Deutsche Prüfungsordnung

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 Präsentation transkript:

Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen Gültig ab 01.01.2010

Was ist neu? Folgende Qualifikationen wurden in die PO aufgenommen: Ausbildungsassistent Schwimmen Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen Ausbilder Schwimmen Ausbilder Rettungsschwimmen Lehrscheininhaber (alte Bezeichnung Ausbilder/Prüfer S/RS)

alte Bezeichnung Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen Was ist neu? Was ist der Lehrschein: Ausbilder Schwimmen Ausbilder Rettungsschwimmen + Lehrschein alte Bezeichnung Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen = Berechtigt zur Antragstellung auf Erteilung der DOSB-Lizenz „Trainer C Breitensport (Rettungsschwimmen)“ über den Bundesverband

Was ist neu? Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung sind: (innerhalb der DLRG und im Auftrag der Gliederung und bis 31.12.2013) Seepferdchen + Schwimmabzeichen (DJSA, DAS): Ausbildungsassistent Schwimmen (18 Jahre) Ausbilder Schwimmen Lehrscheininhaber Inhaber des DRSA Silber (18 Jahre, im Bereich und im Auftrag ihrer Gliederung)

Was ist neu? Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung sind: (innerhalb der DLRG und im Auftrag der Gliederung und bis 31.12.2013) Junior-Retter: Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen (18 Jahre) Ausbilder Rettungsschwimmen Lehrscheininhaber

Was ist neu? Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung sind: Rettungsschwimmabzeichen: Ausbilder Rettungsschwimmen Lehrscheininhaber

Was ist neu? Seepferdchen + Schwimmabzeichen für Erwachsene: Das Frühschwimmerabzeichen Seepferdchen und das Schwimmabzeichen für Erwachsene sind vorbereitende Prüfungen auf das Schwimmen

Was ist neu? Junior-Retter: Der Junior-Retter ist kein Schwimmabzeichen mehr. Er ist eine vorbereitende Prüfung der DLRG auf das Rettungsschwimmen

Was ändert sich nach dem 31.12.2013? Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung sind: (innerhalb der DLRG und im Auftrag der Gliederung) Seepferdchen + Schwimmzeugnis für Erwachsene: Ausbildungsassistent Schwimmen (18 Jahre) Ausbilder Schwimmen Lehrscheininhaber Inhaber des DRSA Silber (18 Jahre, im Bereich und im Auftrag ihrer Gliederung) ------------------------------------ -----------------------------------------------------

Was ändert sich nach dem 31.12.2013? Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung sind: (innerhalb der DLRG und im Auftrag der Gliederung) Schwimmabzeichen: Deutsches Jugendschwimmabzeichen + Deutscher Schwimmpass: Ausbilder Schwimmen Lehrscheininhaber Ausbildungsassistent Schwimmen (18 Jahre) Inhaber des DRSA Silber (18 Jahre, im Bereich und im Auftrag ihrer Gliederung) -------------------------------------------------- ------------------------------------ -----------------------------------------------------

Was hat sich sonst noch geändert? Dauer eines Rettungsschwimmkurses: Ein Lehrgang zur Vorbereitung auf eine Rettungsschwimmprüfung umfasst mindestens 16 Lerneinheiten (je 45 Minuten) Ausbildung in Theorie und Praxis (zuzüglich besonderer Lehrgangsinhalte wie Erste Hilfe-Lehrgänge etc.), die sich anschließende Prüfung muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. In der alten Version der PO stand: … mindestens 12 Stunden … 12 Stunden = 720 min = 16 Lerneinheiten => Nichts hat sich geändert! Leider legte jeder die „12 Stunden“ aus, wie er wollte.

Was hat sich sonst noch geändert? EH-Ausbildung beim DRSA-Silber und -Gold: Ausführungsbestimmungen: „Erste Hilfe“ umfasst die durch die Hilfsorganisationen gemeinsam festgelegten Inhalte der 8 Doppelstunden Erste Hilfe-Ausbildung. Diese Ausbildung in Erste Hilfe kann ersetzt werden durch den Nachweis eines Erste Hilfe-Kurses (mind. 8 Doppelstunden), nicht älter als 2 Jahre oder eines Erste Hilfe-Trainings (mind. 4 Doppelstunden), nicht älter als 2 Jahre.. … In der alten Version der PO stand: … nicht älter als 3 Jahre …

Was hat sich sonst noch geändert? Tauglichkeitsuntersuchung beim DRSA-Gold und Schnorcheltauchabzeichen: … muss die Tauglichkeit unmittelbar vor Beginn der praktischen Ausbildung durch eine ärztliche Bescheinigung … oder durch die Vorlage des Formblattes „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ nachgewiesen werden. … Für alle Abzeichen in der PO gilt: Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme Vor der Zulassung zu einem Lehrgang kann eine ärztliche Untersuchung gefordert werden. Sie wird, auch wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, jedem Teilnehmer empfohlen. Alternativ kann die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand durch den Teilnehmer abgegeben werden.

Was hat sich sonst noch geändert? Beurkundung: (Betrifft alle Abzeichen) … Die Leistungen sind vom Ausbilder einzeln abzunehmen und direkt im Anschluss in der vorgeschriebenen Prüfungskarte zu bestätigen. … Prüfungskarten und -unterlagen sind an dieser Stelle zehn Jahre nach der Beurkundung aufzubewahren. …

Was hat sich sonst noch geändert? Schnorcheltauchabzeichen: Berechtigt zur Ausbildung und Prüfung sind: Lehrscheininhaber oder Ausbilder Rettungsschwimmen, die mindestens im Besitz des DSTA sind, mit gültiger Prüfberechtigung im Auftrag ihrer Gliederung bzw. des Bundesverbandes, Lehrtaucher und Tauchlehrer der DLRG im Auftrag ihrer Gliederung bzw. des Bundesverbandes und Ausbilder Wasserrettungsdienst (481), die mindestens im Besitz des DSTA sind, mit gültiger Prüfberechtigung im Auftrag ihrer Gliederung bzw. des Bundesverbandes. = Anpassung an die PO Tauchen

Was hat sich sonst noch geändert? Ausbilder Schwimmen Ausbilder Rettungsschwimmen Lehrschein: = Folgt in einer eigenständigen Präsentation.

Warum wird die PO geändert? Die Inhalte der neuen Rahmenrichtlinien aus dem Jahre 2008 mussten eingearbeitet werden. Die Bedeutung bzw. Einordnung einer Prüfung hat sich geändert. Z.B. Junior-Retter, kein Schwimmabzeichen mehr Regeln müssen besser definiert werden. Z.B. bei der Dauer der Ausbildung für Rettungsschwimmabzeichen Es zeigten sich Unklarheiten in der Formulierung und diese werden klar gestellt. Z.B. weist die neue PO eine ganze Seite die Verfahrensweise zur Beurkundung und Registrierung auf, um eine einheitliche Beurkundung zu erreichen. Es ändern sich manche Dinge im Sprachgebrauch oder in ihrer Form. Z.B. stellen wir keine Schwimmzeugnisse mehr aus. Hier wurde der Begriff Urkunde oder Schwimmabzeichen eingesetzt. In der neuen PO sind „Menschen mit Behinderung“ nicht nur Körperbehinderte sondern auch Blinde, Taube, Menschen mit Anfallsleiden …

Warum wird die PO geändert? Die DLRG will die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum Ausbilder geben und hat den zweigeteilten Lehrschein (in Ausbilder Schwimmen und in Ausbilder Rettungsschwimmen) geschaffen. Damit braucht derjenige, der sich nicht für das Anfängerschwimmen interessiert, dies auch nicht in seiner Ausbildung durchlaufen.

Zur Ausbildung und Prüfung für die Schwimm-qualifikationen sind darüber hinaus berechtigt: Staatlich geprüfte Schwimmlehrer Schwimmmeister und Schwimmmeistergehilfen, Meister und Fachangestellte für Bäderbetriebe Mitglieder des Deutschen Schwimm-Verbandes, des Deutschen Turnerbundes und des Verbandes Deutscher Sporttaucher, die eine entsprechende gültige Prüfberechtigung ihrer Organisation besitzen Fachsportleiter Schwimmen der uniformierten Verbände

Das war es zur PO!