Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 1 Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften.

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 Präsentation transkript:

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 1 Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 2 Themenübersicht  Verantwortliche im Arbeits- & Umweltschutz  Unfallversicherungsschutz  Gefahrstoffverordnung  Unterweisungsfilm  Persönliche Schutzausrüstung  Sicheres Verhalten im Labor  Verhalten & Maßnahmen in Notfällen

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 3 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz (Gesetzliche Unfallversicherung) Thomas Anders-Wilberg Dezernat 1, SG Arbeitssicherheit & Umweltschutz

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 4 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit) Umweltschutz Schutz der “umgebenden Welt” eines Unternehmens vor den schädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Schwefelsäure beim Abfüllen nicht ins Grundwasser gelangen lassen Schutz der Personen in einem Unternehmen (Einrichtung) vor gesundheitsschädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Verhütung von Augenverletzung durch Schutzbrillentragepflicht beim Abfüllen von Schwefelsäure Begriff : “Arbeits- & Umweltschutz” ► ►

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 5 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Arbeits- /Umweltschutz wird in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt z.B.  Chemikaliengesetz  Gefahrstoffverordnung  Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)‏  Unfallverhütungsvorschriften  Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz  Richtlinien (z. B. Laborrichtlinie)‏  Merkblätter, Sicherheitsratschläge usw.

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 6 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Adressaten der gesetzliche Vorgaben aus dem “Arbeits- & Umweltschutz” Personen die einen Bereich verantwortlich leiten (Vorgesetzte) z.B. - Leiter der Einrichtung - Leiter eines Fachbereichs - Weisungsberechtigte Personen (Praktikumsleiter/ Laboraufsicht ) Personen die in der Einrichtung einer versicherten Tätigkeit nachgehen (Unterstützungspflicht der Versicherten) ► ► z.B.- Mitarbeiter - Studenten - Auszubildende

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 7 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Verantwortliche Personen im Arbeits- und Umweltschutz Präsident gesamte Hochschule Vizepräsidentingesamte Verwaltung Dekanin/Dekan gesamter Fachbereich Professorin/Professor jeweils im sachlich- personellen - Professurvertreter /-in Bereich ( z. B. Labor,Werkstatt ) - Lehrbeauftragte - wissenschaftliche Mitarbeiter durch Delegation

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 8 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten ( 1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind….. Pflichten der “Versicherten”

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 9 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz (Gesetzliche Unfallversicherung)

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei ► Besuch von Vorlesungen/ Seminaren in der Hochschule ► Besuch von Hochschule- und Staatsbibliotheken ► von der Hochschule organisierten und durchgeführten Exkursionen ins Ausland

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei ► Tätigkeiten in Studierendenselbstverwaltung (ASTA, Fachschaft) ► sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (z. B. Exkursionen)‏ ► Teilnahme am offiziellen Hochschulsportprogramm ► sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Nicht unfallversichert sind ► Studienarbeiten zu Hause ► Private Studienfahrten ► Private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause ► Private Aktivitäten auf dem Hochschulgelände Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz „… da war schon seit heute morgen diese Wasserlache vor der Laborzeile….“ Versicherte Tätigkeit + Äußere Einwirkung Verletzung Versicherter Unfall (Arbeits-/ Wegeunfall) Versicherungsfall:i Unfall im Sinne des SGB V II :

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Ursachen von Arbeitsunfällen  Technische Ursachen  Organisatorische Ursachen  Personelle Ursachen Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz „… ich wollte nur schnell ein neues Becherglas holen und rutschte plötzlich aus….“

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, ► Jeden Arbeits- und Wegeunfall melden ► Unfallmeldebogen beim Fachbereichssekretariat erhältlich ► Abgabe des Bogens im Fachbereichssekretariat ► evtl. werden Unfallursachen von Arbeitsunfällen untersucht Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz „… dabei knickte ich mit dem Fuß um….“

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Warum ist die Meldung eines Arbeits – bzw. Wegeunfall für den Betroffenen so wichtig ? Gesetzliche Krankenkassen und gesetzliche Unfallversicherungen haben unterschiedliche Leistungen und Aufgaben Die gesetzliche Unfallversicherung hat dabei den umfassenderen Leistungsumfang. ► ►

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Informieren Sie darüber bitte direkt ihren Betreuer ! (Dozenten/ Laborleiter / Parktikumsleiter etc. ) Entstandene Gefahrstellen können so frühzeitig erkannt und unwirksam gemacht werden, damit keiner zu Schaden kommen kann. Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden ! Sie bemerken eine Gefahrstelle, eine unsichere Arbeitssituation ? ►

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Haben Sie Fragen ?

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg, Viel Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB GHS EU Deutschland Quellen: Rechtsvorschriften Unfallverhütungs- vorschriften REAC H CLP Gefahrstoff- verordnung Chemikalien- gesetz UmgangRegistrierung & Ein- stufungsverpflichtung Kennzeichnung Berufsgenossen -schaft Chemie Gesetzliche Unfall- versicherung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Laborordnung/ Betriebsanweisungen

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB  Regelungen zur Einstufung von Gefahrstoffen  Regelungen zur Kennzeichnung und Verpackung  Herstellungs-/Verwendungsverbote  Beschäftigungsbeschränkungen  Abgabe des Sicherheitsdatenblatts  Umgangsvorschriften Inhalte der Gefahrstoffverordnung

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen,  die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen,  aus denen bei Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können,  die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen (CMR, Allergien, Langzeitvergiftung mit Organschaden)

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB GHS = Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Mindestanforderungen an ein Kennzeichnungsschild nach GHS: Produktidentifikatoren (chemischer Stoffname) Gefahrenpiktogramme: GHS Signalwort (GEFAHR, ACHTUNG) Gefahrenhinweise, H-Sätze (Hazard Statements) z.B. verursacht schwere Augenschäden Sicherheitshinweise, P-Sätze (Precautionary Statements) z.B. Augenschutz tragen Nennmenge/-volumen Angaben zum Lieferanten Ergänzende Informationen, z.B. Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Produktidentifikatoren Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Nennmenge Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Gefahren- hinweise H-Sätze Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sicherheits- hinweise P-Sätze Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Lieferant Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Signalwort Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Gefahrenpiktogramme Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Quelle: Physikalisch- chemische Gefahren Umwelt- gefahren Gesundheits- gefahren Explosiv Entzündlich entzündend Korrosiv Komprimierte Oxidierend Gase gewässergefährdend Sehr Giftig Gesundheitsgefahr Gesundheitsgefahr Ätzend Giftig CMR CMR Reizend „Obere“ Kategorie „Untere“ Kategorie Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB CMR-Stoffe C = karzinogen  Krebserzeugend M = mutagen  erbgutverändernd R = reproduktionstoxisch  fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1: nachgewiesenermaßen krebserzeugend beim Menschen Kategorie 2: erwiesenes Tierkanzerogen mit möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen Kategorie 3: ernstzunehmende Verdachtsmomente eine krebserzeugende Wirkung am Versuchstier

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beein- trächtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen. H350: Kann Krebs erzeugen. H340: Kann genetische Defekte verursachen. H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen. krebserzeugend erbgutverändernd reproduktionstoxisch Kategorie 3Kategorie 2Kategorie 1 CMR-Stoffe

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Wo erhält man Informationen über Gefahrstoffe???  Sicherheitsdatenblätter (werden vom Hersteller mitgeliefert bzw. Internet)  Gefahrstoffkennzeichnung (also direkt auf der Chemikalienverpackung)  Versuchsdurchführungen  Betriebsanweisungen  Gestis-Stoffdatenbank (  Merck- und IGS-Datenbank  Fachliteratur (z. B. Römpp)

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Hygienemaßnahmen  Keine Kleidung und Taschen lagern (Spinde im Flurbereich! Getrennt von Laborkleidung!)  Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung  Zutrittsverbote beachten  Nicht Rauchen, Essen und Trinken  Keine Lebensmitteln/Getränke lagern  Nach Beendigung der Laborarbeit sind die Hände stets gründlich mit Wasser und Haut schonenden Handreinigungsmittel zu waschen  Vor und nach dem Praktikum Hautschutzmittel benutzen

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Persönliche Schutzausrüstung ist VOR Betreten des Laboratoriums anzuziehen. Schutzbrille tragen, wenn erforderlich! Keine Kontaktlinsen! Grundsätzlich Kittel tragen! Baumwolle, auf keinen Fall Kunstfasern! (schwerste Brandwunden möglich!) Beim Arbeiten stets geschlossen halten! Waschen nicht vergessen! Trittsichere und geschlossene Schuhe tragen! Persönliche Schutzausrüstung

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Keine teure und keine Bekleidung aus Kunstfasern tragen (elektrost. Aufladung)! Keine kurzen Röcke oder kurze Hosen tragen! Mit Chemikalien Verschmutze Kleidung ist sofort zu wechseln  Für Notfall eine komplette Garnitur Ersatzkleidung bereithalten! Tragen von Ringen, Ketten usw. vermeiden! Kopfbedeckungen nur aus schwer entflammbarem Material und enganliegend Lange Haare nicht offen tragen! Persönliche Schutzausrüstung

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Schutzhandschuhe gegen Kälte und Hitze chemikalienbeständige Schutzhandschuhe: bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen, sehr giftigen, kanzerogenen, reproduktionstoxischen, mutagenen Stoffen In Zweifelsfällen Schutzhandschuhe benutzen! Je nach Gefahrstoff, geeignete und intakte Schutzhandschuhe tragen! Schutzhandschuhe dienen nur als Spritzschutz! Persönliche Schutzausrüstung

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sicheres Verhalten im Labor  Nie allein im Labor arbeiten  Sicherheitsvorschriften einhalten  Verantwortung für sich und andere übernehmen  Auf Ordnung und Sauberkeit achten  Neckereien und Späßchen unterlassen  Gravierende Erkrankungen, Handikaps, Allergien und Schwangerschaft anzeigen

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sicheres Verhalten im Labor  Arbeitsunfälle anzeigen  Unterweisungen fordern  Verbots-, Gebots- und Warnsymbole beachten  Nach Praktikumsende Arbeitsplatz sichern (Gas, Wasser, Strom)

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Sicherheitseinrichtungen Digestorium Not- und Augendusche ABC- und CO 2 - Feuerlöscher Löschsand, Löschdecke Erste-Hilfe-Kasten Not-Aus Aufsaugmaterialien

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Arbeiten mit Gefahrstoffen Keine Sorglosigkeit Vor dem Umgang über die Gefahren Informieren Sämtliche Gefäße sind mit Inhalt zu beschriften Entnommene Chemikalien niemals zurück in den Vorratsbehälter geben!

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Verminderung der Abfälle in dem nur die benötigten Mengen für den Versuch entnommen werden Abfälle Deaktivieren und gemäß der Entsorgungseinrichtungen im Labor entsorgen Arbeiten mit Gefahrstoffen

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB  In Behältern aus geeignetem Material Behälter dürfen nicht zur Verwechselung mit Lebensmittel führen  Anzahl der Behälter auf unbedingt notwendiges Maß beschränken  Nur in täglicher erforderlicher Menge für Handgebrauch am Arbeitsplatz  Brennbare Flüssigkeiten (Lösemittel) für Handgebrauch nur in Behältern von 1 Liter Nennvolumen Aufbewahrung von Gefahrstoffen

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB  Säuren/Laugen-Schränke  Sicherheitschemikalien- oder -gasschränke  Giftige, sehr giftige, mutagene, kanzerogene, reproduktionstoxische Stoffe nur unter Verschluss lagern  Keine Lagerung in Digestorien Lagerung von Gefahrstoffen

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Abfüllen und Transport  Gefahrstoffe nur im Abzug um- und abfüllen  Feste Stoffe mit einem sauberen Spatel entnehmen.  Flüssigkeiten immer umfüllen - nicht mit Pipetten entnehmen  Bei enghalsigen Gefäßen Trichter benutzen, auf Entweichung achten.  Stopfen einer Flasche immer umgedreht auf den Tisch legen.  Glasbehälter nur mit geeigneten Hilfsmitteln transportieren (z. B. Eimer)

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Umgang mit Geräten/Maschinen Vor Benutzung über besondere Sicherheits- maßnahmen (Betriebsanweisung/ Personal) informieren Vor Benutzung Geräte und Anlagen auf einwandfreien Zustand prüfen Defekte Geräte/Maschinen nicht verwenden, der weiteren Nutzung entziehen Bei Störungen: Stromkreis sofort unterbrechen (Not-Aus-Taste/Stecker ziehen) und auf Gefahren hinweisen

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Verhalten im Erste-Hilfe-Fall Ruhe bewahren! Verletzten aus Gefahrenbereich bergen Laborpersonal sofort unterrichten Notruf absetzen Erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Dabei immer auf Selbstschutz achten!!

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Notruf absetzen über  W er meldet?  W o ist es passiert? (Etage, Raum usw.) Hochschulstandort unbedingt angeben!! RHEINBACH!  W as ist passiert?  W ie viele Menschen sind verletzt?  W elche Art von Verletzungen?  W arten auf Rückfragen!! Erst dann auflegen!!

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Erste Hilfe- Maßnahmen: Feststellen des Bewusstseins Nicht ansprechbarAnsprechbar Notruf Atemkontrolle Atmung vorhanden Atmung nicht vorhanden Atmung nicht vorhanden Atmung vorhanden HLW (Herz-Lungen- Wiederbelebung, 30 zu 2) Atemkontrolle - stabile Seitenlage - Maßnahmen nach Notwendigkeit - Kontrolle der Vitalfunktionen Maßnahmen nach Notwendigkeit: - Blutstillung - Schockbekämpfung Quelle: Auffinden eines Notfallpatienten bis der Arzt kommt

Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Maßnahmen bei Gasausbruch  Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ist höchste Vorsicht geboten  Kein Licht (Funkengefahr) anschalten, kein Feuer zünden  Haustechniker/Pforte benachrichtigen  Ansonsten Hausalarm zur Evakuierung des Gebäudes auslösen

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Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB Download in LEA  Praktikumsunterlagen General Chemistry bzw. Allgemeine Chemie

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