Sonderpädagogischer Förderbedarf Zusammengefasst von OSR SD Brigitte Geyer ASO/SPZ Hollabrunn Koliskoplatz 7 02952-3308 310013@noeschule.at www.spzhollabrunn.ac.at 2013
Sonderpädagogischer Förderbedarf Bezug: Rundschreiben des LSR f. NÖ Nr. 19/2008 vom 14. 10. 2008: Richtlinien für Differenzierungs- und Steuerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Fest-stellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
§ 8 Schulpflichtgesetz 1985: SPF liegt vor, wenn SchülerInnen infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volksschule, NMS oder PTS nicht folgen können.
Ungenügende Schulleistungen ohne Bestimmungsmerkmal der Behinderung – kein SPF Körperbehinderung alleine ist kein Kriterium – Befreiung von der Teilnahme einzelner Gegenstände (WE, BSP) Alle Möglichkeiten der Förderung vorher ausschöpfen
Abklärung: sorgfältiges förderdiagnostisches Vorgehen Einholung von Gutachten Grundsätzlich innerhalb der Grundstufe I (3 Jahre)- frühzeitige Beratung durch das SPZ, die SPZ-Leiterin Bloßes Nichtbeherrschen der Unterrichtssprache kein Kriterium Bei Lernbehinderung: mindestens 1x Wiederholung einer Schulstufe. Wenn bei Wiederholung wieder keine Aussicht auf positive Leistungen , dann Antrag stellen SPF betrifft den Schüler, die Schülerin als Gesamtpersönlichkeit, bezieht sich nicht auf einzelne Gegenstände Gutachten des Sonderpädagogen, der Sonderpädagogin, der SPZ-Leiterin
BSI und SPZ –Leiterin entscheiden nach welchem Lehrplan unterrichtet wird, auch in einzelnen Gegenständen möglich Bei psychischer Behinderung: nach VS, NMS, ASO, PTS-Lehrplan
Möglichkeit der Abstufung in einzelnen Gegenständen bis zu 2 Schulstufen, auch Möglichkeit der Aufstufung – Bericht des Klassenlehrers, der Klassenlehrerin, entsprechende Elterninfo , mit Konferenzbeschluss SPF ist keine unveränderbare Größe oder Diagnose
Die Feststellung eines SPF stellt eine bedeutsame Maßnahme für den Bildungsweg eines Schülers, einer Schülerin dar, die eine sorgfältige Überprüfung und Abwägung nötig macht.
Wer stellt den Antrag auf SPF? Eltern oder der Schulleiter, die Schulleiterin Gutachten des Sonderpädagogen, der Sonderpädagogin, der SPZ-Leiterin kein Elterneinverständnis nötig, aber Info Schulpsychologisches Gutachten braucht Einverständnis der Eltern
SchülerInnenzahlen bei Integration : Laut NÖ Pflichtschulgesetz von 2007 Volksschule: 3 – 5 SchülerInnen 20 (Kannbestimmung) 3 – 4 höchstens 24 5 22 1 – 2 24(Kannbestimmung) NMS: max. 6 SchülerInnen 3 – 4 24 Jeder weitere Schüler bzw. Schülerin vermindert die KlassenschülerInnen-Höchstzahl um 1.
Rundschreiben des LSR f. NÖ 18/2008 vom 14. 10. 2008: Richtlinien für die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsstandards im integrativen Unterricht von Schülern mit SPF
Heterogenes Klassenbild möglich – versch Heterogenes Klassenbild möglich – versch. Lehrplanstufen , bessere Ressourcenausschöpfung Wenig räumliche Aussonderung – max. 25% der gesamten Unterrichtszeit Unterrichtszeit des KV sollte in der Integrationsklasse der NMS mindestens der halben Lehrverpflichtung entsprechen Unterricht in I-Klassen soll binnendifferenziert und nach Möglichkeit nicht in Leistungsgruppen erfolgen
LehrerInnenteam soll möglichst klein gehalten werden, max. 8 Lehrkräfte KV kann auch Sonderpädagoge sein Wenn keine geprüften Sonderpädagogen zur Verfügung stehen, Förderung von Erwerb sonderpädagogischer Zusatzqualifikationen Bündelung von Ressourcen an einzelnen Standorten ist vorzuziehen, hat Vorrang vor wohnortnaher Einzelintegration Schüler, Schülerin ist an die Schule zuzuweisen, wo er/sie am besten gefördert werden kann!
Neuer ASO-Lehrplan gilt ab 1. 9. 2008 , damit verbunden „Individuelle Förderpläne, Pädagnostikbögen“ abrufbar: www.cisonline. at spz.noeschule.at sonderpäd.schule.at
Rundschreiben des LSR f. NÖ vom 9. 10. 2008: Richtlinien: „Individuelle Förderpläne, Pädagnostikbögen“
Für jede Schülerin, jeden Schüler mit SPF zu erstellen Ersetzt nicht die Jahresplanung 6 – 8 Wochen nach Schulbeginn zu erstellen, verpflichtend Prozesshafte Begleitung während der gesamten Schullaufbahn Ist im Team zu erstellen Teil der Unterrichtsvorbereitung, Reflexion mindestens 2x jährlich Soll während der Unterrichtszeit in der Schule aufliegen, am Ende des Unterrichtsjahres an zuständige Schulleitung zur Verwahrung
Kontrolle: Schulleitung, Schulaufsicht, sonderpädagogische Unterstützung durch SPZ-Leiterin 2 Schwerpunkte herausarbeiten, vergleichbar mit Gesundheitsbogen Abrufbar unter: www.cisonline.at spz.noeschule.at sonderpäd.schule.at
S P F Spezielle Pädagogische Förderung