Basel II & Basel III.

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 Präsentation transkript:

Basel II & Basel III

Was ist das ? Basel II & III sind Eigenkapitalvorschriften Vorgeschlagen vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Müssen seit 1. Jänner 2007 von allen in der EU tätigen Kreditinstitute und Finazdienstleistungsinstitute eingehalten werden. Wesentliches Ziel von Basel II ist, die Eigenkapitalanforderungen risikogerechter als bisher zu gestalten. Hintergrund ist der Hauptkritikpunkt an Basel I: Das Regelwerk gab eine kaum differenzierende Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken vor, die das tatsächliche Risiko häufig nur unzureichend abbildete.

Die 3 Säulen In Säule I werden Regelungen für die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen formuliert und der bankaufsichtliche Eigenkapitalbegriff festgelegt. Säule II regelt das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren und Säule III enthält Offenlegungsanforderungen.

Säule 1: Mindesteigenkapitalanforderungen Ziel der ersten Säule ist die genauere und angemessenere Berücksichtigung der Risiken einer Bank bei der Bemessung ihrer Eigenkapitalausstattung. Kreditausfallrisiken Marktpreisrisiken Operationelle Risiken Marktpreisrisiken- Zu den Preisrisiken zählen unvorhergesehene und das erwartete Ergebnis der Bank negativ beeinflussende Änderungen des Wechselkurses, Änderungen von Zinssätzen sowie alle anderen Änderungen von Preisen des Geldmarktes Der Unterschied zu Basel 1 - Die Eigenkapitalanforderungen der ersten Säule erfassen zusätzlich zu den bereits nach Basel I berücksichtigten Kredit- und Marktpreisrisiken erstmals auch operationelle Risiken.

Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Angemessene Identifizierung und Messung der Risiken. Angemessene Ausstattung mit internem Kapital im Verhältnis zum Risikoprofil. Anwendung und Weiterentwicklung geeigneter Risikomanagementsysteme. Die zweite Säule enthält Vorgaben zum bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess (Supervisory Review Process – SRP). Der SRP hat seine Grundlage in der neuen Bankenrichtlinie und stellt Anforderungen an Institute und nationale Aufsichtsbehörden. Kernelemente sind die Etablierung adäquater Risikomanagementsysteme und deren Überwachung durch die Aufsicht

Säule 3: Erweiterte Offenlegung / Marktdisziplin Eigenkapitalstruktur Eingegangene Risiken und deren Beurteilung Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Zur Stärkung der Marktdisziplin enthält die dritte Säule Offenlegungsvorgaben für die Institute. Dem liegt die Erwartung zugrunde, dass gut informierte Marktteilnehmer eine risikobewusste Geschäftsführung und ein wirksames Risikomanagement von Kreditinstituten in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen honorieren beziehungsweise risikoreicheres Verhalten entsprechend sanktionieren. Für die Kreditinstitute ergibt sich daraus ein zusätzlicher Anreiz, ihre Risiken zu kontrollieren und effizient zu steuern.

Basel III Basel III ist die Reaktion des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) auf die Finanz und Wirtschaftskrise ab 2007! Bonität wird durch Rating festgelegt (Beurteilung des Unternehmens und dessen finanzielle Risiken)

Rating Hard-Facts Soft-Facts Sicherheiten Vergabe von Schulnoten 1-5 Bilanzanalyse – Kennzahlen Unternehmen u. Unternehmer

Hard-FaCTS Geschäftsergebnis in % der Betriebsleistung Ertrags-Cash Flow in % der Betriebsleistung Zinsendeckung EK-Quote Gesamtkapitalrentabilität Schuldentilgungsdauer Geschäftsergebnis – kalk. UL) x 100/Betriebsleistung Geschäftsergebnis + AfA – kalk. UL) x 100/Betriebsl Geschäftsergebnis + Zinsenaufwandssaldo – Kalk. UL)/ Zinsaufwand brutto EK + stille Reserven – Abwertung) x 100/(Bilanzsumme – erhaltene Anzahl. + stille Res. – Abwertungen + Leasing)

Soft-facts Managementfähigkeiten Produkt- und Dienstleistungspolitik Kunden- und Lieferantenstruktur Qualität der Planungsrechnung Wirtschaftliches Umfeld Kundenbeziehung/Kontenentwicklung/Infomationsverhalten

Ratingskala 1 Bestes Rating: Zins- u. Tilgungsverpfl. jederzeit erfüllbar, sehr gute EK-Ausstattung 2 Mittelfristig mit zeitgerechter u. vollständiger Erfüllung der Zins- u. tilgungsverpflichtungen zu rechnen. Gute EK-Ausstattung 3 Kfr. keine Störungen der Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu erwarten. Eingeschränkter Finanzierungsspielraum. 4 Sehr schwache Ertragskraft u. nicht geordnete Finanzierungs-struktur. Geringfügige Störungen im Umfeld können zu Verzögerungen bei den Zins- und Tilgungszahlungen führen 5 Ausfall: Zins- und Tilgungsverpflichtungen konnten nicht rechtzeitig und vollständig erfüllt werden.

Grundsätze der Finanzierung von Tourismusbetrieben Großinvestitionen (30 % EK + lfr. FK) Schuldenstand sollte 1,5 Jahresumsätze nicht übersteigen Annuitäten für das FK sollte aus Cash-Flow gedeckt werden können Hoher Schuldenstand sollte wenn möglich in Beteiligungen umgewandelt werden! Als Annuität bezeichnet man: in der Investitionsrechnung eine gleichbleibende regelmäßige Zahlung

Rechtzeitige Planung und Finanzierung Rentabilitätsrechnung Keine Planänderungen nach Auftragsvergabe Vorlaufzeiten müssen mitfinanziert werden Faustregel für Neu- und Anbauten: Gesamtkosten = Rohbau x 4

Danke