Überblick und Wiederholung e-Justice in der EU

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 Präsentation transkript:

Überblick und Wiederholung e-Justice in der EU Mag. Thomas Gottwald Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz thomas.gottwald@bmj.gv.at

Agenda für 4. Juni 2009 Zahlen, Organisation, Geschichte Verfahrensautomation Justiz Poststraße Elektronische Akteneinsicht Mahnverfahren Elektronischer Rechtsverkehr Urkundenarchive Ediktsdatei e-Justice in der EU

Justiz-Organisation Oberster Gerichtshof 4 Oberlandesgerichte 140 Bezirksgerichte Generalprokuratur 4 Oberstaatsanwaltschaften 16 Staatsanwaltschaften ca. 11.300 Justizbedienstete (nach Köpfen) davon 7.400 bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften davon 1.700 Richter und 200 Staatsanwälte davon 3.400 Mitarbeiter in 28 Haftanstalten Budget 2008 Ausgaben > 1.000 Mio. Euro Einnahmen > 750 Mio. Euro IT-Budget: 36 Mio. Euro 71,3%

Übersicht IT-Justiz

Anfallszahlen 3,5 Millionen neue Fälle im Jahre 2008 51 verschiedene Verfahrensarten Zivilverfahren (über 750.000) Exekutionsverfahren (über 1.100.000) Strafverfahren (über 100.000) Staatsanwaltschaftliche Verfahren (über 600.000)

Entwicklung des IT-Einsatzes in der Justiz 1980 Grundbuch 1986 Mahnverfahren 1987 Zivilverfahren am Bezirksgericht 1990 Firmenbuch, Elektronischer Rechtsverkehr 1992 Vollstreckungs- und Verlassenschaftsverfahren der Bezirksgerichte, Zivilverfahren am Landesgericht 1995 Insolvenz-, Pflegschafts-, Rechtsmittelverfahren 1996 Strafverfahren am Bezirksgericht, Staatsan- waltschaftliches Verfahren 1997 bis 2002 Redesign der Verfahrensautomation (komplette Erneuerung) 2000 Ediktsdatei im Internet (Insolvenzsachen) 2003 bis 2005 Erweiterungen der Verfahrensautomation und der Ediktsdatei 2006 Elektronische Urkunden an Firmenbuch und Grundbuch 2007 WebERV, IT zum EU Mahnverfahren 2008 Nachhaltigkeitsprojekt VJ

Verfahrensautomation Justiz Geschäftsregister Protokollierung der verfahrenswesentlichen Umstände bei Gericht (Verfahrensschritte) vor ADV: Führung dieser Register in Handbüchern ("händische Registerführung") heute: elektronische Führung mittels besonderer Software (= Verfahrensautomation Justiz) Geschäftssparten (51 Gattungen) Einheitliche Anwendung für alle Geschäftssparten und Gerichte in Österreich

Funktionen und Schnittstellen Gebühren Register GUI Sozial-Versich. Abfrage Namens- Abfrage Online Hilfe Integrierte Text-Verarb. VJ Statistik Poststraße Elektronischer Rechtsverkehr Ediktsdatei im Internet Externe Abfrage

Poststraße Poststraße im Bundesrechenzentrum in Wien zentrale Druck- und Versendestelle gesammelte Druckaufträge aller Gerichte Österreichs automatischer Ausdruck automatische Kuvertierung Bereitstellung zur Versendung hoher Rationalisierungseffekt

eAkteneinsicht - Einstiegsmaske

eAkteneinsicht Die elektronische Akteneinsicht ist der externe Zugriff auf die in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) gespeicherten Daten durch Parteien und ihre Vertreter. Fälle des Zivilverfahrens beim Bezirksgericht und Landesgericht Fälle des Exekutionsverfahrens Fälle des Verlassenschaftsverfahrens (nur für Gerichtskommissäre) Abfragegebühr 0,20 Euro

Insgesamt 46,3 Millionen Fälle 55 % über eAkteneinsicht abrufbar Anzahl der derzeit gespeicherten Fälle: Insgesamt 46,3 Millionen Fälle (7,075.000 auf der aktiven Datenbank) (39,277.000 auf der Archivdatenbank) 100 % vom Gericht und 55 % über eAkteneinsicht abrufbar

Zulässigkeit einer Mahnklage 30.000 Euro Gesamtstreitwert 4.000 Euro Anwaltspflicht nur reine Geldforderungen Fälligkeit Schlüssigkeit Klagbarkeit keine Gegenforderungen Wohnsitz des Beklagten im Inland und nicht unbekannt

VJ - Automationsunterstütztes Mahnverfahren Abbuchung und Einziehung der Gerichtsgebühren vom Kläger oder Klagevertreter Zustellung des Zahlungsbefehls an den Beklagten über die Poststraße Zustellung eines Verbesserungsauftrages an den Klagevertreter (elektronisch möglich) Fristüberwachung (4 Wochen Einspruchsfrist) Überwachung der Vollstreckbarkeit Übernahme der Klagsdaten in das Register Verknüpfung zum Namensverzeichnis (bundesweite Abfrage möglich)

Europäisches Mahnverfahren - Unterschiede Grenzüberschreitend Nicht obligatorisch Einbringung postalisch oder künftig elektronisch Keine Anwaltspflicht Keine Wertgrenze Keine außervertraglichen Ansprüche Keine Anwendung in der Verfahrensautomation Justiz  IT-Projekt mit Deutschland

Ablauf des Europäischen Mahnverfahrens Antrag langt bei Gericht ein Form A Prüfung des Antrages Erlass eines Zahlungs- Vervollständigung Form B Befehls Form E Vorschlag Form C Zurückweisung Form D Zustell- anstand Abwarten der Einspruchsfrist Kein Einspruch wird Einspruch erhoben Form F Vollstreckbar- Eröffnung eines erklärung kontradiktorischen Form G Verfahrens rechtskräftiger andere Titel Entscheidung

Europäisches Mahnverfahren – Formulare

Europäisches Mahnverfahren – IT-Projekt Deutschland: IT-Erfahrung im automationsunterstützten Mahnverfahren Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Mahnverfahren Konzentration auf ein Gericht (Amtsgericht Wedding) langjährige Zusammenarbeit mit IBM Deutschland Österreich: Nationales Mahnverfahren und EU Mahnverfahren ähnlich Wiederverwendung der Verfahrensautomation Justiz Unterstützung durch Bundesrechenzentrum langjährige Zusammenarbeit mit IBM Österreich

Europäisches Bagatellverfahren Parallel Bagatellverfahren (Small-Claims-Verordnung) Beschluss der Verordnung des europäischen Rates der Justizminister vom 13. Juni 2007 Einheitliches Europäisches Zivilverfahren Grenzüberschreitende Forderungen bis 2.000 Euro Reguläres kontradiktorisches Verfahren Nicht obligatorisch Kein Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren Keine Rechtsanwaltspflicht Keine unangemessenen finanziellen Belastungen In Kraft seit 1. Januar 2009

Abgrenzung des Europäischen Mahnverfahrens Nationales Mahnverfahren Europäisches Bagatellverfahren Europäisches Mahnverfahren

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) - Definition Der ERV ist die Papierlose, strukturierte, elektronische Kommunikation, im Wege von Übermittlungsstellen, zwischen Parteien und Gerichten/Staatsanwaltschaften und umgekehrt Ersetzt die Kommunikation mit Papier und ist dieser rechtlich gleichwertig Nicht zu verwechseln mit Übermittlung im Faxweg oder mit der Übermittlung durch einfaches E-Mail Verpflichtend für Rechtsanwälte und Notare seit 1. Juli 2007

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) 2008 > 5.000 Teilnehmer Rechtsanwälte, Notare (64 %) Banken, Versicherungen öffentliche Institutionen elektronische Eingaben 3,1 Mio. eEingaben > 85 % der Klagen an Bezirksgerichte > 60 % der Vollstreckungsanträge 3,9 Mio. eZustellungen 1,6 Mio. Aktenzeichen-Rückmeldungen 8,6 Mio. Dokumente! 8,6 Mio Sendungen, das sind: 3,1 Mio Eingaben, das entspricht mehr als 85 % der Mahnklagen und mehr als 65 % der Exekutionsanträge; 3,9 Mio elektronische Sendungen über den Rückverkehr; 1,6 Mio Aktenzeichen-Rückmeldungen

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) Teilnehmer Gericht Übermittlungs- stellen Bundesrechenzentrum

Vorteile des Elektronischen Rechtsverkehrs Entfall der Dateneingabe und korrekte Daten (Personal) schnell, kostengünstig (Zeit, Porto, Papier) 7 Tage/Woche, 24 Stunden/Tag strukturierte Daten: Weiterverarbeitung Sicherheit: automatische Protokollierung aller Schritte rechtsverbindliche Bestätigung der Einbringung Schriftsätze sind jederzeit auffindbar Höhere Qualität der Schriftsätze

Einführung elektronischer Urkundenarchive 2005 Körperschaften des öffentlichen Rechts Justiz Originalfiktion Der in diesen Archiven gespeicherte Dateninhalt gilt bis zum Nachweis des Gegenteils als Original der Urkunde – unabhängig davon, wie die Urkunde errichtet wurde. Transportfunktion Können von Berechtigten abgerufen werden und werden mit Archivsignatur versehen Sicherungsfunktion Urkunden können durch Archivsignatur über Jahrzehnte authentisch zur Verfügung gestellt werden Revisionssicheres Langzeitarchiv 27

Urkundenarchive von Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 91c GOG) hoheitlich geführt Speicherung elektronisch errichteter Urkunden eingescannter Urkunden von Urkunden, die für den elektronischen Urkundenverkehr mit den Gerichten bestimmt sind andere öffentliche oder private Urkunden Notariat: in das Geschäftsregister einzutragende Urkunden grundsätzlich nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Ausstellers Archivsignatur fortgeschrittene elektronische Signatur Zugang erlaubt: elektronische Einsichtnahme Herstellung von Papierausdrucken

Archive Justiz - § 91d GOG

Urkundensammlungen der Justiz 2008 622.558 abgefragte Urkunden – gesamt € 0,70 Abfragegebühr pro Dokument 365.204 abgefragte Urkunden aus der Urkundensammlung des Firmenbuchs 257.354 abgefragte Urkunden aus der Urkundensammlung des Grundbuchs Anteil elektronisch übermittelter Dokumente aus COURTDOC: 60% Einsparungen (Personal, Papier, Porto, Lagerung) von € 1,-- pro Dokument

Verrechnungs-stellen eDoc + Archivsignatur Doc ID Doc ID Antrag + Doc ID COURTDOC Firmenbuch Grundbuch E lektronischer R echts V erkehr

Edikte: Publikation wichtiger Entscheidungen Früher Edikte an der Amtstafel

Jetzt Edikte im Internet: www.edikte.justiz.gv.at

Ediktsdatei Ersatz der Amtstafel durch rechtsverbindliche Publikation gerichtlicher Entscheidungen im Internet siehe "www.edikte.justiz.gv.at" Alle gerichtlichen Veröffentlichungen im Insolvenzverfahren - "Insolvenzdatei" Gerichtliche Versteigerungen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken inklusive Kurzgutachten, Bild und Lageplan 95 %-ige Verringerung der Publikationskosten von ca. 1.000 auf ca. 50 Euro beim typischen Insolvenzfall Parteien profitieren von Kostenreduktion

e-Justice Portal Grenzüberschreitende Kommunikation e-Justice in der EU e-Justice Portal Grenzüberschreitende Kommunikation Austausch von Daten bis Ende 2009 in Betrieb Inhalte (zB Insolvenzregister, Strafregister, FB, GB, Videokonf., EU-MV …)

www.justiz.gv.at www.ris.bka.gv.at www.edikte.justiz.gv.at www.sdgliste.justiz.gv.at thomas.gottwald@bmj.gv.at