Twinning Project RO 2006 / IB / EN / 08

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Twinning Project RO 2006 / IB / EN / 08 “Implementation and enforcement of the environmental acquis focussed on environmental noise - Phase II” Datenbanken – Emissionskataster Teil 3 Dr. Richard Neuhofer TÜV NORD GmbH rneuhofer@tuev-nord.de rneuhofer@t-online.de

07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Dresden – Nord - Beispiel Aktueller 1 Stunden Mittelwert Datum/Uhrzeit SO2 Ozon NO NO2 Benzol 29.08. 14:00 - 15:00 Uhr * - - - - 29.08. 13:00 - 14:00 Uhr * 31 37 38 1.2 29.08. 12:00 - 13:00 Uhr * 20 59 45 1.6 29.08. 11:00 - 12:00 Uhr * 15 57 47 - 29.08. 10:00 - 11:00 Uhr * 14 64 48 - 29.08. 09:00 - 10:00 Uhr * 11 63 50 - 29.08. 08:00 - 09:00 Uhr * 10 76 56 - 29.08. 07:00 - 08:00 Uhr * 8 74 52 2.0 Aktueller 8 Stunden Mittelwert Werte in µg/m3 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Dresden - Beispiel 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Graz - Beispiel Der Emissionskataster Graz dient dazu, die wichtigsten in die Atmosphäre gelangenden antropogenen Luftschadstoffe im Stadtgebiet von Graz zu erheben und zu dokumentieren. Somit erhält man einen Überblick über den Anteil einzelner Emittenten oder Emittentengruppen an der Emission des jeweiligen Schadstoffes. Der Emissionskataster ist funktionell in die Gruppen Verkehr (Straße und Schiene), Haushalte sowie Gewerbe und Industrie unterteilt, wobei die Emissionen der letztgenannten Gruppen den diversen Branchen zugeordnet sind. Erfasst wurden die Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOX), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenwasserstoffe (HC, NMHC, CH4) sowie Staub und Partikel. Für den Kohlenwasserstoff Benzol (C6H6) wurden Werte für die Emittenten Verkehr und Tankstellen erhoben. Emissionen an anderen Luftschadstoffen, wie z.B. Lachgas (N2O), Schwermetallen udgl. liegen nur für einzelne Emittenten vor. 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Graz - Beispiel Zusätzlich wurden auch die Emissionen des klimarelevanten Gases CO2 angegeben. Der erste Kataster für luftverunreinigende Spurengase für die Stadt Graz wurde für das Bezugsjahr 1988 erstellt. Die permanente Reduktion spezifischer Emissionsmengen aufgrund von technischen Weiterentwicklungen, aber auch Veränderungen in der Betriebs- und Wohnungsstruktur führen dazu, dass die absoluten Emissionsmengen einer ständigen Veränderung unterliegen. Daher ist es notwendig, in periodi-schen Abständen den Emissionskataster zu aktualisieren. Durch den Vergleich der beiden Kataster (1995, 1988) lässt sich nun auch eine zeitliche Entwicklung der Emissionssituation verfolgen und die Wirksamkeit gesetzter umweltpolitischer Maßnahmen ableiten. Die Gesamtemissionen ergeben sich als Summe der Einzel-emissionen aus den Bereichen Verkehr, Haushalte sowie Gewerbe und Industrie.  07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Graz - Beispiel    | 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Graz - Beispiel Für die einzelnen Luftschadstoffe tragen die jeweiligen Verursacher unterschiedliche Anteile zur Gesamtemission bei. Einen Überblick gibt Abbildung 2. 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Graz - Beispiel 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Graz - Beispiel Aber auch die Berechnungsmethoden werden weiterentwickelt, sodass für einen Vergleich der Emissionen vergangene Perioden mit den neuen methodischen Ansätzen berechnet werden müssen. Abbildung 3 zeigt die Emissionsent- wicklung zwischen 1988 und 1995, wobei die Emissionen von 1988 mit den aktuellen Modellen ermittelt wurden. Es zeigt sich bei allen erfassten Schadstoffen ein Rückgang der Emissions-mengen. Bei Schwefeldioxid, Kohlenwasserstoffen und Kohlenmonoxid wurden die Schadstoffaus-stöße etwa halbiert. 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Graz - Beispiel 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Graz - Beispiel Betrachtungen und Beurteilung von zeitlichen Entwicklungen liefern eine nützliche und notwendige Aussage darüber , wohin die allgemeine Emissionssituation steuert und ob gesetzte Steuerungsmechanismen auch zu den gewünschten Zielen führen. Zwischen Bezugsjahren ändern sich meistens Aktivitätsdaten, z.B. Fahrleistungen von Fahrzeugen und auch Emissionsdaten z.B. durch den Einsatz verbesserter Technologien. Somit lässt sich auch die zeitliche Entwicklung der Emissionssituation abschätzen. 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Emissionskataster für Lärmdaten (Beispiele) Emissionskataster für Lärmdaten (Beispiele) - „Die Anlagen- und Geräuschdatenbank“ des Umweltbundesamtes - imagine-projekt.org. – Schallleistungspegel - UBA – FE – Bericht 298 51 267 – Spanplatten-Papierfabriken 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

“OUTDOOR - RICHTLINIE” RICHTLINIE 2000/14/EG vom 8. Mai 2000 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND RATES zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräte und Maschinen “OUTDOOR - RICHTLINIE” 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Alte Zertifikate sind seit dem 03. Januar 2002 ungültig! Outdoor-Richtlinie Der Fahrplan: Inkrafttreten 08. Mai 2000 nationales Recht 06. Sept 2002 anwendbar ab 03. Juli 2001 Stufe I bindend 03. Jan 2002 1. Überprüfung 03. Jan 2005 Stufe II 03. Jan 2006 2. Überprüfung 03. Jan 2009 Alte Zertifikate sind seit dem 03. Januar 2002 ungültig! 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Ziele der Richtlinie: Gewährleistung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes Harmonisierung der gemeinschaftlichen Rechtsvor-schriften über Geräuschemissionsnormen von im Freien betriebene Geräten und Maschinen Schutz der menschlichen Gesundheit und des menschlichen Wohles. Folgekosten von Lärm am Arbeitsplatz ≈ 30 Milliarden € pro Jahr in der EU ! 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Nichteinhaltung: Verkaufsverbot in der EU Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen: Harmonisierung der Geräuschemissionsnormen (Geräuschemissionsgrenzwerte) Harmonisierung der Konformitäts-Bewertungsverfahren Harmonisierung der Geräuschangabe auf der Maschine / dem Gerät Sammlung von Daten über umweltbelastende Geräuschemissionen Nichteinhaltung: Verkaufsverbot in der EU 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Die wesentlichen Anforderungen Artikel 12 22 Gerätegruppen, z.B.: Bagger Dumper Radlader Rasenmäher Mobilkrane Müllkompaktoren Kompressoren Artikel 13 41 Gerätegruppen, z.B.: Freischneider Spül-/Saugfahrzeuge Altglassammelbehälter Laubbläser-/Sammler Rollbare Müllbehälter Kehrmaschinen Müllsammelfahrzeuge Genaue Definition der Maschinengruppe (Anhang I) Definierte Vorgehensweise für Messung (Anhang III, Teil B) Statistische Absicherung des Garantiewertes Konformitäts-Bewertungsverfahren nach Anhang VI, VII oder VIII Interne Fertigungskontrolle Anhang V Konformitätserklärung (Artikel 8 + Anhang II) Geräusch-Label + CE-Zeichen anbringen Meldung nach Brüssel + Nationale Stelle Dokumentation für mindestens 10 Jahre 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Installierte Nutzleist-ung / Elektrische Leistung P in kW Geräte-/ Maschinentyp Zulässiger Schallleistungspegel LWA /1 pW in dB(A) Installierte Nutzleist-ung / Elektrische Leistung P in kW Schnittbreite L in cm ab Stufe I 03. Januar 2002 ab Stufe II 03. Januar 2006 Turmdrehkrane 98 + lg P 96 + lg P Schweißstrom- und Kraftstromerzeuger 97 + lg Pel (*) 95 + lg Pel (*) P < 15 99 97 Motorkompressoren P > 15 97 + 2 lg P 95 + 2 lg P Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkanten- schneider L < 50 96 96 50 < L < 70 100 98 70 < L < 120 100 100 L > 120 105 105 (*) Diese Werte können im Leistungsbereich 2 - 10 kW um 1 dB(A) überschritten werden Maschinen, für die Grenzwerte festgelegt werden 3/3 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Konformitäts-Kennzeichnung Wer das CE-Kennzeichen und das Kennzeichen mit dem garantierten Schallleistungspegel an der Maschine anbringt und damit die Konformität mit allen zutreffenden EG-Richtlinien erklärt, steht unter dem Schutz dieser Richtlinien 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Vorgehensweise nach Anhang VII Einzelprüfung Antrag durch den Hersteller an Benannte Stelle Bereitstellung der technischen Unterlagen Benannte Stelle führt Geräuschmessung durch oder lässt messen Benannte Stelle stellt Konformitätsbescheinigung nach Anhang X für jede Maschine einzeln aus Die Messunsicherheit wird nicht berücksichtigt Messwert = Label auf der Maschine 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Vorgehensweise nach Anhang VIII Umfassende Qualitätssicherung Voraussetzung: Hersteller ist nach ISO 9001 zertifiziert Hersteller beantragt bei benannter Stelle Bewertung seines Qm-Systems und schließt Vertrag Hersteller weist nach, dass Qm-System die Überein-stimmung seiner Produkte mit Richtlinie gewährleistet Benannte Stelle bewertet das Qm-System (Fachaudit) Selbstüberwachung unter Obhut der benannten Stelle Hersteller misst selbst, legt K fest, erklärt Konformität (CE) Hersteller meldet Ergebnisse an benannte Stelle Benannte Stelle führt regelmäßig Nachprüfungen durch 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

imagine-projekt.org. – Schallleistungspegel 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de

Erarbeitung von Verwaltungshilfen zur Durchführung der TALärm: Umweltforschungsplan des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Lärmbekämpfung - Forschungsbericht 298 51 267 - Erarbeitung von Verwaltungshilfen zur Durchführung der TALärm: - Emissionsdaten für Anlagen - hier: Spanplattenwerk, Papierfabrik von Olaf-Tobias Strachotta und Dr. Hans-Jürgen Beckmann TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e. V. Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik Leiter Volker Bertram Im Auftrag des UMWELTBUNDESAMTES 07.10.2008 rneuhofer@t-online.de