Unterweisung für den sicheren Umgang mit Lasereinrichtungen Auszug aus der Foliensammlung
Wirkung der Laserstrahlung Wellenlängen- bereich Wirkung auf das Auge Wirkung auf die Haut 100-315 nm Hornhautentzündung Sonnenbrand, beschleu- nigte Alterung Excimer-Laser UV 315-380 nm Linsentrübung verstärkte Pigmentierung He-Ne-Laser 380-780 nm Verletzung der Netzhaut Dunkelung von Pigment, Verbrennungen sb.L 780-1400 nm Linsentrübung, Verletzung der Netzhaut Verbrennungen Nd-YAG-Laser Hochleistungs- dioden-Laser IR 1400-3000 nm Linsentrübung, Verbrennung der Hornhaut CO2-Laser 3000-100000 nm Verbrennung der Hornhaut
Wirkung der Laserstrahlung - Auge Eintrittspupille: D=7mm Laser Abbildung: D=15µm Beispiel: Eine Energiedichte von 1mW/cm2 (etwa 50% des Grenzwertes eines Lasers der Klasse 2) an der Eintrittspupille wird verdichtet zu 200 W/cm2 auf der Netzhaut !
Wirkung der Laserstrahlung - Haut Da im Wellenlängenbereich unterhalb von 400 nm und oberhalb von 1400 nm keine natürliche Bündelung stattfindet, kann die Haut wesentlich höhere Expositionen vertragen als das Auge. Die biologischen Wirkungen variieren zwischen schwachem Sonnenbrand, starker Blasenbildung bis zur Verkohlung der Haut in Abhängigkeit von der Laserleistung und der Bestrahlungsdauer.
Schutz vor Laserstrahlung Laserstrahl abschirmen Laserbereich abgrenzen Laserleistung auf tat- sächlich benötigte Energie abschwächen Wirkungskreis des Laserstrahles meiden Persönliche Schutz- ausrüstung benutzen
Organisatorische Schutzmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen Lasereinrichtung Klasse 1M 2 2M 3A 3R 3B 4 Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellen Laserbereich Grenzen festlegen, u.U. zeitlich begrenzen (Wartung) Laserschutzbrillen bei Beobachtung direkter Strahl immer erforderlich, Raumhelligkeit anpassen Laser-Justierbrillen bei Beobachtung direkter Strahl Einschränkungen beachten, Raumhelligkeit anpassen Schutzkleidung bei Gefährdung Zugangsbeschränkung Warnschilder, zeitlich begrenzen Unterweisung erforderlich