„Inklusion in der Bildung“

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 Präsentation transkript:

„Inklusion in der Bildung“ Gemeinsames Positionspapier der Verbände der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände

von Petra Blochius, Frankfurt, Audiotherapeutin, DSB Referat „Inklusion in Schule und Ausbildung“ Dr. Paul Heeg, Rendsburg, DFGS Gehörlosenfachschule für soziale Berufe

Eine gemeinsame Stellungnahme aller Verbände der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten: z.B. Deutscher Schwerhörigenbund, Deutscher Gehörlosenbund, Deutsche Cochlear-Implant Gesellschaft, Elternverband, Verbände der Lehrer, Sozialarbeiter, Seelsorger, Erzieher. Angeregt von Ines Helke von der Bundesjugend im Deutschen Schwerhörigenbund e.V. Treffen der Arbeitsgruppe seit 17.1.2009. Viel Diskussion, unterschiedliche Meinungen und Lebenserfahrungen aber eine gemeinsame Basis gefunden. Anfang 2010 verabschiedet.

Hintergrund: UN-Behindertenrechskonvention Artikel 24 „(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integrativen [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen .. (2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass ... a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden ...“

1. Was verstehen wir unter Inklusion?

1.1 Grundaussage Gleichberechtigte und vollständige gesellschaftliche Teilhabe sowie die Durchsetzung von Gleichstellung und einer selbstbestimmten Lebensführung aller hörgeschädigten Menschen

für uns: Inklusion ist nicht gleich Integration!

Integration = Behinderte Menschen werden in die „Normalgesellschaft“ aufgenommen. Unterschiedliche Bedürfnisse müssen durch Anpassung der Behinderten ausgeglichen werden. Inklusion = Es ist normal, dass jeder Mensch anders ist. Unterschiedliche Bedürfnisse werden anerkannt.

Auch hörgeschädigte Menschen haben Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Wichtigstes Ziel von Inklusion: Kinder stark machen, damit sie später ihren eigenen Weg selbst bestimmen können. Dazu gehören: Gutes Selbstbewusstsein, viel Wissen und ein gutes kommunikatives und soziales Verhalten.

1.2 Kommunikative Barrierefreiheit 1.2.1 Verbesserung des akustischen Zugangs: z.B. gute Raumakustik, Hörgeräte, Cochlea - Implantate, technische Hilfen

1.2.2 Einsatz von Gebärdensprache: Bilingualer Unterricht sollte ein selbstverständliches Angebot sein. Lehrer und Berater sollen die Gebärdensprache auf gutem Niveau beherrschen und benutzen. Es soll ein Angebot geben, damit Eltern, Freunde und Mitschüler die Gebärdensprache lernen können.

1.2.3 durchgehende Visualisierung Die hörgeschädigten Kinder sollen alles sehen können. Beispiele: Beamer, Video mit Untertiteln, Schriftdolmetscher und ein anschaulicher Unterricht

1.2.4 Gestaltung von Kommunikationssituationen Zur Barrierefreiheit gehören auch: Gesprächsdisziplin, Beleuchtung, geräuscharme Umgebung oder eine Sitzordnung, bei der sich alle Gesprächsteilnehmer anschauen können.

Bereiche von Inklusion: Frühförderung und Beratung Schulische Bildung Nachschulische Bildung Werden ausführlich in den Podien diskutiert werden, deshalb hier nur einige Stichworte.

2. Frühförderung und Beratung Elternbegleitung statt Bevormundung Interdisziplinäres Beratungsteam mit hörenden und hörgeschädigten Fachleuten Vernetzung mit örtlichen und überregionalen Selbsthilfegruppen Die unterschiedlichen Förderansätze in der Frühförderung ergänzen sich und sehen sich nicht als ausschließende Konzepte

3. Schulische Bildung Zentrale Aufgabe der schulischen Bildung ist der Aufbau von Kompetenzen: Kommunikative Kompetenz Soziale Kompetenz Personale Kompetenz Sowie die Vermittlung von Wissen auf dem gleichen hohen Niveau wie bei den Nicht-Behinderten

3.2 Orte schulischer Bildung 3.2.1 Stammschule 3.2.2 Regelschule 3.2.3 Schwerpunktschule

3.2.1 Stammschule = Eine Schule, auf die nur hörgeschädigte Kinder gehen. Mit grundsätzlich bilingualem Ansatz, d.h. Laut- und Gebärdensprache sind gleichberechtigt. Stärkere Öffnung gegenüber der hörenden Gesellschaft.

3.2.1 Regelschule = Die hörgeschädigten Kinder gehen in die gleiche Schule, wie die anderen Kinder der Umgebung. Chance: Teilhabe an der Gesellschaft wird früh eingeübt. Gefahr: soziale, persönliche, kommunikative Überforderung.

3.2.3 Schwerpunktschulen = Mehrere hörgeschädigte Kinder gehen zusammen in eine Regelschule.

3.3 Lehrerausbildung Lehrer müssen gut ausgebildet sein: Didaktik und Methodik Einstellung zu den Schülern Pädagogische Audiologie Gebärdensprache

4. Kompetenzzentrum Die Ressourcen für die Bildung Hörgeschädigter müssen gebündelt und koordiniert werden. Hierzu wird die Bildung eines Kompetenzzentrums vorgeschlagen.

5. Nachschulische Bildung Lebenslanges Lernen entscheidet über die Zukunft der hörgeschädigten Menschen. Ohne dies gibt es keine gesellschaftliche Teilhabe, sondern ein Leben am Rande der Gesellschaft.

„Lebenslanges Lernen ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe „Lebenslanges Lernen ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Inklusive Bildung bedeutet für uns vor allem die konsequente Sicherstellung kommunikativer Barrierefreiheit. Auf dieser Grundlage kann Inklusion gelingen. “