Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung -

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Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung - AL II Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Doppelte kommunale Buchführung - Raymund Helfrich Fachreferent Wirtschaftsführung Es ist die wichtigste Kunst des Lehrers, die Freude am Schaffen und am Erkennen zu erwecken. (Albert Einstein)

Lernziele Der Teilnehmer kann Geschäftsfälle mittlerer Schwierigkeit buchen und Jahresabschlüsse beurteilen… Erforderliche Kenntnisse: der rechtlichen Grundlagen, des Systems der doppelten kommunalen Buchführung und der Analyse des Jahresabschlusses

Betriebliches Informationssystem Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens Betriebliches Informationssystem Statistik und Vergleichs- Rechnung (Controlling) Planungsrechnung Kosten- und Leistungs- rechnung Finanzbuchhaltung

Aufgaben des Rechnungswesens § 57 Abs. 1 KommHV-Doppik: Dokumentationsfunktion: Aufzeichnung des Haushaltsvollzugs und damit Grundlage für die Aufstellung des Jahresabschlusses Kontrollfunktion: Überwachung der Rechtmäßigkeit (Darstellung der Einhaltung des Haushaltsplans), der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit Dispositionsfunktion : = Bereitstellung von Informationen für Haushaltsvollzug und künftige Haushaltsplanung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Vollständigkeit (§ 57 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, § 72 Abs. 1 KommHV- Doppik) Verständlichkeit (§ 57 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Doppik) Richtigkeit, Klarheit, Übersichtlichkeit und Nachprüfbarkeit (§ 57 Abs. 4, § 58 Abs. 2 KommHV-Doppik) Aktualität (§ 57 Abs. 4 2. Hs. KommHV-Doppik) Stetigkeit (z.B. § 76 Nr. 5 KommHV-Doppik) Keine Buchung ohne Beleg (§ 67 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik) Sicherheit (§ 57 Abs. 3, § 58 Abs. 1 Satz 3 KommHV-Doppik) Wirtschaftlichkeit (§ 57 Abs. 3 KommHV-Doppik) Vollständigkeit (§§ 33 Abs. 2, 39 Abs. 1 KommHV-Doppik) Verständlichkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit (§ 33 Abs. 2, § 34 Abs. 2, § 39 Abs. 2 KommHV-Doppik) Öffentlichkeit (über Haushaltsrecht) Aktualität (§ 34 Abs. 2 KommHV-Doppik) Stetigkeit (z.B. § 43 Nr. 5 KommHV) Recht- und Ordnungsmäßigkeit

Inventur, Inventar, Bilanz mengen- u. wertmäßige Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen, ...) aller Vermögensteile u. Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Körperliche und Buchinventur. (§ 70 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik, Nrn. 2.1.1bis 2.1.3 BewertR) Inventar: ausführliches Bestandsverzeichnis, das das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausweist. (Tabellenform) Grundlage eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. (§ 70 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik, Nr. 2.1.4 ff. BewertR) Inventur = Tun Inventar = Ergebnis oder Darstellung dessen, was man getan hat Bilanz = Neuanordnung, Zusammenfassung Aussage für alle 3 gleich: Überblick über Stand des Vermögens und der Schulden zu einem Stichtag! Zusätzlicher Inhalt: Wann muss Inventur gemacht werden – Stichtagsinventur= Ende des Geschäftsjahres; Gründung; Fusion; Liquidierung Permanente Inventur= bei funktionsfähiger Anlagenbuchhaltung und Lagerbuchhaltung Zeitverzögerte Inventur Zum Erarbeiten eignet sich Fallbeispiel. Aus Fallbeispiel abfragen, was es in einem Betrieb gibt  Inventur an Flipchart mitschreiben = Inventarverzeichnis  Bilanz aufzeigen Begriffe einführen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Fremdkapital Eigenkapital als Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital aufzeigen. Vermögens- rechnung (Bilanz): zu Summen und Gruppen zusammengefasste Darstellung aller Vermögens- und Schuldenwerte in Kontenform (§ 85 KommHV-Doppik)

Inventur Arten: körperliche Inventur und Buchinventur (§ 70 Abs. 1 KommHV-Doppik) grundsätzlich einmal jährlich (Ausnahme: Festwerte, hier alle 3 Jahre, § 70 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Doppik), ab 150,01 € (§ 71 Abs. 4 KommHV-Doppik) Inventurvereinfachungsverfahren: Stichprobeninventur (§ 71 Abs. 1 KommHV-Doppik) permanente Inventur (§ 71 Abs. 2 KommHV-Doppik) verlegte Inventur (§ 71 Abs. 3 KommHV-Doppik) Bewertungsvereinfachungsverfahren: Festwerte (§ 70 Abs. 2 KommHV-Doppik) Gruppenbewertung als Durchschnittsbewertung (§ 70 Abs. 3 KommHV-Doppik) oder Verbrauchsfolgebewertung (§ 78 KommHV-Doppik)

Zeitlich verlegte Inventur I Zeitlich vor- oder nachverlegte Inventur: Die Bestandsaufnahme darf innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Der ermittelte Bestandswert wird dann wertmäßig auf den Bilanzstichtag hoch- oder zurückgerechnet. Wertfortschreibung (Inventur vor dem 31.12): Wert am Tag der Inventur + Wert der Zugänge zw. Inventur u. Abschluss-Stichtag - Wert der Abgänge zw. Inventur u. Abschluss-Stichtag = Wert am Abschluss-Stichtag Wertrückrechnung (Inventur nach dem 31.12): Wert am Tag der Inventur - Wert der Zugänge zw. Abschluss-Stichtag u. Inventur + Wert der Abgänge zw. Abschluss-Stichtag u. Inventur = Wert am Abschluss-Stichtag

Zeitlich verlegte Inventur II Beispiel: Abschluss-/Bilanzstichtag: 31.12 Inventur am 18.01 mit folgendem Bestandswert: GA 250.000 € Lt. Anlagenbuchhaltung wurden am 05.01 zwei Schreibtische für insgesamt 1.000 € gekauft Bestandswert GA am Bilanzstichtag: Wert am Tag der Inventur: 250.000 € Wert der Zugänge: 1.000 € = Wert am Abschlussstichtag: 249.000 €

Bewertungsvereinfachung I Festbewertung (§ 70 Abs. 2 KommHV-Doppik) für Sachanlagevermögen und Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe wenn regelmäßiger Ersatz und Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung und geringe Bestandsveränderung nach Größe Wert und Zusammensetzung Folgen: keine Abschreibungen, künftige Zugänge sind Aufwand und Folgeinventuren i.d.R. alle drei Jahre Beispiel: Bewertung des Medienbestandes der Stadtbücherei: Ausgaben während der letzten 10 Jahre (= Nutzungsdauer) abzüglich 50%-Wertabschlag

Bewertungsvereinfachung II Gruppenbewertung (§ 70 Abs. 3 KommHV-Doppik) Gleichartige gleichartige oder annähernd gleichwertige Vermögens-gegenstände des Vorrats-vermögens andere bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden Zusammenfassung zu einer Gruppe und Bewertung mit gewogenem Durchschnitt Beachte: Sonderregelung in § 92 Abs. 3 KommHV-Doppik für Eröffnungsbilanz für zusammengehörende BGA in vergleichbarer Zusammensetzung in größerer Zahl mit nachrangigem Gesamtwert einfache Durchschnittsbewertung

Bewertungsvereinfachung III Beispiel Gruppenbewertung mit gewogenem Durchschnitt:

Inventar I

Inventar II

Vermögensrechnung (BILANZ) Bedeutung der Bilanz Aktivseite Vermögensrechnung (BILANZ) Passivseite Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Fremdkapital Bilanzsumme = Bilanzsumme Erarbeiten: Vermögen, Kapital Inhalte Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Fremdkapital Einfache Bilanzkennzahlen ableiten lassen: Keine Bewertungsregeln nach FIFO, LIFO, HIFO!!!! VERMÖGEN Mittelverwendung Was haben wir mit dem Geld gemacht? KAPITAL Mittelherkunft Wo kommt das Geld her?

Die Gliederung der kommunalen Bilanz (§ 85 KommHV-Doppik) Aktiva Passiva Eigenkapital 1.1 Allg. Rücklage (Nettoposition) 1.2 Rücklagen a. nicht aufzulös. Zuw. 1.3 Ergebnisrücklagen 1.4 Verlustvortrag 1.5 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2. Sonderposten 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung 1.Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.3 Finanzanlagen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen 2.3 Wertpapiere 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 4. Nicht durch EK gedeckter Fehl- betrag

Kommunale Eröffnungsbilanz - Praxisbeispiel Quelle: BKPV

Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Vorauss.: Anlagevermögen (§ 98 Nr. 4 KommHV-Doppik) AHK bis 410 € netto (GWG): Behandlung als Aufwand (§ 79 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik) Konto: 5223 Veranschlagung als Aufwand (§ 98 Nr. 6 KommHV-Doppik) im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 KommHV-Doppik) und als Auszahlung im Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 KommHV-Doppik) Sonderfall Sammelposten (§ 79 Abs. 2 Satz 4 KommHV-Doppik): wenn zur Vereinfachung gerechtfertigt + Steuerungsfunktion gewährleistet von 150,01 € netto bis 1.000 € Konten: Aktivierung: 085 Finanzrechnung: 7832 Abschreibung (AfA): 5716 (mit 20 %) Achtung: Sammelposten bleibt unverändert, Verkaufserlöse sind Erträge (Kto. 4542) Veranschlagung: AfA i.H.v. 20 % im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 KommHV-Doppik ) und AHK im Finanzhaushalt (i.d.R. § 3 Abs. 1 Nr. 22 KommHV-Doppik)

Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) II 2. AHK über 410 € netto und keine Sammelpostenbildung: Konten: Aktivierung auf dem entsprechenden Konto Auszahlung: 7831 AfA : 5711 – 5715 [wenn abnutzbar, zeitanteilige (§ 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 KommHV-Doppik, Nr. 6.8.3 BewertR), planmäßige AfA (§ 79 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik), i.d.R. linear (§ 79 Abs. 1 Satz 2 KommHV- Doppik) nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 79 Abs. 1 Satz 4 KommHV-Doppik) ] Veranschlagung: planmäßige AfA (§ 98 Nr. 2 KommHV-Doppik ) im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 KommHV-Doppik) und AHK im Finanzhaushalt (i.d.R. § 3 Abs. 1 Nr. 22 KommHV-Doppik) 3. AHK über 1.000 €: Behandlung immer analog Nr. 2! Achtung: Werterfassungsgrenze immer 150,01 € netto (§ 71 Abs. 4, § 79 Abs. 2 Satz 5 KommHV-Doppik) bzw. 500,01 € netto bei Erstinventur (§ 92 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik)!

Sonderposten (§ 73 KommHV-Doppik) Sonderform des Eigenkapitals (§ 85 Abs. 3 Nr. 2 KommHV-Doppik) Veranschlagung: in voller Höhe als Einzahlung im Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1 Nr. 15 KommHV-Doppik) und anteilig in Höhe des Auflösungsbetrages (§ 98 Nr. 56 KommHV-Doppik) als Ertrag im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KommHV-Doppik) Konten: Passivierung: Kontengruppe 23 Auflösung: je nach Art des Sonderpostens Kontenart 416, 417, 437, 438 oder 457

Vermögensbewertung Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem Eröffnungsbilanzstichtag, anzusetzen (§ 79 Abs. 1 KommHV-Doppik) Für Vermögensgegenstände, die vor länger als fünf bzw. 10 Jahren angeschafft oder hergestellt wurden, kann hiervon abgewichen werden, wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand ermittelt werden können (§ 92 Abs. 2 KommHV-Doppik). In diesem Fall sind Ersatzwerte anzusetzen. Werterfassungsgrenzen: 500,01 € netto bei der erstmaligen Inventur (§ 92 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik), 150,01 € netto danach (§ 71 Abs. 4 KommHV-Doppik)

Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 77 Abs. 2 bis 4 KommHV-Doppik) Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten - Anschaffungspreisminderungen + nachträgliche Anschaffungskosten = Anschaffungskosten Materialeinzelkosten (Pflicht) + Fertigungseinzelkosten (Pflicht) + Sondereinzelkosten der Fertigung (Pflicht) + zeitanteilige Materialgemeinkosten (Wahlrecht) + zeitanteilige Fertigungsgemeinkosten (Wahlrecht) + zeitanteiliger Wertverzehr des Anlagevermögens (Wahlrecht) + zeitanteilige Fremdkapitalzinsen (Bauzeitzinsen) = Herstellungskosten

Vosichtsprinzip (Nr. 1.1.2 BewertR) Aktiva Niederstwertprinzip Anlagevermögen: gemildertes Niederstwertprinzip (§ 79 Abs. 3 KommHV-Doppik) Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip (§ 79 Abs. 4 KommHV-Doppik) Passiva Verbindlichkeiten: Rückzahlungsverpflichtung Rückstellungen: nach vernünftiger Beurteilung (§ 77 Abs. 5 KommHV-Doppik)

Wertveränderungen in der Bilanz Aktiva Passiva Maschinen Gesch. ausst. Bank, Kasse Eigenkapital Darlehen Verbind- lichkeiten Bilanzsumme 150.000,- 2.000,- 2.500,. 154.500 70.000,- 50.000,- 34.500,- 4 mögliche Geschäftsvorfälle zahlenmäßig erarbeiten lassen (EK darf nicht angerührt werden): Aktivtausch Passivtausch Bilanzverlängerung Bilanzverkürzung Aus Beispiel Eröffnungsbilanz entwickeln, Auflösung der Eröffnungsbilanz auf Bestandskonten, Buchung der Geschäftsvorfällen auf Bestandskonten.

Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Eröffnungsbilanz Aktiva Passiva Maschinen 150.000 Eigenkapital (Nettoposition) 70.000 Geschäftssausstattung (GA) 2.000 Darlehen 50.000 liquide Mittel (Bank und Kasse) 2.500 Verbindlichkeiten 34.500 154.500 154.500 S Maschinen H S Eigenkapital H AB 150.000 AB 70.000 S GA H S Darlehen H AB 2.000 AB 50.000 Aktivkonten mehren sich im Soll, Passivkonten im Haben=immer auf der Seite, wo sich der Anfangsbestand befindet. Buchungssatz: Einfacher Buchungssatz: SOLL an HABEN Betrag (es sind immer 2 Seiten und Konten betroffen) Zusammengesetzter Buchungssatz nur in Verbindung zu Umsatzsteuer. AL II weitergehende Buchungssätze zum Jahresabschluss. Darstellung der Buchungssätze im Grundbuch  Bücher einführen: Grundbuch, Hauptbuch (klausurrelevant) Hier Buchungssätze aus Folie: Wertveränderungen einer Bilanz übertragen lassen. S liquide Mittel H S Verbindlichkeiten H AB 2.500 AB 34.500

Von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz A Eröffnungsbilanz EB P AV UV EK FK Aktive Bestands- konten Passive Bestands- konten S Eröffnungsbilanzkonto EBK H EK FK AV UV S H S H AB Mehr. Mind. SB Mind. SB AB Mehr. S H S Schlussbilanzkonto SBK H S H AV UV EK FK Veränderungen zeigen an zwei Konten Abschluss Bestandskonten: Größere Seite addieren (Aktivkonten = Sollseite) Differenz zur Summe (=Saldo) auf kleinere Seite schreiben (Habenseite)  beide Seiten gleich groß Saldo geht in Schlussbilanzkonto A Schlussbilanz SB P AV UV EK FK

Vorgehensweise: Buchungssatz nennt die vom Geschäftsfall betroffenen Konten (mind. zwei!) besteht aus Sollkonto (Betrag) an Habenkonto Betrag Vorgehensweise: Welche Konten sind betroffen? Um welche Art von Konten handelt es sich? Mehrung oder Minderung? Auf welcher Kontenseite wird gebucht?

Unterkonten des Eigenkapitalkontos (Nettoposition) H Minderung des Eigenkapitals Mehrung des Eigenkapitals Aufwandskonten Ertragskonten Aufwendungen (z.B. Entgelte): Erträge (z.B. Mieterträge): vermindern Eigenkapital und bilden den Werteverzehr im Unternehmen ab Erfolgswirksame Wertabflüsse erhöhen das Eigenkapital Erfolgswirksame Wertzuflüsse Erträge sind Gaben, deswegen stehen sie im Haben. Aufwendungen sind ein Groll, deswegen stehen sie im Soll. Ergebnisrechnungskonten sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos und werden im Ergebnisrechnungskonto (ERK), das in das Eigenkapitalkonto einfließt, abgeschlossen.

Abschluss der Erfolgskonten Mieterträge ERK 1.500 750 S Personalaufw. H 1.000 2.000 ERK S H Gebühren ERK 4.000 2.000 S Ergebnisrechnungskonto H Pers. aufw. 2.000 1.500 Mieterträge Überschuss 3.500 4.000 Gebühren Entwicklung an Tafel, Folie zum Austeilen. Buchungssätze: G&V-Konto an Löhne Mieterträge an G&V-Konto Gebühren an G&V-Konto Abschluss G&V-Konto: Gewinn an Eigenkapital 5.500 5.500 S Eigenkapital (Nettoposition) H Minderung des Eigenkapitals Mehrung des Eigenkapitals um 3.500

Kommunaler Kontenrahmen Quelle: BKPV Kontenklassen NKF Bayern Klasse Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 immate- rielles Vermö- gen und Sach- anlagen Finanz- Anlagen, Umlauf- vermö- gen und aktive RAP Eigen- kapital, Sonder- posten und Rück- stell- ungen Verbind- lich- keiten und passive Rech- nungs- abgren- zung Erträge Aufwen- dungen Ein- zahl- ungen Aus- zahl- ungen Ab- Schluß- konten, Korrek- turen KLR Aktiva Passiva Erträge Auf- wand Zahlungen KLR Ab- schluß Vermögensrechnung Ergebnis- rechnung Finanz- rechnung KLR

NKFB/kaufmännisches Rechnungswesen I Quelle: BKPV, Meidel Bilanz Aktiva Passiva Finanzrechnung Ergebnisrechnung Einzahlungen ./. Auszahlungen Erträge ./. Aufwendungen Vermögen Eigenkapital Liquide Mittel Fremdkapital Liquiditätssaldo Ergebnissaldo Finanzrechnung: - direkte Cash-Flow-Rechnung - Darstellung/Ermächtigung Investitionen und Finanzierung - Liquiditätsbetrachtung - Vergleichbarkeit mit Kameralistik Systemerweiterung

NKFB/kaufmännisches Rechnungswesen II Finanzhaushalt Einzahlungen ./. Auszahlungen Liquiditätssaldo Ergebnishaushalt Einzahlungen ./. Auszahlungen Liquiditätssaldo Bilanz Aktiva Passiva Finanzrechnung Ergebnisrechnung Einzahlungen ./. Auszahlungen Erträge ./. Aufwendungen Vermögen Eigenkapital Liquide Mittel Fremdkapital Liquiditätssaldo Ergebnissaldo Quelle: BKPV, Meidel

Begriffsabgrenzungen Einzahlungen - Auszahlungen = Veränderung des Zahlungsmittelbestandes Einnahmen - Ausgaben = Veränderung des Geldvermögens (Zahlungsmittel + Forderungen – Verbindlichkeiten) Erträge (Wertzuwachs) - Aufwendungen (Wertverzehr) = Veränderung des Eigenkapitals

Buchungskreise der doppelten kommunalen Buchführung Finanzrechnungs- kontenkreis Bestands- kontenkreis Ergebnis- kontenkreis Einzahlungs- konten Auszahlungs- konten Aktivkonten Passivkonten Aufwands- konten Ertrags- konten Ergebnisrechnungskonto S S Finanzrechnungsk. H Schlussbilanzkonto H S H Vorgehensweise beim Abschluss: 1. Abschluss: Erfolgskonten in Eigenkapitalkonto 2. Abschluss: Bestandskonten in Schlussbilanzkonto = Basis für Eröffnungsbilanzkonto des Folgejahres Saldo: Finanzmittel- fehlbetrag Saldo: Finanzmittel- überschuss liquide Mittel Eigenkapital (Nettoposition) Saldo: Überschuss Saldo: Fehlbetrag

Unterkonten des Kontos liquide Mittel (Bank und Kasse) H Mehrung des Zahlungsmittelbestandes Minderung des Zahlungsmittelbestandes Einzahlungskonten Auszahlungskonten Finanzrechnungskonten sind Unterkonten des Kontos liquide Mittel und werden über das Finanzrechnungskonto, abgeschlossen. Sie sind originär zu bebuchen durch direkte Bebuchung statt Bank oder Kasse oder durch statistisches Mitführen.

Finanzrechnungskonto Abschluss der Finanzrechnungskonten S H Mietausz. FRK 1.500 750 S Gebühreneinz. H 1.000 2.000 FRK S H Zinsausz. FRK 4.000 2.000 S Finanzrechnungskonto H Gebühreneinz. 2.000 1.500 Mietausz. Fehlbetrag 3.500 4.000 Zinsausz. 5.500 5.500

Beispiele für Geschäftsfälle Kauf eines neuen Dienstwagens für brutto 20.000,00 €. Bezahlung des Dienstwagens durch Überweisung. Barkauf einer Druckerpatrone über 50,00 € für das Büro Landrat. Festsetzung der Verwaltungsgebühr für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis über 4.380 €. Erhalt des Zuwendungsbescheides vom Land für das neu gekaufte Katastrophenschutzfahrzeug in Höhe von 75.000,00 €. Die Zuwendung für das Fahrzeug geht auf dem Konto ein.

Lösungen zu den Geschäftsfällen 1. 073 Fahrzeuge an 3511 VLL 20.000,00 € 2. 3511 VLL an 7831 Ausz. f. bew. AV (181 Bank) 20.000,00 € 3. 5431 Geschäftsaufwendungen an 7431 Geschäftsauszahlungen 50,00 € (183 Kasse) 4. 161 Gebührenforderungen an 4311 Verwaltungsgebühren 4.380,00 € 5. 164 Transferforderungen an 2312 Sonderposten aus Zuwendungen 75.000,00 € 6. 6811 Investitionszuwendungen (181 Bank) an 164 Transferforderungen 75.000,00 €

unbedeutend in der Hoheitsverwaltung Umsatzsteuer unbedeutend in der Hoheitsverwaltung zu beachten: Umsatzsteuer Einkauf Verkauf Vorsteuer Umsatz- (Mehrwert-)steuer Forderung ggü. Finanzamt Verbindlichkeit ggü. Finanzamt Aktivkonto Passivkonto 178 373

Planmäßige Abschreibungen zur Darstellung des Werteverzehrs durch Nutzung, technischen Fortschritt, Verschleiß und außergewöhnliche Ereignisse für das abnutzbare Anlagevermögen auf der Grundlage der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zeitanteilig im Jahr der Anschaffung (§ 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV-Doppik) in der Verwaltung: nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 79 Abs. 1 Satz 4 KommHV-Doppik) i.d.R. linear Buchungssatz: Abschreibungen an Bestandskonto Vermögensgegenstände über 150 € und unter 1000 € netto: Erfassung auf gesondertem Konto und Abschreibung über 5 Jahre (§ 79 Abs. 2 Satz 4 KommHV-Doppik) – Kann-Bestimmung! Buchungssatz: Abschreibungen auf Sammelposten an Sammelposten

Außerplanmäßige Abschreibungen Anlagevermögen (auch Grundstücke!): nur bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung (§ 79 Abs. 3 Satz 1 KommHV-Doppik) ggf. später Wertzuschreibung Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip = immer außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert am Abschlussstichtag (§ 79 Abs. 4 KommHV-Doppik)

Organisation der Finanzbuchhaltung Erfordernis einer schriftlichen oder elektronischen Kassenanordnung (§ 45 Abs. 1, § 46 KommHV-Doppik) in den Fällen des § 34 KommHV-Doppik förmliche oder allgemeine Zahlungsanordnungen (§§ 35,36 KommHV-Doppik) mit Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit (§ 37 KommHV-Doppik) und Unterschrift des Anordnungsbefugten (§ 34 Abs. 2 KommHV-Doppik) Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch die Kasse (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Doppik) und zeitliche (§ 61 KommHV-Doppik) und sachliche (§ 63 KommHV-Doppik) Buchung

Buchen einer Aufwandsrechnung

Journal (zeitlicher Nachweis)

Tagesabschluss

Kontogegenbuch

Zeitliche Abgrenzung wenn wirtschaftliche Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen und Zeitpunkt der Zahlung verschiedene Jahre betreffen Arten: Zahlungsvorgang im Nachjahr (antizipative Rechnungs-abgrenzung): Buchung am 31.12: Sonstige Forderungen an Ertragskonto oder Aufwandskonto an Sonstige Verbindlichkeiten Buchung bei Zahlungseingang/Bezahlung: Liquide Mittel an Sonst. Ford. oder Sonst. Verb. an Liquide Mittel Zahlungsvorgang im Jahr vor der wirtschaftlichen Zuordnung (transitorische Rechnungsabgrenzung): Buchung am 31.12: Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) an Aufwandskonto oder Ertragskonto an Passive Rechnungsabgrenzung (PRA) Buchung zu Beginn des neuen Geschäftsjahres: Aufwandskonto an ARA oder PRA an Ertragskonto

Rückstellungen (§ 74 KommHV-Doppik) Aufwand des jeweiligen Jahres, der dem Grunde nach feststeht, dessen Höhe und/oder Fälligkeit aber noch nicht bekannt ist Ausweisung am Jahresende als Verbindlichkeit in Form von Rückstellungen auf der Passivseite Buchungssatz bei Bildung: Aufwandskonto an Rückstellungskonto Buchungssatz bei Inanspruchnahme: Rückstellungskonto an liquide Mittel (Rückst. = Zahlung) oder Rückstellung an liquide Mittel an Erträge a.d. Auflös. v. Rückstellungen oder Rückstellungskonto und Periodenfremder Aufwand an liquide Mittel

Abgrenzung kamerales und kaufmännisches Rechnungswesen Quelle: Lehrbuch Band 18 Abb. 79

Aufbereitete Bilanz Aktiva Schlussbilanz Passiva langfristig Anlagevermögen 93.420.134 Umlaufvermögen Forderungen 2.139.533 Liquide Mittel . 15.715.597 Summe ........................ 17.855.130 ARA ............. 514.123 Bilanzsumme... ........... 111.789.387 langfristig Nettoposition.......................................... 50.860.929 Sonderposten.......................................... 16.229.372 Pensionsrückstellungen............................ 8.327.603 Sonstige Rückstellungen............................ 1.349.057 Verbindlichkeiten gggü. Kreditinstituten.... 30.699.334 Summe 107.466.295 kurzfristig Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen........................ 55.435 Verbindlichkeiten aus LL ...... 175.590 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen… … 2.069.514 Verbindlichkeiten ggü. Sondervermögen... ... ... 114.102 Verbindlichkeiten ggü. verb. Unternehmen.. .. 816.944 Sonstige Verbindlichkeiten............................. 759.507 PRA 332.000 Summe 4.323.092 Bilanzsumme 111.789.387

Analyse des Jahresabschlusses Vermögens- und Kapitalstruktur Anlagenintensität: Anlagevermögen/Gesamtvermögen*100 = 93.420.134 €/111.789.387 € * 100 = 83,57 % Eigenkapitalquote: Eigenkapital/Gesamtkapital*100 = 67.090.301 €/ 111.789.387 € * 100 = 60,01 %

Analyse des Jahresabschlusses Anlagenfinanzierung Anlagendeckungsgrad I: Eigenkapital/Anlagevermögen*100 = 67.090.301 €/ 93.420.134 €*100 = 71,82 % Anlagendeckungsgrad II: Eigenkapital + langfr. FK/Anlagevermögen*100 = 107.466.295 €/ 93.420.134 €*100 = 115,04 %

Analyse des Jahresabschlusses Liquidität Liquidität I: Flüssige Mittel/kurzfristiges FK*100 = 15.715.597 €/ 4.323.092 € = 363,53 % Liquidität II: Flüssige Mittel + kurzfr. Ford./kurzfr. FK*100 = 17.855.130 €/ 4.323.092 € = 413,02 % Liquidität III: kurzfristiges UV/kurzfristiges FK*100 = 18.369.253/4.323.092 €*100 = 424,91 %