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Teil II Grundlagen zu Doping im Schnelldurchlauf

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Präsentation zum Thema: "Teil II Grundlagen zu Doping im Schnelldurchlauf"—  Präsentation transkript:

1 Teil II Grundlagen zu Doping im Schnelldurchlauf
Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

2 Wortursprung „Doping“
"Doop" (Afrikaans, 18. Jh) Ursprung des Begriffs: Südafrikanisches stark stimulierendes, alkoholisches Getränk "Dope" 1889 erstmals in einem englischen Lexikon erwähnt: Zur Leistungs- steigerung im Pferderennsport Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter Quelle: LMH München

3 Geschichte des Dopings
Bereits in der Antike wurden bei Sportwettkämpfen stimulierende Substanzen eingesetzt, um Vorteile im Wettkampf zu erzielen. Vermutlicher Einsatz in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit Wiederbeginn der Olympischen Spiele bis Ende der 60er Jahre. Es gab keine einschränkenden Regeln/Verbote. In den 60er Jahren kam es zu einigen Todesfällen im Radrennsport, durch die Einnahme von Stimulanzien (Amphetamine). Die ersten Antidopingregeln wurden von den Sportverbänden gegen die Anwendung von Stimulanzien und Narkotika im Wettkampf ausgesprochen. Dieses Verbot wurde im Laufe der Jahre auf weitere Substanzklassen erweitert. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter Quelle: DSH, Köln

4 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Dopingopfer Tom Sipmson verstarb während einer Tour de France Etappe hinauf zum Mont Ventoux. Er hatte Amphetamine zu sich genommen. Die Siebenkämpferin Birgit Dressel verstirbt an Multiorganversagen nach der verbands-ärztlichen Verordnung von Doping. Der Österreicher Andreas Münzer verstirbt an Organversagen. Er hatte jahrelang Dopingmittel zu sich genommen. Marco Pantani verstarb an einer Überdosis Kokain. Der Tour de France Sieger von 1999 wurde schon vorher häufig des Dopings bezichtigt. Florence Griffith-Joyner erlitt einen Schlaganfall. Sie wurde nie des Dopings überführt. Die Spekulationen über die Wunder Sprinterin hörten aber nie auf. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

5 Medizinische Folgen von Doping
Akne Bei Anabolikamissbrauch bilden sich schwerste Entzündungen, schmerzhafte entzündete Knoten und Fistelgänge. Häufig bleiben, im Unterschied zu den meisten anderen Akneformen, Narben zurück. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

6 Medizinische Folgen von Doping
Gynäkomastie ist die Vergrößerung der Brustdrüse beim Mann. Eine Ursache ist die Umwandlung von zugeführtem Testosteron (als Anabolika), im Fett- und Muskelgewebe mittels des Enzyms Aromatase in Östrogen. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

7 Medizinische Folgen von Doping
Hirsutismus Sehr häufig beobachtete Krankhafte vermehrte Körperbehaarung vom männlichen Typ bei Frauen. Vermännlichung der weiblichen Genitalorgane (Klitorishypertrophie), männliche Glatzenbildung, Amenorrhö, Stimmveränderung. Junge Frau Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

8 Medizinische Folgen von Doping
Gefäßerkrankungen Verengung der Blutgefäße mit den typischen Folgen wie Bluthochdruck, Arteriosklerose, Herzinfarkt und Hirnschlag. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

9 Medizinische Folgen von Doping
psychische Abhängigkeit, Depressionen, Schlafstörungen Beklemmungszustände, Halluzinationen Suchtgefahr überhöhter Blutdruck, Kreislaufschock, Atemlähmung Koordinations-/ Konzentrationsstörungen Bewusstseinsstörungen Leberschäden, schlechte Blutfettwerte Potenzstörungen, Hodenverkleinerung, weniger Spermien Chronische Aggressivität Wachstumsstopp bei Jugendlichen Thrombosen, Lungenembolie Krebs (Brust-, Prostata-, Leberkrebs) Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

10 Sehr gute interaktive Darstellung unter www.highfive.de
Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

11 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Legitimation Am wurde die World Anti-Doping Agency (WADA) in der Rechtsform einer Stiftung schweizerischen Rechts gegründet. Stifter ist das Internationale Olympische Komitee (IOC). Der WADA Code geht auf die Kopenhagener Konferenz zurück. Abgesichert und zur Einhaltung verpflichtet werden die Staaten seit 2003 durch die UNESCO Konvention. Ein internationales Übereinkommen wurde 2005 verabschiedet und 2007 durch die BRD ratifiziert. 2007 wurde der WADA Code überarbeitet und trat zum in Kraft. Die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) ging aus der „Ständigen Kommission zu Überwachung der Doping-Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe“ des DSB hervor. Sie ist eine selbständige privatrechtliche Stiftung und wurde am 15. Juli 2002 in Bonn gegründet und ist seit rechtskräftig. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

12 Definition des Begriffes Doping
NADA Code 2009 ARTIKEL 1 Doping wird definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer der nachfolgend in Artikel 2.1 bis Artikel 2.8 festgelegten Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

13 Artikel 2 Verstöße gegen die ADB
2.1 Vorhandensein einer verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der Probe eines Athleten (jährliche neue Liste) 2.2 Der Gebrauch (incl. Versuch) der verbotenen Substanz/Methode 2.3 Weigerung der Probenentnahme 2.4 Verstoß gegen Meldepflichten 2.5 Manipulation des Dopingkontrollverfahrens 2.6 Besitz verbotener Substanzen/Methoden 2.7 Inverkehrbringen (incl. Versuch) verbotener Substanzen/Methoden 2.8 Verabreichung (incl. Versuch) verbotener Substanzen/Methoden Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

14 Artikel 4 Die Verbotsliste
Die Verbotsliste wird jedes Jahr neu herausgegeben Unterscheidung in Substanzen und spezifische Substanzen sowie Methoden Alle verbotenen Substanzen mit der Ausnahme von Anabolika, Hormonen sowie einigen Stimulanzien sind als “Spezifische Substanzen“ definiert. Es sind in der Regel Substanzen, die in alltäglichen Medikamenten vorkommen können. Wenn eine Athletin bzw. ein Athlet oder eine andere Person nachweisen kann, wie eine Spezifische Substanz in den Organismus gelangt ist und dass mit dieser Substanz nicht beabsichtigt war, die sportliche Leistung zu steigern oder eine leistungssteigernde Substanz zu maskieren, kann die Regelsperre von zwei Jahren herabgesetzt werden (NADA-Code, Art. 10.4). Die Strafe kann in diesem Fall von einer Verwarnung bis zu zwei Jahren Sperre reichen.   Ableitung der jährlichen „Beispielliste zulässiger Medikamente“ NADA Med als Infoquelle Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

15 NADA Code und DKV Anti-Doping Bestimmung §§
18 Artikel plus 8 Anhänge 1 Begriffsbestimmungen 2 Kommentare 3 Verbotsliste 4 Standard für Meldepflichten 5 Standard für Dopingkontrollen 6 Standard für medizinische Ausnahmegenehmigungen 7 Standard für Datenschutz 8 International standard for laboratories [+Verfahrensordnung für die Administrative Überprüfung von Meldepflicht u. Kontrollversäumnissen (VAÜ)] in Analogie zum NADA Code Übertrag auf den DKV: 2 Anhänge 1 Begriffsbestimmungen 327 Seiten Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

16 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
...deshalb Finger weg von jeglichen Alleingängen!!! Denn die Regeln sind undurchschaubar und nicht selbsterklärend. Es ist Expertenwissen notwendig. Man muss sich der Fallstricke bewusst sein. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

17 Dopingfallen - Medikamente
Vor Einnahme fremder Medikamente unbedingt mit gut informiertem Arzt oder NADA Rücksprache halten. Hausapotheke: eine große Gefahr sind ähnlich klingende Namen von Mitteln: Bsp: Mucosolvan ≠ Spasmo Mucosolvan [Clenbuterol] Rhinopront Spray ≠ Rhinopront Kapseln o. Saft [Phenylephrin] Wick Formel 44 ≠ Wick Medi Nait [Ephedrin] Medikamente aus dem Ausland können trotz gleichem Namen andere Wirkstoffe enthalten. Hilfe über NADAmed oder „Beispielliste zulässiger Medikamente“ Jeder Sportler sollte eine NADA Doping Card bei seiner Krankenversicherungskarte mitführen. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter Quelle: NADA, Bonn / DSH, Köln

18 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Dopingfallen Mohnkuchen Der Verzehr von nur einem Stück Mohnkuchen kann zu einem positiven Dopingbefund über mehrere Tage führen. Das liegt an der variablen Morphindosis im handelsüblichen Mohnsamen. Cannabis Seit 1999 ist der Stoff nur im Wettkampf verboten. Der Konsum von Cannabis ist möglicherweise noch wochenlang, je nach Konzentration auch monatelang nachweisbar. Eine positive Wettkampfkontrolle kann also auch möglich sein, wenn Cannabis lange vorher konsumiert wurde. Auch durch Passivrauchen ist möglicherweise ein positiver Kontrollbefund möglich. Eine Probe wird allerdings nur positiv bewertet, wenn sie den Grenzwert von 15 ng/ml im Urin übersteigt. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

19 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Dopingfallen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) NADA warnt grundsätzlich vor der Einnahme. Verschiedene NEM können mit Dopingsubstanzen verunreinigt sein. Ausländische Präparate z. B. unter den Namen Chrysin, Guarana, Tribulus Terrestis können dem Dopingverbot unterliegende Wirkstoffe enthalten. Bei asiatischen Tees muss auf Beimengungen von Ephedrin geachtet werden. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter Quelle: NADA, Bonn / DSH, Köln

20 Dopingfallen – verunreinigte Sportnahrung
Land verunreinigt Niederlande 25,8% Österreich 22,7% England 18,9% USA 18,8% Italien 14,3% Spanien 13,8% Deutschland 11,6% Belgien 6,7% Frankreich Wo wurden die meisten mit Anabolika verunreinigten Nahrungsmittel gefunden? Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter Quelle: DSH, Köln

21 Dopingfallen – NEM / Kölner Liste
Es ist eine Liste von Nahrungsergänzungsmitteln mit minimiertem Dopingrisiko. Dies bedeutet nicht, dass Produkte, die auf der Kölner Liste veröffentlicht werden, grundsätzlich frei von Prohormonen bzw. Anabolika oder Stimulanzien sind. Es ist keine Empfehlung an Sportler, ein Nahrungsergänzungs-mittel zu nutzen. Unser Interesse liegt ausschließlich im Bereich der Aufklärung! Die Sinnhaftigkeit des Einsatzes der verschiedenen Produkte muss jeweils auf das einzelne Produkt und Individuum bezogen geprüft werden. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

22 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Sportlerfrühstück Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter Quelle: Institut für Biochemie der DSHS Köln

23 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
NADA Testpools Registrierter Testpool (RTP) von der ICF gemeldeten Kaderathleten, DKV Topteam & A Kader (KR/KS), „Red Flags“ Nationaler Testpool (NTP) B Kader (KR/KS) Allgemeiner Testpool (ATP) CP, S Kader (KR/KS), sowie alle sonstigen Bundeskader der geförderten nichtolympischen Sportarten (WW) [KR=Kanu Rennsport, KS=Kanu Slalom, WW=Wildwasser Abfahrt] Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

24 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Meldepflichten Whereabout-Information (RTP+NTP) Wohn- bzw. Übernachtungsadresse sowie regelmäßige Aktivitäten (z.B. Schule, Uni, Arbeitsplatz, Training, Wettkampftermine sowie die jeweils dazugehörige Adresse) Ein-Stunden-Regelung (RTP) Täglich eine Stunde zwischen 6 und 23 Uhr, in der der Athlet, an vorher benannten Ort, anzutreffen ist ADAMS Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

25 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Meldepflichten Adresse und Rahmentrainingsplan (nur ATP) Meldung der aktuellen Adresse mit der Telefonnummer und den Rahmentrainingsplan [Formular der NADA] Info über Karriereende an NADA Athleten des ATP unterliegen somit keinen Abmeldepflichten, können aber jederzeit unangemeldet kontrolliert werden. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

26 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Strikes Ermahnung für Kontrollversäumnisse innerhalb der Ein-Stunden-Regel sowie für Meldepflichtversäumnisse, also der verspäteten, unvollständigen oder falschen Angaben der Whereabouts. 3. Strike innerhalb von 18 Monaten, wird ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre von ein bis zwei Jahren führen kann. Mindestens jedoch 1 Jahr. Strikes von verschiedenen Organisationen (WADA, NADA sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

27 Wer wird kontrolliert? RTP NTP NTP Nationaler Testpool ATP ATP
Aufenthaltsinforma-tionen und 1h-Regelung in ADAMS RTP „IRTP“ Ca.600 „High Risk“- Sportarten Ca.1200 Aufenthaltsinforma-tionen in ADAMS NTP NTP Nationaler Testpool Allg. (Adress-) Angaben Rahmentrainingspläne ATP Allgemeiner Testpool ATP Keine Pflichten Allg. Wettkampfsport Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

28 Sanktionen gegen Einzelpersonen
1. Verstoß: Strafmaß ist sehr variabel - von Verwarnung bis hin zu lebenslanger Sperre, je nach Grad des Verschuldens 2. Verstoß: genauer Rahmen per Tabelle geregelt 3. Verstoß: immer lebenslange Sperre Zusätzlich: - Annullierung der Ergebnisse im Wettkampf - Aberkennung von Preisgeldern - Teilnahmeverbot an Wettkampf- u. Trainingsmaßnahmen - Rückforderung sämtlicher Zuschüsse, der letzten beiden Jahre, durch das BMI - Einbehalten von künftiger finanzieller Unterstützung Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

29 Einzelfallgerechtigkeit Beweislast und Beweismaß
Verschuldensvermutung vs. Strict Liability [Strict Liability: verschuldensunabhängige Haftung - für die Sanktionierung ist kein Beweis für ein schuldhaftes Handeln notwendig. Es wird nicht geprüft, ob die verbotene Substanz vorsätzlich oder fahrlässig eingenommen wurde.] heute früher Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

30 Kontroll- und Meldepflichtverstöße Hauptproblem im DKV
Das Sanktionsverfahren obliegt komplett der NADA DKV hat keinen Einfluss und bekommt nur die endgültige Entscheidung mitgeteilt. Athlet muss sich schriftlich bei der NADA äußern. Fristen beachten! Hilfe dabei kann dem Athleten nur vom DKV angeboten werden. Der Athlet muss dabei von sich aus auf den Verband zukommen. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

31 DKV Statistik: Kontrollen und Kosten
Jahr 2006 2007 2008 2009 Trainingskontrollen (Urin) 223 231 263  282 Trainingskontrollen (Blut) 20 80  91 Wettkampfkontrollen (Urin) 137 200 164  197 Positive Analyseergebnisse im Training Positive Analyseergebnisse im Wettkampf Anzahl Testpool-Athleten  217 198  304 143 Gesamtkosten des Anti-Doping Programms im DKV in € 20000 23000 65000  73000 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

32 Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE)
Bei bestimmten schwerwiegenden chronischen Krankheiten wie z.B. Diabetes oder Morbus Crohn kann auch für normalerweise verbotene Substanzen/Methoden eine medizinische Ausnahme-genehmigung beantragt werden. Das Medikament darf dabei dem Sportler nicht zum Vorteil werden, sondern nur seinen medizinischen Nachteil ausgleichen. TUE‘s müssen in jedem Fall für alle verbotenen Substanzen beantragt werden: z. B. Insulin, Kortison (als Tablette, i.v., i.m.), sonstige Hormone und Asthmamedikamente außer Salbutamol und Salmeterol unter 1600µg pro 24 h TUE Anträge müssen von allen nationalen und internationalen Aktiven gestellt werden. (Adressat beachten!) Antragsfristen vor Wettkämpfen beachten Substanzen, die auch im Training verboten sind, müssen vor der Anwendung genehmigt werden. Ausnahme: Notfallsituation! Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

33 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Wer erteilt die TUE? Antragsteller Adressat Antragsverfahren Alle einem Testpool angehörende Athleten (RTP, NTP, ATP) und alle anderen international startende Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit ICF Mit dem Formular der ICF. Eine Kopie der Genehm- igung wird zur NADA ge- schickt (ggf. erfolgt der Eintrag in ADAMS) Ausschließlich national startende Athleten ohne NADA Testpoolzugehörigkeit NADA Mit dem Formular der NADA. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

34 Declaration of Use (DOU) Glukokortikoide
Nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden (Kortison): Die nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden ist deren örtliche Anwendung oder Injektion in Gelenke, an Muskel- und Sehnenansätze usw. (intraartikulär, periartikulär, peritendinös, epidural, intradermal) sowie deren Inhalation. Sie ist nicht verboten. Diese müssen auf dem Dopingkontrollformular angegeben und per DOU angezeigt werden. Die nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden auf der Haut sowie die äußerliche Anwendung von Glukokortikoiden in Form von Augen-, Ohren- und Nasentropfen und –salben sowie in der Mundhöhle müssen weder genehmigt noch angezeigt werden. Auf dem Dopingkontrollformular sollte immer alles angegeben werden. Entfällt ab 2011 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

35 Declaration of Use (DOU) Asthmasprays
Die inhalative Anwendung der Beta-2-Agonisten Salbutamol und Salmeterol bis zu einer Dosis von 1600 μg pro 24 Stunden, auch in Kombination mit inhalativen Glukokortikoiden, ist nicht mehr verboten. Diese müssen auf dem Dopingkontrollformular angegeben und per DOU angezeigt werden. Da alle anderen Asthmasprays eine vollständige TUE benötigen, ist es sinnvoll, abzuklären, ob die Therapie nicht auch auf Salbutamol oder Salmeterol umgestellt werden kann. Entfällt ab 2011 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

36 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
An wen geht die DOU ? Antragsteller Adressat Antragsverfahren Alle einem Testpool angehörende Athleten (RTP, NTP, ATP) und alle anderen international startende Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit ICF Mit dem Formular der ICF. Eine Kopie wird zur NADA geschickt (ggf. erfolgt der Eintrag in ADAMS) Ausschließlich national startende Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit (Teilnehmer an deutschen Meisterschaften) ---- Ein ärztliches Attest* genügt. Die Vorlage und Abgabe einer Kopie erfolgt bei der Dopingkontrolle im Wettkampf. Entfällt ab 2011 *Mindestanforderungen: Diagnose, Medikament, Dosierung Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

37 Fazit Schwierige und mit vielen Ausnahmen versehene Reglung! deshalb:
Im Zweifelsfall lieber einmal zuviel bei der NADA anrufen Jährliche Änderungen sind zu erwarten Formulare frühzeitig einreichen (besonders vor Wettkämpfen ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen) Auch die einfachen Atteste müssen Mindestanforderungen (Diagnose, Medikament, Dosierung) genügen Unbedingt richtigen Adressaten und richtiges Formular wählen Achtung bei Veranstaltungen im Ausland: JEM, Olympic Hope etc. Formulare der ICF in Englisch ausfüllen Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

38 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Aktuell 2011 Die DOU ist ersatzlos für nicht systemisch verabreichte Glucokortikoide sowie Asthmasprays (Salbutamol und Salmeterol) bei der Dopingkontrolle müssen diese weiterhin angegeben werden. Neue Substanzklasse S0 (Nicht zugelassene Substanzen) Infusionen bedürfen im Vorfeld einer TUE oder sind im Rahmen von Krankenhausaufenthalten erlaubt Aktuelles Infoblatt unter Rubrik “Medizin“ Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

39 Teil III Quellen und Materialien
Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

40 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
DKV Homepage Startseite Link: Anti-Doping Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

41 Wie läuft eine Dopingkontrolle ab?
Dieser Film soll zeigen, wie eine Dopingkontrolle abläuft, welche Rechte und Pflichten Athleten haben und was zu beachten ist, damit die Kontrolle ohne Probleme vonstatten geht: Oder als Download unter Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

42 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

43 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

44 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Weitere Quellen Newsletter der NADA: Newsletter Deutscher Leichtathletikverband: Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

45 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Weitere Materialien High Five: Gemeinsam gegen Doping Gemeinsam gegen Doping, Ratgeber für Eltern Ich werde Kontrolliert Beispielliste zulässiger Medikamente Pocket Cards Interaktiver Film: „Entscheide selbst“ „Sport ohne Doping“ Broschüre der DSJ Arbeitsmappe DSJ mit CD Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

46 Die DKV Doping Präventionsschulung…
ist in dem Umfang einzigartig im deutschen Spitzensport. ist eine Chance so früh wie möglich, Sportler für das Thema zu sensibilisieren. dient dem Schutz unserer Sportler. ist absolut notwendig, damit aktuelle Infos kommuniziert bzw. weitergegeben werden. wurde mit und von den Athleten entwickelt. ist noch nicht perfekt aber ein sehr guter Anfang. macht Spaß und gelingt mit EURER Hilfe Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

47 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Dopingprävention Wir packen es an! Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

48 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Quiz Wer muss die DKV Dopingpräventionsschulung durchlaufen? A Ab der Jugendklasse bis zur Leistungsklasse B Auch Freizeitpaddler, wenn sie z.B. am Wesermarathon teilnehmen C Alle Sportler an Deutschen Meisterschaften D Senioren nur bei der Teilnahme an German Masters E Auch Trainer der Lizenzstufe B und A Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

49 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Quiz Was ist die Aufgabe der LKV‘s bei der Schulung? 1. Ausbildung der Referenten 2. Anerkennung externer Schulungen 3. Weiterleitung der elektronischen Teilnehmerlisten an den DKV 4. Ausstellung der Urkunden 5. Datenbankpflege aller im LKV ausgebildeten Sportler A alle richtig B 1,2,3,4 richtig C nur 5 richtig D 2,3,4 richtig E alle falsch Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

50 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Quiz Ein Sportler nimmt an einem Sportgymnasium an einer Schulung der NADA teil. Was ist richtig? A Das ist zu begrüßen, entbindet aber nicht von der LKV Schulung B Der Sportler bekommt seine Urkunde von der Schule C Eine Anerkennung ist nicht zulässig, da es sich um keine kanusportliche Veranstaltung handelt D Sportler wird per Excel-Liste an den DKV gemeldet, bezahlt den Betrag und bekommt seine Urkunde. E Sportler sollten niemals an anderen Schulungen Teilnehmen. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

51 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Quiz Was ist falsch? Doping hat viele Konsequenzen für den Athleten. A Kann zu Steroidakne führen B Kann indirekt über Gefäßverengungen zu Herzinfarkt führen C Induziert manchmal Depressionen D Medizinische Nebenwirkungen sind in aller Regel reversibel nach absetzen der Medikamente E Stehen in Verdacht Krebsleiden zu begünstigen Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

52 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Quiz Was ist falsch? A Doping wird in Artikel 1 NADA Code 2009 definiert B Das Mitführen von verbotenen Substanzen ist erlaubt jedoch der Gebrauch ist verboten. C Die Verbotsliste ändert sich jährlich D Es gibt keine verbindliche Liste mit erlaubten Medikamenten E Auch die Standards u. Begriffsbestimmungen sind Bestandteil der Regelwerke. Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

53 Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter
Quiz Dopingfallen, was ist richtig? 1. Wenn der Arzt darüber informiert wurde, dass man Leistungssport betreibt ist er auch voll verantwortlich 2. Produkte die in Apotheken frei verkäuflich sind, sind immer unbedenklich 3. Über die Datenbank NADAmed können Medikamente abgerufen werden. 4. NEM die in Deutschland verkauft werden sind unbedenklich. 5. Die Kölner Liste führt Produkte mit minimiertem Risiko auf. A 1,3 ist richtig B alle falsch C 1,2,4 sind falsch D nur 5 ist richtig E alle richtig Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter

54 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit
Referent: Oliver Weirich, DKV Anti-Doping Beauftragter


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