Juristische Informations- und Arbeitstechnik Eine Vorlesung von Ass. Prof. Mag. Dr. Peter Jordan Institut für Zivilrecht Universität Innsbruck Juristisches.

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Juristische Informations- und Arbeitstechnik Eine Vorlesung von Ass. Prof. Mag. Dr. Peter Jordan Institut für Zivilrecht Universität Innsbruck Juristisches Zitieren II. (Stand Montag, 29. April 2013) Allgemeine Regeln Zitieren von Rechtsnormen Entscheidungen Juristischer Fachliteratur

Juristische Informations- und Arbeitstechnik SS 2013 Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck Folie 2 / 11 Ein wesentliches Merkmal des wissenschaftlichen Arbeitens ist also die Bezugnahme von Texten aufeinander. Wissenschaftliche Texte werden stets im Kontext anderer Veröffentlichungen produziert und rezipiert. Ihre Wissenschaftlichkeit wird häufig daran gemessen, inwieweit der Verfasser die einschlägige Literatur kritisch verarbeitet und dargestellt hat. Das Zitat erlaubt es, die Urheberschaft von Ideen zu überprüfen. Damit ist es Ausweis von Wissenschaftlichkeit. 1.Werner Schweibenz, Virtuelles Handbuch Informationswissenschaft: onlineonline 2.Oder ???? Online2Online2 3.Zitiert von Jan Sramek, in Jahnel/Sramek, NZR, S 4, Zitieren und formatieren, Wien 2012, 4.??? Warum zitieren ?

Juristische Informations- und Arbeitstechnik SS 2013 Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck Folie 3 / 11 Kenntlichmachung der Urheberschaft der geistigen Arbeit anderer (§§46 ff UrhG) Vermeidung von Plagiaten (§ 74 Abs 2 UG,, Universitätsgesetz 2002) Ermöglichung des raschen Auffindens der Quellen, auf die Bezug genommen wird Bei juristischen Texten: Verweis auf Rechtsdokumente, auf Rechtstexte und Entscheidungen von Behörden Funktion des Zitats

Juristische Informations- und Arbeitstechnik SS 2013 Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck Folie 4 / 11 AZR Friedl, Gerhard [Begr.] Dax, Peter [Hrsg.], Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, 7. Aufl, 2012, NZR: Jahnel/Sramek, Neue Zitierregeln, 2012 Keiler/Bezemek, leg cit, 2. Aufl, 2010 Zitiermaster (RIDA)Zitiermaster Zitierregeln nachschlagen

Juristische Informations- und Arbeitstechnik SS 2013 Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck Folie 5 / 11 Wörtliches Zitat: Unveränderte Wiedergabe eines von einem Dritten verfassten Textes oder Textausschnitts, oder Ausschnitt einer mündlich gehaltenen Rede –zB zum Schluss betonte der Vortragende nochdass Zitate ohne Kennzeichnung … jedenfalls ein Plagiat darstellen [können]. Sinngemäße Wiedergabe: Gedankengang eines Dritten wird mit eigenen Worten wiedergegeben –Belegstelle angeben, bei mehreren Seiten f oder ff Eigenzitat: publizierter eigener Gedankengang muss angegeben werden –Doppelverwertung einer Seminararbeit: Eigenplagiat! Arten von Zitaten

Juristische Informations- und Arbeitstechnik SS 2013 Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck Folie 6 / 11 Dem Zitat oder der sinngemäßen Übernehme zugeordnet wird die Fundstelle (Quelle) zugeordnet Juristische Publikationen im deuten Sprachraum: Fußnote: Quellenverweis im Chicago Style –Quellennachweis im Fließtext: Harvard style –Endnoten Auf korrekte Positionierung achten! (Sinn!) Die Fußnote

Juristische Informations- und Arbeitstechnik SS 2013 Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck Folie 7 / 11 Österreich –Bundesrecht –Landesrecht –Sonderfälle Verweise auf bestimmte Paragraphen Gesetzesmaterialien Europa Diese Regeln werden sinnvollerweise in der Hilfe zur Online-Prüfung eingefügt, also im Kontext der Anwendung! Zitierregeln für Rechtsnormen

Juristische Informations- und Arbeitstechnik SS 2013 Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck Folie 8 / 11 Österreich –Unveröffentlichte Entscheidungen –Leitsätze (Rechtssätze) –Sonderfälle –Glossierte Entscheidungen Europa Diese Regeln werden sinnvollerweise in der Hilfe zur Online-Prüfung eingefügt, also im Kontext der Anwendung! Zitierregeln für Entscheidungen

Juristische Informations- und Arbeitstechnik SS 2013 Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck Folie 9 / 11 Beiträge (Aufsätze) –Fachzeitschriften –Festschriften –Sammelwerke –Kommentare –Internet-Dokumente Selbständige Werke Monografien Kommentare Diese Regeln werden sinnvollerweise in der Hilfe zur Online-Prüfung eingefügt, also im Kontext der Anwendung! Zitierregeln juristischer Fachliteratur

Juristische Informations- und Arbeitstechnik SS 2013 Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck Folie 10 / 11 RIDA * RDB * Lexis-Nexis Online Lindeonline RIS * EU-Recht: Eur-Lex * & Curia-DB (EuGH) deutsches Recht: Juris & Beck online In der Online-Prüfung werden nur diese * Datenbanken verwendet! Genaueres in der letzten Vorlesung zu online-Prüfung! Die wichtigsten juristischen Datenbanken

Juristische Informations- und Arbeitstechnik SS 2013 Ass.Prof. Dr. Peter Jordan, Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck Folie 11 / 11 Online Nachschlagewerk zur Zitierweise Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !