Gottfried Walter, Herbert Paierl AMS – Gleisdorf/Hartberg aktuelle Arbeitsantrittsförderungen für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen Vernetzungstreffen Job Allianz 30.3.2012 Herzlich Willkommen! Gottfried Walter, Herbert Paierl AMS – Gleisdorf/Hartberg
Förderprodukte Arbeitserprobung/Arbeitstraining Eingliederungsbeihilfe - Land Eingliederungsbeihilfe - Integrationsbeihilfe Integrative Berufsausbildung
Für alle Förderprodukte gilt: Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen regionalen Geschäftstelle (Wohnsitzprinzip) = vor Beginn des Maßnahmeneinsatzes/Arbeitsaufnahme Betreuungsvereinbarung
Arbeitserprobung/Arbeitstraining Arbeitserprobung zur Feststellung der persönlichen Eignung Zielgruppe: Personen mit besonderen Eingliederungsproblemen (am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen) Dauer: max. 4 Wochen
Arbeitserprobung/Arbeitstraining Arbeitstraining zum Erwerb von Arbeitserfahrung und Training von Fähigkeiten/Fertigkeiten bzw. Steigerung der Belastbarkeit bzw. Verbesserung der Arbeitshaltung Zielgruppe: Personen mit besonderen Eingliederungsproblemen (am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen) Dauer: max. 12 Wochen
Eingliederungsbeihilfe - Land WER: alle ArbeitgeberInnen Ausnahme: AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine, Land und Bund WAS: Neueinstellungen von Frauen/Männer Anerkennung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz –Lohnkostenzuschuss (§13 BHG) Vollversichertes Arbeitsverhältnis Mind. 50 % der gesetzlichen od. kollektivvertraglichen Wochenstunden
Eingliederungsbeihilfe - Land WIE VIEL: genaue Höhe wird im Einzelfall festgelegt Obergrenze: monatliches Bruttoentgelt, maximal: Euro 1.100,-- auf Basis Vollzeit (ohne Zulagen, Diäten, SZ etc.) plus 50 % der LNK (Lohnnebenkosten) Pauschale= Bemessungsgrundlage und davon maximal 40 % = € 660.-- WIE LANGE: 9 Monate Weiterförderung durch das Land Steiermark möglich (27 Monate)
Eingliederungsbeihilfe - Integrationsbeihilfe WER: alle ArbeitgeberInnen Ausnahme: AMS, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine, Land und Bund WAS: Neueinstellungen von Frauen/Männer Anerkennung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) Vollversichertes Arbeitsverhältnis Mind. 50 % der gesetzlichen od. kollektivvertraglichen Wochenstunden
Eingliederungsbeihilfe - Integrationsbeihilfe WIE VIEL: genaue Höhe wird im Einzelfall festgelegt Obergrenze: monatliches Bruttoentgelt, maximal: Euro 1.100,-- auf Basis Vollzeit (ohne Zulagen, Diäten, SZ etc.) plus 50 % der LNK (Lohnnebenkosten) Pauschale= Bemessungsgrundlage und davon maximal 40 % = € 660.-- WIE LANGE: 9 Monate
Integrative Berufsausbildung- IBA Ausbildungsschiene für Jugendliche mit Benachteiligungen, die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen nicht in der Lage sind, eine reguläre Lehre zu absolvieren. Zielgruppendefinition: Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss, oder Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oder einer nicht erfolgreichen Vermittlung angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine reguläre Lehrstelle gefunden werden kann.
2 Ausbildungsmöglichkeiten: 1. Verlängerte Lehrzeit 2 2 Ausbildungsmöglichkeiten: 1. Verlängerte Lehrzeit 2. Teilqualifizierung Das Ausbildungssystem ist transparent, d. h. der Wechsel zwischen regulärem Lehrverhältnis, verlängerter Lehrzeit und Teilqualifizierung ist möglich!
Verlängerte Lehrzeit Teilqualifizierung Im Lehrvertrag kann eine bis zu max. 2 Jahren längere Lehrzeit vereinbart werden. Die Lehrausbildung wird mit der Lehrabschlussprüfung abgeschlossen. Teilqualifizierung Die Ausbildung wird individuell auf die Voraussetzungen des/der Jugendlichen abgestimmt, d.h. in der Teilqualifizierung werden nur bestimmte Teile des Berufsbildes eines oder mehrerer Lehrberufe vermittelt. Die Dauer kann zwischen 1 und 3 Jahren betragen. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung (keine Lehrabschlussprüfung)
Grundsätzliche Voraussetzungen für IBA: Bestätigung der Zielgruppenzugehörigkeit. Diese kann nur vom AMS durchgeführt werden. die Begleitung der Jugendlichen durch die Berufsausbildungsassistenz. Vormerkung des Jugendlichen beim AMS Förderbar sind Unternehmen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs- gesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden.
Höhe und Dauer: Verlängerte Lehrzeit max. €302.- mtl. Für max. 3 Jahre Teilqualifizierungslehre max. €302,- mtl. Für max. 2 Jahre Ein Wechsel zwischen den Ausbildungsformen verlängerte Lehrzeit und Teilqualifizierungslehre ist möglich
Anmerkung: Bei einem Wechsel von einer „regulären Lehre“ in die Integrative Berufsausbildung ist eine Förderung seitens des AMS nur möglich, wenn dieser Wechsel innerhalb des ersten Lehrjahres erfolgt.
Kontaktadressen: AMS Feldbach AMS Fürstenfeld AMS Gleisdorf Edmund Hacker, Tel.: 03152/43388-20, E-Mail: sfu.feldbach@ams.at AMS Fürstenfeld Elisabeth Szammer, Tel.:03382/52424-100 E-Mail: sfu.fuerstenfeld@ams.at AMS Gleisdorf Gottfried Walter, Tel.: 03112/2577-100 E-Mail: sfu.gleisdorf@ams.at AMS Hartberg Herwig Mateijka, Tel: 03332/62602-49 E-Mail: sfu.hartberg@ams.at AMS Weiz Herwig Kienreich, Tel. 03172/2374-47 E-Mail.: sfu.weiz@ams.at
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!