmeldung Abgabe- termin BA-Arbeit Schriftliche Prüfungen Mündliche Herbst 11 23.05.2011 06.10.2011 16.12.2011 12.-16.12.2011 19.-23.12.2011 Frühjahr 12 02.11.2011 13.03.2012 25.05.2012 29.5.-1.06.2012 4.-8.6.2012 Bachelor ►

Termine MA Anmeldung Abgabe Termin MA-Arbeit Schriftliche Prüfungen   Anmeldung Abgabe Termin MA-Arbeit Schriftliche Prüfungen Mündliche Frühjahr 12 16.08.2011 22.02.2012 RWP: 08.02.2012 25.05.2012 29.5.-1.6.2012 4.-8.6.2012 Master ►

Die Abschlussarbeiten Bearbeitungszeit 4 Monate maschinell geschrieben, gebunden und durchgehend nummeriert Umfang des Textteils maximal 60 DIN A 4-Seiten entsprechend den üblichen formalen Ansprüchen wissenschaftlicher Arbeiten (Schriftgrösse 12, Zeilenabstand 1,5 etc.) Abgabe von zwei Exemplaren Bachelorarbeit ►

Die Abschlussarbeiten Bearbeitungszeit 6 Monate maschinell geschrieben, gebunden und durchgehend nummeriert Umfang des Textteils maximal 90 DIN A 4-Seiten entsprechend den üblichen formalen Ansprüchen wissenschaftlicher Arbeiten (Schriftgrösse 12, Zeilenabstand 1,5 etc.) Abgabe von drei Exemplaren Masterarbeit ►

Verlängerung Verlängerung Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt vier Monate, für die Masterarbeit sechs Monate. Thema und Aufgabenstellung der Arbeiten müssen so lauten, dass die Bearbeitungsfrist eingehalten werden kann. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Arbeitszeit um höchstens 2 Monate verlängern. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens vier Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsausschuss eingegangen sein und bedarf der Zustimmung der Gutachterin bzw. des Gutachters. Verlängerung in Ausnahmefällen möglich ►

Mündliche und schriftliche Prüfungen Dauer schriftliche Prüfung: 4 Stunden mündliche Prüfung: 30 Minuten Themenanzahl schriftliche Prüfungen: 1 aus 2 mündliche Prüfungen: 2 von 2 BACHELOR ►

Mündliche und schriftliche Prüfungen Dauer schriftliche Prüfung: 4 Stunden mündliche Prüfung: 1 Stunde Themenanzahl schriftliche Prüfungen: 1 aus 2 mündliche Prüfungen: 4 von 4 MASTER ►

Beispiel (1) Beispiel: Fächerstudiengang Bachelorarbeit: Major Mündliche Prüfungen: Major, 30 Minuten zu zwei Themen Schriftliche Prüfungen: Minor, 4 Std. Prüfung zu 1 von 2 vorbereiteten Themen Beispiel: Integrierter Studiengang SOCOM Bachelorarbeit: Modul Organisation Mündliche Prüfungen: Modul Organisation Schriftliche Prüfungen: Modul Kommunikation BACHELOR ►

Beispiel (2) Beispiel: Fächerstudiengang Masterarbeit: Major Mündliche Prüfung: Major, 60 Minuten zu vier Themen Schriftliche Prüfung: Minor, 4 Std. Prüfung zu 1 von 2 vorbereiteten Themen Beispiel: Integrierter Studiengang SOCOM Masterarbeit: im Schwerpunktmodul Mündliche Prüfung: im Schwerpunktmodul Schriftliche Prüfung: im Schwerpunktmodul MASTER ►

Nichtbestehen und Wiederholung Nichtbestehen und Wiederholen Die Teile der Abschlussverfahren können jeweils einmal wiederholt werden. Ist die Abschlussarbeit nicht bestanden, erfolgt eine Übernahme in das nachfolgende Prüfungsverfahren, es gilt der nächste reguläre Abgabetermin. Es ist ein neues Thema zu bearbeiten. Die Prüfungen werden zum ursprünglich festgesetzten Termin abgehalten. Werden die Prüfungen nicht bestanden, können Sie innerhalb von vier bzw. acht Wochen wiederholt werden. Es sind neue Themen zu vereinbaren. Nichtbestehen und Wiederholen ►

Notenberechnung (1) BACHELOR Fächerstudiengang ► zwei benotete Proseminararbeiten des Grundstudiums (jeweils einfach gewichtet): 2/20, zwei benotete Hauptseminararbeiten im Major (jeweils einfach gewichtet): 2⁄20, zwei benotete Hauptseminararbeiten im Minor (jeweils einfach gewichtet): 2⁄20, Bachelorarbeit (achtfach gewichtet): 8⁄20, Bachelorprüfung im Major (dreifach gewichtet): 3⁄20, Bachelorprüfung im Minor (dreifach gewichtet): 3⁄20. BACHELOR Fächerstudiengang ►

Notenberechnung Minor Recht Im Minor Recht gibt es keine gesonderte schriftliche Abschlussprüfung, sondern die abgelegten Prüfungen der einzelnen Rechtsstudienfächer (z.B. Strafrecht und Staatsrecht) kommen in der Berechnung der Gesamtnote zum Tragen. Bei der Berechnung der Bachelor-Gesamtnote wird der Durchschnitt dieser einzelnen Prüfungsergebnisse sechsfach gewichtet. Die Master-Gesamtnote wird genauso berechnet, der Durchschnitt der einzelnen Prüfungsergebnisse ist aber vierfach gewichtet. BACHELOR Fächerstudiengang mit Minor Recht ►

Notenberechnung (2) BACHELOR Socom ► sechs benotete Seminararbeiten (jeweils einfach gewichtet): 6/20, Bachelorarbeit im Modul 2 oder 3 (achtfach gewichtet): 8/20, Schriftliche Bachelorprüfung im Modul 2 oder 3 (dreifach gewichtet): 3/20, Mündliche Bachelorprüfung im Modul 2 oder 3 (dreifach gewichtet): 3/20. BACHELOR Socom ►

Notenberechnung (3) BACHELOR Kuwi ► sechs benotete Seminararbeiten (jeweils einfach gewichtet): 6/20, Bachelorarbeit im Major (achtfach gewichtet): 8/20, Schriftliche Bachelorprüfung im Major (dreifach gewichtet): 3/20, Mündliche Bachelorprüfung im Major (dreifach gewichtet): 3/20. BACHELOR Kuwi ►

Notenberechnung (4) MASTER Fächerstudiengang ► zwei benotete Masterseminararbeiten im Major (jeweils einfach gewichtet): 2/20, zwei benotete Masterseminararbeiten im Minor (jeweils einfach gewichtet): 2/20, Masterarbeit (zehnfach gewichtet): 10/20, Mündliche Masterprüfung im Major (vierfach gewichtet): 4/20, Schriftliche Masterprüfung im Minor (zweifach gewichtet): 2/20. MASTER Fächerstudiengang ►

Notenberechnung MASTER Fächerstudiengang Minor Recht► Im Minor Recht gibt es keine gesonderte schriftliche Abschlussprüfung, sondern die abgelegten Prüfungen der einzelnen Rechtsstudienfächer (z.B. Strafrecht und Staatsrecht) kommen in der Berechnung der Gesamtnote zum Tragen. Bei der Berechnung der Bachelor-Gesamtnote wird der Durchschnitt dieser einzelnen Prüfungsergebnisse sechsfach gewichtet. Die Master-Gesamtnote wird genauso berechnet, der Durchschnitt der einzelnen Prüfungsergebnisse ist aber vierfach gewichtet. MASTER Fächerstudiengang Minor Recht►

Notenberechnung (5) MASTER Socom ► zwei benotete Masterseminararbeiten (jeweils einfach gewichtet): 2/20, Forschungsarbeit (doppelt gewichtet): 2/20, Masterarbeit im Schwerpunkt (zehnfach gewichtet): 10/20, Schriftliche Masterprüfung (zweifach gewichtet): 2/20, Mündliche Bachelorprüfung (vierfach gewichtet): 4/20. MASTER Socom ►

Notenberechnung (6) MASTER Kuwi ► vier benotete Masterseminararbeiten (jeweils einfach gewichtet): 4/20, Masterarbeit im Major (zehnfach gewichtet): 10/20, Schriftliche Masterprüfung im Major (zweifach gewichtet): 2/20, Mündliche Masterprüfung im Major (vierfach gewichtet): 4/20. MASTER Kuwi ►

Notenberechnung (7) MASTER Religion – Wirtschaft – Politik ► vier benotete Masterseminararbeiten (jeweils einfach gewichtet): 4/10, Masterarbeit (fünffach gewichtet): 5/10, Verteidigung der Masterarbeit (einfach gewichtet): 1/10 MASTER Religion – Wirtschaft – Politik ►

Notenberechnung (8) MASTER Weltgesellschaft und Weltpolitik ► Zwei benotete Masterseminararbeiten (jeweils zweifach gewichtet): 4/20, Forschungsarbeit (zweifach gewichtet): 2/20, Masterarbeit (zehnfach gewichtet): 10/20, Mündliche Masterprüfung (vierfach gewichtet): 4/20. MASTER Weltgesellschaft und Weltpolitik ►

Notenberechnung (9) MASTER Soziologie (fachspezifisch) ► Eine Masterseminararbeit Modul Methoden (zweifach gewichtet): 2/30, Eine Masterseminararbeit Modul Theorien (zweifach gewichtet): 2/30, Eine Masterseminararbeit Modul Forschungspraxis (zweifach gewichtet): 2/30, Zwei Masterseminararbeiten sozialwiss. Schwerpunkt (zweifach gewichtet): 4/30, Masterarbeit (fünfzehnfach gewichtet): 15/30, Mündliche Masterprüfung (fünffach gewichtet): 5/30. MASTER Soziologie (fachspezifisch) ►

Zeugnis und Urkunde Zeugnis und Urkunde Zeugnisversand erfolgt ca. Mitte Februar bzw. Mitte Juli Offizielle Verleihung mit einer Diplomfeier im folgenden Semester Der Abschluss beinhaltet ein Diploma Supplement mit detaillierten Angaben zu Ihrem Studium, sowie dem Gutachten der Abschlussarbeit Abschluss ►

Haben Sie noch Fragen? Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! ►