Rainer Kuhlen German UNESCO Chair in Communications Fachbereich Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz - Deutschland Kooperation,

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Rainer Kuhlen German UNESCO Chair in Communications Fachbereich Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz - Deutschland Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Forschung und Lehre im Informationszeitalter – zwischen Zugangsfreiheit und Privatisierungsanreiz This document will be published under the following Creative-Commons-License: This document will be published under the following Creative-Commons-License:Creative-Commons-License

Der Vortrag verwendet nicht-lineare (hypertextuelle) Darstellungsformen Erscheint auf der Seite ein einfacher Pfeil sollte einfach weitergeklickt werden. Erscheint ein gekrümmter Pfeil sollte dieser angeklickt werden – damit ist ein Teilpfad beendet und man wird zur jeweiligen Übersicht zurückgeführt.

3 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Plagiate

4 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Plagiate lt/putin_nid_26727.html

5 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Plagiate

6 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Plagiate

7 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Plagiate

8 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 In juristischer Hinsicht ist es es eindeutig,....that ideas and facts of themselves cannot be protected aber the architecture or structure or way in which they are presented can be. It is therefore not enough to point to ideas or facts... that are to be found in HBHG [das Gral-Buch] and DVC [das da- Vinci-Code-Buch von Brown]. It must be shown that the architecture or structure is substantially copied. Dieser Vorwurf wurde letztlich zurückgewiesen. Zwar sei deutlich erkennbar, dass einige Stellen aus Browns Buch direkt Entlehnungen bis wörtlich Wiedergaben aus dem Gral-Buch seien, aber das rechtfertige in einer fiktionalen Umgebung nicht den Vorwurf der Copyright-Verletzung. Im Wesentlichen seien, legitimerweise, nur einige Ideen und Fakten übernommen worden, keines läge ein Struktur- oder Architektur-Diebstahl vor. Die Klage wurde entsprechend abgewiesen.

9 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Plagiate

10 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Plagiate

11 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Zugriff auf Wisse n oder auf Information ? Titel in a nutshell geistiges Eigentum Probleme des Zweiten Korbs Kollaborative s Wissens- management eSci eLearn informa- tionelle Selbst- bestimmun g Anreize Schluss Konsequen zen Fragen Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen

12 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen

13 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen entsprechend dem internationalen Sprachgebrauch bevorzuge ich Kollaboration Kollaboration

14 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen wird im Sprachgebrauch her als Teilhabe am politischen Prozess, am Arbeitsleben oder der Teilhabe und Selbstbestimmung von Behinderten verstanden - der hier angebrachte technische Ausdruck ist eher Partizipation

15 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen in diesem Kontext eher ungebräuchlich – wird eigentlich entweder im Gesetz über die Nutzung von Telediensten (TDG) oder § 53 Abs. 7 Rundfunkstaatsvertrag Verwendet – der technische Ausdruck wäre hier Open Access Open Access

16 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen gemeint ist hier zum einen informationelle Freizügigkeit im Gegensatz zu Verknappungsstrategien bei dem Beharren auf der Verwertung des rechtlich gesicherten Eigentums und zum anderen informationelle Autonomie/Selbstbestimmung als Gegensatz zur informationellen Fremdbestimmung bzw. Ausbeutunginformationelle Autonomie/Selbstbestimmung

17 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen Als geistiges Eigentum, trotz der zweifellos bestehenden Verankerung des Begriffs in unserer Rechs- und politischen Ordnung, ein problematischer Begriff (unterschiedlicher Charakter von immateriellen Objekten gegenüber materiellen)

18 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreize Produktion Vermittlung Wissen In Bildung und Wissenschaft spielen monetäre Anreize eine eher untergeordente Rolle gegenüber den Anreizen für eine reputative Anerkennung. Anreize, sofern das Recht sie geben kann, müssten also in Bildung und Wissenschaft, nicht die Verwertung, sondern informationelle Freizügigkeit und Autonomie/Selbstbestimmung stärken.monetäre Anreize

19 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen Produktion müsste in diesem Kontext durch Aneignung ergänzt werden. Lernende/Studierende produzieren in der Regel kein neues Wissen, sondern eignen sich bestehendes Wissen adaptiv an. Produktion (eScience) und Lernen (eLearning) sind zunehmend kollaborative Prozesse. Lernen (eLearning)

20 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen (Informations-)Vermittlung ist auf informationelle Freizügigkeit angewiesen, funktioniert nicht bei starken Verknappungsstrategien. Entsprechende Schranken (Ausnahmeregelungen) für Vermittlung sind bislang nicht im UrhR vorgesehen,

21 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen Wissen wird auf Ideen oder Fakten bezogen. In diesem Verständnis ist Wissen keinesfalls Gegenstand von Urheberrechts- /Copyrights-Regelungen. Geschützt sind allein die Ausdrucksformen von Wissen, verkürzt also: die publizierten, öffentlich gemachten Informationsprodukte.

22 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen (Information) Was aber nutzt die prinzipielle Wissensfreiheit, wenn die Objekte, aus denen das Wissen entnommen werden soll, durch technische Maßnahmen über die Informationsprodukte hermentisch verschlossen sind.

23 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kooperation, Teilhabe und Zugangsfreiheit – Freiheit statt Eigentum als Anreiz zur Produktion und Vermittlung von Wissen Kooperation Teilhabe Zugangsfreiheit Freiheit Eigentum Anreiz Produktion Vermittlung Wissen (Information) Man könnte auch sagen: Wissen ist frei, aber Information (als Möglichkeit des Zugangs zu Wissen) wird zunehmend zum Gegenstand von technisch organisierten und juristisch legitimierten Verknappungsstragien im kommerziellen Verwertungsinteresse.technisch organisierten juristisch legitimierten Problem des Zweiten Korbs Schluss - Thesen

24 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kollaborativ es Wissens- manag ement

25 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Koll aboratives Wissens- management Wissensmanagement im Warehouse-Paradigma verstanden als Koordination des z.B. in einer Forschergruppe oder einer Organisation(seinheit) vorhandenen Wissens zur Unterstützung der Produktion neuen Wissens, steht vor einem Paradigmenwechsel. Dafür hat sich schon Anfang der 90er Jahre nach einem Vorschlag von William Wulf (US - National Science Foundation) der Begriff des Collaboratory (collaboration and laboratory) eingebürgert. Entsprechend spricht man heute vom kollaborativen (auch vernetzten) Wissensmanagement Warehouse-Paradigma Paradigma des kollaborativen Wissensmanagement

26 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Koll aboratives Wissens- management Dieser Wechsel trägt dem Rechnung, dass die Produktion neuen Wissens immer mehr auf dem Diskurs, auf der Kommunikation mit heterogenen, oft genug in getrennten Räumen arbeitenden Partnern beruht – begünstigt natürlich durch die technische Entwicklung, die heute durch die Vernetzungsmöglichkeit im Grid- Ansatz eine neue Dimension gewinnt. Warehouse-Paradigma Paradigma des kollaborativen Wissensmanagement

27 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Koll aboratives Wissens- management Diskurse im kollaborativen Wissensmanagement glücken nur, wenn jeder bereit ist (und dies als Win-win-Situation wahrnimmt), sein Wissen mit anderen zu teilen und in der Lage ist, umfassend und freizügig auf das Wissen der anderen über denen publizierte Informationsprodukte zuzugreifen. Paradigma des kollaborativen Wissensmanagement

28 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Zugriff auf Wissen oder auf Information ?

29 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Zugriff auf Wiss en oder auf Information? Wem gehört Information? nicht: Wem gehört Wissen? Verfügbar ist Wissen nur dann, wenn man Zugriff darauf hat. Zugang zu und Zugriff auf Wissen erfolgen nie direkt, sondern über seine Repräsentationen, die in Form von Informationsprodukten auf den globalen kommerziellen, aber auch offenen freien Informationsmärkten zunehmend verknappt gehandelt aber auch zunehmend frei ausgetauscht werden.

30 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Zugriff auf Wiss en oder auf Information? Wem gehört Information? nicht: Wem gehört Wissen? Zusammen mit der abnehmenden Bedeutung der oralen Kommunikation war die Möglichkeit, vom Wissen, von den Ideen und ermittelten Fakten anderer Kenntnis zu bekommen, an die mediale Repräsentation gebunden. Wir wollen die Ausprägungen medialer Repräsentation Informationsprodukte nennen. Wissen anderer kann nicht direkt aufgenommen werden – jedenfalls solange nicht, wie wir nicht direkten Zugriff zu den Gehirnen anderer haben -, sondern muss immer den Umweg über ein Informationsprodukt nehmen.

31 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Anreize auf Märkten Zwei Märkt e - zwei Norme n? die offenen Kommunikationsräume reguliert durch Markt Technologie Recht reguliert durch Kommunikation Technologie normatives Verhalten zielt ab auf Verwertung zielt ab auf Entwicklung Anreiz : monetäre Anerkennung Anreiz : reputative Anerkennung

32 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 die kommerziellen Informationsmärkte Zwei Märkt e - zwei Norme n? Der Markt entscheidet, welches Wissen unter welchen Bedingungen als Informationsprodukte gehandelt, ausgetauscht werden soll, und die Politik setzt die Rahmenbedingungen, unter denen diese Märkte funktionieren sollen. die Bestimmungen im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte [müssen] angepasst und ergänzt werden, um den wirtschaftlichen Gegebenheiten, z. B. den neuen Formen der Verwertung, in angemessener Weise Rechnung zu tragen

33 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Zwei Märkt e - zwei Norme n? Einerseits: Eine Geschichte der fortschreitenden Privatisierung und Kommerzialisierung von Wissen und Information, d.h. der Umwandlung von öffentlichen Gütern in private. Andererseits: Eine Renaissance der Idee des Commons Sogar: Zweifel an der Berechtigung des Begriffs geistiges Eigentum

34 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Wer kann/darf über Wissen durch die Kotrolle über den Zugriff auf Information verfügen? immer sozial/politisch/normativ bestimmt, durch die jeweiligen Akzeptanzgrade für Regelungen des geistigen Eigentums. partially excludablefreely accessible Balancen technísch abzusichernjuristisch abzusichern auszuhandeln Zugriff auf Wi ssen oder auf Information?

35 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 technísch abzusichern juristisch abzusichern auszuhandeln Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums

36 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Technische Maßnahmen für Lizenzierungsformen Digital Rights Management wird zunehmend im Unterhaltungsbereich verwendet: Musik (kommerzielle Musikbörsen) Videos, Spiele. Klingeltöne: Mobile Telefone,... aber auch bei wissenschaftlicher (kommerzieller) Publikation und der Versorgung mit wissenschaftlicher und ausbildungsbezogener Literatur Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums

37 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Konsequenzen technische Schutzmaßnahmen Die Regelungen zum rechtlichen Schutz von technischen Schutzmaßnahmen (Verbot, diese zum umgehen und entsprechende Umgehungssoftware zu vertreiben) geht auf die beiden WIPO-Verträge von 1996 zurück. IM WCT heißt es: Contracting Parties shall provide adequate legal protection and effective legal remedies against the circumvention of effective technological measures that are used by authors in connection with the exercise of their rights under this Treaty or the Berne Convention and that restrict acts, in respect of their works, which are not authorized by the authors concerned or permitted by law. Entsprechend hat das DMCA die US-amerikanischen Regelungen angepasst. Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums

38 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Technische Schutzmaßnahmen Das DMCA macht allerdings eine Unterscheidung zwischen technischen Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubten Zugriff auf copyright-geschützte Materialien und dem Schutz vor dem Kopieren dieser Materialien. Diese Unterscheidung wurde getroffen, um der Öffentlichkeit im Sinne des fair use weiterhin ein Kopieren copyright- geschützter Materialien zu gestatten, wenn denn die Bedingungen für ein fair use erfüllt sind. Der Zugriff auf copyright-geschützte Materialien ist durch das fair-use-Ptinzip nicht gedeckt. Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums

39 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Technische Schutzmaßnahmen Ansonsten greift der strikte rechtliche Schutz sehr stark in die bisherige Systematik der Urheberrechtsregelungen ein, denn Schranken (exemptions) waren immer anerkannter Bestandteil des Rechts selber. Diejenigen Schrankenbestimmungen, welche gerade dieser prägender Wirkung geistiger Werke Rechnung tragen [gemeint ist die Auswirkung geistiger Werke auf die Allgemeinheit – RK], also im Interesse der Allgemeinheit an Information und geistiger Auseinandersetzung normiert sind, erfahren eine innere, dem Wesen des Urheberrechts selbst entspringend Rechtfertigung und sind in dieser Hinsicht folglich als wesenmäßige Begrenzungen des Rechts anzusehen. Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums Frank Findeisen, Frank: Die Auslegung urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen. Heidelberg, Univ., Diss., 2005.Baden- Baden : Nomos

40 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Technische Schutzmaßnahmen Daher ist es schwer nachzuvollziehen, dass die meisten Schranken außer Kraft gesetzt werden sollen, sobald auf die urheberrechtsgeschützten Materialien eine technische Schutzmaßnahme angebracht ist, die nicht umgangen werden darf, obwohl die Schrankenbestimmungen dies an sich zu lassen. Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums

41 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Technische Schutzmaßnahmen Auf die fatalen Folgen für die Wissenschaftspraxis weist Hilty hin: realistisch betrachtet stehen die Chancen desjenigen, dem nach allgemeinen Regeln Privilegien in Form von Schrankenbestimmungen zugestanden werden, jedoch schlecht, diese im Zusammenhang mit Onlineangeboten je durchsetzen zu können. Beispielsweise wird der Forscher, welcher Informationen über eine wissenschaftliche Onlineda-tenbank bezieht, die im deutschen Recht in § 52a Abs. 1 Nr. 2 UrhG verankerte Schranke also nicht mehr nutzbar machen können. Die Folgen dieser Aushebelung gerade für den Wissenschaftler sind fatal. Denn für ihn ist der privilegierte Zugang zu fachspezifischer Information – dem Rohstoff des Wissenschaftlers – unumgängliche Grundlage dafür, überhaupt darauf aufbauende Forschung zu betreiben, mithin vorhandenes Wissen fortzuentwickeln. Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums Reto M. Hilty: Das Urheberrecht und der Wissenschaftler. Erweiterte und aktualisierte Fassung des Vortrags anlässlich des wissenschaftlichen Symposiums zum 70. Geburtstag von Ullrich Loewenheim am MPI für Geistiges Eigentum vom

42 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Technische Schutzmaßnahmen Auf die fatalen Folgen für die Wissenschaftspraxis weist Hilty hin: Trennung von Inhalt und Form verkommt zur reinen intellektuellen Fiktion, wenn technische Schutzmaßnahmen ins Spiel gebracht werden. Denn wird der Zugang zum Werk technisch abgesichert, ist es nur noch von theoretischem Inte- resse, dass der Rechtsschutz der technischen Schutzmaßnahme eigentlich nur am Urheberrechtsschutz der Form anknüpft; gleichzeitig damit abgesichert wird natürlich auch der Zugang zum Inhalt, mithin dem, was Wissen eigentlich ausmacht. Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums Reto M. Hilty: Das Urheberrecht und der Wissenschaftler. Erweiterte und aktualisierte Fassung des Vortrags anlässlich des wissenschaftlichen Symposiums zum 70. Geburtstag von Ullrich Loewenheim am MPI für Geistiges Eigentum vom

43 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 technísch abzusichern juristisch abzusichern auszuhandeln Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums

44 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums Zeitliche Ausdehnung der IPR-Schutzdauer (unterschiedlich bei der Patent- und Urheber-/Copyright-Regelung) Ausdehnung der IPRs auf (Wissen über) lebende Objekte und Vorkommen in der Natur Ausdehnung der IPRs auf Software (in einer durchaus noch kontroversen Debatte) Einführung spezieller sui-generis-Regelungen, z.B. für Datenbanken

45 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums Senkung der Originalitäts- und Niveauansprüche für geistige Werke Ausdehnung der IPRs auf neue Gegenstände wie Geschäftsmodelle und –verfahren Ausweitung der exklusiven Publikations-/Verfügungsrechte der Urheber/Verwerter

46 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Intensivierung Schutz Geistigen Eigentums Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft, aber auch mit Blick auf die Privatkopie Verstärkung der Schutzmechanismen durch technische Verfahren und gleichzeitig Schutz dieser technischen Maßnahmen

47 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Proble me des Zweiten Korbs UrhR- Novellierun g

48 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 52b (Entwurf) zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Archiven und Museen § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG zur Zulässigkeit elektronischer Archive § 95b UrhG zur Durchsetzung der Privatkopie bei technischen Schutzmaßnahmen § 31a UrhG (Entwurf) zu den unbekannten Nutzungsarten: Archivregelung Änderung des § 53 Abs. 5 UrhG zur Erweiterung des Rechts der elektronischen Archivkopie (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) auf elektronische Datenbankwerke § 49 UrhG zu Elektronischen Pressespiegeln § 52a UrhG zur Verlängerung der Befristung in § 137k § 95b UrhG zur Neubewertung der technischen Schutzmaßnahmen (DRM)52b 53a Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

49 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 52b (Entwurf) zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Archiven und Museen § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG zur Zulässigkeit elektronischer Archive § 95b UrhG zur Durchsetzung der Privatkopie bei technischen Schutzmaßnahmen § 31a UrhG (Entwurf) zu den unbekannten Nutzungsarten: Archivregelung Änderung des § 53 Abs. 5 UrhG zur Erweiterung des Rechts der elektronischen Archivkopie (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) auf elektronische Datenbankwerke § 49 UrhG zu Elektronischen Pressespiegeln § 52a UrhG zur Verlängerung der Befristung in § 137k § 95b UrhG zur Neubewertung der technischen Schutzmaßnahmen (DRM)52b 53a52a Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

50 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 52b (Entwurf) zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Archiven und Museen Angesichts der inzwischen fast flächendeckend an den Hochschulen vorhandenen technischen Netze macht es keinen Sinn, dass Wissenschaftler, Dozenten und Studierende ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen, um in der Bibliothek an speziellen Leseplätzen die elektronischen Materialien einzusehen und sich dazu manuell (wie früher) Notizen zu machen. Befremdlich ist diese Beschränkung auch angesichts der Tatsache, dass selbst in den USA mit starken Copyright-Regelungen ein solcher wissenschaftspraxisfremder Vorschlag keine Akzeptanz finden würde. Hier greifen z.B. auch Studierende (über ihre IP-Identifikation) selbstverständlich auch von ihrer Wohnung aufdie Bestände der Bibliothek zu. Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

51 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 52b (Entwurf) zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Archiven und Museen Problematisch ist auch, dass nicht nur bei diesem Paragraphen (sondern auch bei §§ 52a, 53 und 53a) den Realitäten von Verbundprojekten, bei denen also auch Partner der Wirtschaft beteiligt sind, nicht gebührend Rechnung getragen wird, da auf die Materialien der Bibliotheken nicht mehr zugegriffen werden darf, wenn auch nur indirekt kommerzielle Interessen im Spiel sein könnten. Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

52 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 52b (Entwurf) zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Archiven und Museen Aktionsbündnis : Die Vorgaben der EU-Richtlinie 2001/29/EG sollen dergestalt umgesetzt werden, dass neben Bibliotheken, Archiven und Museen auch Bildungseinrichtungen allgemein im Sinne von § 52b UrhG privilegiert werden sollen. Die Interpretation von on the spot consultation muss auf die campusweite Nutzung über die lokalen Netze der jeweiligen Einrichtung übertragen und als solche explizit vermerkt werden. Der Gesetzgeber muss weiterhin eine Lösung finden, wie die Bestände der Bibliotheken auch dann genutzt werden können, wenn Wissenschaftlerin (politisch gewünschten) Verbundprojekten mit der Wirtschaft zusammenarbeiten. Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

53 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien Die vorgesehene Regelung in diesem Paragraphen, durch den ja eigentlich der elektronische Kopienversand durch Bibliotheksverbundleistungen (wie bei subito) bildungs- und wissenschaftsfreundlichgeregelt werden sollte, ist in so gut wie allen Teilen inakzeptabel. Die Beschränkungauf Post und Fax (als erlaubte Versandform) wird der durch Elektronik bestimmten Wissenschafts- und Ausbildungspraxis überhaupt nicht mehr gerecht. Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

54 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien Was die Beschränkung des Versands elektronischer Materialien auf grafische Dateien angeht, so muss der Gesetzgeber anerkennen, dass dies in der Wissenschafts-praxis keine Lösung ist, nicht nur, aber vor allem in den technischeren Fächern, wo man Materialien oder auch Formeln direkt in die eigenen Texte übernehmen will (was bei grafischen Dateien nicht geht). Die Medienbrüche bei grafischen Dateien behindern die wissenschaftliche Arbeit zu stark. Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

55 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien Höchst problematisch ist es, dass durch diesen Paragraphen den kommerziellen Anbietern quasi einMonopolrecht auf den elektronischen Versand von Dokumenten zugebilligt wird. Abgesehendavon, dass Monopolzuweisungen die Wirtschaft eher davon abhalten, innovative und fürBildung und Wissenschaft attraktive Dienste zu entwickeln, werden zum einen in der Wissenschaft Zwei-Klassen-Gesellschaften entstehen. Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

56 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien Aktionsbündnis : Die geplanten Einschränkungen beim Versand digitaler Kopien durch Bibliotheken sind für Wissenschaft und Bildung völlig inakzeptabel.Vor allem ist nicht nachvollziehbar, dass den kommerziellen Anbietern quasi ein Monopol auf die elektronische Dokumentlieferung für Auszubildende, Lehrerund Wissenschaftler,zudem unabhängig von ihrer Preispolitik, zugestanden werden soll. Die Dokumentlieferungsleistungen der öffentlichen Bibliotheken müssen vielmehr eher verstärkt und rechtlich abgesichert werden. Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

57 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien Aktionsbündnis : Die Beschränkung auf Versand via Post und Fax, wenn ein Verlag pay per view anbietet geht vollkommen an Bedarf und Praxis in Bildung und Wissenschaft vorbei.Der Versand von digitalen Kopien kann standardmäßig als grafische Datei erfolgen, soll aber nicht auf diese beschränkt bleiben. Wenn ein Nutzer aus Bildung und Wissenschaft vollelektronische Kopien wünscht, soll er/sie explizit bestätigen, dass er/sie diese nur für den wissenschaftlichen bzw. ausbildungsbezogenen Gebrauch verwendet und nicht über einen berechtigten Kreis(ent- sprechend den Regelungen in § 52a UrhG) hinaus anderen als elektronische Files zur Verfügung stellt. Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

58 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft Verlängerung der Befristung des § 52a UrhG: Der § 52a, der die öffentliche bzw. teil-öffentliche Bereitstellung von Materialien im Rahmen der sog. Wissenschafts- und Bildungsschranke erlaubt, war im Kontext der ersten Anpassungder Urheberrechtsgesetzgebung (2003) stark umstritten. Vor allem der Börsenverein war strikt gegen eine solche Schranke zugunsten von Bildung und Wissenschaft. Als Kompromisshatte man sich dann auf eine Befristung des § 52a in der jetzigen Form bis Ende 2006 geeinigt. Obgleich § 52a für die Bedürfnisse von Bildung und Wissenschaft viel zu restriktivformuliert ist, würde der vollständige Wegfall eine unerträgliche Rechtsunsicherheit provozieren. Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

59 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft Verlängerung der Befristung des § 52a UrhG Aktionsbündnis : Auch wenn das Aktionsbündnis nicht der Ansicht ist, dass durch § 52a UrhG eine angemessene Bildungs- und Wissenschaftsschranke formuliert wurde, ist der durch § 137k UrhG bedrohte Wegfall dieses Paragraphen mit Ende 2006 gänzlich inakzeptabel. Das Aktionsbündnis schlägt eine Verlängerung der Befristung um 5 Jahre vor, auch um eine wesentliche Verbesserung dieses Paragraphen entsprechend den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft zu erreichen. Pro bleme des Zweiten Korbs UrhR- Novellierung

60 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Schluss Thesen

61 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Schluss Thesen Abwärtsbewegung Chancen für proprietäte Verwertung? Angemessene Modelle Rolle der Mittler Kooperation, Konkurrenz der beiden Märkte

62 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Schluss Thesen Abwärtsbewegung Gesellschaften sind in einer Abwärtsbewegung, wenn sie mehr in die proprietäre private Verwertung bestehenden Wissens investieren als in die Rahmenbedingungen für die Produktion neuen WIssens Abwärtsbewegung Chancen für proprietäte Verwertung? Angemessene Modelle Rolle der Mittler Kooperation, Konkurrenz der beiden Märkte

63 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Schluss Thesen Chancen für proprietäte Verwertung? Die proprietäre private Verwertung von Wissen hat nur dann eine Zukunft, wenn Geschäfts- und Organisationsmodelle (Senkung von Transaktionskosten) entwickelt werden, die elektronischen Umgebungen angemessen. Abwärtsbewegung Chancen für proprietäte Verwertung? Angemessene Modelle Rolle der Mittler Kooperation, Konkurrenz der beiden Märkte

64 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Schluss Thesen Angemessene Modelle Elektronischen Umgebungen sind Modelle angemessen, wenn für sie Prinzipien bestimmend sind, wie freier, nicht technisch verknappter Zugriff kollaboratives Arbeiten ermöglichend Gewinne nicht durch Information an sich, sondern durch Mehrwertleistungen Abwärtsbewegung Chancen für proprietäte Verwertung? Angemessene Modelle Rolle der Mittler Kooperation, Konkurrenz der beiden Märkte

65 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Schluss Thesen Rolle der Mittler Die Rolle der klassischen Mittller (Bibliotheken) wird auch in den Bereichen Bildung und Wissenschaft problematisch, vielleicht beschränkt auf Repository-Leistungen. Sie geraten in eine Zangenbewegung. Bildung und Wissenschaft kümmern sich selber um die Informationsversorgung (green modell of open access) Die freien Angebote der Suchmaschinen/Metadienste greifen vermehrt auf Fachinformation über Die proprietären Dienste der Verlage zielen immer mehr auf die Endnutzer-/Retail-Märkte Abwärtsbewegung Chancen für proprietäte Verwertung? Angemessene Modelle Rolle der Mittler Kooperation, Konkurrenz der beiden Märkte

66 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Schluss Thesen Kooperation, Konkurrenz der beiden Märkte Es werden weiter die beiden (proprietären, privaten und offenen, freien) Informationsmärkte existieren mit stark vernetzten Kooperations- und Konkurrenzbeziehungen. Abwärtsbewegung Chancen für proprietäte Verwertung? Angemessene Modelle Rolle der Mittler Kooperation, Konkurrenz der beiden Märkte

67 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folien (Powerpoint) können (mit Creative-Commons-Lizenz) heruntergeladen werden ausCreative-Commons-Lizenz This document will be published under the following Creative-Commons-License:

68 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 CC als Möglichkeit, informationelle Autonomie/ Selbstbestimmung von Autoren zurückzugewinnen

69 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Authentizität für wissenschaftliche Publikation unabdingbar Daher Ergänzung der CC-Lizenzen um digitale Signatur unabdingbar

70 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kollaborativ es Wissens- manag ement im eLearning

71 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kolla boratives Lernen

72 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kolla boratives Lernen

73 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kolla boratives Lernen

74 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kolla boratives Lernen

75 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kolla boratives Lernen

76 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Kolla boratives Lernen

77 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Open- Access- Verpflichtung Auf Betreiben der Kultusministerkonferenz ist der Vorschlag für eine Anbietungspflicht für Urheber an Hochschulen in die (urheber-) rechtspolitische Diskussion eingebracht worden. Inspiriert durch § 42 Arbeitnehmererfindungsgesetz möchte man Autoren verpflichten, an Werken im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, die im Rahmen einer Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, der Universität ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Ziel ist also eine obligatorische Zweitveröffentlichung in einem Hochschulverlag oder einem Online- Archiv der Hochschule. Gerd Hansen: Urheberrecht für Wissenschaftler – Risiken und Chancen der Urheberrechtsreform für das wissenschaftliche Publizieren Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht München Autoren im Open Access

78 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Open- Access- Verpflichtung Verfassungsrechtliche Bedenken (nach Hansen) Dieses Ansinnen begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Durch eine solche Anbietungspflicht würde massiv in die mit der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) untrennbar verknüpfte Publikationsfreiheit eingegriffen. Wissenschaft ist ohne Mitteilung nicht denkbar. Der Wissenschaftler hat das Recht, über das Ob, das Wo und das Wie der Veröffentlichung seiner Forschungsergebnisse zu entscheiden. Diese Freiheiten würden erheblich eingeschränkt. Gerd Hansen: Urheberrecht für Wissenschaftler – Risiken und Chancen der Urheberrechtsreform für das wissenschaftliche Publizieren Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht München Autoren im Open Access

79 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Reform § 52c UrhG Öffentliche Zugänglichmachung öffentlich finanzierter Lehre und Forschung (1) Zulässig ist es, Werke i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, sechs Monate nach ihrer Erstveröffentlichung zur Informationsteilhabe der Allgemeinheit öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. Für die Zugänglichmachung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Autoren im Open Access Gerd Hansen: Urheberrecht für Wissenschaftler – Risiken und Chancen der Urheberrechtsreform für das wissenschaftliche Publizieren Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht München Vorschlag von Hansen

80 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Reform Die Argumentation von Hansen, dass Wissenschaftsfreiheit unabdingbar mit der Publikationsfreiheit dergestalt verknüpft sein muss, dass zu letzterer auch die Wahl des Publikationsmediums gehört, überzeugt m.E. nicht. Was und wann ein Wissenschaftler publiziert, gehört in der Tat zu beidem – Wissenschafts- und Pubklikationsfreiheit. Dass aber eine Hochschule oder das Land als Arbeitgeber eine Verpflichtung festlegt, primär in einem Open.-Access-Organ zu veröffentlichen – mit der Option, parallel oder nachgeordnet ein proprietäres Organ zu wählen -, kann nicht als unzulässige Einschränkung gewährt werden. Autoren im Open Access

81 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Reform Weiter überzeugt der Vorschlag für einen neuen § 52c nicht. Die Möglichkeit der Zweitverwertung ein halbes Jahr nach der proprietären Publikation, wird ohnehin Verleger Praxis (nach dem Zugeständnis von Elsevier). Der Ansatz müsste radikal verändert werden (wie auch der Ansatz des Drei-Stufen-Test, der heiligen Kuh des Urheberrechts umgedreht werden sollte): nicht die proprietäre Verwertung soll der Regelfall sein, sondern die Open-Access-Publikation, die für einen mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wissenschaftler die Regel sein soll. Diese schließt eine parallele oder zeitlich verzögerte proproetäre Publikation nicht aus. Autoren im Open Access

82 Information Engineering – Universität Konstanz – Freiheit statt Eigentum – Köln 21. April 2006 Reform. Die Herausforderung an die kommerziellen Verlage besteht darin, solche Geschäfts- und Organisationsmodelle zu entwickeln, die ihnen dennoch einen vernünftigen Return of Investment bzw. einen vernünftigen Gewinn ermöglichen. Können sie es nicht, ist die Publikation von mit öffentlichen Mitteln erzeugtem Wissen kein Geschäftsgegenstand für kommerzielle Verlage mehr. Autoren im Open Access