Feuerwehrdienstvorschrift 3 - Teil 1 Allgemeines und Taktische Einheiten -
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Taktische Einheiten 3. Sitz- und Antreteordnung
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Allgemeines Geltungsbereich der FwDV'en: - Einsatz - Aus- und Fortbildung FwDV 3 regelt Arbeit taktischer Einheiten Regelt nur das Nötige Es kann von der FwDV 3 abgewichen werden, wenn es der Einsatzerfolg gebietet
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Bestehen aus Manschaft und Einsatzmittel Entsprechend der Mannschaftsstärke gibt es: - Selbstständiger Trupp - Staffel - Gruppe - Zug
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Die Gruppe Die Gruppe ist taktische Grundeinheit Besteht aus 9 Feuerwehrangehörigen
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Antreteordnung einer Gruppe
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Fahrzeuge mit Gruppenbesatzung in Geisenheim? LF 20/12 LF 16TS MTF
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Die Staffel Besteht aus 6 Feuerwehrangehörigen Unterschied zur Gruppe: - Kein Schlauchtrupp - Kein Melder
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Antreteordnung einer Staffel
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Fahrzeuge mit Staffelbesatzung in Geisenheim? TLF 20/30
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Der Selbstständige Trupp Besteht aus Maschinist, Truppführer, Truppmann Kann NIEMALS alleine Atemschutz machen Selbstständiges Abarbeiten von kleinen Einsatzlagen (z. B. Hochwasser, Sturm) Sonderaufgaben im Zugverband
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Fahrzeuge mit Truppbesatzung in Geisenheim? GW-L (DLK 30/12)
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Der Zug Besteht aus 2 Gruppen, Zugführer, Zugtrupp Zugtrupp Besteht aus: - Führungsassistent - Melder - Fahrer
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Taktische Einheiten Der Zug Wird bei allen Einsätzen eingesetzt, bei denen eine Gruppe nicht mehr ausreicht Zugstärke kann mittels Gruppengleichwert hergestellt werden Führungsassistent = Stellvertretender Zugführer
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung Sitzordnung Maschinist ist immer Fahrer Gruppenführer sitzt immer vorne rechts Angriffstrupp immer da, wo PA sind (entgegen der Fahrtrichtung) Truppführer immer auf der Fahrerseite
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung Sitzordnung ALLE MEIDEN ATEMGIFTE
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung Sitzordnung WASSER SUCHT SEINEN WEG
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung Abgesessen wird erst nach dem Kommando: Absitzen!
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung Im fließenden Straßenverkehr: Immer auf der Verkehrsabgewandten Seite aussteigen!
Feuerwehrdienstvorschrift 3 Sitz- und Antreteordnung Angetreten wird hinter dem Fahrzeug Abstand von ca. 2 Metern zum Fahrzeug halten Einheitsführer immer gegenüber dem Angriffstrupp