Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ♀
A G E N D A Vorstellen des Arbeitskreises Mission Statement Homepage Wen vertreten wir ? Mitglieder Bedeutung der Kontaktfrauen Gesetzliche Grundlagen Dr. M. Grimm: rechtliche Konsequenzen Aufgaben Frauenförderplan Beispiel
A g e n d a 4. Kooperationen: Betriebsrat …… Univ.-Prof. Dr. Maria Rajek Stabstelle für Gender Mainstreaming: Univ.-Prof. Dr. J. Strametz-Juranek Vernetzung mit AK anderer Universitäten & mit dem Ministerium 5. Mitglieder des Arbeitskreises in der Schiedskommission Univ.-Prof. Dr. H. Watzke RA Dr. Helene Klaar 6. Kontaktfrauen eine Liste geht um
Mission Statement Wie im UG 2002 festgehalten, hat der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der MUW die Aufgabe, Diskriminierungen durch Universitätsorgane aufgrund des Geschlechts entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen. Gleichstellung und Frauenförderung müssen ihren adäquaten Niederschlag in strukturbezogenen Entscheidungsprozessen, Personalpolitik, Forschung und Lehre sowie in den Zielvereinbarungen finden. Zur Umsetzung dieses Gesetzesauftrags hat der Arbeitskreis den Frauenförderplan erstellt, welcher vom Senat der MUW approbiert wurde und somit Teil der Satzung ist. Nur die zwei vom Arbeitskreis nominierten Mitglieder der Schiedskommission der MUW haben das Recht, gegen den ein Verfahren abschließenden Bescheid vor dem Verwaltungsgerichtshof Beschwere zu führen. Die 22 Mitglieder und Ersatzmitglieder des Arbeitskreises – davon 2 StudentInnen – kommen den im Frauenförderplan festgelegten Aufgaben in Kooperation mit der Stabstelle des Rekrorates für Gender-Mainstreaming nach.
Vertretung des Arbeitskreises in der Schiedskommission der MUW Herr Univ. Prof. Dr. H. WATZKE, MUW Frau Dr. Helene KLAAR, Rechtsanwältin
Wen vertreten wir? Wissenschaftliches Personal Allgemeines Universitätspersonal StudentInnen
Mitglieder / Ersatzmitglieder Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen Vorsitzende O.Univ.-Prof. Dr. Marianne Springer-Kremser Stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Angela Maria Rajek Mitglieder Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christine Mannhalter Ersatzmitglieder O.Univ.-Prof. Dr. Veronika Fialka-Moser O.Univ.-Prof. Dr. Margit Pavelka
Personengruppe der UniversitätsdozentInnen, der Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb Mitglieder Ao. Univ.-Prof. Dr. Maria Rajek Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrike Willinger Ass. Prof. Dr. Wolfgang Happak Ao. Prof. Dr. Christine Kurz Ersatzmitglieder Ao. Univ.-Prof. Dr. Henriette Walter Ao. Univ.-Prof. Dr. Gertraud Heinz-Peter Ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Herneth Ao. Univ.-Prof. Dr. Hildegard Greinix
Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals Mitglieder Erika Arzberger Anna Bolovich Gabriele Boehm Regina Smyczko Ersatzmitglieder Gerda Bernhard Anneliese Karwan Hemma Kojetinsky Gabriele Waidringer StudentInnen Yann Diesinger Michaela Gruber
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Vorsitzende: o.Univ.Prof.Dr.Marianne Springer-Kremser Sekretariat: Elisabeth Harapatt,Spitalgasse 23 Ebene 01 Termine nach Tel Anmeldung 40160/11402 Home-page: MUW – Organisation – Gremien- Arbeitskreis
K o n t a k t f r a u e n §§ 35 – 38 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes Zweck: Breite Basis und rasche Informationsweitergabe vor Ort an jenen Einrichtungen, an welchen die Quote – 40% - noch nicht erreicht ist. Bestellung: im Konsens mit den jeweils an dieser Klinik Beschäftigten. Kann auch durch die Vorsitzende erfolgen - auf die Dauer von 5 Jahren - Verpflichtung zur Verschwiegenheit auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Kontaktfrauen Die nominierten Kontaktfrauen mögen sich melden an: elisabeth.harapatt@meduniwien.ac.at
Themen des Frauenförderplanes A. Allgemeine Bestimmungen (§ 1 – 6) B. Forschung (§ 7,8) C. Lehre (§ 9 – 10) D. Frauenforschung und Genderstudies (§ 12,13) E. Studierende (§14 – 16) F. Personal- und Organisationsentwicklung (§ 17 – 32) G. Arbeitsumfeld und Schutz der Würde am Arbeitsplatz (§ 33 – 36) H. Infrastruktur und Aufgaben von Einrichtungen zur Gleichstellung, Frauenförderung und Gender Studies (§ 37 – 41) I. Budgetangelegenheiten und Anreizsysteme (§ 42, 43) J. Umsetzung (§ 44) K. Schlussbestimmungen (§ 45 – 47)