EuropÄischen union ORGANE DER Arbeiten mit Objekten: Język Niemiecki Lektor : mgr Małgorzata Pomorska
Das institutionelle Gefüge der EU ist seit ihren Anfängen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals. Rechtliche Grundlage für die Institutionen sind Titel III des EU-Vertrags, sowie der Sechste Teil des AEU-Vertrags. In vielerlei Hinsicht zeigt die EU typische Züge eines föderalen Systems, mit der Kommission als Exekutive und einer zweiteiligen Legislative aus dem Europäischen Parlament als Bürger- und dem Rat als Staatenkammer. Die wichtige Rolle des Rates orientiert sich an dem Konzept des Exekutivföderalismus, das auch die Bundesrepublik Deutschland prägt und weniger auf eine klassische Gewaltenteilung als auf Politikverflechtung abzielt. Im Vergleich mit den Gepflogenheiten in föderalen Nationalstaaten ist in der EU jedoch der Einfluss der unteren Ebene (hier also der Regierungen der Mitgliedstaaten) größer: So werden beispielsweise die Kommissionsmitglieder nicht vom Europäischen Parlament gewählt, sondern von den nationalen Regierungen nominiert und müssen vom Parlament nur bestätigt werden. Eine Besonderheit ist ferner der Europäische Rat, der alle drei Monate stattfindende Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Diese Institution soll nach dem EU-Vertrag die allgemeinen politischen Leitlinien der Union vorgeben. Sie hat damit sehr großen Einfluss auf die Entwicklung der Union, obwohl sie formal nicht in deren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist.
Organe der Europäischen Union EU-Ratspräsidentschaft Das Europäische Parlament Der Europäische Rat Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) Die Europäische Kommision Der Europäische Gerichtshof Der Europäische Rechnungshof
Die nachgeordneten Gremien sind zwei Finanzinstitute: die Europäische Investitionsbank und die Europäische Zentralbank und zwei Ausschüsse: Wirtschafts - Sozialausschuss und Regionausschuss der EU.
Europäisches Parlament ist mit dem Rat als Gesetzgeber tätig übt mit dem Rat die Haushaltsbefuegnisse aus kontrolliert
Europäischer Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt allgemeine Ziele und Prioritäten fest wird nicht gesetzgeberisch tätig
(Minister-)Rat ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig übt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus schließt internationale Verträge
Europäische Kommission ist die „Hüterin der Verträge“ besitzt das alleinige Initiativrecht führt den Haushaltsplan aus handelt internationale Verträge aus
Gerichtshof der Europäischen Union sichert die Einheitlichkeit der Auslegung europäischen Rechts
Europäische Zentralbank ist die Währungsbehörde der Mitgliedstaaten mit dem Euro bildet mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken
Europäischer Rechnungshof prüft die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der EU
ENDE Verfasser: Siuśta Agnieszka Skawiński Marcin Sopyła Klaudia Szczepanik Magdalena Wrona Justyna Ziaja Paulina