Workshop: Heizkosten auf der Grundlage der Arbeitshinweise zu § 22 SGB II Siegburg, den 21.Juni 2006.

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Workshop: Heizkosten auf der Grundlage der Arbeitshinweise zu § 22 SGB II Siegburg, den 21.Juni 2006

Leistungen für Heizung Leistungen für Heizung werden ab Antragstellung in Höhe der angemessenen Aufwendungen erbracht .

Pauschalierung Pauschalierung der Heizkosten ist zurzeit nicht möglich, da das BMWA bisher nicht bekannt gegeben hat, unter welchen Voraussetzungen die Heizkosten pauschaliert werden können.

Angemessenheit der Heizkosten Die Angemessenheit der Heizkosten richtet sich nach Brennstoffart Größe und Beschaffenheit der Wohnung Größe der gesamten Wohnanlage Zustand der Heizanlage Brennstoffpreis Subjektives erhöhtes Wärmebedürfnis bei Kranken oder Kleinkindern (bis 3 Jahre) Heiznebenkosten

Angemessenheit der Heizkosten Liegt eine Jahresabrechnung vor, kann bei einer größeren Wohnanlage für die Beurteilung der Angemessenheit auf den durchschnittlichen Verbrauch aller Bewohner in der Wohnanlage zurückgegriffen werden. Beispiel: Wohnungsgröße: 65 qm, Abrechnungsmodus: 30 : 70 Gesamtheizkosten bei 6.200 qm Gesamtwohnfläche 45.000,00 € davon Grundkosten lt. Abrechnung (30%) 13.500,00 € Grundkosten pro qm (13.500,--€ / 6.200 qm) 2,18 € Grundkosten bei Wohnungsgröße von 65 qm (2,18 € x 65 qm) 141,50 € durchschnittl. Verbrauchskosten (70%) (141,70 € / 30 % x 70 %) 330,24 € durchschnittl. Heizkosten für 65 qm 471,74 € Liegt noch keine Jahresabrechnung vor oder handelt es sich um ein Einfamilienhaus bzw. eine Einzelheizung, sind die angemessenen Heizkosten nach der Arbeitstabelle (Anhang zu den Arbeitshinweisen) zu ermitteln.

Heizungsarten Zentral- oder Sammelheizungen Einzelheizungen Kohle- und/oder Ölöfen Elektroradiatoren Gastherme Nachtstromöfen Im Eigenheim betriebene Heizungen

Zentral- oder Sammelheizungen Der Mieter hat i.d. Regel zusammen mit der Miete einen monatlichen Abschlag auf die zu erwartenden Heizkosten zu entrichten, der sich seiner Höhe nach aus der letzten Jahresabrechnung ergibt. Der Abschlag ist ab Antragstellung zu berücksichtigen, wenn er angemessen ist

Einzelheizungen Der Leistungsempfänger zahlt die anfallenden Vorauszahlungen (z.B. bei einer Gastherme oder Gaszentralheizung im Eigenheim) direkt an den Energielieferanten. Der Leistungsempfänger beschafft sich sein Heizmaterial einmalig oder ggf. auch mehrmals im Jahr selber nicht laufende Heizkosten: Sind anteilig jeden Monat in der angemessenen Höhe zu 1/12 zu berücksichtigen Hinweis im Bescheid aufnehmen, dass Ansparungen vorzunehmen sind

Warmwasserbereitung Kosten für Warmwasserbereitung gehören nicht zu den Heizkosten, sondern sind Bestandteil der Regelleistung Enthält die Jahresabrechnung Kosten für Warmwasser, sind diese nicht zu berücksichtigen (z.B. bei ista-Abrechnungen). Werden Warmwasserkosten nicht getrennt abgerechnet, sind hierfür 18 % von den Gesamtheizkosten abzuziehen (z.B. Abrechnungen der Fa. Brunata Metrona). Beispiel: Ehepaar K. wohnt mit seinen zwei Kindern in einer 115 qm großen Wohnung. Die geforderten monatlichen Abschlagszahlungen für die Ölzentralheizung betragen 80,--€. Eine Jahresabrechnung liegt noch nicht vor. Der monatliche Abschlag ist zunächst um 18 % zu bereinigen (= 14,40 €) Den danach tatsächlich zu zahlenden mtl. Abschlägen für reine Heizkosten in Höhe von 65,60 € sind dann die angemessenen Heizkosten gegenüber zu stellen.

Heizkostennachzahlungen/Guthaben Die tatsächlichen Gesamtjahreskosten sind den ermittelten angemessenen Heizkosten gegenüber zu stellen Beispiel: Dreipersonenhaushalt mit ermittelten angemessenen jährlichen Heizkosten von 455,--€ tatsächliche Kosten laut Jahresabrechnung 415,--€ Nachforderungsbetrag 35,--€ Die Nachforderung bewegt sich im Rahmen des Angemessenen und kann übernommen werden.  Fälligkeit der Rechnung Ist keine Zahlungsfrist angegeben, ist die Nachforderung noch innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Leistungsempfänger zu berücksichtigen.

Guthaben Sollten die tatsächlichen Heizkosten geringer als die geleisteten Vorauszahlungen sein, ist das Guthaben als einmaliges Einkommen im Zugangsmonat zu berücksichtigen.

Notwendige Unterlagen Mietvertrag/Mietbescheinigung Ggf. Bescheinigung über Größe der Wohnan-lage (bei Eigenheimen: Wohnflächenberech-nung) Angaben zur Brennstoffart Jahresabrechnung (nach der HeizkostenVO sind mind. 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch auf die Mieter zu verteilen. Die übrigen (Grund-) Kosten kann der Mieter nicht beeinflussen).

Überhöhte Heizkosten Liegen die tatsächlichen Heizkosten über dem ermittelten ange-messenen Betrag, sind grundsätzlich die Heizkosten auf das angemessene Maß zu begrenzen. Der Leistungsempfänger ist durch schriftlichen Bescheid zu informieren und über wirtschaft-liches Verhalten aufzuklären. Ausnahme: Die hohen Heizkosten sind durch besondere Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt und nicht auf unwirt-schaftliches Verhalten zurückzuführen: Gebäude: Baujahr und Lage des Gebäudes und der Wohnung (Dachgeschoss, Souterrain, Höhe der Wohnräume), Isolierung (Einfachverglasung, Wärmedämmung) Alter und Zustand der Heizanlage (Wirkungsgrad u. Wartungszustand) Persönliche Gründe (Krankheit, Behinderung, Kleinkinder)

Brennstoffbedarfstabelle Die Brennstoffbedarfstabelle (s. Anhang zu den Arbeits-hinweisen) sagt aus, wie hoch der durchschnittliche Brennstoffbedarf der Bürger im RheinSieg-Kreis unter Berücksichtigung der verschiedenen Brennstoffarten und der unterschiedlichen Gebäudegrößen ist. Parameter zu weiteren Energiequellen – wie z.B. Fernwärme, Erdwärme, Holzpellets – werden ggf. in der nächsten Auflage der Arbeitshinweise zusätzlich aufgeführt.

Arbeitstabelle  Aus der Arbeitstabelle ergeben sich auf der Grundlage des in der Brenn-stoffbedarfstabelle errechneten max. durchschnittlichen Brennstoffver-brauchs, des aktuellen Energiepreises (Bruttopreis) und gestaffelter Gebäudegrößen die durchschnittlichen Energiekosten der Bürger im Rhein-Sieg-Kreis. Zu beachten ist, dass nur die wohngeldrechtlich angemessenen Quadratmeterzahlen Berücksichtigung finden können. Dem Arbeitspreis von Gas ist bei Einzelheizungen die Grundgebühr (Jahresbetrag), die vom Energielieferanten vorgegeben ist, in tatsächlicher Höhe hinzuzurechnen. Die Grundgebühr, die alle Kosten für den Gaszähler, dessen techn. Wartung und Abrechnung enthält, variiert in ihrer Höhe je nach Art des Versorgungsvertrags und ist abhängig von der Höhe der Abnahmemenge bzw. der Heizleistung des Brenners. In der Arbeitstabelle wurde ein mittlerer (Brutto-) Preis angegeben. Werden die angemessenen Heizkosten auf der Grundlage einer Jahresabrechnung für eine Zentralheizung ermittelt, ist die Grundgebühr in den Gesamtheizkosten bereits enthalten und nicht hinzuzurechnen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Tabelle keine Nebenkosten enthält (s. Ziff. 22.07.02 der Arbeitshinweise) und diese ggf. noch hinzuzurechnen sind. Hier gilt ebenso wie bei der Grundgebühr, dass die Nebenkosten bereits in den Jahresabrechnungen enthalten und in diesen Fällen nicht hinzuzurechnen sind. 

Beispiele Jahresabrechnungen Abrechnung der BFW vom 05.04.2004 Gesamtgröße des Gebäudes: 9146 qm Gesamtkosten für Heizung (Gas) 67.691,31 € Grundkosten (40 %) 27.076,52 € Wohnungsgröße Leistungsempfänger: 40 qm Grundkosten (2,96 €/qm) 27.076,52 € / 9.146 qm x 40 qm 118,42 € Verbrauchskosten (60%) 118,41 € / 40 % x 60 % 177,63 € durchschnittliche Heizkosten in der Wohnanlage für 40 qm Wohnfläche 296,05 €/Jahr 24,67 €/Mon.

Beispiele Jahresabrechnungen Abrechnung der BFW vom 05.04.2004 So errechnen Sie die angemessenen Abschläge auf die voraussichtlichen Heizkosten 2006 Gesamtverbrauch für Brennstoff (Gas) 1573209.000 kWh Gesamtbrennstoffkosten 2003 61.628,29 € Preis für Erdgas 2003 0,039 €/kWh Preis für Erdgas 2006 0,055 €/kWh Gesamtbrennstoffkosten ab 2006 1573209.000 kWh x 0,055 €/kWh 86.526,50 € plus Nebenkosten laut Abrechnung 67.691,31 € – 61.628,29 € (aufgerundet) 6.100,00 € Gesamtheizkosten ab 2006 92.626,50 €

Beispiele Jahresabrechnungen Abrechnung der BFW vom 05.04.2004 So errechnen Sie die angemessenen Abschläge auf die voraussichtlichen Heizkosten 2006 voraussichtl. Festkosten der Wohnanlage 2006 92.626,50 / 100 x 40 % 37.050,60 € voraussichtl. Festkosten für 40 qm 37.050,60 € / 9.146 qm x 40 qm 162,04 €/Jahr voraussichtl. Verbrauchskosten der Wohnanlage 2006 92.626,50 € / 100 x 60 % 55.575,90 € voraussichtl. Verbrauchskosten für 40 qm 55.575,90 / 9146 qm x 40 qm 243,06 €/Jahr durchschnittliche voraussichtliche Heizkosten 405,10 €/Jahr für 40 qm ab 2006 33,76 €/Mon.

Beispiele Jahresabrechnungen Abrechnung der rhenag für einzelne Gastherme vom 14.10.2005 Die Gesamtkosten der Wohnanlage für Heizung gehen aus der Abrechnung nicht hervor. Daher kann bei der Beurteilung der Angemessenheit nur auf die Werte der Arbeitstabelle zurückgegriffen werden. Frau S. wohnt allein in der lt. Mietbescheinigung 58 qm großen Wohnung. Die Gesamtwohnfläche des Gebäudes wurde mit 1.100 qm nachgewiesen. Die tatsächlichen Heizkosten im Abrechnungszeitraum belaufen sich für Frau S. auf 399,79 €. Der bisherige Abschlag von 30,00 € soll ab Oktober 2005 auf 36,--€ erhöht werden. Eine Nachfrage ergab, dass die Warmwasserbereitung durch einen mit der Gastherme kombinierten Durchlauferhitzer erfolgt. Daher sind von den tatsächlichen Heizkosten in Höhe von 399,79 € zunächst 18 % (= 71,96 €) in Abzug zu bringen. An reinen Heizkosten verbleiben demnach 327,83 €/Jahr und 27,32 €/Monat.

Beispiele Jahresabrechnungen Abrechnung der rhenag für einzelne Gastherme vom 14.10.2005 Der Energiepreis belief sich: a) Vom 09.09.2004 bis zum 31.12.2004 (114 Tage) auf 0,0333 € 132,60 kWh x 0,0333 € x 45 qm + 16 % MWSt. = 230,49 € Heizkosten/Jahr ./. 365 Tage x 114 Tage 72,-- € b) Vom 01.01.2005 bis zum 10.09.2005 (253 Tage) auf 0,0373 € 132,60 kWh x 0,0373 € x 45 qm + 180,--€ Grundgebühr + 16 % MWSt. = 466,98 € Heizkosten/Jahr ./. 365 x 253 Tage 323,69 € Angemessene Heizkosten im Abrechnungszeitraum 395,69 €

Beispiele Jahresabrechnungen Abrechnung der rhenag für einzelne Gastherme vom 14.10.2005 Die tatsächlichen Heizkosten in Höhe von 327,83 € bewegen sich unterhalb des errechneten angemessenen Wertes von 395,69 €. Frau S. hat im Abrechnungszeitraum mtl. Vorauszahlungen für Heizung in Höhe von 30,00 € geleistet, mit denen die Heizkosten bereits abgedeckt waren (30,--€ x 12 Monate = 360,00 €). Die Nachforderung in Höhe von 31,53 € kann daher nicht berücksichtigt werden. Der neu geforderte Abschlag von 36,--€ ist zunächst um 18 % (= 6,48 €) für Warmwasserkosten zu bereinigen (= 29,52 €) und dann den aktuell angemessenen Heizkosten gegenüber zu stellen. Unter Berücksichtigung des inzwischen gestiegenen Brennstoff-preises kann ein Abschlag von rd. 30,00 € anerkannt werden. (132,60 kWh x 0,055 € x 45 qm + 180,--€ Grundgebühr = 508,19 €/Jahr = 42,35 €/Monat).

Beispiele Jahresabrechnungen Abrechnung der Brunata Metrona vom 03. 02 Gesamtkosten für Heizung (Gas) bei einer Gebäudegröße von 1995,30 qm 13.864,29 € abzüglich Kosten für Warmwasserbereitung (18 %) 2.495,57 € Reine Heizkosten 11.368,72 € Grundkosten (50 %) 5.684,36 € Grundkosten pro qm 2,85 € Grundkosten bei 60,86 qm Wohnungsgröße 173,38 € Verbrauchskosten für 60,86 qm (= 50%) 173,38 € durchschnittliche Heizkosten in der Wohnan- 346,76 € lage für 60,86 qm