MINDESTSICHERUNG Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung
MINDESTSICHERUNG
Erläuterungen zum Gesetz Anträge sind über die Gemeinde einzubringen! Mitwirkungspflicht der Gemeinden Mitwirkungspflicht der Gemeinden Unverzügliche Weiterleitung Unverzügliche Weiterleitung Krankenversicherung Krankenversicherung
Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt (Aufenthaltstitel, Niederlassungsbewilligung) Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde Scheidungsurteil und Vergleichsausfertigung Sachwalterbeschluss / Vollmacht Mietvertrag und aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibung Nachweis über Wohnbeihilfe (Bezug oder Antragstellung) Notwendige Unterlagen für die Mindestsicherung
Einkommensnachweise Nachweis über Familienbeihilfe Vermögensnachweise Typenschein und Zulassungsschein sämtlicher KFZ Grundbuchauszug aller Liegenschaften / Immobilien E-Card Nachweis der Arbeitssuche Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (ärztlicher Attest) Notwendige Unterlagen für die Mindestsicherung
Höhe Mindestsicherung für Alleinstehende Personen und Alleinerzieher/innen 752,93 für volljährige Personen, die mit anderen Volljährigen im gemeinsamen Haushalt leben (Ehegatten) 564,70 für weitere Erwachsene im gemeinsamen Haushalt 376,47 für das 1. bis 4. Kind 143,06 ab dem 5. Kind 173,17
Überbrückungshilfe Die Auszahlung der Überbrückungshilfe ist durch die Gemeinden und die Bezirksverwaltungsbehörde möglich! ACHTUNG: Überbrückungshilfe ist bei der Mindestsicherung anzurechnen!!!
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!