Anti-Doping-Fortbildung 2008 des NRIV Hannover, 03.08.2008 M. Gärtner
Was ist eigentlich Doping? Ursprung - Starker Schnaps der Einheimischen in Südafrika - Übernahme des Begriffes von den Buren und später den Engländern: Getränke mit stimulierender Wirkung - Erste dokumentierte „Anwendung“ 1899 als eine Mischung aus Opium und Narkotika, die Pferden in Rennen verabreicht wurde - Erster „offizieller Fall“: 13.07.67; Tour de France, Mont Ventoux, Tom Simpson; gestorben an einer Mischung aus Alkohol und Amphetaminen - 1968 bei der Olympiade in Mexiko erste Dopingkontrollen
Was ist eigentlich Doping? Definitionen: 1. Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes in den Körperflüssigkeitsproben (Urin/Blut/...) 2. Anwendung oder Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffes oder einer verbotenen Methode 3. Verweigerung oder das Unterlassen einer Dopingkontrolle ohne zwingenden Grund 4. Verstoß gegen die Meldevorschriften
Was ist eigentlich Doping? 5. Heimliche Beeinflussung der Dopingprobe 6. Besitz eines verbotenen Wirkstoffes/Hilfsmittels oder einer verbotenen Methode auch durch das „Hilfspersonal“ des Sportlers 7. Verkauf oder Weitergabe von verbotenen Wirkstoffen 8. Deutschland: Teilnahme an einem Wettkampf während einer Sperre
„Eigenleistungen“ von Kaderathleten (Mit-)Führen eines Sportlergesundheitspasses Aktuelle „Positivliste“ bei Arztbesuchen mitführen (Aktualisierung i.d. Regel einmal jährlich) Bei Kaderathleten erfolgt der sofortige Ausschluß aus „öffentlichen“ Fördermaßnahmen bei Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen neben der obligatorischen Sperre
Sinn der Antidopingfortbildung PRÄVENTION (Vorbeugung/Aufklärung) Verpflichtung seit Anfang 2007 für Kaderathletinnen und Kaderathleten zur einmal jährlichen Teilnahme an einer Antidopingfortbildung
Die Dopingkontrolle Theoretisch Dopingkontrollen für D und C-Kaderathleten auch außerhalb des Wettkampfbereiches möglich Praktisch Kontrollen bei Wettkämpfen (insbes. Deutsche Meisterschaften) Dopingkontrolle in der Regel in Form einer Urinprobe (75 ml); Blutprobenabnahme nur durch Arzt erlaubt
Beispiele für verbotene Substanzen Anabolika Hormone wie Erythropoeitin und Wachstumstumshormone Glukokortikoide ß2-Agonisten (Asthmasprays); ggf. vor Anwendung medizinische Ausnahmegenehmigung besorgen (Formular TUE) ß-Blocker (zur Beruhigung) Stimulanzien wie Amphetamine und Kokain Diuretika (Maskierungsmittel) Insulin
Kontaktadressen NADA (Nationale Antidopingagentur); www.nada-bonn.de; Tel. 0228/812920 LSB-Niedersachsen - sportmedizinisches Zentrum (0511/16747470) - Referat Leistungs-/Spitzensport (0511/126820 NRIV-Antidopingbeauftragter ; M. Gärtner; katrin.michael.gaertner@web.de Tel. 05137/94702